Ein Gartenhaus ist nicht nur praktisch, sondern auch eine dekorative Ergänzung zur Terrasse beziehungsweise zum Wohnraum. Ob als Gerätehaus, als Sportraum, für Feierlichkeiten oder als zusätzlicher Wohnraum - die Liste ist lang. Doch wer denkt, sein Gartenhaus nach Belieben gestalten und aufstellen zu dürfen, liegt leider falsch.
Wer bauen will, braucht dazu fast immer eine Baugenehmigung. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, zum Beispiel das Planungsrecht und das gemeindliche Satzungsrecht, das Abstandsflächenrecht und gegebenenfalls Denkmalrecht und Naturschutzrecht. Dies liegt in der Verantwortung des Bauherrn. Es empfiehlt sich vorab zu klären, in welchem Baugebiet sich das Vorhaben befindet und ob es dort auch zulässig ist.
Generell gibt es fünf Kriterien, die darüber entscheiden, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Holzgartenhaus brauchen oder nicht.
Planen Sie den Gartenhausbau auf festem Untergrund (Beton), benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Das Bundesland, in dem Sie leben, beeinflusst Ihr Bauprojekt maßgeblich. Die in Kubikmetern berechnete Größe eines Gartenhauses ist im Landesbaugesetz verankert und variiert von Bundesland zu Bundesland. Die einen haben mit der erlaubten Größe Glück, die anderen weniger. Wir zeigen, welche Bestimmungen in Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Co.
Viele fragen sich: Wir groß darf mein Gartenhaus ohne Genehmigung sein? Je nach Bundesland ist eine bestimmte Fläche festgelegt, um das Häuschen ohne Erlaubnis errichten zu dürfen. In manchen Fällen liegt diese unter 10 m³.
In der nachfolgenden Tabelle erfahren Sie, ab welcher Fläche bzw. umbautem Raum unbedingt eine Baugenehmigung erforderlich ist und die Genehmigungsfreiheit entfällt. Dabei wird unterschieden, ob das Objekt in einem Bebauungsgebiet - also einem geschlossenen Baugebiet (Wohnsiedlung) - oder in einem Außenbereich ohne festen Bebauungsplan errichtet werden soll.
Genehmigungspflichtig ist es darüber hinaus, wenn das Gartenhaus mehrstöckig ist oder als permanenter Aufenthaltsraum dienen soll. Soll das Gartenhaus zusätzlich mit einer Heizung oder einer Toilette eingerichtet bzw. als Gästehaus genutzt werden, so entfällt die Genehmigungsfreiheit ebenfalls.
Wir haben Ihnen außerdem die Landesbauordnungen mit dem jeweiligen Bundesland verknüpft, damit Sie diese für weitere Informationen direkt aufrufen können:
| Landesbauordnung (LBO) | Genehmigungspflicht für Baugebiete | Genehmigungspflicht für Außenbereiche |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg (LBO) | über 40 m³ umbautem Raum | über 20 m³ umbautem Raum |
| Bayern (BayBO) | über 75 m³ umbautem Raum | nur mit Baugenehmigung |
| Berlin (BauO Bln) | über 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Brandenburg (BbgBO) | über 75 m³ umbautem Raum | nur mit Baugenehmigung |
| Bremen (BauO) | über 30 m³ umbautem Raum | über 6 m³ umbautem Raum |
| Hamburg (HBauO) | über 30 m³ umbautem Raum | nur mit Baugenehmigung |
| Hessen (HBO) | über 30 m³ umbautem Raum | nur mit Baugenehmigung |
| Mecklenburg-Vorpommern (BauO MV) | über 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Niedersachsen (NBauO) | über 40 m³ umbautem Raum | über 20 m³ umbautem Raum |
| Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) | über 30 m³ umbautem Raum | nur für Land- und Forstwirtschaft |
| Rheinland-Pfalz (LBauO) | über 50 m³ umbautem Raum | über 10 m³ umbautem Raum |
| Saarland (LBO) | über 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Sachsen (SächsBO) | über 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Sachsen-Anhalt (BauO LSA) | über 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Schleswig-Holstein (LBO) | über 30 m³ umbautem Raum | über 10 m³ umbautem Raum |
| Thüringen (ThürBO) | über 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
Alle Angaben gelten ohne Gewähr. Informieren Sie sich bei der kommunalen Baubehörde, ob Sie Ihr Gartenhaus mit oder ohne Genehmigung bauen dürfen.
Ist Ihr Projekt genehmigungspflichtig, sollten Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser engagieren, der einen Bauantrag aufsetzt. Mancherorts wird eine offizielle Bauvorlageberechtigung benötigt, um diesen unterschreiben zu dürfen. Der Bauantrag gibt Auskunft über Materialauswahl, Größe, Standort sowie Ausstattung. Die Angaben gelten ohne Gewähr.
Grundsätzlich ist es Ihnen natürlich erlaubt, auf Ihrem eigenen Grundstück zu tun, was Sie möchten. Einzige Ausnahme davon sind allerdings die letzten 3 Meter vor der eigenen Grundstücksgrenze. Das liegt zum einen an Brandschutzmaßnahmen sowie an Gründen der Belichtung / Belüftung und zum anderen spielt aber auch die Privatsphäre des Nachbarn eine wichtige Rolle.
