Die Wimpernverlängerung erfreut sich großer Beliebtheit, doch sie birgt auch Risiken. Eine umfassende Einverständniserklärung ist daher unerlässlich, um Kunden über mögliche Komplikationen aufzuklären und rechtliche Klarheit zu schaffen.
In einem aktuellen Urteil hat sich das Amtsgericht Hamburg-St. Georg mit den Risiken und Folgen einer nicht fachgerecht durchgeführten kosmetischen Behandlung auseinandergesetzt. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Komplikationen nach einer Schönheitsbehandlung schnell rechtlichen Rat einzuholen. Eine Einverständniserklärung ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des kosmetischen Eingriffs. Liegt keine Einwilligung vor, erfüllt die Behandlung den Tatbestand der Körperverletzung.
Das Amtsgericht verurteilte die beklagte Kosmetikerin zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.532,24 Euro sowie eines Schmerzensgeldes von 1.500 Euro an die Klägerin. Doch was war geschehen? Die Klägerin wollte sich in dem Kosmetikstudio der Beklagten ihr Permanent Make-up an den Augenbrauen auffrischen lassen. Bisher wurde bei ihr zur Gestaltung der Augenbrauen das sogenannte Long-Time-Liner-Verfahren angewendet. Am 06.05.2015 sollte nun eine Auffrischung des Permanent Make-ups erfolgen. Die Beklagte wandte jedoch überraschend und ohne vorherige Absprache eine neue Methode an, das sogenannte Microblading. Die Klägerin zeigte sich mit dem Ergebnis absolut unzufrieden. Die Augenbrauen waren asymmetrisch und wirkten unnatürlich. Trotz mehrerer Korrekturbehandlungen konnte kein zufriedenstellendes Resultat erzielt werden.
Um die misslungene Pigmentierung zu entfernen, unterzog sich die Klägerin schließlich einer langwierigen und schmerzhaften Laserbehandlung in einer dermatologischen Praxis. Auf diese Verkettung unglücklicher Behandlungen folgte schließlich die gerichtliche Auseinandersetzung.
Das Gericht ging davon aus, dass die Klägerin in die Anwendung der neuen Blading-Methode gerade nicht eingewilligt hatte. Zentral war zudem, ob die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde. Die Expertin kam in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die ästhetisch unzureichende Ausführung auf mangelnde Fähigkeiten und Erfahrung der Beklagten mit der neuen Methode zurückzuführen sei. Auch die anschließenden Korrekturversuche seien nicht fachgerecht gewesen.
Schließlich musste sich das Gericht mit Fragen der Kausalität und des Schadens beschäftigen. Die Klägerin verlangte Ersatz der Kosten für die Laserbehandlung sowie ein angemessenes Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg gab der Klage überwiegend statt. Die Blading-Behandlung erfolgte ohne wirksame Einwilligung der Klägerin. Die kosmetische Behandlung war nicht fachgerecht, wie das eingeholte Sachverständigengutachten bestätigte. Zwischen der fehlerhaften Behandlung und den eingetretenen Schäden bestand ein adäquater Kausalzusammenhang. Die Schmerzen und Beeinträchtigungen der Klägerin überschritten die Geringfügigkeitsgrenze, so dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestand. Die Klägerin hatte daher Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten in Höhe von 1.532,24 Euro sowie ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro.
Das Urteil macht deutlich: Sowohl aus dem Behandlungsvertrag als auch aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) kann sich eine Haftung des Kosmetikstudios ergeben, wenn die Behandlung nicht fach- und sorgfaltsgerecht durchgeführt wird. Gerade bei Eingriffen im Gesicht ist die Schwelle zur Haftung eher niedrig anzusetzen. Denn ästhetische Beeinträchtigungen in diesem Bereich können die Lebensqualität der Betroffenen erheblich mindern.
Für Kosmetikstudios und selbstständige Kosmetikerinnen bedeutet dies, dass sie sich genau überlegen sollten, ob sie neu erlernte Behandlungsmethoden sofort am Kunden anwenden. Fest steht: Die fachgerechte Ausführung und die Sicherheit haben absolute Priorität. Aus Kundensicht ist wichtig, dass man bei schönheitschirurgischen Behandlungen wachsam bleibt und im Fall von Komplikationen rasch handelt.
Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg zeigt, dass Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei fehlerhaften Schönheitsbehandlungen durchaus erfolgreich geltend gemacht werden können.
Sollten auch Sie unzufrieden sein mit dem Ergebnis einer kosmetischen Behandlung oder sogar gesundheitliche Folgen davontragen, ist anwaltlicher Rat unverzichtbar. Zunächst sollten Sie den Behandlungsfehler sorgfältig dokumentieren, am besten durch Fotos. Suchen Sie dann Ihren behandelnden Arzt oder einen anderen Experten auf, um den Befund bestätigen zu lassen. Kontaktieren Sie anschließend einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt. Dieser prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Haftung vorliegen.
Wichtig ist, dass Sie zügig handeln, da Ansprüche einer Verjährung unterliegen. Eine Klage sollte aber immer nur die letzte Option sein, wenn eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist.
Als langjährig auf dem Gebiet des Medizin- und Arzthaftungsrechts tätiger Anwalt steht Ihnen Dr. jederzeit zur Seite.
Eine umfassende Einverständniserklärung für Wimpernverlängerungen sollte folgende Punkte beinhalten:
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für eine Einverständniserklärung zur Wimpernverlängerung. Bitte beachten Sie, dass dieses Muster an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden muss.
Einverständniserklärung zur Wimpernverlängerung
Hiermit bestätige ich, [Name des Kunden], dass ich über die Risiken und Komplikationen einer Wimpernverlängerung aufgeklärt wurde. Ich habe alle Informationen verstanden und bin mit der Behandlung einverstanden.
Datum: _______________
Unterschrift Kunde: _______________
Unterschrift Kosmetiker/in: _______________
Wichtig für Wimpern-Stylisten ist vor dem Anbringen der Lashes bei der Wimpernverlängerung nicht nur die professionelle Beratung der Kundin/des Kunden, sondern auch ein Aufklärungsbogen bzw. In unserer Einverständniserklärung zur Wimpernverlängerung wird die Kundin/der Kunde informiert und auch über eventuelle Risiken in Kenntnis gesetzt.
Bitte beachtet, dass die Kundin/der Kunde die Einverständniserklärung/den Aufklärungsbogen sorgfältig liest und er hierzu Fragen stellen kann. Sprecht gerne nochmals genau auf Empfindlichkeiten oder Allergien an, so könnt ihr sichergehen, dass das Kreuz hier richtig gesetzt wurde. Jedoch ist es auch wichtig dem Kunden Informationen und eine Wimpernbürste für Zuhause mitzugeben.
Neben der Wimpernverlängerung bieten viele Kosmetikstudios auch weitere Dienstleistungen an, wie z.B.:
Es ist wichtig, dass auch für diese Behandlungen entsprechende Einverständniserklärungen vorliegen, um die Kunden umfassend zu informieren und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Viele Studios bieten Treuepunkte an, mit welchen Kunden sparen können! Außerdem gewähren einige Studios 2 Wochen Garantie auf Hand- & Fußmodellagen.
Modellage/Auffüllen mit Flüssiges Gel oder Acryl
Maniküre - Pediküre
Nageldesign - Lackieren/Polieren Muster
Auffüllen
Ablösen
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