Der Verlust der eigenen Haare ist für viele Menschen ein einschneidendes Erlebnis, das oft mit einem Verlust von Identität, Selbstwertgefühl und Lebensqualität einhergeht. Glücklicherweise gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke übernimmt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Thematik "Perücke auf Rezept" in Deutschland.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Perücke, wenn der Haarverlust medizinisch bedingt ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
Entscheidend ist immer, dass ein ärztliches Attest den medizinischen Bedarf bestätigt.
Versicherte erhalten dann eine ärztliche Verordnung, wenn sie unter massivem Haarverlust leiden, der die gesellschaftliche Teilhabe gefährdet.
Zwar kann auch bei Frauen im Alter das Haar dünner werden, ein altersbedingter, großflächiger Haarausfall, wie er bei Männern typisch ist, tritt beim weiblichen Geschlecht jedoch kaum auf. Da der Haarausfall dazu führen kann, dass sich Frauen nicht mehr unbefangen bewegen und unter Umständen Ausgrenzung erfahren, kann bei Ihnen tatsächlich ein Krankheitswert und damit ein Anspruch auf einen Haarersatz bestehen.
Kommt es bei Männern zu einem Kopfhaarverlust, stellt das keine Krankheit oder Behinderung dar. Das liegt daran, dass haarlose Männer durchaus ein häufiger Anblick sind, bedingt durch den weitverbreiteten altersbedingten Haarverlust. Ausgleichende Maßnahmen zum Kaschieren des Haarverlustes fallen deshalb in den Aufgabenbereich der Versicherten - ein Anspruch auf eine durch die Krankenkasse bezahlte Perücke besteht nicht.
Liegt eine gutachterlich bestätigte Transsexualität vor, ist eine Verordnung eines Haarersatzes prinzipiell möglich. Allerdings muss dafür eine Voraussetzung erfüllt werden. Versicherte müssen einen männlichen Haarwuchs haben, der nicht ausreicht, um das weibliche Erscheinungsbild zu unterstützen. Daraus ergibt sich dann eine entstellende Wirkung, wodurch sich transsexuelle Menschen möglicherweise nicht unbefangen in der Gesellschaft bewegen können.
Auch Kinder und Jugendliche können bedingt durch eine Erkrankung oder Medikamenteneinnahme einen Haarverlust aufweisen. Dieser hat unabhängig vom Geschlecht einen Krankheitswert - deshalb erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen durch die Krankenkasse finanzierten Haarersatz. Die Hilfsmittel müssen bei Kindern und Jugendlichen spezielle Anforderungen erfüllen.
Die meisten Krankenkassen übernehmen:
Je nach Krankenkasse wird entweder ein Festzuschuss gewährt oder die Perücke wird direkt über einen Vertragspartner abgerechnet.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten meist nur eine Regelversorgung mit Kunsthaar. Für Echthaar werden nur in Ausnahmefällen (z. B. bei einem Nachweis von allergischen Reaktionen) die Kosten übernommen.
Das sind die Schritte zu Ihrem Haarersatz:
Um eine Versorgung mit Perücken oder Haarersatz mit Anspruch auf einen Hilfsmittelzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten, muss der von Ihnen gewählte Zweithaaranbieter Vertragspartner der Krankenkassen und von diesen als beratungs- und lieferfähig anerkannt sein (sog. Präqualifizierung).
Ein präqualifiziertes Zweithaarstudio wurde von einer offiziellen Stelle geprüft und erfüllt alle Anforderungen, um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
Das bedeutet:
Das rosa Kassenrezept für eine medizinische Perücke ist in der Regel 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Blaue Privatrezepte behalten meist bis zu drei Monate ihre Gültigkeit.
Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Oft hilft ein ergänzendes Schreiben Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes oder ein psychologisches Gutachten, das die seelische Belastung durch den Haarverlust dokumentiert.
Privat Versicherte sollten sich vorab mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, denn: Die Kostenübernahme ist nicht automatisch garantiert.
Oft ist ein individueller Antrag mit Begründung notwendig. Die Beihilfe (z. B. für Beamte) beteiligt sich häufig an den Kosten - die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Als erfahrenes Zweithaarstudio mit Kassenzulassung beraten wir Sie kompetent und einfühlsam. Wir helfen bei der Auswahl der passenden Perücke, erstellen die nötigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess - diskret, individuell und kostenfrei.
Um dem natürlichen Vorbild möglichst nahezukommen, kann die Perücke aus unterschiedlichen Materialien gefertigt werden.
Die Kosten für den Haarersatz variieren stark. Hier kommt es unter anderem auf die Länge der Perücke, das Material und die Anfertigung an. So ist eine individuell angefertigte Echthaarperücke deutlich teurer als eine Standardperücke aus Kunsthaar. Zum Vergleich: Eine Kunsthaarperücke kann etwa 600 Euro kosten, eine individuelle Maßanfertigung mit Echthaar hingegen 2000 Euro und mehr.
Der GKV-Spitzenverband gibt ein Hilfsmittelverzeichnis heraus, dass regelmäßig aktualisiert wird. Darin befinden sich alle Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse prinzipiell übernommen werden - das können technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die häusliche Pflege sein.
Hier ist entweder hitzeempfindliche Basis-Kunstfaser oder hitzebeständige Kunstfaser verarbeitet. Der Haarersatz ist in verschiedenen Farben und Frisuren erhältlich. Auch wenn es sich um eine serienmäßige Anfertigung handelt, ist eine individuelle Anpassung der Größe und Form möglich. Das gelingt beispielsweise mit einer Anpassung an die Größe des Kopfes oder durch einen Schnitt. Die Vollperücke kann ohne Befestigungsmaterialien aufgesetzt oder mit Klebestreifen fixiert werden.
