Carport mit Seitenwand und Schuppen: Baugenehmigung in Deutschland

Wer einen Carport errichten will, muss zunächst die am Standort geltenden Bauvorschriften erkunden. Ob der Carport eine Baugenehmigung benötigt, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Häufig sind Carports „verfahrensfrei“, also ohne Baugenehmigung zu errichten. Manchmal genügt eine Bauanzeige und mancherorts braucht es nicht einmal diese. Wann das der Fall ist und wie ein Bauantrag einzureichen ist, falls Ihr Carport doch eine Baugenehmigung braucht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Für die Carport-Genehmigung gilt Landesrecht: Die Vorschriften bezüglich der Baugenehmigung für Carports finden sich in den Landesbauverordnungen und sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Was in Hamburg ganz ohne Baugenehmigung geht („verfahrensfrei“), ist in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung nicht baufähig. Für Bauten gilt das bundesweite Planungsrecht, die jeweiligen Bauordnungen der Länder, sowie die Bebauungspläne der Gemeinden und weitere kommunale Sonderregelung. Carports sind „Bauten“ im Sinne des Baurechts, wenn auch oft nur sogenannte „Nebenanlagen“.

Also bitte nicht einfach auf die Carport-Genehmigung verzichten, sollte Ihr Vorhaben nicht “verfahrensfrei” umsetzbar sein! Einfach drauf los bauen und das Beste hoffen, kann arg ins Auge gehen. Zwar gilt in der Praxis häufig „Wo kein Kläger, da kein Richter“, doch bei einem auf Dauer angelegten Bauvorhaben kann man sich darauf nie verlassen. Bekommt die Gemeinde Wind vom „Schwarzbau“, liegt es in ihrem Ermessen, ob sie die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung des Carports einräumt oder gleich mit einer Abrissverfügung reagiert. Eventuell wird auch ein hohes Bußgeld fällig.

Genehmigungsfreiheit und Voraussetzungen

Innerorts in einem Gebiet mit Bebauungsplan: Hier gelten Carports und Garagen bis zu 100 m² als verfahrensfrei, sofern solche Bauten laut Bebauungsplan vorgesehen sind. Sie müssen also erkunden, ob ein Bebauungsplan vorliegt und dann schauen, ob dort Carports bzw. Garage ist ein Gebäude zum Unterstellen von PKWs, ein Carport nur “überdachter Stellplatz”. Bautechnisch ist das ein großer Unterschied, genehmigungstechnisch jedoch nicht. Weil es Mischformen wie Garagen mit Carports und Carports mit Abstellraum gibt, werden Carports und Garagen in den Landesbauordnungen in der Regel gleich gestellt. Es ist dann von ” Garagen einschließlich überdachter Stellplätze” die Rede.

Bebauungsplan und örtliche Vorschriften

Neben den Bauordnungen der Länder sind auch die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden zu beachten, wenn ein Carport errichtet werden soll. Wenn es einen Bebauungsplan für den gewünschten Standort gibt, müssen dessen Vorgaben beachtet werden.

Bauvoranfrage

Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bereits vor dem Kauf des Carports bei Ihrem Bauamt anfragen, ob Sie eine Genehmigung für Ihr Wunschmodell benötigen. Gesetze und Rechtsverordnungen ändern sich immer mal wieder. Allein schon deshalb ist es sinnvoll, noch in der Planungsphase eine formlose Bauanfrage bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde zu starten, um zu erfahren, was vor Ort zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich gilt.

Baugenehmigung nach Bundesländern

Die deutschen Bundesländer regeln das jeweilige Landesrecht spezifisch in der Landesbauordnung. Damit Sie selbst nachschauen können, was zum jeweiligen Zeitpunkt gilt, sind auch die jeweiligen Baugesetze der Länder verlinkt. Die Angaben haben wir nach bestem Wissen recherchiert, können jedoch nicht für die Stimmigkeit haften.

Unter folgenden Bedingungen kann der Bau eines Carports verfahrensfrei, das bedeutet genehmigungsfrei, sein, so dass kein Bauantrag eingereicht werden muss:

