Die Gründung eines Friseursalons bietet vielfältige Chancen für kreative und unternehmerisch denkende Personen. Es ist jedoch essenziell, sich umfassend über die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Alternativen zum Meisterbrief zu informieren. Ob als Friseur, Hairstylist, Barber oder Coiffeur: Um Ihren eigenen Salon zu eröffnen, brauchen Sie vor allem Know-how und Erfahrung, ein gutes Gespür für Trends und einen frischen Blick für Ästhetik.
Um Ihren Traum vom eigenen Geschäft zu verwirklichen, gibt es neben Ihren handwerklichen Skills weitere wichtige Punkte zu beachten. Wir haben diese in drei Schritten für Sie zusammengefasst, um Ihnen den Einstieg als selbstständiger Friseur zu erleichtern.
Die wohl am häufigsten gestellte Frage unter Gründern und Gründerinnen im Friseurgewerbe ist: Braucht man einen Meister, um einen Friseursalon zu eröffnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und nein. Es gilt nach wie vor Meisterzwang im Friseurhandwerk. Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht. Wer also in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis.
Grundsätzlich gilt im Handwerk: Wer einen eigenen Betrieb eröffnen will, muss einen Meisterbrief vorweisen. Das ist im Friseurhandwerk nicht anders: Aber es gibt Ausnahmen. Du kannst unter gewissen Bedingungen einen Friseursalon eröffnen, ohne einen Meistertitel zu haben.
Es besteht die Möglichkeit auch ohne eigenen Meisterbrief oder angestellten Meister zu gründen. Grundsätzlich ist dies ein Ausnahmefall.
Bei entsprechender Berufserfahrung kannst du bei der Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung nach §7 HwO (Handwerksordnung) beantragen. Nachweise einer sechsjährigen Anstellung im Friseurberuf, davon vier Jahre in einer leitenden Funktion (als Nachweise gelten u. a. Voraussetzung 1 - Ausübungsberechtigung nach §7 HwO (Handwerksordnung): Wenn sie über langjährige Berufserfahrung im Friseurhandwerk verfügen, können Friseure von der Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung nach §7 HwO erhalten. Voraussetzungen hierfür sind:
Vorausgesetzt werden zudem kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse.
Die Handwerkskammer kann eine Ausnahmebewilligung nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen. Auch wenn sich Ihr Konzept von dem eines herkömmlichen Friseursalons deutlich unterscheidet oder Sie eine sehr spezielle Tätigkeit (z. B. als mobiler Friseur ohne eigene Geschäftsräume) anbieten wollen, ist es möglich, sich ohne Meister als Friseur selbstständig zu machen. In diesem Fall können Sie von der Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) bekommen - und zwar dann, wenn es sich dabei um sogenannte „einfache Tätigkeiten“ handelt, die nicht „wesentliche Friseurtätigkeiten“ sind.
Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten. Einfache Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie in maximal drei Monaten erlernt werden können, sich nicht aus dem Friseurgewerbe entwickelt haben und keine Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Hauptbereich der Friseurausbildung erfordern. Zudem dürfen nicht mehrere einfache Tätigkeiten zusammen angeboten werden, so dass sie einen wesentlichen Bereich des Friseurhandwerks abbilden würden.
Beispiel: Wollen Sie sich als Herrenfriseur spezialisieren, dürfen Sie keine für weibliche Kunden typische Leistungen wie Hochsteckfrisuren anbieten.
Unser Tipp: Vieles ist hier Auslegungssache. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer und legen Sie sich passende Argumente zurecht! Ein ausgefeiltes Konzept kann Ihnen dabei gute Dienste leisten.
Eine dritte Möglichkeit, sich den dem Traum vom eigenen Friseursalon ohne Meisterbrief zu erfüllen, ist die Tätigkeit als mobiler Friseur. Sie dürfen keinen Salon im klassischen Sinne besitzen, aber Sie sind selbständig tätig und arbeiten eigenverantwortlich als Friseur. Eine Existenzgründung mit einem mobilen Friseur-Service erfordert eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung.
Auch ohne Meister kannst du einen Friseursalon eröffnen, wenn du zum Beispiel nur einfache Tätigkeiten anbietest. Wenn du keinen festen Salon betreibst und als mobiler Friseur unterwegs bist, benötigst du ebenfalls keinen Meisterbrief. Im Übrigen, falls du deine Scheren einpackst und mit dem Auto als „mobiler Friseur“ unterwegs bist, kannst du ebenfalls ohne Meistertitel tätig werden. Du benötigst ebenfalls die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer und musst ein Reisegewerbe anmelden.
Bevor Sie Ausgaben tätigen, sollten Sie einen strukturierten Businessplan erstellen, indem Sie u. a. eine genaue Kostenplanung festhalten. Was braucht man, um einen Friseursalon zu eröffnen? Ohne eine Gewerbeerlaubnis können Sie kein Friseurgewerbe anmelden. Der Antrag für eine Gewerbeerlaubnis kann bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Unter Vorlage des Meisterbriefs wird Ihnen eine Handwerkskarte ausgestellt. Erst jetzt können Sie die eigentliche Gewerbeanmeldung vornehmen.
