Berufskrankheiten im Friseurhandwerk: Ursachen, Prävention und aktuelle Entwicklungen

Das Friseurhandwerk, das Kreativität und den Umgang mit Menschen vereint, birgt auch gesundheitliche Risiken. Lange Zeit stellten Haut- und Atemwegserkrankungen eine erhebliche Belastung dar, was sich in der hohen Zahl der Berufskrankheiten widerspiegelte. Doch in den letzten Jahren ist ein Rückgang der meldepflichtigen Anzeigen zu verzeichnen.

Rückgang der Berufskrankheiten: Ein positives Zeichen

Boris Gassert, Friseurmeister aus Mosbach, freut sich über sinkende Beiträge bei der Berufsgenossenschaft. "Das liegt daran, dass die Zahl der Krankmeldungen bei den Friseuren sinkt - und das trotz der Nachwehen der Pandemie", sagt er. Mit den Krankmeldungen meint er vor allem auch die, die mit einer Berufskrankheit zu tun haben. Bei den Friseuren sind das hauptsächlich Haut- und Atemwegserkrankungen.

Mit dem Wissen um dieses Erkrankungsrisiko ist aber auch die Sensibilisierung in der Branche gestiegen. So verliere das Problem der gesundheitlichen Belastungen in der Branche insgesamt immer mehr an Relevanz, so Boris Gassert. Er ist auch stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes Friseure und Kosmetik Baden-Württemberg und steht daher mit vielen anderen Betrieben in Kontakt - ebenso wie mit den Verbänden der anderen Bundesländer.

"In den letzten Jahren hat sich viel getan im Gesundheitsschutz und in der Entwicklung der chemischen Produkte, die wir verwenden. So sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) von 2019 bis 2023 insgesamt mehr als 4.300 meldepflichtigen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Friseurhandwerk eingegangen. Fast 50 Prozent davon betrafen Hauterkrankungen. Am zweithäufigsten wurden mit einem Anteil von knapp zwölf Prozent Atemwegserkrankungen gemeldet. Ein ähnlich hoher Anteil entfiel bedingt durch die Covid-19-Pandemie auf Infektionskrankheiten, die aber nicht zu den typischen Berufskrankheiten im Friseurhandwerk zählen. In den fünf Jahren zuvor, zwischen 2014 und 2018, waren es noch insgesamt über 6.000 meldepflichtigen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Friseurhandwerk.

Die Ursachen für den Rückgang der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, die bei der Berufsgenossenschaft eingehen und später gegebenenfalls als Berufskrankheit anerkannt werden, sind vielfältig. Entscheidend war für Boris Gassert das Verbot der gepuderten Latexhandschuhe im medizinischen Bereich im Jahr 1998. Dieses hat sich direkt auch auf den täglichen Arbeitseinsatz im Friseurhandwerk ausgewirkt. Die Erkenntnisse, wie stark die Handschuhe bei einer längeren Tragedauer die Haut schädigen, hat zu einer Umstellung in den Betrieben geführt. Heute verwenden Friseure fast ausschließlich entweder Einmal-Handschuhe aus Vinyl oder Nitril.

Häufige Berufskrankheiten im Detail

Hauterkrankungen

Hauterkrankungen gehören zu den typischen Berufskrankheiten im Friseurhandwerk. Friseurinnen und Friseure arbeiten in ständigem Hautkontakt mit Wasser und Chemikalien und setzen ihre Haut dadurch einer starken Beanspruchung aus. Chronische Hauterkrankungen können die Folge sein.

"Wir achten aber im Betrieb zusätzlich stark darauf, dass Handschuhe nur dann getragen werden, wenn die Hände im Kontakt mit chemischen Mitteln oder Wasser sind", sagt Boris Gassert. Zum Hautschutz gehört es außerdem, dass man die Hände nach bestimmten Arbeiten wäscht und dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Möglichkeiten bekommen, die Haut zu pflegen.

Atemwegserkrankungen

Ähnlich ist dies im Umgang mit dem Schutz vor Atemwegserkrankungen. "Regelmäßiges Lüften ist vorgeschrieben und enorm wichtig", sagt der Friseurmeister. Abzugsanlagen seien in den Betrieben keine Pflicht. An dieser Stelle trägt eine Entwicklung zum Gesundheitsschutz der Friseurprodukte-Hersteller Positives bei: "Noch bis in die 90er hat es ziemlich stark gestaubt, wenn wir Blondierungen aus verschiedenen Pulvern anrühren mussten", berichtet Gassert.

Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)

Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) sind besonders oft in Berufen mit hoher körperlicher Beanspruchung anzutreffen. Friseur*innen üben häufig Tätigkeiten aus, die mit strukturbelastenden Körperhaltungen und Bewegungen einhergehen. MSE sind nach Haut- und Atemwegserkrankungen der dritthäufigste Grund für Verdachtsanzeigen von Berufskrankheiten im Friseurhandwerk. Daten von Krankenversicherungen zeigen, dass ein Fünftel der Fehlzeiten auf MSE zurückzuführen ist.

Beobachtungsstudien und messtechnische Analysen haben gezeigt, dass bei der täglichen Arbeit von Friseur*innen häufig ungünstige Körperhaltungen und Gelenkwinkelstellungen entstehen. Besonders betroffen sind u. a. die Schultergelenke, wenn z. B. beim Schneiden, Färben und Föhnen die Arme bis über das Schulterniveau angehoben werden. Auch in allen Bereichen der Wirbelsäule (Nacken, oberer und unterer Rücken) wurden ungünstige Gelenkwinkelstellungen erfasst: So kommt es beim Waschen und Schneiden der Haare oftmals zu einer Verschiebung der Halswirbelsäule nach vorne, kombiniert mit einer gleichzeitigen Überstreckung nach hinten und einer Krümmung der Brustwirbelsäule.

Allergien

Allergien durch den Friseurberuf sind gar nicht so selten. Grund dafür sind allergene Stoffe, die in den unterschiedlichsten Arbeitsmaterialien der Friseure enthalten sind. Wie kommt es zu einer, wie der Laie sagt „Friseur-Allergie“ oder „Hairstylist-Allergie“? Wie lassen sich Risiken minimieren und wie schützt man sich richtig? Welche Möglichkeiten zur Prävention gibt es im Friseurhandwerk? Kann man trotz einer vorhandenen Allergie Friseur werden?

Im Friseurhandwerk liegt durch die alltäglichen Aufgaben ein hoher Anteil von Feuchtarbeit und auch ein häufiger Hautkontakt zu Friseurchemikalien vor. Dies bedauernswerterweise sogar oft ohne Anwendung eines adäquaten Hautschutzes, zum Beispiel durch das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe. Diese Faktoren können in der Folge zur Schwächung der Barrierefunktion der Haut führen. Dadurch wird das Eindringen von Allergenen befördert, die dann noch tiefer als bei einer intakten Hautbarriere in die Haut eindringen können.

Das häufigste Allergen, mit dem Friseure in Kontakt kommen, sind heutzutage Oxidationshaarfarben. Unbedingt, aber auch der richtige Umgang mit Schutzhandschuhen ist wichtig, wenn man als Friseur Allergien verhindern will. Zum Beispiel werden die Einmal-Handschuhe von den Friseuren vielfach mehrmals verwendet. Dies ist nicht im "Sinne des Erfinders", denn dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man trotz Handschuh mit den Substanzen in Berührung kommt.

Ja, Haarfärbemittel enthalten Stoffe mit allergenem Potential, zum Beispiel para-Phenylendiamin (PPD) oder para-Toluenyldiamin (PTD). Bei den beispielhaft genannten Farbstoffen PPD und PTD handelt es sich um sogenannte Kontaktallergene. Diese rufen eine sogenannte Typ-IV-Allergie hervor, die auch als Spättypallergie bezeichnet wird.

Spezifische Erkrankungen im Friseurhandwerk

Friseurgranulom

Wenn sich die Fingerzwischenräume wegen abgeschnittener Haare entzünden - ein Friseurgranulom ist eine seltene, anerkannte Berufskrankheit. Bei einem handelt es sich um eine entzündliche Hauterkrankung bei Friseuren, auch bekannt als „Zwischenfingerhaartaschenerkrankung“, "Friseurkrankheit" oder im Fachjargon: Sinus pilonidalis interdigitalis.