  • Baden-Württemberg: LBO-BW vom 05. März 2010 (Art. 50 Abs. 1)
  • Bayern: BayBo vom 14. August 2007 (Art. 57, 1) Genehmigungsfrei sind Garagen sowie überdachte Stellplätze mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern.
  • Berlin: BauO Bin vom 29. September 2005 (Art. 61) Garagen, überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern je Wand und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern müssen nicht genehmigt werden.
  • Bremen: BremLBO vom 6. Oktober 2009 (§61) Genehmigungsfrei sind Garagen sowie überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern.
  • Hamburg: HBauO vom 14. Dezember 2005 (Anlage 2 zu §60) Garagen mit einer Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern je zugehörigem Hauptgebäude müssen in Hamburg nicht genehmigt werden.
  • Hessen: HBO vom 15.
  • Niedersachsen: NbauO, Fassung 03.
  • Nordrhein-Westfalen: BauO NRW vom 1.
  • Rheinland-Pfalz: LbauO vom 15. Juni 2015 (§62) Genehmigungsfrei sind Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 Metern.
  • Schleswig-Holstein: LBO vom 05. März 2010 (§69,1) Eine Garage oder ein Carport ist in Schleswig-Holstein genehmigungsfrei, wenn dessen Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht größer als neun Meter ist und die mittlere Wandhöhe 2,75 Meter nicht übersteigt.
  • Thüringen: ThürBO vom 13. März 2014 (§60, 1) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und mit einer Brutto-Grundfläche von bis zu 40 Quadratmetern müssen nicht genehmigt werden.

Achtung: Details für die Ermittlung der mittleren Wandhöhe findest Du in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes.

Carport ohne Baugenehmigung: Übersicht nach Bundesland

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht, wann ein Carport in den verschiedenen Bundesländern genehmigungsfrei ist:

Bundesland Carport genehmigungsfrei
Baden-Württemberg Grundfläche bis zu 30 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Bayern Fläche bis zu 50 m², bis zu 9 m Länge und 3 m mittlere Wandhöhe
Berlin Bruttogrundfläche bis zu 50 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m bei grenznaher Bebauung innerhalb von 3 m zur Grundstücksgrenze
Brandenburg Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Bremen Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Hamburg Bruttogrundfläche bis zu 50 m², Wandhöhe bis zu 3 m
Hessen bis 50 m² Grundfläche
Mecklenburg-Vorpommern Bruttogrundfläche bis zu 30 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Niedersachsen bis zu 30 m² Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Länge mindestens 5 m, Breite von 2,5 m bzw. 2,4 m (Carport mit einer Seitenwand)
Nordrhein-Westfalen Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 30 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Rheinland-Pfalz bis zu 50 m² Grundfläche, mittlere Wandhöhe der Außenwände bis zu 3,20 m, Firsthöhe bis zu 4 m bei Wänden mit Giebeln
Saarland bis zu 36 m² Bruttogrundfläche, mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Sachsen Bruttogrundfläche bis zu 50 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Sachsen-Anhalt Grundfläche bis zu 50 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Schleswig-Holstein Grundfläche bis zu 30 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
Thüringen Grundfläche bis zu 40 m², mittlere Wandhöhe bis zu 3 m

Hinweis: Da Carports meist zu den verfahrensfreien Baumaßnahmen gehören, brauchst du normalerweise keinen Bauantrag zu stellen. Das bedeutet allerdings nicht, dass du den Carport überall platzieren darfst. Du musst zum Beispiel die Abstandsflächen, die Bestimmungen für Grenzbebauungen und eventuell weitere Vorschriften beachten. Nähere Auskunft bekommst du bei den zuständigen Behörden.

Grenzbebauung

Falls du einen Carport im Garten nah an der Grundstücksgrenze errichten möchtest, sprichst du vorher am besten mit deinen Nachbarn. Carports dürfen auf der Grundstücksgrenze stehen, wenn sie die vorgegebenen Maximalmaße nicht überschreiten. Andernfalls gelten unter Umständen bestimmte Abstandsflächen. Einige Bauordnungen legen zusätzlich eine maximale Länge für Carports bei einer Grenzbebauung fest.

Wenn die Maße der 9 m Länge und die Höhe unter 3 m eingehalten werden, dürfen Carports wie auch Gartenhäuser und Garagen in Grenznähe gebaut werden. Bei freistehenden Häusern können beide Seiten des Grundstücks bebaut werden, solange diese Bauten nicht über eine Länge von 15 Metern hinausgehen. Ist der geplante Carport länger als 9 m oder höher als 3 m, so benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Nachbarn. Diese ist teilweise formlos möglich, in manchen Bundesländern müssen diese jedoch beurkundet und eingetragen werden.

Solarcarport

Ein Carport bietet zusätzliche Dachfläche, die sich für eine Solaranlage nutzen lässt. Ob es sich um einen herkömmlichen Carport oder ein Modell mit Solarmodulen handelt, macht hinsichtlich der Baugenehmigung keinen Unterschied: Erfüllt das Bauwerk die Vorgaben für verfahrensfreie Baumaßnahmen, steht dem Projekt nichts im Weg. Solaranlagen sind seit einigen Jahren ebenfalls von der Pflicht zur Baugenehmigung ausgenommen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es sinnvoll, das Bauvorhaben mit den Behörden abzustimmen.

