Friseursalon eröffnen ohne Meisterbrief: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Viele angestellte Friseurinnen und Friseure träumen davon, einen eigenen Friseursalon zu eröffnen. Oftmals ist der Grund dafür die schlechte Bezahlung in der Branche. Aber auch der Wunsch, sich z. B. als Colorist, Damen-, Kinder- oder Herrenfriseur, Stylist oder Hairdresser zu spezialisieren oder sich mit einem trendigen Barbershop, einem Brautservice oder als mobiler Friseur selbst zu verwirklichen, spielt eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für die Selbstständigkeit.

Wer sich als Friseur selbstständig machen will, sollte sich vor allem zwei Dinge bewusst machen:

  • Großer Wettbewerb: Die Konkurrenz im Friseurhandwerk ist groß. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ist die Zahl der Friseurbetriebe in Deutschland seit der Jahrtausendwende von rund 63.000 auf mittlerweile über 80.000 angestiegen. Entsprechend wichtig ist es, sich mit einem ausgefeilten Konzept als Friseur selbstständig zu machen.
  • Meisterpflicht: Das Friseurgewerbe gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das bedeutet unter anderen, dass Sie für die Eröffnung Ihres eigenen Haarstudios einen Meisterbrief haben müssen - oder einen Meister bzw. eine Meisterin als Vollzeit-Mitarbeiter einstellen müssen, der die Betriebsleitung übernimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Gründung ohne Meistertitel möglich.

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit müssen Sie als Friseur einiges beachten. Vorschriften und Formalitäten sind jedoch nur die eine Seite, eine gute Vorbereitung und Planung die andere: Eine schlüssige Geschäftsidee mit einem gut durchdachten Konzept ist gerade im hart umkämpften Friseurgewerbe der Erfolgsfaktor, um sich von der Masse der Mitbewerber abzusetzen und langfristig mit dem eigenen Salon nicht nur kostendeckend, sondern gewinnbringend zu arbeiten.

Meisterpflicht im Friseurhandwerk: Was bedeutet das?

Generell gilt im Handwerk: Wer einen eigenen Betrieb eröffnen will, muss einen Meisterbrief vorweisen. Das ist im Friseurhandwerk nicht anders: Aber es gibt Ausnahmen. Du kannst unter gewissen Bedingungen einen Friseursalon eröffnen, ohne einen Meistertitel zu haben. Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung. Das bedeutet, dass nach wie vor Meisterzwang besteht. Wer also in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis.

Der Meisterbrief ist der Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Prüfung in einem bestimmten handwerklichen Beruf und bescheinigt umfassende fachtechnische, berufspädagogische und kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Kurz gesagt: Wer einen Meisterbrief besitzt, ist Spezialist auf seinem Fachgebiet in Theorie und Praxis. Gleichzeitig sind Meister dazu qualifiziert, ein Unternehmen aufzubauen und eine Ausbildung anzubieten.

Alternativen zum Meisterbrief

Obwohl bei der Gründung eines handwerklichen Betriebs für viele Handwerksberufe eine Meisterpflicht besteht, ist es möglich, einen Betrieb auch ohne Meistertitel zu gründen. Seit der Reform der Handwerksordnung im Jahr 2004 ist es möglich, bestimmte Handwerksbetriebe ohne Meisterbrief zu gründen. Die Möglichkeit, einen Handwerksbetrieb auch ohne Meisterbrief zu eröffnen, besteht erst seit Januar 2004, als die Handwerksordnung überarbeitet wurde. Seit der Neuerung in der HwO werden mehr Handwerksbetriebe gegründet als je zuvor.

Wie sich zeigt, gibt es Möglichkeiten Selbstständig als Friseur auch ohne Meister zu sein. Doch die Bedingungen sind nicht ganz einfach. Die Empfehlung ist die genannten Ausnahmen für seinen individuellen Fall von der zuständigen Handwerkskammer prüfen zu lassen und sich dort alle nötigen Informationen zur Vorgehensweise zu holen. Der normale Weg, nach der Friseurausbildung eine Weiterbildung zum Friseurmeister zu machen und daraufhin eine Selbstständigkeit mit einem eigenen Salon anzustreben, gestaltet sich in in der Umsetzung deutlich einfacher. Zudem ist der zeitliche Aufwand bis zur Erreichung der Selbstständigkeit kürzer.