Während des Haareschneidens gelangen einige abgeschnittene Haare in den Fingerzwischenraum, der oftmals auf Grund des ständigen Kontakts mit Färbemitteln, Pflegeprodukten und Wasser schon aufgeweicht und / oder geschädigt ist. Durch permanentes Belasten der Hände und Finger ist die Haut entzündet und gereizt und es bildet sich um das Haar als Fremdkörper ein Granulom, Zysten oder Fistelgänge. Am häufigsten ist der dritte Fingerzwischenraum einer Hand befallen.

Um diese Friseurkrankheit präventiv vorzubeugen, sollten die Fingerzwischenräume regelmäßig kontrolliert werden. Die Haarschnipsel sollten nach dem Haareschneiden von der Haut entfernt werden, am besten dazu die Hände waschen. Ein Friseurgranulom muss in der Regel operativ entfernt werden.

Hautpilz (Trichophyton tonsurans)

Seit einiger Zeit häufen sich auch in Deutschland die Meldungen von Kopfpilzinfektionen (Tinea capitis) ausgelöst durch den Erreger Trichophyton tonsurans. Der Pilz Trichophyton tonsurans gehört zu den sogenannten Dermatophyten. Das sind Fadenpilze, die sich von Keratin ernähren. Dieser Pilz kann Hautentzündungen verursachen, zum Beispiel auf der Kopfhaut. Fachleute bezeichnen dies als Tinea capitis. Der Pilz kann aber auch den ganzen Körper befallen, dann spricht man von Tinea corporis.

Mittlerweile scheinen sich die meisten Menschen aber nicht mehr beim Kampfsport, sondern beim Haareschneiden beziehungsweise Rasieren anzustecken. „Wir sehen sehr viele Betroffene mit Pilzinfektionen am Kopf, vor allem im Nacken, wo die Haare ausrasiert werden“, sagt Dr. Petra Wörl, ebenfalls Oberärztin und Leiterin der Ambulanz an der Erlanger Hautklinik.

Der Hautpilz Trichophyton tonsurans ist hochansteckend. „Beim sogenannten Undercut kommt es durch die Rasur zu kleinen Verletzungen, Mikrotraumen, wie wir das nennen. Werden die Rasierklingen nicht ausreichend gereinigt, kann es zur Übertragung der Pilzsporen kommen“, erklärt Hautärztin Susok.

Bereits 2020 hat ein Forscherteam aus Duisburg durch eine Untersuchung bestätigt, dass eine Übertragung von Trichophyton tonsurans auch durch kontaminierte Haarschneidegeräte möglich ist. Dieser Infektionsweg wurde erstmals in Afrika entdeckt und wird nun auch in Deutschland beobachtet.

Anfänglich kann Juckreiz und eine Rötung an den betroffenen Stellen auftreten. Weiterhin können dann entzündete Areale teilweise schuppend bis hin zu kreisrunden kahlen Stellen auf Kopfhaut oder im Bartbereich zu erkennen sein. Sollte dies im zeitlichen Zusammenhang mit einem Besuch im Barbershop oder im Friseursalon stehen, so ist die Ursache rasch hautärztlich abzuklären.

Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsschutz

Einmal im Jahr schult der Friseurmeister seine Mitarbeiter im Umgang mit Haarfärbemitteln und anderen Chemikalien - "immer dann, wenn die neuen Auszubildenden im September anfangen". Bei dieser Gemeinschaftsveranstaltung steht der Gesundheitsschutz im Mittelpunkt. Mögliche Gefahren und der Umgang damit werden besprochen. "Schließlich müssen wir als Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, und alles, was darin steht, sollten die Mitarbeiter auch kennen und wissen, wie sie sich schützen können", erklärt Gassert.

Regelmäßiges Schultertraining zur Kompensierung der einseitigen Belastungen im Friseurberuf ist wichtig: Immer, am besten prophylaktisch, bevor überhaupt Probleme entstehen. Spätestens jedoch dann, wenn sich Schulterschmerzen einstellen.

