Haargel im Handgepäck: Was Sie bei Flugreisen beachten müssen

Vor jeder Flugreise stellt sich die Frage: Was darf ins Handgepäck und was nicht? Besonders bei Kosmetikartikeln wie Haargel gibt es oft Unsicherheiten. Als Handgepäck-Guru Marcel habe ich mich für Sie schlau gemacht, um Klarheit in den Handgepäck-Dschungel zu bringen.

Flüssigkeiten im Handgepäck: Die EU-Verordnung

Gemäß EU-Verordnung gelten für Flüssigkeiten im Handgepäck strenge Regeln. Die EU-Verordnung spricht im Allgemeinen nicht nur von Flüssigkeiten, nämlich auch von Gelen und Aerosolen. Zu den Flüssigkeiten im Handgepäck gehören alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind. So fallen beispielsweise auch Haargel und Haarspray unter die Flüssigkeiten-Regel. Auch Pasten, Lotionen sowie Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen unterliegen dieser Regel. Es gibt Regeln für das Handgepäck - und natürlich Ausnahmen von der Regel.

Was zählt zu Flüssigkeiten?

Verwirrung gibt es teilweise bei Lebensmitteln wie etwa Streichwurst, Streichkäse, Nutella oder Marmelade. Handelt es sich hierbei um Flüssigkeiten? Ja. Laut Bundespolizei versteht man darunter Substanzen, die bei „Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz“ sind. Auch Mixturen aus flüssigen und festen Bestandteilen fallen unter das Verbot. Klingt kompliziert, ist es teilweise auch. Unter diese Bestimmungen fallen unter anderem Getränke und Speisen. Lebensmittel wie Brotaufstrich (vom Honig, über Käse und auch Wurstaufstrich) bis zu Sirup und Suppen. Mengen von mehr als 100 ml kommen nicht durch den Sicherheitsbereich und sind nicht im Handgepäck zugelassen. Den größten Teil machen aber Kosmetika aus. Lotionen, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Cremes, Sprays, Shampoos, Sonnenmilch, Lippenstifte, Deodorants, Mascara, Zahnpasta und viele andere flüssige Produkte dürfen nur bis zu 100 ml ins Handgepäck.

Darf Haargel ins Handgepäck?

Antwort: Absolut. Haargel gilt im Handgepäck definitiv als Flüssigkeit. Gemäß EU-Verordnung darf man demnach Haargel im Handgepäck nur dann mitnehmen, wenn sich das Gel in einem Behälter befindet, der maximal 100 ml fasst. Dieser Behälter muss zwingend in einem transparenten, wiederverschließbaren Klarsichtbeutel (beispielsweise Gefrierbeutel aus dem Supermarkt) verstaut werden.

Die 100-ml-Regel

  • Keine Regel ohne Ausnahme, aber im Großen und Ganzen dürfen nur 100 ml einer Flüssigkeit oder eines ähnlichen Stoffes mitgenommen werden.
  • Alles muss in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Kunststoffbeutel, der maximal 1 Liter fasst, transportiert werden.
  • Und jede Person darf nur einen dieser 1-Liter-Beutel mit ins Handgepäck nehmen.
  • Flüssigkeitsbehälter dürfen maximal ein Volumen von 100 ml haben und müssen in einem 1-Liter Beutel transportiert werden.

Es spielt keine Rolle, ob es sich bei den Behältern mit Flüssigkeiten um Flaschen, Cremetiegel, Dosen oder Tuben handelt. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Behältern bzw. Packungsgrößen, die ein größeres Fassungsvolumen haben. Zum Beispiel darfst du ein Shampoo mit einer Packungsgröße von 150 ml oder 200 ml nicht mitnehmen. Eine fast leere Shampoo-Flasche mit einem ursprünglichen Fassungsvolumen von 200 ml, in der nicht mehr als 50 ml Reste enthalten sind, darfst du also nicht mitnehmen. Jedes Produkt mit flüssigen Inhaltsstoffen, dessen ursprüngliche Packungsgröße die 100 ml-Grenze überschreitet, darf nicht ins Flugzeug mitgenommen werden. Eine Ausnahme bilden hier Flüssigkeitsbehälter, die nachweislich leer sind.

Haarwachs im Handgepäck

Antwort: Ja. Allerdings muss der Transport zwingend im Beutel für Flüssigkeiten erfolgen, da Haarwachs an der Sicherheitskontrolle als Flüssigkeit gilt. Der Haarwachs-Behälter darf höchstens 100 ml fassen. Der Klarsichtbeutel für Flüssigkeiten muss transparent und wiederverschließbar sein. Bei Ryanair-Flügen gelten in Sachen Haarwachs die gleichen Regeln wie auch bei allen anderen Flügen im EU-Raum. Haarwachs darf genau dann im Handgepäck mit an Bord, wenn die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck beachtet werden.