Folgende Formalitäten und Anmeldungen bei Behörden sind notwendig, bevor Sie Ihren Friseursalon offiziell eröffnen können:
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder eine andere zuständige Behörde muss die Räumlichkeiten, in denen Sie Ihren Friseursalon eröffnen wollen, abnehmen. Folgende Vorschriften müssen u.a.
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen. Bitte melden Sie sich selbständig bei einer Berufsgenossenschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Friseure schließen sich in der Regel der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.
Eine freiwillige Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist zu empfehlen. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZDH) oder der Verband Deutscher Friseurunternehmen e.V.
Um sich den Traum vom eigenen Haarsalon zu erfüllen zu können, müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts.
Als alleiniger Besitzer des Friseursalons kannst du als Rechtsform eine Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) anmelden. Es handelt sich dabei um die unkomplizierteste Unternehmensform, allerdings haftest du bei einer Insolvenz mit deinem gesamten Privatvermögen. Willst du hingegen mit weiteren Personen einen Friseursalon eröffnen, muss eine andere Rechtsform gewählt werden.
Gründest du mit mehreren Partnern, ohne weitere Verträge, kommt es automatisch zu einer GbR. Im Hinblick auf die ebenfalls komplett private Haftung empfiehlt sich eine vertragliche Regelung der Zusammenarbeit. Eine GmbH ist schon wegen den Notarkosten keine günstige Variante. Die Eröffnung kostet zwischen 500 und 1000 EUR. Es müssen mindestens 25.000 EUR Stammkapital vorhanden sein. Allerdings haftest du bei einer Insolvenz nicht unmittelbar mit deinem gesamten Privatvermögen, sondern nur mit den 25.000 EUR Stammkapital. Da sich eine GmbH erst bei Jahresumsätzen im sechsstelligen Bereich rechnet, kommt sie fürs Friseurhandwerk selten in Betracht. Hier bietet sich eher die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) an, auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Hier kannst du bereits mit 1 EUR Stammkapital gründen.
Der Gewinn bleibt im Folgenden zu einem Viertel im Unternehmen, bis das Stammkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Dann folgt die Wandlung in eine „richtige“ GmbH. Mit welcher Rechtsform startest du am besten in die Selbstständigkeit? Unser Rechtsform-Tool hilft dir, die passende Rechtsform zu finden.Weiter geht es mit der Start-Anleitung für deine Gründung - sie führt dich Schritt für Schritt zum Ziel.
Falls Sie als Gründer oder Gründerin Ihre anfallenden Kosten nicht allein stemmen können, gibt es oftmals Möglichkeiten, sich für Fördermittel, Zuschüsse und Kredite zu bewerben. Die KfW bietet Kredite für Existenzgründer wie „ERP-Gründerkredit - StartGeld”.
Falls du doch als Friseurmeister*in durchstarten und eine Fortbildung machen willst, kannst du Meister-BAföG beantragen. Voraussetzung: Du musst über eine abgeschlossene Friseurausbildung verfügen, darfst aber keinen Hochschulabschluss besitzen. Besonderheit: Eröffnest du innerhalb von drei Jahren nach dem Meisterabschluss einen Friseursalon und verfügst über Angestellte und Azubis, werden dir Teile des Darlehens erlassen.
Gründest oder übernimmst du einen bestehenden Friseursalon, erhältst du in einigen Bundesländern eine Meistergründungsprämie von 7.500 EUR (Voraussetzung: ein Meisterbrief, es bestand noch keine handwerkliche Selbständigkeit, das Vorhaben wurde noch nicht begonnen, es werden mindestens 15.000 EUR investiert und Mitarbeiter beschäftigt). Wenn du bislang Arbeitslosengeld I erhältst und noch Anspruch für 150 Tage hast, kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Auch hier brauchst du aber einen transparenten Businessplan. Unsere kostenlose Businessplan-Vorlage hilft dir bei der Erstellung.
Und für Kredite für Selbstständige gilt: Vorsicht vor Kredithaien!
Die Friseurdichte in Deutschland ist hoch. 2016 gab es laut Statista über 80.000 Friseurunternehmen. Trotzdem wagen jedes Jahr neue Friseure den Schritt in die Selbständigkeit. Um Ihren erfolgreichen Einstieg zu sichern, müssen Sie bei der Wahl Ihres Standorts strategisch vorgehen, bevor Sie Ihren Friseursalon aufmachen. Nur, wenn Sie die konkurrierenden Friseurläden in Ihrer Umgebung gut kennen, können Sie sich besser platzieren - in Ihrer Region und auf einem umkämpften Markt.
Die Standortwahl ist ausgesprochen wichtig, da Sie mit Ihrem Friseursalon Ihre Zielgruppe erreichen möchten. Entweder wählen Sie zuerst einen Standort und bauen darauf das Konzept auf. Oder Sie haben bereits konkrete Vorstellungen von Ihrem Geschäftsmodell und suchen eine dazu passende Location.
