Für Reisende ist der Gedanke an die Mitnahme von Aerosolprodukten im Flugzeug oft mit Unsicherheiten behaftet. Gerade bei Kosmetikartikeln wie Haarspray oder Deodorant herrscht oft Unsicherheit, da diese Produkte sowohl als Flüssigkeit als auch als Aerosol gelten und damit strengen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Im Folgenden finden Sie detaillierte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Mitnahme von Haarspray, Deo und Spraydosen im Handgepäck und Aufgabegepäck. Dabei werden nicht nur die gesetzlichen Vorschriften erläutert, sondern auch praktische Tipps für die Reisevorbereitung und sinnvolle Alternativen vorgestellt.
Haarspray ist ein gängiges Aerosolprodukt, das viele Reisende gerne auf Flügen mitnehmen, entweder im aufgegebenen oder im Handgepäck. Aber ist es erlaubt, es in ein Flugzeug mitzunehmen? Ja, Haarspray darf sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mit ins Flugzeug genommen werden.
Die aktuellen Regelungen sind europaweit weitgehend einheitlich, können aber je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Informieren Sie sich stets vorab über die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und des Ziellandes, um einen reibungslosen Ablauf am Flughafen zu gewährleisten.
Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten, Sprays und Gels in Ihrem Handgepäck mitgenommen werden, solange sie jeweils das maximale Volumen von 100 ml nicht überschreiten und in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einer maximalen Füllmenge von einem Liter pro Passagier verpackt sind.
Für das Handgepäck gilt die sogenannte 100-ml-Regel: Sie dürfen Flüssigkeiten, Gels, Cremes, Pasten und Aerosole nur in Behältern mit maximal 100 ml Fassungsvermögen mitführen. Alle diese Behälter müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter passen. Wichtig: Die Regel bezieht sich auf das maximale Fassungsvermögen des Behälters, nicht auf den tatsächlichen Inhalt. Eine halbvolle 200-ml-Flasche ist also nicht zulässig.
Wichtig zu wissen: Die Begrenzung bezieht sich auf das Fassungsvermögen des Behälters - eine halbvolle 200-ml-Dose ist also nicht zulässig. Zudem sollte das Sprühventil mit einer Kappe gesichert sein, damit es nicht versehentlich ausgelöst wird.
Erlaubt? Ja, mit Beschränkung.
Welche Richtlinien gelten?
Diese sind günstig und halten mindestens eine Reise. Deo- und Haarspray sind im Handgepäck erlaubt, werden aber wie ganz normale Flüssigkeiten gehandhabt. D.h., dass diese sich in Behältern von max. 100 ml Fassungsvermögen befinden müssen.
Nur Toilettenartikel wie Haarspray, Deo oder Parfum sind als Spraydosen im Handgepäck gestattet, andere Spraydosen (z.B.
Bei der Handgepäck-Kontrolle überprüft das Personal dann, ob Du keine Produkte von über 100 ml dabei hast. Ganz einfach: Das Personal liest die Beschriftung auf der Dose. Normalerweise steht nämlich auf jeden Spray drauf, wie viel beim Kauf drin ist, bzw. Solltest Du jetzt eine Dose dabei haben, die mehr als 100 ml angibt, wird diese ganz klar aussortiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du schon die Hälfte des Inhaltes verbraucht hast.
Aber was tun, wenn die Spraydose keine Angaben über den Inhalt macht? Kein Problem. Das Sicherheitspersonal ist geschult und verlässt sich in diesen Fällen auf ihr Augenmaß. Solange Du Dir also sicher bist, dass in die Spraydose wirklich max.
Die Mitnahme von Sprühdeo im Flugzeug ist in der Regel zulässig, sofern es den Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) für Gele, Flüssigkeiten und Aerosole entspricht. Die Vorschriften der EASA besagen, dass Sie ein Deo im Flugzeug in einem Behälter mitführen dürfen, der höchstens 100 Milliliter fasst.
Es ist wichtig, darauf zu achten, dass der Behälter die Größenbegrenzung einhält, da größere Behälter bei der Sicherheitskontrolle aus Ihrem Besitz entfernt werden können. Viele Deodorants halten sich an diese Richtlinien, insbesondere die kleineren Deosticks.
Es ist jedoch zu beachten, dass es eine Reihe von Größenoptionen bei Deodorants gibt, so dass einige nicht unter die empfohlene Größengrenze fallen.
Wenn du kleine Behälter mit nur 25 ml oder 50 ml nutzt, kannst du natürlich mehr unterschiedliche Produkte mitnehmen. Ich packe meine Flüssigkeiten fürs Handgepäck deshalb immer so clever wie möglich: Mini-Fläschchen, festes Shampoo statt Flasche, und Produkte, die gleich mehrere Zwecke erfüllen.
Wichtig: Flüssigkeiten ggf. in kleine Mengen umfüllen. Verwende kleine, leere Cremedosen. In der Regel fallen solche immer wieder mal im Alltag an (z.B. von der Deocreme). Alternativ: Kleine Travel-Packungen aus der Drogerie sind in Sachen Flüssigkeiten im Handgepäck super praktisch. Es gibt sie für Sonnencreme, Deo, Zahnpasta, Gesichtscreme, Shampoo & Co.
