Gefährdungsbeurteilung im Friseursalon: Vorlage und wichtige Aspekte

Grundsätzlich wirkt die Arbeit im Friseursalon auf die meisten Menschen von außen recht harmlos. Allerdings leiden die Beschäftigten nicht selten unter chronischen Erkrankungen und somit mitunter auch unter einer nachfolgenden Arbeitsunfähigkeit. Die Gefährdungsbeurteilung kann dazu beitragen, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Gefährdungsbeurteilung daher auch im Friseursalon vorgeschrieben.

Warum ist der richtige Schutz im Friseurhandwerk so wichtig?

Friseure kommen Tag für Tag beim Haarstyling und Haarewaschen in Kontakt mit Wasser - und genau diese Feuchtarbeiten strapazieren die Haut langfristig sehr. Dazu kommen noch verschiedene Kosmetikprodukte, die bei ständigem Kontakt zu chronischen Erkrankungen der Atemwege und der Haut führen können. Zwar gilt Friseurkosmetika grundsätzlich nicht als Gefahrenstoff und aus diesem Grund ist auch keine entsprechende Kennzeichnung dafür erforderlich. Mit den häufig reizenden Inhaltsstoffen bringen diese aber dennoch eine nicht zu unterschätzende Gefahr mit sich. Dementsprechend wichtig ist es, dass die Mitarbeitenden in einem Friseursalon sowohl auf die richtige Hygiene ihrer Hände als auch auf den Hautschutz großen Wert legen.

Für Arbeitgeber gilt daher, den Mitarbeitern geeignete Produkte zum Schutz und zur Pflege ihrer Haut zur Verfügung zu stellen und mit dem Team zu besprechen, warum diese verwendet werden sollten. Auch sollte die Wassertemperatur an Waschbecken individuell reguliert werden können. Einmalhandtücher, die regelmäßig bei mindestens 60° gewaschen werden, vervollständigen diese Hygienemaßnahmen. Insbesondere beim Färben kommen Friseurinnen und Friseure nicht selten mit starken Chemikalien in Kontakt. Um die Haut dennoch bestmöglich zu schützen, empfiehlt sich das Tragen von Einmalhandschuhen. Auch beim Haarewaschen können diese verwendet werden, damit die Hände nicht übermäßig strapaziert werden. Ideal geeignet sind Handschuhe, die über das Handgelenk reichen, so dass auch diese trocken bleiben.

Wenn einige Mitarbeitende besonders empfindliche Haut haben, sollte der Arbeitgeber diesen Handschuhe aus Baumwolle zur Verfügung stellen, welche unter den Einmalhandschuhen getragen werden und so noch effektiver die Feuchtigkeit fernhalten. Anders als Kosmetikprodukte zählen Desinfektionsmittel und Reinigungsprodukte durchaus zu den Gefahrenstoffen. Aus diesem Grund sollten bei der Reinigung des Salons oder einzelner Gegenstände immer Haushaltshandschuhe zum Einsatz kommen.

Gefährdungsbeurteilung | Dräger Safety Hacks

Gefährdungen und Belastungen im Friseursalon

Die Feuchtbelastung der Haut birgt das größte Gefahrenpotential, da sie die Schutzfunktion der Haut gegenüber irritativen oder sensibilisierenden Stoffen schwächt. Häufige Feuchtkontakte der Haut können zu irritativen Hautschädigungen führen und die Entwicklung von Sensibilisierungen (Allergien) begünstigen.

Haarkosmetika können bei gehäuftem ungeschütztem Hautkontakt oder sonstiger unsachgemäßer Verwendung zu irritativen Hautschädigungen und Sensibilisierungen (Allergien) führen. Dies bezieht sich auf Produkte zur Haarwäsche und -pflege, Produkte zur Farbveränderung (diese können z. B. enthalten: p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, Persulfate), Dauerwellflüssigkeiten (diese können z. B. enthalten: Ammoniumthioglycolate, Fixiermittel, Wasserstoffperoxid) und Stylingmittel (diese können z. B. sensibilisierende Konservierungsmittel enthalten).

