Rasierer und Lithium-Ionen-Akkus im Flugzeug transportieren: Was Sie beachten müssen

Akkus sind in fast allen elektrischen Geräten verbaut, die uns im Alltag begleiten - ob in Laptop, Smartphone oder Smartwatch. Doch was gilt es beim Transport akkubetriebener Geräte im Flugzeug zu beachten? Die Frage, ob Akkus im Handgepäck erlaubt sind, stellt sich spätestens dann, wenn die Urlaubs- oder Arbeitsreise ansteht und die elektrische Zahnbürste, der Handyersatzakku und vielleicht auch der kleine, handliche Akkuschrauber und der passende Werkzeug-Akku mitgeführt werden sollen. Um für jedes Szenario gerüstet zu sein, gilt es, sich früh genug zu informieren.

Akkus per se sind im Flugzeug nicht vollständig verboten. Es gibt jedoch Richtlinien und Einschränkungen, die es zu beachten gilt. Die Bestimmungen zum Mitführen von Akkus und Batterien können sich von Airline zu Airline unterscheiden. Für Flugreisende gelten immer die speziellen Bestimmungen der jeweiligen Airline.

Wer Akkus im Flugzeug transportieren möchte, sollte sich vorher gut informieren.

Lithium-Akkus sind heute in fast jedem elektronischen Gerät verbaut - vom Smartphone bis zur Powerbank. Doch wenn es ans Fliegen geht, stellen sich viele Reisende die Frage: Was darf ich eigentlich mitnehmen - und wohin gehört es genau?

Lithium-Batterien und elektronische Geräte können aufgrund von Funkenschlag oder Kurzschluss gefährliche Auswirkungen haben.

Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte und Regeln für den Transport von Rasierern und Lithium-Ionen-Akkus im Flugzeug detailliert erläutert.

Rasierer im Flugzeug: Was ist erlaubt?

Viele Reisende fragen sich, ob Rasierer im Flugzeug erlaubt sind, besonders wenn sie nur mit Handgepäck unterwegs sind. Die Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen sind streng, wenn es um scharfe Gegenstände geht, und die Regeln können auf den ersten Blick verwirrend wirken.

Tatsächlich ist es möglich, einen Rasierer mit an Bord zu nehmen, aber es hängt davon ab, um welche Art von Rasierer es sich handelt. Sie dürfen Rasierer im Flugzeug mitführen, allerdings nicht jeden Typ. Für die Sicherheitskontrollen gelten Rasierer als scharfe Gegenstände, deshalb kommt es auf die Bauweise der Klinge an. Manche Rasierer dürfen problemlos ins Handgepäck, andere gehören ins Aufgabegepäck. Wenn Sie diese Unterschiede kennen, vermeiden Sie, dass Ihnen Gegenstände bei der Kontrolle abgenommen werden.

Grundsätzlich gilt:

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Erlaubt im Handgepäck: Elektrorasierer, Einwegrasierer und Nassrasierer mit fest verbauter Klinge.

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Verboten im Handgepäck: Rasiermesser und lose Rasierklingen.

Diese Regeln sollen verhindern, dass scharfe, herausnehmbare Klingen in die Flugzeugkabine gelangen, wo sie ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

Welche Rasierer dürfen ins Handgepäck und welche nicht

Ob ein Rasierer ins Handgepäck darf, hängt davon ab, ob von ihm nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine potenzielle Gefahr ausgeht. Elektrorasierer gelten als ungefährlich und werden bei der Kontrolle in der Regel ohne Beanstandung durchgelassen. Auch Einwegrasierer sowie Systemrasierer mit fest integrierten Klingen sind erlaubt, da sie keine frei zugängliche Klinge aufweisen.

Nicht erlaubt sind hingegen klassische Rasiermesser und lose Ersatzklingen, etwa für Rasierhobel oder Wechselklingenrasierer. Diese fallen unter die Kategorie „scharfe oder spitze Gegenstände“, die laut EU-Verordnung nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen.

Die genauen Regelungen können je nach Flughafen oder Airline leicht variieren. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, besonders bei Klingen immer die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft zu prüfen oder auf das Aufgabegepäck auszuweichen.

Detaillierte Betrachtung der Rasierertypen

Elektrorasierer: Ja, Elektrorasierer dürfen im Handgepäck mitgeführt werden und stellen bei der Sicherheitskontrolle in der Regel kein Problem dar. Da Elektrorasierer keine offenen Klingen besitzen und nicht als potenziell gefährliche Gegenstände gelten, sind sie laut den Sicherheitsrichtlinien der meisten Flughäfen und Fluggesellschaften problemlos erlaubt. Sie können batteriebetriebene sowie wiederaufladbare Modelle mitführen, ohne dass Sie diese vorher anmelden oder separat verpacken müssen.

Einwegrasierer: Ja, Einwegrasierer mit fest verbauter Klinge sind im Handgepäck erlaubt und werden an der Sicherheitskontrolle in der Regel ohne Beanstandung akzeptiert. Einwegrasierer gehören zu den unproblematischsten Rasierutensilien für Flugreisen. Die Klingen sind fest im Griff integriert und können nicht ohne Weiteres herausgenommen oder zweckentfremdet werden. Genau das ist entscheidend für die Sicherheitsbeurteilung: Ein Gegenstand gilt nur dann als gefährlich, wenn eine potenzielle Waffe daraus gemacht werden könnte - bei Einwegrasierern ist das nicht der Fall.

Nassrasierer: Ein Nassrasierer mit fest verbauter Klinge ist im Handgepäck erlaubt, lose Klingen für Rasierhobel oder Wechselklingensysteme hingegen sind verboten. Ob ein Nassrasierer durch die Sicherheitskontrolle kommt, hängt maßgeblich davon ab, wie die Klinge beschaffen ist. Systemrasierer, bei denen die Klingen in einem geschützten Kunststoffkopf stecken - wie etwa Modelle von Gillette, Wilkinson oder vergleichbaren Marken - dürfen problemlos im Handgepäck transportiert werden. Auch wenn der Klingenkopf austauschbar ist, gilt er in dieser Form nicht als gefährlich.

Epiliergerät: Ja, ein Epiliergerät dürfen Sie im Handgepäck mitnehmen, da es nicht unter die Liste verbotener Gegenstände fällt. Epilierer gelten als elektrische Pflegegeräte ohne frei zugängliche Klingen oder spitze Teile, von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Sie unterliegen daher denselben Regelungen wie Elektrorasierer und dürfen problemlos im Handgepäck transportiert werden. Das gilt sowohl für Netzgeräte als auch für batteriebetriebene oder akkubasierte Modelle.

Rasierklingen: Lose Rasierklingen sind im Handgepäck nicht erlaubt, da sie als gefährlich eingestuft werden und bei der Sicherheitskontrolle in der Regel konfisziert werden. Das betrifft insbesondere klassische Doppelklingen für Rasierhobel oder Ersatzklingen für Wechselklingenrasierer, die ohne zusätzliche Sicherung transportiert werden können. Solche Klingen gelten laut EU-Verordnung als potenziell gefährliche Gegenstände und sind daher im Handgepäck grundsätzlich verboten.

Rasiermesser: Nein, Rasiermesser sind im Handgepäck verboten und werden bei der Sicherheitskontrolle in der Regel einbehalten. Rasiermesser zählen zu den klassischen Klingenwaffen und fallen unter die EU-weiten Sicherheitsbestimmungen für scharfe oder spitze Gegenstände, die nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob es sich um ein modernes Klappmesser, ein traditionelles Barbiermesser oder ein feststehendes Modell handelt.

Rasierer im Aufgabegepäck

Alle Rasierertypen, einschließlich Rasiermesser und Ersatzklingen, dürfen sicher im Aufgabegepäck transportiert werden. Für Gegenstände, die im Handgepäck nicht erlaubt sind, ist dies die empfohlene Option, da es bei der Kontrolle keine Beanstandungen gibt, sobald sie im aufgegebenen Koffer verstaut sind. Um Beschädigungen oder Verletzungen beim Umgang mit dem Gepäck zu vermeiden, sollten Rasierer in Schutzhüllen oder gut verpackt transportiert werden.

Im Gegensatz zum Handgepäck gelten im aufgegebenen Koffer deutlich großzügigere Vorschriften. Hier dürfen Sie neben Elektrorasierern, Einwegrasierern und Systemrasierern auch klassische Rasierhobel, lose Ersatzklingen und Rasiermesser mitführen. Diese gelten im Aufgabegepäck nicht als Sicherheitsrisiko, da Passagiere während des Fluges keinen Zugriff auf den Inhalt des Koffers haben.