1. Ausübungsberechtigung nach §7 HwO (Handwerksordnung):
Wenn sie über langjährige Berufserfahrung im Friseurhandwerk verfügen, können Friseure von der Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung nach §7 HwO erhalten. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Sie haben die Gesellenprüfung zum Friseur bestanden.
  • Sie haben bereits mindestens sechs Jahre als Friseur gearbeitet.
  • Sie waren mindestens vier dieser sechs Jahre in leitender Stellung tätig.
  • Sie verfügen über entsprechende betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse.

Bei entsprechender Berufserfahrung kannst du bei der Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung nach §7 HwO (Handwerksordnung) beantragen. Die Bedingungen für die sogenannten „Altgesellenregelung“ sind, dass du deine Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hast und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Funktion, vorweisen kannst. Vorausgesetzt werden zudem kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse.

Gemäß HwO § 7b erhält ein Betrieb die Ausübungsberechtigung, wenn der Gründer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt und darüber hinaus mindestens sechs Jahre Berufserfahrung hat, von denen er mindestens vier Jahre in einer leitenden Position mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen angestellt war. Außerdem muss er das entsprechende betriebswirtschaftliche und juristische Know-how nachweisen können. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Ausübungsberechtigung erteilt. Bekannt ist diese Variante auch unter dem Namen „Altgesellenregelung“. Sie ersetzt den Meisterbrief.

2. Ausnahmebewilligung nach §8 HwO (Handwerksordnung):
Auch wenn sich Ihr Konzept von dem eines herkömmlichen Friseursalons deutlich unterscheidet oder Sie eine sehr spezielle Tätigkeit (z. B. als mobiler Friseur ohne eigene Geschäftsräume) anbieten wollen, ist es möglich, sich ohne Meister als Friseur selbstständig zu machen. In diesem Fall können Sie von der Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) bekommen - und zwar dann, wenn es sich dabei um sogenannte „einfache Tätigkeiten“ handelt, die nicht „wesentliche Friseurtätigkeiten“ sind.

Einfache Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie in maximal drei Monaten erlernt werden können, sich nicht aus dem Friseurgewerbe entwickelt haben und keine Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Hauptbereich der Friseurausbildung erfordern. Zudem dürfen nicht mehrere einfache Tätigkeiten zusammen angeboten werden, so dass sie einen wesentlichen Bereich des Friseurhandwerks abbilden würden. Beispiel: Wollen Sie sich als Herrenfriseur spezialisieren, dürfen Sie keine für weibliche Kunden typische Leistungen wie Hochsteckfrisuren anbieten.

Wer sich beispielsweise mit einen Beautysalon, einem Salon nur für Herren oder als mobiler Friseur selbstständig machen möchte, kann mittels einer Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer sein Handwerk ausüben. Diese Ausnahmen werden bewilligt, wenn es sich grundsätzlich um eine „einfache Tätigkeiten“ handelt, die nicht „wesentliche Friseurtätigkeiten“ sind. Dazu sind folgende Voraussetzungen nötig: Die Tätigkeiten müssen in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten erlernt werden können. Es darf sich nicht um hauptsächliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Friseurausbildung handeln.

3. Einstellung eines Meisters als Betriebsleiter:
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Meister als sog. Betriebsleiter einzustellen. Dieser würde die Qualifikation (z.B. Meisterbrief) in den Betrieb einbringen. Der Betriebsleiter muss fest eingestellt werden und grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden. Eine freiberufliche oder eine Anstellung als Berater ist nicht möglich.

Bedenken Sie bei der zweiten Option, dass die Beschäftigung eines Friseurmeisters teuer sein kann.

Ohne Meistertitel zum eigenen Friseursalon | Abendschau | BR24

Rechtliche und formale Aspekte

Die Selbständigkeit im Handwerk ohne eigenen Meisterbrief ist möglich, erfordert jedoch genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und sorgfältige Planung. Bevor du dich in deinen Friseursalon um Umbauten und Renovierungen kümmern kannst, musst du erstmal eine Menge Papierkram erledigen. Deine Betriebsaufnahme musst du bei der örtlichen Handwerkskammer anzeigen. Du musst den Beginn deines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt anmelden (Gewerbeanmeldung). Bei einigen Rechtsformen bist du verpflichtet, deinen Betrieb ins Handelsregister eintragen zu lassen. Bei anderen Rechtsformen steht dir der Eintrag frei. Ein Vorteil ist, dass Unternehmen im Handelsregister seriöser wirken.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen. Bitte melden Sie sich selbständig bei einer Berufsgenossenschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer relevanten BG anzumelden. Friseure schließen sich in der Regel der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.

