Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die auf Ihren Grundbesitz erhoben wird, also auf Grundstücke mit Gebäuden sowie mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben darauf. Zahlen müssen die Grundsteuer die Eigentümer. Bei Vermietung lässt sich die Grundsteuer auch über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Steuereinnahmen fließen komplett in die Kassen der Städte und Gemeinden.
Warum war eine Reform des Grundsteuerrechts nötig?
Um die Grundsteuer zu berechnen, zog und zieht man bislang Jahrzehnte alte Grundstückswerte (sogenannte Einheitswerte) heran. Seit diesen beiden Referenzjahren hätten sich Grundstücks- und Gebäudewerte demnach in West und Ost sehr unterschiedlich entwickelt. Daher komme es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die dem BVerfG zufolge unvereinbar mit dem Grundgesetz seien - die Einheitsbewertung habe sich von den tatsächlichen Immobilienwerten entkoppelt. Es entsteht der Effekt, dass aktuell für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage Grundsteuerzahlungen fällig würden, die sich deutlich unterscheiden könnten.
Grundsteuerreform einfach erklärt (Erklärvideo-Agentur: explain it simple)
Die Gesetzesreform zur Grundsteuer
Das Gesetzpaket zur Grundsteuerreform umfasst drei Gesetze:1.
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts: In diesem Gesetz finden Sie die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer auf Bundesebene.2.
Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung: Das Gesetz räumt den Städten und Gemeinden das Recht ein, ab 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen.3.
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b): Das Gesetz schreibt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Grundgesetz fest.
Ist das Grundsteuerrecht in allen Bundesländern gleich?
Die fünf Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hätten laut dem Bundesfinanzministerium bislang Gebrauch von der Länderöffnungsklausel gemacht. Das Saarland und Sachsen würden dem Ministerium zufolge grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, hätten jedoch vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen eingeführt.
Ab wann musst du die neue Grundsteuer zahlen?
Die mit neuen Werten berechnete Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen, ganz gleich, ob gemäß Bundesrecht oder abweichendem Landesrecht. Die konkrete künftige Höhe der individuellen Grundsteuer könne vermutlich erst ab Herbst 2024 benannt werden, erklärt das Bundesfinanzministerium. Deshalb werde die Grundsteuer demnach bis zum 31. Dezember 2024 auf Grundlage der Einheitswerte erhoben.
Grundsteuererklärung für Schuppen und Gartenhäuser in Deutschland
Wer sich mit der Thematik „Ist für ein Gartenhaus eine Grundsteuererklärung erforderlich?“ beschäftigt, kann sich auf interessante Informationen in nachfolgendem Text freuen. Da das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) das „ehemalige“ Grundsteuerrecht mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat, gibt es hier wichtige Tipps für die aktuelle Lage. Der Grund der Beschlussänderung war, dass gleichartige Grundstücke das Gesetz unterschiedlich behandelten. Dadurch wurde gegen das im Grundgesetzt verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen. Im Jahre 2019 entstand dann das Gesetzpaket zur Reform der Grundsteuer (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG).
Gartenschuppen, Gartenhaus und Ähnliches würden regulär als Gebäudefläche mitberücksichtigt. Bliebe die Gebäudefläche aller auf dem Grundstück errichteten Bauwerke in Summe unter 30 m2, bliebe die Grundsteuererklärung Gartenhaus & Co. demnach aber unberücksichtigt.
Freibeträge und Besonderheiten
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Freibetrag für Nebengebäude: Nebengebäude, die von untergeordneter Bedeutung sind (z. B. Schuppen oder Gartenhaus) und sich in der Nähe des Wohnhauses oder der Wohnung befinden, zu der sie gehören, werden nur angesetzt, soweit die Gebäudefläche größer als 30 m² ist. Es ist nur die Fläche aller Nebengebäude zusammengenommen als Nutzfläche einzutragen, die den Freibetrag von 30 m² übersteigt.*
Zubehörräume: Zubehörräume (wie z. B. Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume) gehören nicht zur Wohnfläche und sind damit auch nicht als Wohnfläche zu zählen.*
Kleingartenland: Kleingartenland und Dauerkleingartenland gelten als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
Häufige Fehler vermeiden
Damit die Erklärungen einfach, schnell und korrekt abgegeben werden können, werden im Folgenden die häufigsten Fehler aufgezeigt, die zu einer zu hohen Grundsteuer führen und leicht vermieden werden können.*
Falsche Berechnung der Wohnfläche: Oft werden Räume wie Heizungsräume, Waschküchen, Keller, Abstellräume oder Schuppen fälschlicherweise als Wohnfläche mitgerechnet.*
Nichtbeachtung des Freibetrags für Nebengebäude: Nebengebäude werden oftmals vollständig erklärt, ohne dass der Freibetrag von 30 Quadratmeter berücksichtigt wird.
