Der Islam ist eine Religion der Sauberkeit. Das islamische Sauberkeitsverständnis stand durch die Jahrhunderte hindurch seit eh und je an der Spitze und wird weiterhin an vorderster Stelle bleiben. Zuallererst ist Sauberkeit etwas, was Allah Te’ala von uns möchte und auf das Seine Zufriedenheit beruht.
Unser Prophet (s.a.w.) hat in unterschiedlichen Hadis Scharifs die Sauberkeit immer wieder betont und hat selber als Vorbild sie uns auch vorgelebt. Sauberkeit unterteilt sich in zwei Teile: geistige und materielle Reinigung.
Das Wesentliche bei der Sauberkeit ist in erster Linie die Reinigung von Nedschaset, das heißt von Dingen, die islamisch gesehen als unrein gelten und ein Hindernis für den Gottesdienst darstellen. Gemäß unserer Religion wird Nedschaset (Verunreinigung) in leichte und schwere Verunreinigung unterteilt.
Beispielsweise zählen alkoholische Getränke, fließendes Blut, Fleisch und nicht gegerbte Haut von toten Tieren, die nicht nach dem islamischen Ritus geschlachtet wurden, das Urin von Tieren, die nicht verzehrt werden dürfen, sowie Ausscheidungen aus dem Körper, die die rituelle Waschung ungültig machen, zu den schweren Verunreinigungen. Unter leichte Verunreinigung fallen das Urin von Tieren, deren Fleisch verzehrt werden darf und Kot von Vögeln, die nicht verzehrt werden dürfen.
Wenn beide Arten von Nedschaset bestimmte Grenzen überschreiten, behindert dies das rituelle Gebet. Ebenso ist es obligatorisch für eine Person, die Dschunub, das heißt rituell unrein geworden ist, die Ghusl (Ganzkörperwaschung) vorzunehmen. Darüber hinaus müssen Frauen auch nach Ende ihrer besonderen Tage sich gänzlich waschen.
Auch die Reinigung von Schmutz, die nicht unter Nedschaset fällt, wie Dreck, Rost und ähnliche Dinge ist wichtig. Beispielsweise die Ganzkörperwaschung jeden Freitag zu machen und seine Nägel zu schneiden, ist eine Sunna.
In einem Hadis Scharif, überliefert von unserer Mutter Aische, heißt es: „Zehn Dinge gehören zur Fitra, (zur schönen Natur der Schöpfung): den Schnäuzer (richtig) trimmen, den Vollbart wachsen lassen, (beim Zähneputzen) den Miswak verwenden, die Nase mit Wasser ausspülen, die Nägel schneiden (nicht wachsen lassen), die Fingerknöchel waschen, Achseln rasieren, Intimbereich rasieren und (Intimbereich nach Toilettengang) mit Wasser reinigen.“
Die Sauberkeit beginnt bereits vor der Toilette. Vor dem Betreten der Toilette mit dem linken Fuß sollte man sich die Hose hochkrempeln, damit sie nicht mit unreinen Substanzen in Berührung kommt. Wasserlassen im Stehen ist nicht erlaubt, es ist verpönt. Nach dem Wasserlassen und Stuhlgang mit Wasser abwaschen und mit Toilettenpapier abtrocknen. Mit dem rechten Fuß die Toilette verlassen.
Es ist lobenswert, einmal in der Woche die Achselhaare und den Intimbereich zu rasieren, auch innerhalb von 15 Tagen darf es gemacht werden. Doch wie sehen die verschiedenen Rechtsschulen die Körperpflege?
Die Meinungen darüber, welche Handlungen im Bezug auf die Körperpflege erlaubt (halal), verpönt (makruh) oder verboten (haram) sind, variieren zwischen den verschiedenen islamischen Rechtsschulen. Im Folgenden werden die Ansichten der hanafitischen, malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Rechtsschule bezüglich der Haarentfernung und anderer Aspekte der Körperpflege zusammengefasst.
Die Meinungen über das Rasieren des Bartes gehen auseinander. Während einige Rechtsschulen es als haram (verboten) ansehen, erlauben andere das Kürzen oder Trimmen unter bestimmten Bedingungen. Der Schnurrbart sollte so geschnitten werden, dass er die Oberlippe nicht bedeckt.
“Fünf Dinge gehören zur Fitrah: 1. Das Schneiden des Schnurrbartes; dies sind die Haare, die sich um den Lippen herum kräuseln. “Das Schneiden des Schnurrbartes; d.h. die Haare werden geschnitten, die über die Lippe wachsen. “Es ist Sunnah den Schnurrbart (die Haare über die Lippe) zu schneiden, damit er nicht mit der Oberlippe überlappt.
Es ist verboten die Haare des Schnurrbartes komplett zu rasieren, da er in der arabischen Sprache ein Teil des Bartes ist. “Ibn ʿAbd al-Ḥakam berichtet von Mālik: Das Schneiden des Schnurrbartes bedeutet nicht es abzurasieren. Ich denke, dass derjenige, der seinen Schnurrbart rasiert, diszipliniert werden sollte.
Es ist Sunnah die Achselhaare zu zupfen. Wenn man die Schmerzen nicht aushält, ist es sunna sie zu rasieren. Das Rasieren der Schamhaare ist für Männer wie für Frauen sunna. Für Frauen wie für Männer ist es verpönt sich die Schamhaare zu zupfen.
Die Haare auf dem Kopf darf man kürzen/ rasieren. Mit der Voraussetzung die Haare zu pflegen/ sauber zu halten, ist es ebenfalls erlaubt sie wachsen zu lassen. Für eine Frau ist es Ḥarām sich die Haare zu rasieren, selbst wenn ihr Ehemann dies erlaubt; ausgenommen bei einer Notwendigkeit.
Viele Muslime entfernen sich die Haare unter den Achseln und die Schamhaare, lassen aber alle anderen Körperhaare wachsen. Sie glauben, dass Allah jedem Menschen ein eigenes Aussehen gegeben hat. Daran sollten sie nicht “herumdoktern”, nur um eine bestimmte Mode mitzumachen und anderen Menschen besser zu gefallen. Eigentlich ist der Charakter des Menschen jedoch viel wichtiger als sein Aussehen.
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