Wer auf seinem Grundstück eine Garage oder einen Schuppen errichten möchte, muss sich mit dem deutschen Baurecht auseinandersetzen. Dieses regelt alles rund um Grundstück und Bebauung, beispielsweise die Anzahl der Stellplätze, die verkehrsmäßige Erschließung oder die Abstandsflächen. Das Bauordnungsrecht liegt in Deutschland in der Hand der einzelnen Bundesländer - sie erlassen die Bauordnungen.
Da die Vorschriften beim Errichten von Gartenhäusern, Geräteschuppen und ähnlichen Gebäuden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Es besteht aber trotz der Genehmigungsfreiheit keine Rechtsfreiheit. Berücksichtige, dass trotz Regelung auf Ebene des Bundeslandes auch Gemeinden weitere Vorschriften zur Bebauung erlassen können.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte rund um die Baugenehmigung für Garagen und Schuppen erläutert, um Ihnen einen Überblick über die komplexen Regelungen zu geben und Sie vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie vom entsprechenden Bebauungsplan ab. Die Antwort hängt von den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie u. a. vom entsprechenden Bebauungsplan ab. Ob eine Baugenehmigung für unsere Artikel erforderlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt u. a. vom jeweiligen Bebauungsplan ab.
Informieren Sie deine Nachbarn rechtzeitig vor dem Bau eines Gartenhauses, Geräteschuppens oder einer ähnlichen Anlage. Alternativ kann unter Umständen auch schon ein Anruf beim Bauordnungsamt genügen, das sich in der Verwaltung des jeweiligen Landkreises befindet. Bitte sprechen Sie zur Sicherheit mit Ihrer örtlichen Baubehörde, um zu erfahren, ab wann Sie einen Bauantrag stellen müssen.
Verlasse dich aber nicht auf die Bauernweisheit „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Viele Fälle zeigen, der Kläger ist schneller gefunden, als es einem lieb ist.
Die Rolle des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan regelt alle möglichen Nutzungen von Grundstücken, die innerhalb des Plans liegen. Die Gemeinden setzen diesen Bebauungsplan als Satzung fest. Der Bebauungsplan steht damit über der Landesbauordnung. Er kann sowohl die dort genannten Höchstgrenzen senken als auch generell die Verfahrensfreiheit einschränken.
Da die meisten Geräteschuppen aufgrund ihrer Größe und Bauform in den meisten Gemeinden verfahrensfrei sind, müssen Sie wahrscheinlich gar keinen Bauantrag stellen. Beachten Sie hierzu das jeweilige Baurecht des örtlichen Bauamtes. Beachten Sie generell die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie ggf. den Bebauungsplan.
Genehmigungsfreie Größen und Bedingungen
Kleinere Geräteschuppen liegen zumeist innerhalb der Vorschriften aller Bundesländer und sind dementsprechend genehmigungsfrei. Bei größeren Gerätehäusern fragst du zur Sicherheit beim örtlichen Bauamt nach.
Generell gilt: Halten Sie die Vorgaben zur Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände ein, können Sie mindestens einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten. Während Sie in Bayern ein Gerätehaus mit einer Größe von maximal 75 Kubikmetern errichten können, sind in Berlin maximal 10 Quadratmeter als Grundfläche erlaubt.
Wenn Sie das Gartenhaus oder den Geräteschuppen direkt an die Grundstücksgrenze setzen möchten, darf das Gebäude nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter je Grenze lang sein. Beachte zudem alle Regelungen zur Grenzbebauung sowie sonstigen Abstandsflächen.
Was tun, wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist?
Sollten Sie einen Bauantrag stellen müssen, liegen die Kosten i. d. R. im Bereich von wenigen hundert Euro.
Baugenehmigungspflichtige Sonderfälle
Wenn Sie im Garten ein Gartenhaus mit Feuerstätte oder Toilette planen, brauchen Sie in allen Bundesländern eine Baugenehmigung. Denn: Genehmigungspflichtig sind i. d. R. Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur für den vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer legen fest, ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier ein Überblick über die Regelungen in einigen Bundesländern:
Es ist ratsam, sich vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die spezifischen Regelungen zu informieren, da es je nach Standort zusätzliche Sonderregelungen geben kann.
Die Bedeutung der Grenzbebauung
Bei der Planung einer Garage oder eines Schuppens ist die Einhaltung der Vorschriften zur Grenzbebauung von großer Bedeutung. Wenn Sie das Gartenhaus oder den Geräteschuppen direkt an die Grundstücksgrenze setzen möchten, darf das Gebäude nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter je Grenze lang sein.
In einzelnen Bundesländern wird immer eine Genehmigung benötigt. Allerdings gilt hier ebenfalls: Keine Regel ohne Ausnahme. Befindet sich der Standort im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, ist eine Garage bis zu einer Fläche von 100 m² in den Bundesländern nicht genehmigungspflichtig.
Was passiert bei Verstößen?
Wer ohne Baugenehmigung eine Garage oder einen Schuppen errichtet, riskiert ein hohes Bußgeld. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen die Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes noch nach einigen Jahren den Rückbau veranlasste.
Diese Maßnahmen können von einer Geldstrafe oder einer Außerbetriebsetzung bis hin zum Abriss des Gebäudes oder der Anlage reichen. Für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben ist bei genehmigungsfreien Gartenhäusern der Eigentümer verantwortlich.
Carport statt Garage?
Carports sind eine kostengünstige Alternative zur Garage. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt vor allem von der Größe Ihres Carports ab. Bis zu einer Grundfläche von von 30−50 m² sind die meisten Carports genehmigungsfrei.
Sobald es sich sich um eine bauliche Veränderung mit festem Standort handelt, ist eine Baugenehmigung notwendig. Die Pfeiler eines Carports werden meistens einbetoniert, wodurch der Bau genehmigungspflichtig wird.
Fazit
Die Errichtung einer Garage oder eines Schuppens auf dem eigenen Grundstück erfordert eine sorgfältige Planung und die Beachtung der geltenden Bauvorschriften. Informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland und Ihrer Gemeinde, um unangenehme Überraschungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Setze dich vor dem Errichten deines Geräteschuppens oder Gartenhauses mit den örtlichen Vorschriften und Genehmigungen auseinander, um keine unangenehmen Überraschungen erleben zu müssen und planungssicher vom neuen Gebäude im Garten zu profitieren. Mit der Frage beginnst du idealerweise die Planung deines neuen Gerätehauses.
Also erst die baurechtlichen Vorschriften des Bauamtes prüfen, dann ggf. Im Kleingartenverein sind Genehmigung und Baurecht häufig einfacher.
Wenn Sie noch Fragen zum Thema hast oder eine Kaufberatung wünschst, kontaktiere uns gern.
| Bundesland | Grundfläche genehmigungsfrei | Maximale Wandhöhe |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | < 30 m² | 3 m |
| Bayern | < 50 m² | Variiert |
| Berlin | < 30 m² | 3 m |
| Brandenburg | < 50 (100) m² | Variiert |
| Bremen | < 50 m² | Variiert |
| Hamburg | < 50 m² | Variiert |
| Hessen | < 50 m² | Variiert |
| Nordrhein-Westfalen | Bis 75 Kubikmeter Rauminhalt | Variiert |
| Rheinland-Pfalz | Bis 50 Kubikmeter Rauminhalt | Variiert |
Hinweis: Die Angaben in dieser Tabelle dienen lediglich der Übersicht. Es ist unbedingt erforderlich, die aktuellen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Gemeinde zu prüfen.
Karte der Deutschen Bundesländer
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