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Was tun, wenn Gegenstände nicht ins Handgepäck dürfen?

Ärgerlich, wenn ein Gegenstand nicht mit ins Handgepäck und ins Flugzeug darf. Das Gute: Die 0,5-Liter-Flasche Flasche ist schnell ausgetrunken und das Sandwich ist ratzfatz gegessen. Aber was ist mit den nicht-essbaren Dingen? Da bleibt leider oft nichts anderes übrig, als den unerlaubten Gegenstand an der Sicherheitskontrolle zurückzulassen. Also - lieber schon beim Packen etwas mehr Zeit nehmen und sich im Vorfeld genau über die Flughafen- und Airline-Bestimmungen informieren.

Tipps für den Transport von Flüssigkeiten

  • Verwenden Sie kleine, leere Cremedosen. In der Regel fallen solche immer wieder mal im Alltag an (z.B. von der Deocreme).
  • Kleine Travel-Packungen aus der Drogerie sind in Sachen Flüssigkeiten im Handgepäck super praktisch. Es gibt sie für Sonnencreme, Deo, Zahnpasta, Gesichtscreme, Shampoo & Co.
  • Für flüssige Produkte im Handgepäck, wie z.B. Duschgel, Shampoo oder Conditioner, schwöre ich mittlerweile auf Silikon-Fläschchen.
  • Kleine Mengen Zahnpasta oder Handcreme fülle ich in Minidosen. So bekommen leere Cremetiegel gleich ein zweites Leben und sparen Müll.

Checkliste für Flüssigkeiten im Handgepäck

  • Max. 100 ml Flüssigkeiten in einem ZIP-Beutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen.
  • Medikamente: ggf. ärztliche Bescheinigung mitführen.
  • Babynahrung: Benötigte Menge für die Reise.

Den Beutel mit den Flüssigkeiten müssen Sie bei der Sicherheitskontrolle einzeln vorlegen und röntgen lassen. Daher sollten Sie den Beutel immer griffbereit in Ihrer Tasche verstauen. So sparen Sie Zeit bei der Sicherheitskontrolle und auch die der anderen Flugreisenden.

Ausnahmen von der Regel

Einige Gegenstände sind von der 100-ml-Regel ausgenommen:

  • Flüssige Medikamente: Teilweise von der 100-ml-Regel ausgeschlossen, aber Nachweis erforderlich.
  • Babynahrung: Mehr als 100 ml erlaubt, wenn Bedarf nachgewiesen wird.
  • Einkäufe aus dem Duty-Free-Shop: Im EU-Raum ausreichend versiegelt und international genormt.

Was darf auf keinen Fall ins Handgepäck?

Klar ist: Jede Art von Feuerwaffe und Gewehr, sowie Betäubungsgeräte sind verboten. Ebenso alle Formen von Messern - vom Taschenmesser bis zum Dolch. Spitze und scharfe Objekte, mit denen Personen verletzt werden können und auch stumpfe Gegenstände, die als Schlaginstrument eingesetzt werden könnten, werden am Sicherheitscheck eingezogen. Selbstredend ist auch die Mitnahmen von Spreng- und Brandstoffe untersagt.

Kosmetikartikel im Handgepäck

Nagelfeile, Nagelschere - manchmal braucht man die Utensilien zur Maniküre im Handgepäck. Aber nicht alles ist erlaubt. Pfeilen und Scheren mit einer Länge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts suchen. Teilweise sind auch nur Papierfeilen im Passagierraum des Flugzeuges gestattet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte das Maniküre-Set lieber im Koffer deponieren. Auch bei Rasierern ist die Sache nicht ganz eindeutig. Die Rasierklingen, die durch Gitter geschützt sind und nichtfreiliegen, sind im Handgepäck erlaubt, andere aber nicht.

Handgepäck Maße: Wie groß darf ein Handgepäckstück sein?

Wie viele Handgepäckstücke Sie mitnehmen dürfen, wie groß sie sein dürfen und welches Gewicht das Handgepäck haben darf, hängt von der Fluggesellschaft und der Flugklasse ab, die Sie gebucht haben. Informieren Sie sich am besten vor Reisebeginn über die jeweiligen Bedingungen.

Deshalb unser Tipp: Informieren Sie sich vor Ihrer Urlaubsreise immer nochmals bei der gebuchten Fluggesellschaft, dem jeweiligen Flughafen und dem Reiseland. Richtlinien sind oft unterschiedlich und ändern sich immer wieder. Ein kurzer Vorabcheck spart Zeit - und möglichen Ärger an der Sicherheitskontrolle!

tags: #Haargel #Handgepäck #Flüssigkeit

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