Ein Solar-Carport ermöglicht es dir, eigenen Strom zu produzieren. Überdies kommt das Dach des Carports für Solarmodule infrage, wenn das Hausdach dafür ungeeignet ist. Für Solaranlagen stehen verschiedene Förderungen zur Verfügung - wie der Förderkredit Erneuerbare Energien der Bank der KfW. Wende dich hierzu an einen Fachbetrieb bzw. eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz.

Baugenehmigung beantragen: Die wichtigsten Schritte

Die Beantragung einer Carport-Baugenehmigung in Deutschland variiert je nach Bundesland, folgt jedoch einem klaren Prozess. Hier sind die wesentlichen Schritte, um Ihre Baugenehmigung erfolgreich zu erhalten:

  1. Örtliche Vorschriften prüfen: Informieren Sie sich über die Bauvorschriften Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde.
  2. Detaillierte Baupläne erstellen: Erstellen Sie präzise Pläne mit Abmessungen, Materialien, Höhen und der Position des Carports auf Ihrem Grundstück.
  3. Bauamt kontaktieren: Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung, um erforderliche Unterlagen, Formulare und Gebühren zu klären.
  4. Bauantrag einreichen: Reichen Sie den ausgefüllten Bauantrag zusammen mit Plänen und weiteren Dokumenten beim Bauamt ein.
  5. Antragsprüfung abwarten: Das Bauamt überprüft die Vollständigkeit und die Einhaltung der Bauvorschriften.
  6. Nachbarbeteiligung (falls erforderlich): In manchen Fällen werden Nachbarn informiert oder eine öffentliche Anhörung angesetzt, insbesondere bei potenziellen Einwänden.
  7. Genehmigung erhalten: Bei positiver Prüfung erhalten Sie die schriftliche Baugenehmigung.
  8. Bauarbeiten starten: Beginnen Sie den Bau gemäß den genehmigten Plänen und halten Sie alle Vorgaben ein.
  9. Bauabnahme durchführen: Nach Fertigstellung prüft das Bauamt den Carport, um die Einhaltung der Vorschriften zu bestätigen.

Tipp: Kontaktieren Sie frühzeitig das Bauamt und ziehen Sie bei Bedarf Experten wie Architekten hinzu, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Jede Gemeinde hat spezifische Anforderungen - eine frühzeitige Abstimmung spart Zeit und Kosten.

Carport ohne Baugenehmigung gebaut - Welche Strafe droht?

Ist für dein Carport eine Genehmigung notwendig und du entscheidest dich dazu, dein Carport ohne das Stellen eines Bauantrags zu bauen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und eine Geldstrafe wird fällig. Das gilt übrigens ebenfalls, wenn du ein eigentlich genehmigungsfreies Carport ohne Auskunft ans Bauamt soweit baulich veränderst, dass es anschließend doch genehmigungspflichtig ist.

Wenn ein Carport, größer als die zugelassene Größe und Höhe und ohne Baugenehmigung gebaut wird, ist mit einer Strafe (Bußgeld) mit bis zu 25.000 € (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) zu rechnen.

Übrigens: Der sogenannte Schwarzbau verjährt nicht. Hast du also beispielsweise vor Jahrzehnten widerrechtlich gebaut und möchtest jetzt dein Haus verkaufen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Bau ohne Bauantrag auffällt und ein Bußgeld erhoben wird.

Carport Baugenehmigung - Carport bauen

Carport fürs Wohnmobil bauen

Immer mehr Leute schaffen sich einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil an. Grundlegend gelten beim Bau eines Wohnmobil-Carports die gleichen baurechtlichen Regelungen wie für ein normales Carport. Carports für Wohnmobile und Wohnwagen überschreiten daher häufig eine mittlere Wandhöhe von 3 m, die in vielen Bundesländern eines der Kriterien für ein verfahrensfreies Bauvorhaben ist.

Möchten Sie ein Carport außerhalb der erlaubten Vorlagen errichten, so müssen Sie eine Baugenehmigung bei dem zuständigen Bauamt beantragen. Dafür sind in jedem Bundesland und Ihrem aktuellen Wohnort verschiedene Belege erforderlich. Da sich die Anforderungen für die Baugenehmigung insgesamt sowie die benötigten Unterlagen für die Beantragung jederzeit ändern können, ist es ratsam, sich bereits bei der Planung für den Bau eines überdachten Unterstandes beim zuständigen Bauamt über alle aktuellen Regelungen zu erkundigen, um eventuellen späteren Ärger und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Für alle Fragen um das Baurecht des Bundeslandes Niedersachsen steht dazu auch das Niedersächsische Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) unter www.nds-voris.de zur Verfügung.

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