Wie lange ist Speed im Haar nachweisbar?

Als Bestandteil der Gruppe der Amphetamine, zu der auch Methamphetamin (Crystal) gehört, ist Speed eine gängige Bezeichnung für eine Droge, die oft mit Milch-, Waschpulver oder Traubenzucker gestreckt wird. Die Nachweisbarkeit von Speed im Körper ist ein wichtiges Thema, besonders im Straßenverkehr und bei möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Wie wirkt Speed?

Wegen der unterschiedlichen Zusammensetzung ist die Wirkung von Speed nicht genau vorherzusagen. Häufig sind allerdings ein gesteigertes Selbstvertrauen und eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit, ähnlich wie bei Ecstasy. Nimmt eine Person Speed zu sich, stellt sich in der Regel ein Gefühl der Unbeschwertheit ein.

Sie fühlt sich unglaublich wach und leistungsfähig, da sowohl das Schlafbedürfnis als auch das Schmerzempfinden unterdrückt werden. Das Gleiche gilt für Hunger und Durst. Bei Konsumenten von Speed sind oft eine erhöhte Körpertemperatur sowie eine beschleunigte Atmung zu verzeichnen. Auch der Puls steigt aufgrund der aufputschenden Wirkung der Droge an.

Nach vier bis zehn Stunden ist die Wirkung von Speed in der Regel vorüber.

Wie lange ist Speed nachweisbar?

Die Nachweiszeiten von Speed im Körper hängen vom gewählten Testverfahren ab: Urin-, Haar- oder Bluttest. Die Nachweiszeiten spielen im Straßenverkehr eine wichtige Rolle.

Es ist beispielsweise möglich, für Speed die Nachweisbarkeit durch analysierte Haare zu ermitteln. Dieses Testverfahren wird bei der Ermittlung Restspuren der Substanz am häufigsten verwendet. Auch die Blutkontrolle ist ein probates Verfahren, mit dessen Hilfe die Einnahme von Drogen zu belegen ist.

Nachweiszeiten im Überblick

Die Nachweiszeiten verschiedener Drogen, darunter Speed, können Sie dieser Tabelle entnehmen. Die in der Tabelle angegebenen Zeiten für die Nachweisbarkeit der verschiedenen Substanzen im Urin und im Blut sind nur ungefähre Anhaltspunkte, denn es gibt in der Literatur verschiedene Angaben. In allen Körperhaaren sind Drogen je nach Haarlänge über viele Monate nachweisbar.

Substanz Wirkungsdauer Nachweis im Urin Nachweis im Blut
Cannabis 1-4 Std. (geraucht), 2-10 Std. (oral) seltener Konsum: 2-3 Tage, regelmäßiger Konsum: 6-8 Wochen, chronischer Konsum: bis zu 12 Wochen gelegentlicher Konsum: 3 Tage, regelmäßiger Konsum: bis zu 30 Tagen
Ecstasy (MDMA, MDE, MDA) 3-12 Std. (oral) 1-4 Tage bis zu 24 Stunden
Speed 6-12 Std. 1-3 Tage (gesnieft) 1 Tag
Crystal bis 30 Std. (gesnieft) 1-3 Tage 1 Tag
Kokain 1-3 Std. (gesnieft), 10-30 min. (geraucht) 2-4 Tage bis zu 24 Stunden
LSD 6-12 Std. (oral) 1-2 Tage 12 Stunden
Heroin 3-6 Std. (gespritzt) 1-4 Tage bis zu 8 Stunden
Methadon 12-24 Std. (oral) 2-3 Tage 2 Tage
Benzodiazepine 4-12 Std. (oral) 1-3 Tage, 4-6 Wochen bei Langzeiteinnahme einige Stunden bis Tage
Barbiturate 3-24 Std. 1-3 Tage einige Stunden bis Tage

Faktoren, die die Nachweisbarkeit beeinflussen

Zudem hängt die Nachweisbarkeit der Drogen von vielen Faktoren ab:

  • der konsumierten Menge
  • der Häufigkeit des Konsums
  • der verstrichenen Zeit zwischen Konsum und Drogentest
  • den Nachweisgrenzen des Testverfahrens
  • dem individuellen Abbau der Droge
  • der allgemeinen körperlichen Verfassung

Haaranalyse: Langfristiger Nachweis von Speed

Am wahrscheinlichsten ist bei Speed die Nachweisbarkeit, wenn die Haare der betroffenen Person einer Untersuchung unterzogen werden. In diesem Fall kann ein Drogentest Rückschlüsse auf Speed liefern, obwohl bereits mehrere Monate vergangen sind.