Die Ausbringung von Stylingmitteln, insbesondere die Partikelausbringung von Haarsprays, kann zu Belastungen der Atemwege führen. Die Anwendung von Sprays, deren Bereithaltung in Verkaufsständen im Verkaufsraum sowie deren Bevorratung bzw. Lagerung können die Brandgefahr im Arbeitsbereich bzw. den betroffenen Räumen deutlich erhöhen. Dies gilt für alle Aerosolpackungen (Spraydosen), die mit einem leicht- oder hoch entzündlichen Treibmittel, z. B. Propan bzw.

Bestimmte, im Friseurhandwerk vorkommende Stoffe (wie z. B.

Anlage 2 fasst die Ergebnisse einer branchenweiten typischen Gefährdungsanalyse zusammen und zeigt neben den relevanten Tätigkeiten auch die üblicherweise verwendeten Produktgruppen auf sowie die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefährdungen.

Wie wird die Gefährdungsbeurteilung im Friseursalon durchgeführt?

Bei der Ermittlung potenzieller Gefahrenquellen gilt es stets zwischen den einzelnen Tätigkeiten zu unterscheiden: Beim Reinigen des Salons oder auch beim Schneiden der Haare sind die Risiken ganz unterschiedlicher Natur. Deshalb geht es in erster Linie darum, die Gefahren als solche zu erkennen, zu dokumentieren und dann entsprechend zu beurteilen. Aus der Beurteilung können dann entsprechende Maßnahmen zum Schutze der Mitarbeiter festgelegt werden.

Das STOP-Prinzip bei der Gefährdungsbeurteilung

Beim sogenannten STOP-Prinzip handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen, die die Substitution eines Gefahrenstoffs der technischen, organisatorischen und personellen Lösung voranstellt. Erst dann, wenn diese drei Maßnahmen nicht für den Schutz ausreichen, um die Gefahr weitestgehend zu reduzieren, ist es zu empfehlen, personenbezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das heißt, dass die Mitarbeitenden dann zum Beispiel geeignete Handschuhe tragen, um ihre Haut vor dem Kontakt mit chemischen Substanzen zu schützen.

Nach der Durchführung entsprechender Maßnahmen ist es zudem nötig, sicherzustellen, ob diese auch ihre Wirkung zeigen. Wird nach einiger Zeit festgestellt, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, ist es erforderlich, andere Lösungen zu finden und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu erneuern. Wichtig dabei ist für den Arbeitgeber, die Ergebnisse immer schriftlich festzuhalten.

Wichtig dabei ist für den Arbeitgeber, die Ergebnisse immer schriftlich festzuhalten. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.

Wer ist beteiligt?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Falls vorhanden: betriebliche Interessen­vertretungen und Arbeitsschutz­ausschuss.

Legen Sie Arbeitsbereiche fest und erfassen Sie Tätigkeiten. Damit haben Sie die typischen und häufigsten Gefährdungen und Belastungen für Friseurinnen und Friseure im Blick. Wählen Sie geeignete Maßnahmen, zum Beispiel zum Umgang mit Gefahrstoffen.

Wer trägt die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung?

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber immer die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung übernimmt. Wer einen Friseursalon besitzt, muss auch dafür sorgen, dass die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeitenden durchgehend gewährleistet ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass einzelne Aufgaben oder Maßnahmen an Angestellte übertragen werden können - der Arbeitgeber muss diese nicht allein durchführen, sondern nur festlegen und überwachen. Auch die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung obliegt ihm, nicht zuletzt auch deshalb, da sie im Falle eines Schadens ein rechtlicher Nachweis ist.

Vorteile der Gefährdungsbeurteilung

Von einer soliden Gefährdungsbeurteilung im Friseursalon profitieren nicht nur die Mitarbeitenden, sondern kommt auch dem Betreiber des Salons zugute. Achtet dieser umfassend auf Gesundheits- und Arbeitsschutz, trägt dies wesentlich zur Qualitätssicherung bei. Mit der Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung lassen sich tägliche Arbeitsprozesse sicherer gestalten und optimieren. Gleichzeitig wird möglichen chronischen Erkrankungen der Mitarbeitenden vorgebeugt, was langfristig auch zu geringeren Fehlzeiten führen kann. Hier können die arbeitsmedizinische Betreuung oder die sicherheitstechnische Betreuung eine hilfreiche Stütze sein.