Trotz der Erlaubnis sollten Sie darauf achten, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände wie Rasierklingen gut zu verpacken. Nutzen Sie eine stabile Hülle oder einen Klingenschutz, um sowohl Ihr Gepäck als auch das Flughafenpersonal bei der Kontrolle zu schützen.

Sicheres Verpacken von Rasierklingen im Koffer

Rasierklingen sollten im Koffer in einer stabilen Hülle oder Originalverpackung transportiert werden, um Verletzungen und Schäden am Gepäck zu vermeiden. Lose Klingen stellen trotz der Erlaubnis im Aufgabegepäck eine Gefahr für Ihr Gepäck oder das Sicherheitspersonal dar, wenn sie nicht ausreichend geschützt sind. Am sichersten ist der Transport in der originalen Kunststoff- oder Metallverpackung, wie sie von den Herstellern angeboten wird. Alternativ können Sie die Klingen auch in ein kleines Etui oder eine Seifendose legen, die fest verschließbar ist.

Vorschriften verschiedener Fluggesellschaften für Rasierer im Handgepäck

Die meisten Fluggesellschaften erlauben Rasierer im Handgepäck, solange sie den allgemeinen Sicherheitsvorgaben entsprechen - Unterschiede gibt es im Detail, besonders bei Billigairlines und internationalen Flügen. Grundsätzlich orientieren sich alle europäischen Airlines an den EU-Vorgaben, wonach Elektrorasierer, Einwegrasierer und Nassrasierer mit fest verbauter Klinge erlaubt sind. Dennoch lohnt sich ein Blick in die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, insbesondere bei Billigfliegern oder bei Flügen außerhalb der EU.

Beispiele für die Handhabung einzelner Airlines:

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Ryanair: Erlaubt Rasierer im Handgepäck, sofern es sich nicht um Rasiermesser oder lose Klingen handelt.

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Lufthansa: Erlaubt alle nicht gefährlichen Rasierarten im Handgepäck. Bei Rasierhobel mit entnehmbarer Klinge wird empfohlen, die Klingen ins Aufgabegepäck zu legen.

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Eurowings: Folgt den EU-Regeln, erlaubt also ebenfalls ungefährliche Rasiererarten im Handgepäck. Unterschiede können in der Handhabung an bestimmten Flughäfen auftreten.

Besondere Vorschriften für Flüge in die USA

Die US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) erlaubt ebenfalls Elektrorasierer, Einwegrasierer und Rasierer mit fest verbauter Klinge im Handgepäck. Verboten sind lose Klingen und Rasiermesser. Bei Flügen in die USA sollten Rasierer am besten so verpackt sein, dass sie bei der Kontrolle leicht vorgezeigt werden können. Auch wenn die Grundsätze mit den europäischen Regeln übereinstimmen, kann die Sicherheitskontrolle an US-Flughäfen sehr streng sein. Deshalb ist es die sicherste Wahl, eingeschränkt erlaubte Rasierer im Aufgabegepäck zu verstauen.

Tipps für die Mitnahme von Rasierern im Handgepäck

Sie sollten darauf achten, dass Ihr Rasierer keine losen oder entnehmbaren Klingen enthält und sicher verpackt ist, damit er bei der Sicherheitskontrolle keine Probleme verursacht. Auch wenn viele Rasierertypen im Handgepäck erlaubt sind, kommt es immer wieder zu Rückfragen bei der Kontrolle - vor allem, wenn das Personal den Gegenstand nicht sofort eindeutig einordnen kann. Deshalb ist es hilfreich, den Rasierer separat und gut sichtbar im Kulturbeutel zu verstauen. Bei elektronischen Geräten wie Akkurasierern kann es außerdem sinnvoll sein, diese auf Verlangen kurz einzuschalten oder vorzuzeigen.

Lithium-Ionen-Akkus im Flugzeug: Was ist zu beachten?

Lithium-Ionen-Akkus sind in fast allen elektrischen Geräten verbaut, die uns im Alltag begleiten. Es ist beispielsweise unter bestimmten Bedingungen möglich, externe Lithium-Ionen-Akkus (Powerbanks) im Handgepäck, jedoch niemals im Aufgabegepäck mit sich zu führen. Es sind maximal zwei Stück pro Person im Handgepäck mitzuführen. Wer die Powerbank trotzdem im Aufgabegepäck verstaut, muss damit rechnen, dass dies der Sicherheitskontrolle nicht entgeht.