Ihr Salon sollte gut sichtbar sein und auch Laufkundschaft ansprechen. Wichtig sind weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten, eine gute Erreichbarkeit und Barrierefreiheit. Überprüfen Sie darüber hinaus die Konkurrenz im Einzugsgebiet. Beliebte Geschäfte, Restaurants oder ähnliche Anlaufpunkte in der Nähe können hingegen von Vorteil sein.
Nicht zuletzt sind die Mietkosten ein wichtiger Entscheidungsfaktor. In guten Lagen sind diese entsprechend hoch. Kalkulieren Sie genau, welche Miete Sie für Ihren Friseurladen akzeptieren können.
Ein wichtiger Teil Ihres Businessplans wird Ihr Salonkonzept und die damit verbundenen Marketingmaßnahmen sein. Alle Marketingmaßnahmen sollten auf Ihr Konzept abgestimmt sein. Von Laufkundschaft und Einmal-Kunden können nur die wenigsten Friseure leben, deshalb sind Mundpropaganda und persönliche Empfehlungen immer noch sehr wichtig zur Neukundengewinnung.
In Ihrem Businessplan legst du unter anderem dar, wie viel dein Friseursalon mindestens einspielen muss, damit sich dein Vorhaben rentiert, und wie du dieses Umsatzziel erreichen willst. Dabei ist es ganz normal, dass du in den ersten Monaten nach der Gründung noch Minus machst, schließlich dauert es eine Weile, bis du voll ausgelastet bist und genügend Kunden hast. Um diese Zeit zu überbrücken, musst du für eine ausreichende Finanzierung sorgen. Den wichtigsten Grundstock dafür bildet dein Eigenkapital. Zusätzliche Mittel in Form von Krediten bekommst du nur, wenn aus deinem Businessplan glaubhaft hervorgeht, dass du in absehbarer Zeit - das heißt innerhalb von maximal drei Jahren - mehr einnimmst als ausgibst.
Der Businessplan ist aber viel mehr, als ein reines Zahlenwerk. Hinter den Zahlen steht das eigentliche Konzept, mit dem du dich gegenüber der Konkurrenz durchsetzen und deine Kundschaft überzeugen willst. Erkläre deshalb in einfachen Worten deine Geschäftsidee: Was bietest du zu welchen Preisen an? Was macht deinen Friseursalon besonders und warum sollten deine Kunden sich ausgerechnet bei dir einen neuen Haarschnitt verpassen lassen? Was weißt du über deine Zielgruppe und mit welchen Marketing-Maßnahmen willst du sie erreichen? Wer sind deine wichtigsten Wettbewerber und wie grenzt du dich von ihnen ab?
Nur, wenn du diese Fragen beantworten kannst und alle Teile deines Businessplans stimmig zusammenpassen, wird er dir Zugang zu Bankkrediten oder öffentlich geförderten Gründerkrediten verschaffen. Und nur dann kann er dir wirklich als Orientierungshilfe in den ersten Jahren nach deiner Gründung dienen.
Egal ob angestellte Friseure, Kosmetiker oder Auszubildende: Ihr Personal ist der Schlüssel zu Ihrem unternehmerischen Erfolg. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer angestellten Friseure und Friseurinnen auf Qualität und Zuverlässigkeit. Ein herzlicher Umgang mit Kunden und professionelle Beratungsgespräche sind genauso wichtig wie die korrekte Verwendung der Produkte und die Ausführung der eigentlichen Dienstleistung.
Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, wie Ihr Personal reagiert, wenn etwas schief läuft. Eine fehlerhafte Behandlung, ein misslungener Haarschnitt oder eine Reklamation müssen freundlich und professionell gehandhabt werden. Ein gutes Team ist außerdem eines, das sich gegenseitig ergänzt. Aber nicht jeder kann alles. Hat einer Ihrer Mitarbeiter ein besonderes Talent? Gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten für Ihre individuellen Angestellten? Fördern Sie das Potential Ihrer Angestellten und investieren Sie so nachhaltig in Ihren Friseursalon.
Die Mode ändert sich schnell und die passenden Frisuren dazu natürlich auch. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, mit Ihrem eigenen Friseursalon auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bieten Sie Schulungen an und besuchen Sie Friseurmessen, um Ihr Personal (und sich selbst) immer auf dem Laufenden zu halten.
Eines der prominentesten Franchise-Beispiele ist Hairkiller. In Deutschland gibt es mehrere Franchise-Konzepte und Friseur-Ketten, die unterschiedlich aufgebaut sind. Allerdings sollten Sie auf der Hut sein vor allzu großen Versprechungen der Franchise-Geber. Die Anschaffungskosten sind in der Regel hoch, denn Ihr Ladenlokal muss den Vertragsvorgaben entsprechen. Umsatzvorgaben können in schwachen Geschäftsjahren einen permanenten Druck ausüben, möglichst viele (unnötige) Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen. Erfahrung und Übersicht sind Grundvoraussetzungen, um eine nachhaltige Entscheidung zum Thema Franchise-Lizenz zu treffen.
Hier finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten zur Eröffnung Ihres eigenen Friseursalons:
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