Tipp: Beutel griffbereit ins obere Fach deines Handgepäcks legen.
Haarspray darf grundsätzlich im aufgegebenen Gepäck (Koffer) mitgeführt werden. Die Regelungen sind hier weniger streng als im Handgepäck, dennoch gibt es wichtige Einschränkungen zu beachten. Aerosole wie Haarspray, Deodorant oder Rasierschaum dürfen im Aufgabegepäck in größeren Mengen transportiert werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Die Gesamtmenge aller Aerosole und Flüssigkeiten pro Person ist in der Regel auf zwei Kilogramm oder zwei Liter begrenzt.
Im Aufgabegepäck dürfen Sie Haarspray und andere Aerosole in größeren Mengen mitführen. Die Gesamtmenge aller Aerosole und Flüssigkeiten ist auf maximal zwei Kilogramm oder zwei Liter pro Person begrenzt, wobei einzelne Behälter in der Regel nicht mehr als 500 ml fassen dürfen. Auch im Aufgabegepäck sollten Sie darauf achten, dass die Spraydosen gut verpackt sind und die Sprühventile mit einer Kappe gesichert sind.
Im Gegensatz zum Handgepäck sind im Aufgabegepäck sämtliche Sprays (auch mit Treibgas) erlaubt. Egal ob Toilettenartikel oder nicht. Trotzdem solltest Du Dich bei ungewöhnlich großen Mengen vorher bei der jeweiligen Airline informieren. Z.B. sind bei der Air France und der Lufthansa im Aufgabegepäck max.
Demnach bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du alle Sprays ins Aufgabegepäck packst. Ohnehin sollte man nur so wenig Sachen wie möglich im Handgepäck haben.
Die Gesamtmenge der Aerosole im aufgegebenen Gepäck darf 2 Kilogramm und die Größe jedes Behälters 500 Milliliter nicht überschreiten.
Für die Beförderung bestimmter Arten puderförmiger Substanzen in der Kabine gelten in den USA und in Australien/Neuseeland Sicherheitsbeschränkungen, die das Maximalvolumen auf 350 ml begrenzen. Artikel, die dieses vorgeschriebene Volumen überschreiten, sollten Sie im aufgegebenen Gepäck verstauen.
Die strengen Vorschriften für die Mitnahme von Sprays und Aerosolen im Flugzeug dienen in erster Linie der Sicherheit. Aerosole stehen unter Druck und enthalten häufig brennbare Treibgase, die bei unsachgemäßer Handhabung explodieren oder Brände verursachen können. Die 100-ml-Regel wurde 2006 eingeführt, um potenzielle terroristische Bedrohungen zu verhindern.
Um ein Auslaufen oder eine Beschädigung während des Transports zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Haarspray in einen stabilen Beutel zu packen oder mit Kleidung zu umwickeln. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass der Sprühkopf durch eine Kappe gesichert ist, um ein unbeabsichtigtes Auslösen zu verhindern.
Verwenden Sie Behälter in Reisegröße: Wählen Sie Aerosolprodukte, die in kleineren Größen erhältlich sind, z. B. 100 Milliliter oder weniger, um die EASA-Vorschriften zu erfüllen.
Schützen Sie Ihre Aerosole: Stecken Sie Ihre Aerosolprodukte in einen Plastikbeutel oder wickeln Sie sie in ein Handtuch ein, um ein versehentliches Auslaufen oder Zerbrechen während des Transports zu verhindern.
Verwenden Sie feste Behälter: Verwenden Sie nach Möglichkeit harte Behälter zur Aufbewahrung Ihrer Aerosole, z. B.
Platzieren Sie Spraydosen im Aufgabegepäck möglichst mittig, umgeben von weichen Kleidungsstücken.
Achte auch darauf, den Koffer nicht zu voll zu packen, damit der Behälter nicht gequetscht wird. Gleichzeitig sollte auch nicht zu viel Platz im Koffer sein, damit der Behälter nicht durch die Gegend fliegt.
Wenn du noch ein bisschen sicherer gehen möchtest, kannst du den Behälter in seiner Tüte auch zusätzlich noch in eine mit weichem Verpackungsmaterial ausgeschlagene Kiste stecken. Das ist bei Dingen wie Shampoo und Co. nicht notwendig, aber wenn du beispielsweise eine Flasche Whiskey aus Schottland mitbringst oder Champagner mit nach Las Vegas nehmen möchtest, lohnt sich dieser Extraschritt.
Wer auf Reisen nicht auf Deo oder Haarspray verzichten möchte, aber die strengen Vorschriften umgehen will, kann auf zahlreiche Alternativen zurückgreifen. Für Deo bieten sich Deo-Roller oder Deo-Sticks an, die nicht als Flüssigkeit gelten und daher nicht der 100-ml-Regel unterliegen. Im Bereich Haarstyling gibt es ebenfalls Alternativen: Haargel, Haarwachs, Haaröl oder Haarschaum sind meist in kleinen Verpackungen erhältlich und können, sofern sie die 100-ml-Grenze nicht überschreiten, im Handgepäck mitgeführt werden. Feste Haarprodukte wie Pomaden oder Haarseifen sind besonders praktisch, da sie nicht als Flüssigkeit gelten und somit keine Einschränkungen unterliegen.