Die Funktionsweise von Lithium-Ionen-Akkus basiert auf elektrochemischen Reaktionen - sobald diese in den Batterien unkontrolliert ablaufen, kommt es zur Erhitzung der Powerbank. Die Powerbank unterliegt im Flugzeug den gleichen Regeln wie andere externe Lithium-Ionen-Akkus.

Es ist demnach auch hier auf die Leistungsfähigkeit zu achten. Die Akkukapazität über 100 Wattstunden darf nicht überschritten werden. Maximal zwei Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wattstunden sind pro Person im Handgepäck erlaubt.

Geräte des täglichen Gebrauchs mit verbauten Lithium-Ionen-Akkus im Handgepäck zu transportieren ist erlaubt. Dazu zählt beispielsweise das Smartphone, der Laptop oder das Tablet.

Geräte mit eingebauten Akkus dürfen im Aufgabegepäck eine Leistung von 100 Wattstunden nicht überschreiten, die eingebaute Batterie darf zudem nicht mehr als zwei Gramm Lithium beinhalten.

Wenn der Akku des Handys schon etwas älter und weniger leistungsstark ist, überlebt er einen Langstreckenflug vielleicht nicht. Häufig findet sich an den Sitzplätzen eines Flugzeugs ein USB-Anschluss, mit dem sich das Handy, der Laptop oder das Tablet einfach laden lassen. Je nach Airline und Flugzeug unterscheidet sich stark, ob Steckdosen oder USB-Anschlüsse vorhanden sind.

Lithium-Akkus, die in Geräten für den persönlichen Gebrauch fest verbaut sind, sind im Handgepäck erlaubt. Das bedeutet, Smartphone, Tablet und Smartwatch dürfen mit an Bord genommen werden.

Pro Passagier sind maximal 2 externe Lithium Akkus erlaubt. Ihre Nutzung ist während des Fluges untersagt. Und sie müssen ordentlich und einzeln verpackt sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Sie müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Außerdem muss die Nennleistung außen auf dem Akku stehen. Denn pro Akku sind max.

Die Nennenergie wird in Wattstunden (Wh) gemessen. Es gibt seit einiger Zeit eine Kennzeichnungspflicht wonach diese Angabe auf dem Akku aufgedruckt sein muss.

Tragbare elektronische Geräte mit Akku, dessen Nennleistung maximal 100 Wh beträgt, sind im Aufgabegepäck erlaubt, diese müssen jedoch einen gültigen UN-Transport Test haben.

Lithium-Metall-Batterien mit einem Anteil (Lithium) bis zu einem Gewicht von 2g dürfen in den Koffer.

Batteriebetriebenes Handwerkzeug ist erlaubt, wenn die Batterien entnommen wurden oder ein unbeabsichtigtes Einschalten verhindert wurde.

Alkaline Batterien in standardmäßigen Größen sind ohne Beschränkung im Aufgabegepäck erlaubt.

Auslaufsichere Batterie (trocken, Geltyp) für Rollstühle und ähnliche Geräte, müßen sicher am Rollstuhl befestigt und gegen Kurzschluss gesichert werden.

Nicht auslaufsichere Batterie (nass) für Rollstühle und ähnliches, muss ebenfalls sicher am Rollstuhl befestigt sein.

GPS-Tracker mit Lithium-Metall-Batterien dürfen einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm und bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh nicht überschreiten.

Lose Lithiumersatzbatterien (power banks) sind im aufgegebenen Gepäck verboten und dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden.

Bei Lithium-Metall-Batterien, ein maximaler Lithiumgehalt von 2 Gramm. Mit Genehmigung des Betreibers darf der Lithiumgehalt jeder Batterie mehr als 2 Gramm betragen, jedoch höchstens 8 Gramm.

Bei Lithium-Ionen-Batterien eine Nennenergie von 100 Wh.

Ersatzbatterien müssen immer gegen Kurzschluss gesichert sein. Letztendlich gelten die Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese können sich im Detail unterscheiden (z.B. Anzahl der erlaubten Geräte oder Batterien).

