Dürfen Friseure Bärte schneiden? Aktuelle Hygienebestimmungen und Auflagen

Nach einer mehrwöchigen Zwangspause in der Corona-Krise dürfen Friseursalons in Deutschland seit dem 4. Mai wieder öffnen. Allerdings gelten strenge Auflagen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Der Besuch beim Friseur hat sich dadurch stark verändert.

Mit Mundschutz schneidet Friseur Florian Markus in seinem Schwaiger Salon einer Kundin die Haare.

Allgemeine Hygieneauflagen für Friseure

Um die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern zu gewährleisten, müssen Friseure zahlreiche Hygienevorgaben einhalten. Dazu gehören:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden
  • Desinfektion von Werkzeugen und Stühlen nach jedem Kunden
  • Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl für Friseure als auch für Kunden
  • Erfassung der Kontaktdaten der Kunden zur Nachverfolgung von Infektionsketten
  • Verpflichtendes Haarewaschen vor jeder Behandlung

Einschränkungen bei Dienstleistungen

Aufgrund der Hygienebestimmungen gibt es Einschränkungen bei den angebotenen Dienstleistungen:

Kundengewinnung als Friseur

  • Gesichtsbehandlungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben sowie Bartpflege sind teilweise nicht erlaubt.
  • Ein Glas Wasser oder eine Zeitschrift während des Haareschneidens ist vorübergehend nicht erlaubt.
  • Ein schneller Trockenhaarschnitt ist nicht möglich, da das Haarewaschen verpflichtend ist.

Je nach Bundesland werden die Hygienebestimmungen unterschiedlich interpretiert, was zu einem gewissen Chaos führt. So ist beispielsweise in Hessen Bartpflege nur aus hygienischen Gründen erlaubt, während Bremen Rasuren gestattet, aber Augenbrauen- und Wimpernpflege verbietet.

Die Situation in den Bundesländern

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern bezüglich gesichtsnaher Behandlungen:

Bundesland Gesichtsnahe Behandlungen
Baden-Württemberg Untersagt
Bayern Erlaubt
Berlin Erlaubt
Brandenburg Erlaubt
Bremen Rasur erlaubt, Augenbrauen- und Wimpernpflege untersagt
Hamburg Erlaubt (Make-up untersagt)
Hessen Untersagt (Bartpflege nur aus hygienischen Gründen)
Mecklenburg-Vorpommern Erlaubt
Niedersachsen Verboten
Nordrhein-Westfalen Keine Festlegung
Rheinland-Pfalz Untersagt
Sachsen Erlaubt
Sachsen-Anhalt Erlaubt (Make-up untersagt)
Saarland Untersagt
Schleswig-Holstein Bartpflege erlaubt, Augenbrauen- und Wimpernservice untersagt
Thüringen Untersagt

Auswirkungen auf Preise und Service

Die Umsetzung der Hygienevorschriften ist für die Friseure mit erhöhten Kosten verbunden. Deswegen sehen sich die meisten gezwungen, ihre Preise anzupassen. Dieser „Corona-Schließungsbeitrag“ stößt auf viel Verständnis bei den Kunden.

Einige Kunden sind jedoch unzufrieden mit der Umsetzung der Hygienestandards. Es gibt Berichte darüber, dass nicht ausreichend desinfiziert wird, keine Kundenlisten geführt werden oder die Haare nicht mehr vor dem Schneiden gewaschen werden.

Barbershops und Hygiene

In den letzten Jahren hat sich ein unangenehmer Hautpilz ausgebreitet, Trichophyton tonsurans. Fachleute machen für die Zunahme der Infektionen auch mangelnde Hygiene in Barbershops verantwortlich - und die wiederum könnte eine direkte Folge von fehlender Ausbildung sein.

In der Ausbildung lernen Friseure grundlegende Hygieneregeln. Wie erkenne ich Hautkrankheiten? Wie gehe ich mit Verletzungen beim Kunden um? Und wie reinige ich meine Geräte? Friseurmeister Michael Toman desinfiziert alles, vom Kamm bis zum Rasierer, nach jedem Kunden.

Die Handwerkskammer München und Oberbayern kontrolliert, ob bei all den Barbershops und Friseuren, die einen Meister haben müssen, auch einer arbeitet. Der Verdacht: Viele Barbershops halten sich nicht an die Regeln und bieten ohne Erlaubnis auch Friseurdienstleistungen an.

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