Der Bau an der Grundstücksgrenze für Garagen und Gebäude ist zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe des Objektes maximal 3 Meter sowie die Seitenlänge 9 Meter je Grundstücksgrenze nicht überschreitet und es keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten¹ gibt (siehe hierzu auch die landesübergreifende Musterbauordnung (MBO) unter § 6 Abstandsflächen, Abstände). Für Garagen und Carports gilt zudem, dass diese nur eine Grundfläche von 40 m² haben dürfen.
Nur sofern Ihr geplantes Bauprojekt diesen Anforderungen nicht entspricht, müssen Sie einen Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten.
Die Ausnahme von der Regel: Wenn Ihr Nachbar bereits an seiner Grenze gebaut hat, dann dürfen auch Sie in gleichem Maße an der Grenze arbeiten.
(1) Feuerstätten sind bauliche und ortsfeste - aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte - Anlagen, in der durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe Wärme erzeugt wird. (Quelle: baunetzwissen.de)
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass die Landesbauordnungen der verschiedenen Bundsländer u.U. davon abweichende Vorgaben haben können.
Zwar dient die Musterbauordnung (MBO) der landesweiten Vereinheitlichung der Bauvorschriften, aber einige Bundesländer haben davon abweichende Bestimmungen. Die landespezifischen Abweichungen entnehmen Sie bitte den in der obigen Tabelle verlinkten Landesbauverordnung für Ihr Bundesland jeweils unter „§6 Abstandsflächen, Abstände“.
Auch wenn Sie sich innerhalb der gesetzlichen Vorschriften bewegen und somit auch ohne die Zustimmung Ihres Nachbarn eine Grenzbebauung vornehmen dürften, so sollten Sie doch alleine der nachbarschaftlichen Harmonie wegen, Ihren Nachbarn vorab informieren.
Die Frage der Verjährung bei Schwarzbauten ist komplex. Offiziell existiert keine wirkliche Verjährung, aber nach Ablauf von 5 Jahren darf der Abriss eines ohne Baugenehmigung realisierten Gebäudes nicht mehr verlangt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Frist Sie nicht vor Ordnungsstrafen schützt. Das bedeutet, dass die Verhängung eines Bußgelds auch viele Jahre, nachdem Sie ohne Baugenehmigung gebaut haben, immer noch möglich ist.
Des Weiteren wird beim Bauen ohne Baugenehmigung nie ein Bestandsschutz gewährt.
Es ist wiederholt vorgekommen, dass solche Häuser abgerissen werden mussten. Im Fall der Stadt Korschenbroich gegen den Erbauer eines Gartenpavillons dauerte der Rechtsstreit vier Jahre und verdarb dem Bauherrn die Lebensqualität. Und zum Ende musste er dann doch den Pavillon abreißen.
Sie möchten die Baugenehmigung legal umgehen? Dann liegt die Lösung auf der Hand: ein mobiles Gartenhäuschen in Form eines alten Bau- oder Wohnwagens. Steht das gewünschte Objekt auf Rädern oder Kufen, ist es nicht mit dem Untergrund verankert und fällt somit nicht unter das Baugesetz. Im Falle eines Falles können Sie im Handumdrehen beweisen, dass Ihr Gartenhaus beweglich ist.
Die Landesbauordnungen der Länder normieren baugenehmigungsfreie Vorhaben, die in Rheinland-Pfalz im § 62 Abs.1 u. 2 LBauO katalogartig zusammengefasst sind.
Setze dich vor dem Errichten deines Geräteschuppens oder Gartenhauses mit den örtlichen Vorschriften und Genehmigungen auseinander, um keine unangenehmen Überraschungen erleben zu müssen und planungssicher vom neuen Gebäude im Garten zu profitieren. Da die Vorschriften beim Errichten von Gartenhäusern, Geräteschuppen und ähnlichen Gebäuden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, gibt es keine allgemein gültige Antwort.
Verlasse dich aber nicht auf die Bauernweisheit „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Viele Fälle zeigen, der Kläger ist schneller gefunden, als es einem lieb ist. Also erst die baurechtlichen Vorschriften des Bauamtes prüfen, dann ggf. Im Kleingartenverein sind Genehmigung und Baurecht häufig einfacher.
Alle Angaben zum Baurecht betreffen immer die Besitzer eines Grundstücks. Als Mieter wendest du dich zunächst an deinen Vermieter, wenn du ein Gartenhaus o. Ä.
Wenn du noch Fragen zum Thema hast oder eine Kaufberatung wünschst, kontaktiere uns gern.
Ob eine Baugenehmigung für unsere Artikel erforderlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt u. a. vom jeweiligen Bebauungsplan ab. Bitte sprechen Sie zur Sicherheit mit Ihrer örtlichen Baubehörde, um zu erfahren, ab wann Sie einen Bauantrag stellen müssen.
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