Weit verbreitete Alternativen zum klassischen Deo-Spray sind z.B. Deo-Roller oder Deo-Sticks. Diese Alternativen besitzen keine Treibgase und fallen somit lediglich unter die Richtlinien für Flüssigkeiten. Die Regeln für Flüssigkeiten bleiben immer gleich und sind oben in der Tabelle beschrieben.
Auch für Haarspray gibt es Alternativen. Z.B. können Haarschaum, -gel, -wachs oder -öle den gleichen Effekt erzielen. Aber warum überhaupt zu Alternativen greifen? Dazu ein kleines Gedankenexperiment. Stell Dir vor, Du warst in China und willst zurück nach Deutschland fliegen. Jetzt stehst Du vor der Handgepäck-Kontrolle. Woher sollen die einheimischen Mitarbeiter wissen, dass es sich um ein harmloses Deo handelt? Gerade einmal 0 % der chinesischen Bevölkerung kann fließend Deutsch (Wert geschätzt und abgerundet). Somit ist sich dort kein Mitarbeiter über den Inhalt der Spraydose sicher.
Tipp: Reisegrößen oder wiederbefüllbare Silikonfläschchen sparen Platz.
Bei einigen Reisezielen gelten Einschränkungen in Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten, Sprays, Gels oder puderförmigen Substanzen im Handgepäck. Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht, hat jede Airline und jedes Land eigene Regeln.
Die Regeln der Fluggesellschaften darüber, welche und auch wie viele Flüssigkeiten im Aufgabegepäck transportiert werden dürfen, variieren. Es gibt keine einheitlichen Vorgaben, an die sich alle Fluggesellschaften halten, zugleich ähneln sich die Richtlinien oftmals.
Es wird daher empfohlen, sich vor der Mitnahme von Aerosolen bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorschriften und Bestimmungen einhalten.
Die detaillierten Bestimmungen von Lufthansa richten sich nach der individuellen Strecke, dem Status des Fluggastes und dem jeweiligen Carrier. Denn auch Austrian, Brussels und Discover Airlines sowie die Swiss gehören zur Lufthansa Group.
Die Mitnahme von Haarspray, Deo und anderen Spraydosen im Flugzeug ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine genaue Beachtung der geltenden Vorschriften. Im Handgepäck sind nur kleine Mengen bis 100 ml pro Behälter und insgesamt ein Liter pro Person erlaubt. Im Aufgabegepäck dürfen größere Mengen transportiert werden, solange die Gesamtmenge zwei Kilogramm oder zwei Liter nicht überschreitet und die Produkte für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf Alternativen wie Deo-Sticks, feste Deos oder Haarwachs zurückgreifen. Diese Produkte sind nicht nur unkompliziert auf Reisen, sondern auch nachhaltiger.
Checkliste für die Reisevorbereitung:
Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Informationen zusammenfasst:
| Kategorie | Handgepäck | Aufgabegepäck (Koffer) | Hinweise & Tipps |
|---|---|---|---|
| Haarspray | Erlaubt, max. 100 ml pro Behälter, im 1-Liter-Beutel | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Sprühventil mit Kappe sichern, Behälter unbeschädigt, Airline-Regeln beachten |
| Deo (Spray) | Erlaubt, max. 100 ml pro Behälter, im 1-Liter-Beutel | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Wie bei Haarspray, nur für persönlichen Gebrauch |
| Deo (Roller/Stick) | Erlaubt, keine Mengenbegrenzung (da nicht als Flüssigkeit) | Erlaubt | Besonders praktisch, da keine Flüssigkeitsregelung |
| Spraydosen allgemein | Erlaubt, wenn Toilettenartikel (Haarspray, Deo, Parfum), max. 100 ml pro Behälter | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Industrielle/gefährliche Spraydosen verboten |
| Flüssigkeitsregel | Max. 100 ml pro Behälter, alle Flüssigkeiten/Aerosole im 1-Liter-Beutel | Nicht relevant (nur Mengenbegrenzung pro Dose/Gesamtmenge) | Beutel muss durchsichtig und wiederverschließbar sein, pro Person nur ein Beutel |
| Sicherheitsaspekt | Sprühventil/Kappe sichern, keine beschädigten Dosen | Sprühventil/Kappe sichern, keine beschädigten Dosen | Aerosole unter Druck, Gefahr durch brennbare Treibgase, daher strenge Regulierung |
| Verpackungstipps | Im Beutel, Ventil sichern, ggf. zusätzlich in Plastiktüte/Kosmetikbeutel | Mittig im Koffer, von Kleidung umgeben, Ventil sichern | Nicht zu voll oder zu leer packen, um Beschädigung zu vermeiden |
| Alternativen | Deo-Roller, Deo-Stick, feste Deos, Haargel, Haarwachs, Haaröl, Haarschaum (max. 1. |
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