Um die Hygiene in Friseursalons zu gewährleisten, hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellt. Der empfiehlt für „Messer zum Rasieren auf der Haut“ folgende Maßnahmen: „Nur Einwegklingen verwenden und diese nach der einmaligen Verwendung entsorgen, wiederverwendbare Gerätschaften zerlegt in Desinfektionslösung einlegen, Einwirkzeit abwarten, mit klarem Wasser abspülen, trocknen.“

Geeignete Desinfektionsmittel zum Einlegen von wiederverwendbaren Gerätschaften (zum Beispiel Scherköpfe, Messer) müssen fungizid wirksam sein. Glatte und zugängliche Flächen können Sie mit Desinfektionsmittel abwischen. Für die Desinfektion von wiederverwendbaren Geräten mit schlecht zugänglichen Flächen im Inneren (etwa Scherköpfe, Rasiermesser) empfehlen wir eine Tauchdesinfektion: Dazu legen Sie die Geräte zunächst in ein mit Desinfektionslösung befülltes Gefäß (zum Beispiel Zylinder, Schale). Die Anwendungskonzentration der Desinfektionslösung sowie die Einwirkzeit entnehmen Sie den Angaben des Herstellers.

Weitere Präventionstipps:

  • Kontrolle der Fingerzwischenräume und Entfernung von Haarschnipseln
  • Verwendung von Einmalhandtüchern
  • Regelmäßige Hautpflege
  • Vermeidung von Mehrfachverwendung von Einmalhandschuhen
  • Information und Schulung der Mitarbeiter

Wir versuchen das Thema Prävention im Friseurbereich auch auf europäischer Ebene voranzubringen und haben hier mit Unterstützung der EU gute Fortschritte gemacht. Wir wollen dafür sorgen, dass Auszubildende im Friseurgewerbe so früh wie möglich mit Informationen versorgt werden, wie sie sich am besten vor Allergien schützen können.

Dazu haben wir in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern im Friseurgewerbe eine Homepage in sieben Sprachen geschaffen, die die EU finanziert hat, www.safehair.eu. Die Plattform Safehair enthält Lernspiele und viele Möglichkeiten, sich der Thematik spielerisch zu nähern. Gleichzeitig bietet Safehair Lösungen für den Alltag im Friseurgeschäft, zum Beispiel Kommunikationstipps für den Fall, dass sich die Kunden über die Handschuhe wundern.

Umgang mit einer Berufskrankheit

Grundsätzlich sollte man zum Arzt gehen und die Gesundheitsprobleme abklären lassen - egal, ob man den Verdacht hat, dass diese beruflich bedingt sind oder nicht. Nach Angaben der BGW ist ärztliches Personal - zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte - nach § 202 SGB VII gesetzlich verpflichtet, bei einem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) eine BK-Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu erstatten. Ebenso ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit, binnen drei Tagen nach Kenntnis eine BK-Anzeige zu erstatten.

Wenn man eine Arztpraxis wegen Hautproblemen aufsucht und die Krankheitsursache in der beruflichen Tätigkeit vermutet wird, sollte man den Verdacht dermatologisch überprüfen lassen. Es sollte eine Überweisung zum Hautarzt bzw. einer Hautärztin erfolgen. Bestätigt sich der Verdacht, informiert dieser bzw. diese die Berufsgenossenschaft.

Je früher die BGW von Anhaltspunkten über das Vorliegen einer berufsbedingten Erkrankung Kenntnis erhält, desto eher kann sie geeignete Präventionsmaßnahmen einleiten bzw. ein Feststellungsverfahren zur Prüfung von Leistungsansprüchen, wie medizinischer Versorgung, Rehabilitation aber auch finanzieller Art beginnen.

Welche Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden können, hat der Gesetzgeber in einer Berufskrankheiten-Liste aufgeführt. Bei der Anerkennung einer Berufskrankheit ist die gesetzliche Unfallversicherung an diese Liste gebunden.

Erstes Ziel ist es nach Angaben der BGW, dass die Versicherten über individuelle Präventionsmaßnahmen und medizinische Heilbehandlungsmaßnahmen an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben bzw. dahin zurückkehren können. Doch nicht immer gelinge die vollständige Rehabilitation. "Ist in diesen Fällen der bisherige Arbeitsplatz in Gefahr, unterstützt die BGW ihre Versicherten auf dem Weg zurück in den Job.

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Häufigkeit von Muskel-Skelett-Beschwerden (MSB) in den vergangenen 12 Monaten
KörperregionMSB in den vergangenen 12 Monaten (%)Berufliche Beeinträchtigung (%)
Nacken70,347
Unterer Rücken65,445
Schultern61,240
Oberer Rücken57,641
Ellenbogen25,114
Handgelenke32,217
Daumen23,210
Finger31,514
Hüfte24,815
Knie30,925
Füße29,219

tags: #Friseurhand #Krankheiten

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