Beim Arbeitsschutz geht es allerdings um viel mehr als nur darum, Arbeitsunfälle oder Erkrankungen im Berufsalltag zu vermeiden: Die Mitarbeitenden fühlen sich wohler, sicherer und wertgeschätzt - das kommt nicht zuletzt auch ihrer Produktivität, Motivation und Leistungsfähigkeit zugute. Und das ist etwas, das jeder Arbeitgeber gut gebrauchen kann.

Arbeitsschutzrechtliche Betreuung im Friseursalon

Natürlich haben Arbeitgeber viel zu tun. Geht es aber um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheit, so muss dafür immer Zeit gefunden werden - schließlich geht es um die Mitarbeitenden und ihren Arbeitsalltag. So gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, im Rahmen der BUS Betreuung / Regelbetreuung an Schulungen teilzunehmen, die über das Thema informieren und hilfreiche Tipps zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vermitteln. Auch eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist möglich.

Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden gibt es die Option, den Arbeitsschutz auf eigene Faust zu übernehmen. Hierfür ist es erforderlich, an einer solchen Unternehmerschulung teilzunehmen, welche das nötige Wissen vermittelt.

Mit unserer sigePortal Arbeitsschutz-Direkthilfe-Lösung, müssen Sie keine langen Schulungen besuchen, sondern können ganz einfach online Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nachkommen. Bei uns erhalten Sie alle Gefährdungsbeurteilungen als PDF, welche Sie für Ihren Friseursalon benötigen, sowie alle weiteren branchenspezifischen Vorlagen.

Mit dem sigePortal und unserem Betreuungsnachweis können Sie augenblicklich eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 vorweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument

Erreichen Sie mit praktischen Anleitungen und persönlicher Beratung der VBG nachhaltig und effektiv, dass Ihre Mitarbeiter gesund und belastungsarm arbeiten. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für das oberste Ziel im Arbeitsschutz, nämlich die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Daher verpflichten das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften Unternehmerinnen und Unternehmer dazu, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Durch ein strukturiertes Vorgehen und Bewerten der betrieblichen Prozesse stoßen Sie auch positive Entwicklungen an. Sie fördern eine Präventionskultur und einen nachhaltigen Verbesserungsprozess in Ihrem Unternehmen. Denn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie betriebliche Abläufe, erhöhen die Zufriedenheit der Beschäftigten und reduzieren Fehlzeiten.

Nutzen Sie diese Potenziale der Gefährdungsbeurteilung! Wir unterstützen Sie dabei.

Gefährdungsbeurteilung in kleinen Unternehmen

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können die Gefährdungsbeurteilung mit dem VBG-Praxis-Check durchführen und dokumentieren. Dafür stellen wir Ihnen zum Beispiel die Praxis-Check-App zur Verfügung. Sie können die Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen auch im Rahmen unserer Kompetenzzentren-Betreuung zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung durchführen.

Diese Angebote finden Sie auf unserer Internetseite für Kleine Unternehmen unter dem Schwerpunkt "Relevante Arbeitsschutzthemen in kleinen Unternehmen".

Wie die VBG Sie unterstützt

Die VBG bietet versicherten Unternehmen interdisziplinäre Beratung rund um das Themenfeld "Gefährdungsbeurteilung" durch unsere Aufsichtspersonen, Präventionsberater, Arbeitspsychologen und Arbeitsmediziner an. Wir sind in Ihrer nächstgelegenen Bezirksverwaltung für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen, gute Lösungen zu finden.

GEDOKU ist eine datenbankbasierte Software, mit der Sie alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung effizient planen und rechtskonform dokumentieren können. Mit der Software stehen Gefährdungskataloge und Musterunternehmen mit typischen Gefährdungen, Belastungen und Maßnahmenvorschlägen zur Verfügung, die auf die Bedingungen vor Ort in Ihrem Unternehmen angepasst werden müssen. Rechtliche Neuerungen nimmt die VBG regelmäßig in die Kataloge auf und stellt sie als Updates zur Verfügung.

Kataloge für die Erfassung von Gefährdungen und Belastungen

Ausgerichtet auf die Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit in den bei der VBG versicherten Unternehmen bieten wir Ihnen Gefährdungskataloge zur Erfassung von Gefährdungen und Belastungen an. Fünf "Basiskataloge" enthalten typische Gefährdungen und Belastungen in Bereichen, die unabhängig von der Branche, in jedem Unternehmen vorkommen. Das sind zum Beispiel die Basiskataloge „Büro- und Bildschirmarbeit“ oder Betriebliche Räume und Gebäude“.

Die VBG bietet darüber hinaus auch „Branchenkataloge“ an, die mit Fokus auf branchenspezifische Gefährdungen und Belastungen entwickelt wurden. Sie finden diese auf dieser Internetseite im Abschnitt "Für ausgewählte Branchen". Der „Allgemeine Maßnahmen- und Gefährdungskatalog“ hilft Ihnen Gefährdungen zu erfassen und zu beschreiben, die Sie in den Gefährdungskatalogen nicht gefunden haben, die aber in Ihrem Unternehmen vorkommen.

Alle Gefährdungskataloge der VBG bieten Ihnen eine Vielzahl von Schutzmaßnahmenvorschlägen, die sich in der Praxis bewährt haben. Um systematisch möglichst alle typischen Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen bereichs- oder tätigkeitsbezogen zu erfassen, sollten Sie immer zuerst die VBG-Basiskataloge bearbeiten und dann ergänzend weitere, wie zum Beispiel die Branchenkataloge der VBG.

Wichtig: Alle VBG-Gefährdungskataloge müssen Sie auf die Situation in Ihrem Unternehmen anpassen. Das heißt, Sie können sie individuell ändern, eigene Inhalte ergänzen oder auch ganz neue Kataloge oder Gefährdungen anlegen.

Für typische Arbeitsplätze und Tätigkeiten

In fast jedem Unternehmen ist eine sorgfältige Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung die Voraussetzung für die Konzeption risikoangemessener Schutzmaßnahmen. Dies ist nur bei genauer Kenntnis der angewendeten Verfahren und Arbeitsabläufe möglich.

Im Folgenden finden Sie für die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen spezifische Informationen zu ausgewählten Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die in den meisten Unternehmen unabhängig von Branche und Größe anzutreffen sind.

Arbeitsstätten und Büroarbeitsplätze

Bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten betrachten wir an dieser Stelle zwei Bereiche: zum einen die betrieblichen Räume und Gebäude und zum anderen die Arbeitsplätze mit Bildschirm- und Büroarbeit.

Zwei Basiskataloge der VBG helfen Ihnen dabei, die jeweiligen Anforderungen aus den Gesetzen und Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung zu erfüllen. Bitte passen Sie die Inhalte dieser Arbeitshilfen auf die spezifische Situation der betrachteten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Ihrem Betrieb an. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zeigen konkret auf, in welchen Bereichen der Arbeitsstätte Belastungen und Gefährdungen auftreten können, wie Sie die entsprechenden Risiken einschätzen und welche geeigneten Maßnahmen Sie einleiten sollte. Damit ist die Gefährdungsbeurteilung ein effektives Instrument, wenn betriebliche Räume und Gebäude sowie Büros geplant, eingerichtet oder verändert werden sollen.

Sicher fahren und transportieren

Ein Großteil der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle ereignet sich im Straßenverkehr. Die Unternehmen sind daher aufgefordert, Gefährdungen der Verkehrssicherheit aufzudecken und durch sinnvolle Maßnahmen zu minimieren.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit Transport und Verkehr haben, dann integrieren Sie die Gefährdungsbeurteilung für diese Bereiche und Tätigkeiten in das Gesamtkonzept der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.

Die VBG bietet Ihnen als Unterstützung das die Software zur Gefährdungsbeurteilung GEDOKU an. Dabei wird die Verkehrssicherheit durch den enthaltenen Basiskatalog „Transport und Verkehr“ berücksichtigt. Der Basiskatalog deckt verschiedene typische Themen der organisationalen Mobilität ab. Unter anderem sind auch Gefährdungen und Belastungen auf den Wegen zum Erreichen und Verlassen der Arbeitsstätte berücksichtigt.

Gefahrstoffe und andere Einwirkungen

Insbesondere bei Tätigkeiten mit biologischen, chemischen und physikalischen Einwirkungen ist eine sorgfältige Informationsbeschaffung für die Gefährdungsbeurteilung und die Entwicklung wirksamer Schutzmaßnahmen unerlässlich. Dazu ist es notwendig, die Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten sowie die angewendeten Verfahren und Arbeitsabläufe genau zu kennen.

Die Analyse soll ganzheitlich erfolgen...

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