Weitere wichtige Faktoren für die Gründung

Zunächst gilt es, den richtigen Ort für die Ladenlokalität zu finden. Je zentraler die Ladenfläche ist, desto größer ist der Zulauf beziehungsweise das Einzugsgebiet. Ebenso ist die verkehrstechnisch Anbindung innerhalb des Zentrums meist besser. Ein originelles Ladendesign mit einer pfiffigen Ausstattung hilft dir, deinen Salon von den zahlreichen Konkurrenzbetrieben abzugrenzen. Welche behördlichen Vorgaben in deinem Salon einzuhalten sind, ist im Vorfeld mit Ordnung- und Bauamt abzuklären.

Auch über die eigentliche Zielgruppe musst du dir Gedanken machen: Soll dein Friseursalon für die breite Masse sein, oder willst du eine spezielle Ausrichtung festlegen? In den vergangenen Jahren sind vor allem die Leistungen eines Barbiers (also die Barthaar-Pflege) zumindest in den Großstädten zum Alleinstellungs-Merkmal geworden. Die Nachfolge ist eine günstige Möglichkeit, deinen eigenen Friseursalon zu eröffnen. Du bekommst einen Laden mit allen benötigten Anschlüsse und Flächen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist auch, dass du einen großen Teil des Kundenstamms übernimmst.

Tabelle: Voraussetzungen für die Eröffnung eines Friseursalons ohne Meisterbrief

Voraussetzung Bedingungen
Ausübungsberechtigung (§7 HwO) Gesellenprüfung, 6 Jahre Berufserfahrung (davon 4 in leitender Position), kaufmännische Kenntnisse
Ausnahmebewilligung (§8 HwO) "Einfache Tätigkeiten", die nicht "wesentliche Friseurtätigkeiten" sind
Einstellung eines Meisters Festanstellung eines Meisters als Betriebsleiter in Vollzeit

Marketing und Kundengewinnung

Über die Vermarktung und Werbemaßnahmen solltest du dir bereits in einem frühen Stadium deiner Gründung Gedanken. Mit einem Webbaukasten kannst du relativ einfach schicke und informative Webseiten selbst erstellen. Ein Online-Terminplaner bietet viele Vorteile. Deine Kunden haben eine bequeme Möglichkeit, ihre Wunschtermine zu buchen. Du hast Planungssicherheit und ersparst dir lange Zeiten am Telefon, um einen passenden Termin zu finden. Lasse dir unbedingt ein unverwechselbares Logo und eine CI für Visitenkarten, Flyer etc. erstellen.

Um Ihren Friseurbetrieb erfolgreich zu gründen und zu führen, sollten Sie einige zentrale Eigenschaften mitbringen. Bevor Sie Ihre Festanstellung kündigen und Ihr eigener Chef werden, horchen Sie einmal tief in sich hinein und fragen Sie sich selbst nach Ihren Beweggründen: Ist die Selbständigkeit schon lange Ihr Traum oder eine spontane Idee? Warum wollen Sie sich selbstständig machen? Wollen Sie sich mit Ihrem eigenen Friseursalon selbst verwirklichen oder suchen Sie einfach eine berufliche Veränderung? Hätten Sie gerne ein höheres Einkommen? Ist die Gründung ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit? Oder möchten Sie sich nebenberuflich ein Zusatzeinkommen sichern?

Wichtig ist, dass du (egal ob mit oder ohne Meister) grundsätzliche betriebswirtschaftliche Zusammenhänge verstehst. Ein solider Businessplan, guter Versicherungsschutz und einer clevere Marketing-Strategie gehören auf jeden Fall dazu, um als selbstständiger Friseur erfolgreich durchzustarten.

tags: #friseur #eröffnen #ohne #meisterbrief #voraussetzungen

Populäre Artikel:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen