Kopfläuse sind ein häufiges Problem, besonders bei Kindern, und können auch in Friseursalons auftreten. Um Kunden und Personal vor einer Ansteckung zu schützen, sind strenge Hygienemaßnahmen unerlässlich. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Hygiene beim Friseur im Zusammenhang mit Kopfläusen.
Lebenszyklus der Kopflaus
Die Kopflaus des Menschen (Pediculus humanus capitis) ist ein Insekt, das als stationärer Ektoparasit im Kopfhaar des Menschen lebt. Ausgewachsene Kopfläuse sind etwa 2,1-3,3 mm groß. Läuse haben drei Beinpaare mit klauenartigen Fortsätzen, mit denen sie sich gut an den Haaren festhalten und fortbewegen können. Mit ihren Mundwerkzeugen können sie stechen und saugen. Sie nehmen mehrmals täglich Blut als Nahrung auf. Zugleich bringen sie Speicheldrüsensekrete in die Wunde ein, die Fremdkörperreaktionen und häufig Juckreiz hervorrufen. Kopfläuse übertragen in unseren Breiten keine Krankheitserreger.
Der Lebenszyklus der Kopflaus verläuft vom Ei über drei Larven- bzw. Nymphenstadien (0,8-2,1 mm groß) bis zur adulten Laus (Imago). Aus entwicklungsfähigen Eiern, die in der Regel bis höchstens 1 cm von der Kopfhaut entfernt an den Haaren zu finden sind, schlüpfen etwa 7-8 (6-10) Tage nach der Eiablage Larven. Diese werden nach etwa 9-11 Tagen geschlechtsreif. Vom Ei bis zur ersten Eiablage der Weibchen dauert es etwa 17-22 Tage. Weibchen heften ihre ovalen, 0,8 mm langen gedeckelten Eier (deren sichtbare Chitinhüllen auch als Nissen bezeichnet werden) in der Regel nah der Kopfhaut wasserunlöslich an die Haare. Im Laufe ihres etwa 4 Wochen währenden Lebens können sie etwa 90-140 Eier produzieren.
Kopfläuse sind weltweit verbreitet und werden häufiger bei Grundschulkindern (Hauptmanifestationsalter 7-9 Jahre) nachgewiesen. Enge zwischenmenschliche Kontakte, bei denen sich Haare verschiedener Personen berühren können (wie im Familien- und Freundeskreis oder auch in Gemeinschaftseinrichtungen), begünstigen die Verbreitung von Kopfläusen. Kopfläuse können zu allen Jahreszeiten auftreten.
Ein Hygienekonzept, das von allen Friseur:innen eines Salons befolgt wird, ist nötig, um sich und die Kundschaft vor Infektionskrankheiten zu schützen. Dabei handelt es sich nicht nur um bakterielle oder virale Infektionen, sondern auch die Übertragung von Parasiten wie beispielsweise Läusen oder Krätzemilben.
Ein wichtiger Bestandteil eines Hygienekonzepts für Friseur:innen ist die Personalhygiene, zu der das regelmäßige Waschen der Hände zählt. Dabei sollten ein Spender mit flüssiger Seife sowie Einmalhandtücher, zum Beispiel in Form von Papierhandtüchern, benutzt werden. Verzichten Sie auf gemeinschaftlich genutzte Stückseifen oder Nagelbürsten sowie Gemeinschaftshandtücher.
Friseur:innen sollten sich laut Hygieneplan in folgenden Situationen die Hände waschen:
Grundsätzlich werden die Hände von Friseur:innen laut dem Hygieneplan der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nur dann gewaschen, wenn es nötig ist, also wie oben beschrieben.
Es gibt eine Reihe von baulichen Vorschriften, an die sich Saloninhaber:innen halten müssen, um die Hygiene beim Friseur einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise:
In folgenden Situationen sind geeignete Handschuhe zu tragen:
Die Desinfektion ist wichtiger Bestandteil des Hygieneplans für Friseur:innen und setzt sich aus drei Bereichen zusammen:
Produkte wie Bürsten, Kämme, Haarklammern, Lockenwickler werden nach jedem Kunden grob gereinigt und mindestens 1x täglich gründlich nass gereinigt und getrocknet. Nackenbürsten werden regelmäßig mit einer Seifenlösung gereinigt, Rasierklingen und Handtücher werden nach jeder Behandlung gewechselt. Empfehlung, Einmalklingen zu verwenden, die nach jedem Kunden in einem durchstichsicheren Abwurfbehältnis entsorgt werden. Rasiermesser müssen nach Gebrauch tauchdesinfiziert werden.
Auch die Wäsche- und Abfallentsorgung ist Teil des Hygienekonzepts für Friseur:innen. Das sind ein paar wichtige Punkte daraus:
Falls Sie bei einer Kundschaft sehen, dass sie sich stark am Kopf kratzt, sollten Sie vor der Behandlung prüfen, ob sie unter Kopfläusen leidet. Tragen Sie dazu unbedingt Einmalhandschuhe. Das Haar wird zunächst gescheitelt und die Kopfhaut Partie für Partie - eventuell mithilfe einer Lupe - abgesucht. Kontrollieren Sie auch die Stellen an der Schläfe, an den Ohren und im Nacken.
Falls Sie Kopfläuse entdecken oder deren Nissen (weißlich glänzende Eihüllen), brechen Sie die Behandlung umgehend ab. Kämme und Haarbrüsten werden im Anschluss gereinigt und desinfiziert, Handtücher bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen und anschließend im Trockner getrocknet.
Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen, an die sich Friseur:innen bezüglich der Hygiene halten müssen. Dazu zählen:
Sobald Sie auch nur eine Laus gesehen haben, muss eine Behandlung erfolgen! Kontrollieren Sie alle Personen in Ihrem Haushalt und behandeln Sie alle Personen, die Läuse haben, unbedingt am gleichen Tag. Kinder können direkt nach der Behandlung wieder eine Kita oder Schule besuchen.
Sie erhalten Medikamente gegen Läuse ohne Rezept in der Apotheke. Dort werden Sie beraten, welches Mittel gegen Kopfläuse für Sie oder Ihr Kind geeignet ist. Lesen Sie die Packungsbeilage sorgfältig durch! Für Kinder unter zwölf Jahren kann eine Arztpraxis ein Rezept ausstellen, so dass die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Läusebehandlungen müssen häufig wiederholt werden, weil sich Läuse aus dem Ei, über Larvenstadien in ausgewachsene Läuse entwickeln. Die Behandlung mit einem Läusemittel ersetzt nicht die Entfernung von Nissen und Läusen mit dem Läusekamm.
Am besten benutzen Sie einen Läusekamm aus Metall. Die Zinken des Kammes müssen sehr eng stehen!
Bitte beachten Sie: Das Auskämmen von Haaren dauert sehr lange: Etwa zehn Minuten bei kurzem Haar und mindestens 20-30 Minuten bei längerem oder lockigem Haar. Es ist mühsam und erfordert viel Geduld!
Kämme und Haarbürsten sollten gründlich gereinigt werden (zum Beispiel mit einer alten Zahnbürste) und dann eine Woche nicht benutzt werden.
Da Kopfläuse alle zwei bis vier Stunden Blut saugen müssen, sind sie fern von der Kopfhaut in der Regel nicht lange überlebensfähig. Das Waschen von Bettwäsche, Mützen, Handtüchern und anderen Kleidungsstücken oder das Einfrieren von Kuscheltieren über mehrere Tage ist daher nur in wenigen Ausnahmefällen notwendig!
Um eine Ausbreitung von Kopfläusen zu verhindern, sind folgende Maßnahmen hilfreich:
Laut Infektionsschutzgesetz ist der Befall mit Kopfläusen in Gemeinschaftseinrichtungen meldepflichtig. Die Leitung der öffentlichen Einrichtung kümmert sich dann um die Benachrichtigung des Gesundheitsamtes und informiert, wie der individuelle Kita- oder Schulbesuch bei Kopflausbefall geregelt ist. Grundsätzlich dürfen Kinder erst wieder in die Einrichtung, wenn die Weiterverbreitung der Läuse durch eine entsprechende Behandlung ausgeschlossen werden kann.
Kopfläuse sind ein lästiges, aber in der Regel harmloses Problem, das jeden treffen kann. Durch konsequente Hygienemaßnahmen im Friseursalon und eine frühzeitige Behandlung bei Befall lässt sich eine Weiterverbreitung effektiv verhindern. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und professionell mit der Situation umzugehen.
tags: #Kopfläuse #Friseur #Hygiene
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