Die Nachweisgrenze der Haaranalyse liegt je nach Substanz zwischen 0,1 bis 1 ng/mg Haare. Dennoch ist ein einziger Drogenkonsum nicht sicher nachweisbar, bei einem chronischen Abusus fällt der Test jedoch in der Regel positiv aus.

Die Methoden erlauben zwar eine quantitative Bestimmung des Kokains im Haar, ein Rückschluss auf die Dosis ist allerdings nicht möglich. Auch der genaue Zeitpunkt der Drogeneinnahme kann nicht exakt berechnet werden. Hier stößt die Haaranalyse derzeit noch an ihre Grenzen.

Im Gegensatz zum Beleg einer Alkoholabstinenz ist der Abstinenzbeleg auf Betäubungsmittel durch Untersuchung von gefärbten / getönten Haaren möglich. Hierfür können - wie bei unbehandeltem Haar - bis zu 6 cm untersucht werden. Damit insgesamt eine einjährige Abstinenz belegt werden kann, muss die Haaranalyse aus getöntem / gefärbtem Haar durch ein 6 - monatiges Urinkontrollprogramm vor der Begutachtung ergänzt werden.

Bei Dauerkonsumenten ist Speed dementsprechend länger im Blut nachweisbar, als es beispielsweise der Fall wäre, wenn die Droge bloß ein einziges Mal genommen wird.

Welche Folgen hat der Konsum von Speed am Steuer?

Drogen am Steuer ziehen schon beim ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Eine MPU ist meist schon bei der ersten Drogenfahrt fällig und kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind sogar strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten.

Wer sich unter dem Einfluss von Speed noch hinter das Lenkrad eines Kfz setzt, bringt nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Finden Sie sich beispielsweise nach nächtelangem Feiern auf dem Heimweg mit Ihrem Auto in einer Verkehrskontrolle wieder, sind Sie wohl nicht die erste Person, die sich nach dem Konsum von Speed über die Nachweisbarkeit Gedanken macht.

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Abstinenznachweise und Haaranalysen

Der Nachweis des Konsums von Alkohol oder Betäubungsmitteln kann über die Untersuchung von Haaren erbracht werden. Der Nachweis einer Substanzfreiheit im Haar kann deshalb als Beleg einer Abstinenz (z.B. in der Fahreignungsdiagnostik oder zur Vorlage bei Gericht) verwendet werden.

Bei der Befundinterpretation in der Fahreignungsdiagnostik wird von einem durchschnittlichen Wachstum des Kopfhaares von einem Zentimeter pro Monat ausgegangen. Damit ist eine rückwirkende Beurteilung entsprechend der untersuchten Haarlänge möglich.

Vor der Durchführung einer Haaranalyse auf Betäubungsmittel muss geklärt sein, wann der letztmalige Konsum stattgefunden hat, da die Einlagerung dieser Substanzen aus körpereigenen Depots (z.B. Fettgewebe) auch noch einige Wochen über das Konsumende hinaus stattfinden kann.

Wichtige Hinweise für die Haaranalyse

  • Haarbehandlung: Ihre Haare dürfen ab der geplanten Untersuchung auf ETG NICHT gebleicht, coloriert oder gefärbt oder anderweitig behandelt sein. Wird eine Haarbehandlung nicht angegeben, und erst bei der Analyse im Labor nachgewiesen, kann eine negative Haarprobe nicht als Abstinenzbeleg gewertet werden.
  • Polytoxikologische Untersuchung: Das Screening auf Betäubungsmittel muss gemäß den Kriterien für die chemisch-toxikologische Untersuchung (CTU) in der Fahreignungsdiagnostik polytoxikologisch - d.h. auf verschiedene Betäubungsmittel ausgerichtet - angelegt sein.
  • Haarlänge: Für die Untersuchung von Haaren auf den Alkoholmetabolit „ETG“ wird ein Haarsegment von maximal 3 cm Länge- gemessen ab der Kopfhaut - entsprechend den Beurteilungskriterien für Fahreignung akzeptiert. Dies entspricht einem Abstinenzbeleg von 3 Monaten. Für eine Analyse auf Betäubungsmittel beträgt die maximal zu analysierende Haarlänge 6 cm, gemessen ab der Kopfhaut.

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