Polizei Frisur Damen Vorschriften: Ein umfassender Überblick

Die Frage, wie Polizisten und Polizistinnen im Dienst aussehen dürfen, ist ein komplexes Thema, das oft vor Gericht landet. Dabei prallen das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer und das Geschäftsinteresse des Chefs aufeinander. Ein aktuelles Beispiel ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das die Lufthansa nicht dazu verpflichten darf, ihre Piloten zum Tragen einer Uniformmütze auf Flughäfen zu zwingen. Der Kläger argumentierte, dass die Mütze für Pilotinnen lediglich ein optionales Accessoire sei, während sie für Männer obligatorisch sei.

Haar- und Bartvorschriften bei der Polizei

Wie ein Polizist im Dienst aussehen darf, ist Sache des jeweiligen Bundeslandes. In Rheinland-Pfalz wollte ein Polizist 2003 sein Recht auf einen schulterlangen Pferdeschwanz bei der Arbeit einklagen, entgegen einem Rundschreiben des Innenministeriums. Ein Münchner Polizeibeamter bekam 1999 vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht, Ohrschmuck und lange Haare im Dienst tragen zu dürfen. Dies gehöre zur "freien Entfaltung der Persönlichkeit".

Polizisten in Baden-Württemberg dürfen keine sichtbaren Tattoos tragen, die von der Dienstkleidung abgedeckt werden müssen. Die Bundespolizei kann Bewerber wegen Tätowierungen ablehnen, wie das Verwaltungsgericht Darmstadt im Juni 2014 entschied.

Bundeswehr: Haarerlass rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass der aktuelle Haar- und Barterlass, der bei Männern in der Bundeswehr die Haarlänge begrenzt, rechtmäßig ist. Ausschlaggebend dafür ist das einheitliche Erscheinungsbild, wie der 1. Wehrdienstsenat entschieden hat. Der Bundesminister der Verteidigung ist befugt, im Zusammenhang mit der Uniform der Soldaten auch deren Haar- und Barttracht zu regeln. Mit dem geltenden Erlass hat er dabei den ihm zustehenden Einschätzungsspielraum nicht überschritten.

Die Regelung über die Haartracht von Soldatinnen, die diesen auch das Tragen längerer Haare gestattet, stellt eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr dar, die die striktere Regelung der Haartracht für männliche Soldaten nicht in Frage stellt.

Polizisten rasieren einer Schwarzen die Haare – ohne zu wissen, dass sie US-Generalin ist.

Neue Leitlinie in Stuttgart

Das Stuttgarter Innenministerium hat eine neue Leitlinie in Kraft gesetzt, die das äußere Erscheinungsbild der Polizei regelt. Innenminister Reinhold Gall (SPD) erklärte, dass man den gesellschaftlichen Wandel berücksichtige, aber mit Blick auf den Signalcharakter von Uniform und weiterer Aufmachung in der Öffentlichkeit Grenzen finde. Sicherheitsaspekte setzen der Gestaltungsfreiheit der Polizei Grenzen. Ohrringe sind "aus Gründen der Selbstgefährdung" ebenso wenig erlaubt wie Zungenpiercings.

Tätowierungen sind grundsätzlich erlaubt, dürfen aber nicht sichtbar sein. Alles, was den Eindruck erwecken könnte, dass eine Polizistin oder ein Polizist einer bestimmten Gruppe, Subkultur oder Gesinnung zuneige, soll vermieden werden. Auch Zeichen einer „ausgeprägt individualistischen Haltung“ sind verpönt.

Darf ein Polizist Haar und Bart wachsen lassen?

Es existieren meines Wissens nach zumindest offiziell keine dementsprechenden Vorschriften. Auch Polizisten sind Menschen, die das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht oder auch das sogenannte Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), genießen. Dieses Grundrecht, gewährleistet es auch, frei und selbstbestimmt über sein äußeres Erscheinungsbild zu entscheiden.

Weil Polizeibeamte den Staat repräsentieren, sind Vorschriften hinsichtlich ihrer äußeren Erscheinung möglich, allerdings in engen Grenzen und wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in anderer Angelegenheit einmal klargestellt hat, auch nur aufgrund eines entsprechenden, förmlichen Gesetzes.

Der Fall des "Karl-Lagerfeld-Zopfs"

Ein Polizeihauptmeister beantragte die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die dienstliche Weisung des Antragsgegners vom 4. März 2002 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 23. April 2002. Er trug seine Haare am Hinterkopf in Form eines "Karl-Lagerfeld-Zopfs" und wendete sich gegen die dienstliche Weisung, seinen Haarschnitt anders und zwar so zu gestalten, dass sein Erscheinungsbild mit den Richtlinien für Haar- und Barttracht (nach Nr. 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Februar 2000 Nr. I C 5-0335.1-0) übereinstimmt.

Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag statt und begründete dies damit, dass erhebliche Zweifel bestünden, ob in den Richtlinien bezüglich der darin zum Ausdruck gebrachten Erwartungshaltung einer repräsentativen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger bei uniformierten männlichen Polizeibeamten unterschiedslos auf eine deutlich über den Hemdkragen reichende Haarlänge abgestellt werden dürfte, ohne unauffällige Zöpfe wie hier (der Begriff "Lagerfeld-Zopf" sei nicht normiert) davon auszunehmen.

Darüber hinaus bestünden nach Auffassung des Verwaltungsgerichts erhebliche rechtliche Bedenken, ob hinsichtlich der angefochtenen dienstlichen Weisung für die Gestalt eines Verwaltungsakts eine hinreichende Befugnis vorliege.

Outfit und Auftreten beim Einstellungstest

Beim Einstellungstest der Polizei kommt es in erster Linie auf Ihre Leistungen an. Entscheidend ist, wie gut Sie im schriftlichen Test, bei der Sportprüfung und im mündlichen Teil abschneiden. Auch die ärztliche Untersuchung sollte Ihre Tauglichkeit für den Polizeidienst bestätigen. Trotzdem ist das Outfit nicht ganz unwichtig. Denn zum Gesamtbild gehört die Optik nun einmal dazu.

Ihr Outfit schlägt sich nicht direkt in den Testergebnissen nieder. Denn Ihre Kleidung beeinflusst, wie Sie sich selbst im Vorstellungsgespräch fühlen und auch welchen Eindruck Sie bei den Prüfern der Polizei wecken. Im Zweifel fahren Sie mit einem zu noblen Outfit besser als mit einem zu lässigen, sportlich-lockeren Look.

Als Polizeibeamter stehen Sie im Staatsdienst. Sie repräsentieren den Gesetzgeber und setzen sich für Sicherheit, Recht und Ordnung ein. Diese Haltung sollte im übertragenen Sinne auch in Ihrem Aussehen zum Ausdruck kommen.

Aspekt Empfehlung
Kleidung Sportlich-elegante Note, gehobene Freizeitkleidung
Schmuck Dezent, wenige Accessoires
Frisur Gepflegt, nicht ins Gesicht fallend
Make-up Dezent

tags: #Polizei #Frisur #Damen #Vorschriften

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