Was tun bei Fehlern in der Grundsteuererklärung?
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Elektronische Korrektur über ELSTER: Eine Grundsteuererklärung kann über ELSTER korrigiert werden, indem sie einfach nochmals vollständig übermittelt wird.*
Einspruch gegen den Bescheid: Innerhalb der Einspruchsfrist kann gegen den Bescheid Einspruch mit Hinweis auf den Fehler eingelegt werden (z. B. elektronisch mittels ELSTER oder in Papierform).
Grundsteuer in Österreich
Auch in Österreich sei die Grundsteuer eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie werde dem Bundesministerium Finanzen zufolge aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz) von den Gemeinden erhoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukomme.Bemessungsbasis sei dabei der vom Finanzamt Österreich festgestellte Grundsteuermessbetrag. Er errechne sich aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) nach den Bestimmungen der §§ 18 und 19 des Grundsteuergesetzes errechnet.Österreich unterscheide zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen. Die Gemeinden seien gemäß Finanzausgleichsgesetz ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag anzuwenden. So ergebe sich die Grundsteuer aus der Formel:Steuermessbetrag x Hebesatz (maximal 500 Prozent) = jährliche Grundsteuer
Grundsteuer (Liegenschaftssteuer) in der Schweiz
Das Schweizer Steuerrecht veranlage dem Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz zufolge Liegenschaften wie anderes bewegliches oder unbewegliches Vermögen bei der Vermögenssteuer. Zudem erhöben einzelne Kantone und Gemeinden demnach noch eine Objektsteuer in Form der Liegenschafts- oder Grundsteuer, der natürliche und juristische Personen gleichermaßen unterlägen.Der volle Wert des Grundstücks werde laut dem HEV als Objektsteuer besteuert. Schulden ließen sich nicht vom Wert abziehen. Auch die individuelle Leistungsfähigkeit der Person sei fürs Besteuern nicht maßgebend. Die Grundsteuer werde proportional zum Wert des Grundstücks erhoben. Die Steuersätze würden dabei in allen Kantonen in Promille ausgedrückt und es werde kein sogenannter Steuerfuß angewendet. Gut zu wissen: Grundsteuerpflichtig sei auch in der Schweiz prinzipiell der Eigentümer der Liegenschaft. Bestehe ein Nutznießungsverhältnis, so sei der Nutznießer steuerpflichtig. Dabei komme es nicht darauf an, wo die steuerpflichtige Person ihren steuerlichen (Wohn-) Sitz habe.
Zusammenfassung
Die Grundsteuererklärung kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Berücksichtigung von Nebengebäuden wie Schuppen und Gartenhäusern geht. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Freibeträge des jeweiligen Landes und Bundeslandes zu kennen, um Fehler zu vermeiden und eine korrekte Steuererklärung abzugeben. Bei Unsicherheiten sollte man sich an einen Steuerberater wenden oder die Hilfestellungen der Finanzämter nutzen.
| Land | Regelungen für Schuppen und Gartenhäuser |
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| Deutschland | Freibetrag von 30 m² für Nebengebäude; Zubehörräume zählen nicht zur Wohnfläche |
| Österreich | Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundsteuer B für Grundvermögen; Hebesatz bis zu 500 % |
| Schweiz | Grundsteuer proportional zum Wert des Grundstücks; keine Abzugsmöglichkeit für Schulden |
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#Schuppen #Grundsteuer #Erklärung
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