Die Teilbereichsperücke besteht ebenfalls aus hitzeempfindlicher oder hitzebeständiger Kunstfaser, deckt aber nur einen Teilbereich des Kopfes ab. Der lokale Haarverlust gibt die Form des Hilfsmittels vor. Besonders praktisch ist, dass sich die Teilbereichsperücken individuell einschneiden lassen. Auch hier ist eine individuelle Anpassung der Form und Größe möglich. Eine Teilbereichsperücke kann unter anderem mittels Hülsentechnik oder Verklebung permanent befestigt werden, allerdings muss es sich dabei um ein Hilfsmittel aus hitzebeständigen Fasern handeln. Eine vorübergehende Befestigung erfolgt mit Spangen oder Klammern.
Diese Ausführung ähnelt dem konfektionierten Haarersatz aus Kunsthaar. Hier ist ebenfalls eine individuelle Anpassung möglich. Ein entscheidender Unterschied ist jedoch die Materialwahl - diese Vollperücke besteht aus menschlichem Echthaar.
Das Hilfsmittel erfüllt die gleichen Voraussetzungen wie eine Teilbereichsperücke aus Kunsthaar.
Eine Schablone (Abdruck) hilft dabei, eine Vollperücke mit Blick auf die Größe und Form individuell herzustellen - hilfreich ist außerdem die Möglichkeit, die Perücke einzuschneiden und zu kürzen. Für die Anfertigung der Schablone muss zuvor ein Folienabdruck oder Gipsabdruck erfolgen. Auf der Schablone werden dann die individuellen Maße eingezeichnet. Die Hersteller fertigen die Perücke anschließend nach Maß - dazu gehört auch, die Vollperücke mit den Kunsthaaren bzw. Kunstfasern in der ausgewählten Farbe zu beknüpfen. Die maßgeschneiderten Vollperücken können mit oder ohne Befestigung getragen werden - für eine permanente Befestigung eignen sich beispielsweise Klebestreifen.
Für die Herstellung einer Teilbereichsperücke wird ebenso eine Schablone mittels Folienabdruck oder Gipsabdruck angefertigt. Zu dem Produktionsprozess gehört auch die Anbringung von Kunstfasern bzw. Kunsthaaren - eine Individualisierung ist bereits in diesem Verarbeitungsschritt durch die Farbe der Fasern möglich.
Um die Vollperücke herzustellen, erfolgt im ersten Schritt eine Anfertigung einer Schablone, beispielsweise mithilfe eines Folienabdrucks oder Gipsabdrucks. Der Abdruck ist deshalb so wichtig, weil er die Form vorgibt - hier kann unter Umständen auch die Haardichte eingezeichnet werden. Da es sich hierbei um einen individuell gefertigten Haarersatz handelt, werden im Herstellungsprozess die individuellen Maße des Versicherten berücksichtigt. In einem Verarbeitungsschritt beknüpfen Hersteller die Vollperücke mit den zuvor ausgewählten Echthaaren in der gewünschten Farbe. Eine Befestigung am Kopf gelingt auch hier beispielsweise mittels Klebestreifen.
Was es als Vollperücke gibt, existiert auch als Teilbereichsperücke. In diesem Fall handelt es sich um eine Teilbereichsperücke, bestückt mit Echthaar in einer passenden Farbe. Die Teilbereichsperücke kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein lokal begrenzter Haarausfall, vorübergehend oder dauerhaft, besteht.
Wie Sie mit dem Haarersatz umgehen, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Haltbarkeit des Hilfsmittels. An dieser Stelle möchten wir Ihnen deshalb einige Tipps rund um die Anwendung und Pflege der Perücke geben.
Um abrechnen zu dürfen bedarf es weiter eines Vertrags mit den entsprechenden Krankenkassen. Der vdek hat mit dem BVZ einen Vertrag mit Preisvereinbarung abgeschlossen, der bundesweit einheitliche Preise regelt. Betriebe, die Mitglied im BVZ sind, gehören automatisch diesem Vertrag an.
Laut Sozialgesetzbuch V § 126 dürfen Hilfsmittel (Perücken) an Versicherte nur auf Grundlage von Verträgen abgegeben werden. Somit sind im Grunde auch alle anderen Kassen gezwungen, Verträge mit dem maßgeblichen Verband der Branche - dem BVZ - oder auch einzelnen Betrieben abzuschließen.
Wenn man die Voraussetzungen „IK-Nummer“ und „Präqualifizierung“ erfüllt hat und auch die erforderlichen Verträge nachweisen kann, gibt es weitere Herausforderungen. Die Krankenkassen wollen sämtliche Unterlagen elektronisch übermittelt haben. Sowohl die Abrechnung des Haarersatzes als auch der vorab zu stellende Kostenvoranschlag müssen elektronisch eingereicht werden.
Wie bei apothekenpflichtigen Medikamenten gibt es auch für das Hilfsmittel Perücke eine gesetzlich geregelte Zuzahlung. Diese beträgt in den meisten Fällen 10 €.
Die regelmäßig gewährten vertraglichen Zuschussbeträge liegen je nach Machart und Haarqualität des Zweithaars sowie der medizinischen Indikation zwischen knapp zweihundert bis zu eintausendeinhundert Euro (Stand März 2023); höhere Zuschussbeträge oder die vollständige Kostenübernahme als Einzelfallentscheidung der Krankenkasse sind möglich.
Hier ist eine beispielhafte Auflistung von Erstattungsbeträgen verschiedener Krankenkassen:
| Krankenkasse | Erstattungsbeitrag (Erstversorgung) |
|---|---|
| AOK | 424,90 € |
| Barmer | 424,90 € |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 424,90 € |
| DAK-Gesundheit | 380,80 € |
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