Was kann eine LITHIUM-IONEN BATTERIE besser?

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Erlaubt im Handgepäck:

  • Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Akkus (z.B. Smartphones, Laptops, Tablets)
  • Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh (maximal 2 Stück pro Person)
  • Powerbanks bis 100 Wh (maximal 2 Stück pro Person)

Verboten im Aufgabegepäck:

  • Externe Lithium-Ionen-Akkus (Powerbanks)

Erlaubt im Aufgabegepäck (unter bestimmten Bedingungen):

  • Geräte mit eingebauten Akkus bis 100 Wh und maximal 2 Gramm Lithium
  • Standard-Alkaline-Batterien (unbegrenzte Stückzahl)

Wichtige Hinweise:

  • Akkus müssen gegen Kurzschluss gesichert sein
  • Die Nennleistung (Wh) muss auf dem Akku angegeben sein
  • Die Bestimmungen der jeweiligen Airline sind zu beachten

Informationen zur Lithiummenge und Wattstunden

Woher kann man dann wissen wieviel Gramm Lithium in einer Batterie enthalten ist? Eine AA Lithium Batterie enthält weniger als 1g Lithium. Siehe Sicherheitsdatenblatt. Nur Lithium Batterien der Größe C und D fallen in die Kategorie mit mehr als 2g Lithium. Aber auch die kleinste Lithium Knopfzelle z.B.

Im Gegensatz zu den Li-Ion Batterien gibt es hier keine Kennzeichnungspflicht.

Das chemische Element Lithium ist sehr reaktionsfreudig. Zwar müssen alle Hersteller Ihre Lithium Batterien ausgiebig testen und nachweisen dass bestimmte Kriterien erfüllt werden, aber an Bord eines Flugzeuges geht Sicherheit eben über alles. Kleine Akkus im Smartphone, Notebook oder der Digitalkamera sind unproblematisch. Ersatzakkus sind problematischer als Akkus, die in Geräten eingebaut oder eingesetzt sind. Starke Akkus mit mehr als 160 Wh dürfen nicht an Bord von Passagierflugzeugen mitgenommen werden. Das betrifft z.B.

Gerät Wattstunden (ungefähre Angaben)
Smartphone 10-20 Wh
Tablet 20-40 Wh
Digitalkamera 5-15 Wh
Notebook 30-90 Wh
Akkuschrauber 18-36 Wh
18650 Akku 10-12 Wh
Drohne 50-150 Wh

Smart Luggage

Neu hinzugekommen ist das Thema Smart Luggage. Das sind Gepäckstücke mit einem eingebauten Akku zum Laden von Smartphones oder mit integrierter Kofferwaage. Sofern es sich um einen integrierten Lithium Ionen Akku handelt der nicht herausgenommen werden kann, so werden diese Gepäckstücke von manchen Airlines (insbesondere amerikanischen) gar nicht transportiert.

Besondere Hinweise

Im Juli 2014 gab die US-Heimatschutzbehörde neue Richtlinien für Fluggäste bekannt. Auf Direktflügen in die USA, ausgehend von Flughäfen in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika, dürfen nur noch elektronische Geräte mit einem vollen Akku mitgeführt werden. Sicherheitsleute kontrollieren die Funktionsfähigkeit der Akkus stichprobenartig.

Kurz nach den USA gab auch das Verkehrsministerium Großbritanniens bekannt, Flugpassagiere künftig dazu auffordern zu wollen, zu beweisen, dass ihre elektrischen Geräte im Handgepäck über einen funktionsfähigen Akku verfügen. Die Kontrollen erfolgen auf bestimmten Strecken von und nach Großbritannien, ohne vorherige Ankündigung. Sollte ein Gerät nicht funktionieren, ist es möglich, dieses am Flughafen zurückzulassen und nach der Reise wieder abzuholen.

Bei unverzichtbaren Hilfsmitteln wie zum Beispiel Rollstühlen gilt es, bei der gebuchten Airline nachzufragen. Je nach Batterietyp gelten hier verschiedenste Vorgaben. Ein mit Lithium-Ionen-Akku betriebener Rollstuhl darf beispielsweise trotz des Akkus als Gepäckstück aufgegeben werden. Ist es jedoch möglich, den Akku vom Rollstuhl zu lösen, so ist dieser einzeln im Handgepäck mitzuführen.

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