Wer in Brandenburg ein Gartenhaus errichten möchte, sollte sich zunächst mit den geltenden Vorschriften zur Baugenehmigung auseinandersetzen. Abhängig von der Größe, Nutzung und Lage des Gartenhauses kann es notwendig sein, eine Genehmigung einzuholen. Hier erfährst du, worauf du achten musst, bevor du dein Gartenhaus baust.
Die Genehmigungsfreiheit von baulichen Vorhaben wird in Brandenburg in § 55 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) geregelt. In Brandenburg sind Gartenhäuser unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Es gibt jedoch klare Richtlinien, wann eine Genehmigung notwendig ist. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Größe, der Nutzung des Gartenhauses und der Art des Bauvorhabens.
Die wichtigsten Kriterien sind:
Wenn dein Gartenhaus diese Bedingungen erfüllt, ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich.
Zu dem Tatbestandsmerkmal des Aufenthaltsraums hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder (Urteil vom 13.11.2012, 7 K 1132/09) in seiner Begründung ausgeführt, dass ein Aufenthaltsraum nach der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 5 BbgBO ein Raum ist, der nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder nach Lage und Größe dazu geeignet ist. Unter einem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen soll ein nicht ganz kurzer Aufenthalt zu versehen sein, der allerdings auch nur tagsüber oder nur in der warmen Jahreszeit stattfinden könne. Nicht erforderlich sei, dass der Raum zu einem längeren Aufenthalt, etwa zum Bewohnen, geeignet ist.
Hinsichtlich der maßgeblichen Größenordnung von 75 Kubikmetern umbauten Raumes hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder (Urteil vom 13.11.2012, 7 K 1132/09) entschieden, dass dabei jeweils auf das einzelne Gebäude abzustellen ist.
Falls Ihr Gartenhaus näher als 3 Meter zu mindestens einem Nachbargrundstück errichtet werden soll, gibt es Regeln die - rechtlich gesehen - eingehalten werden müssen. Viele Streitigkeiten lassen sich jedoch vermeiden, indem die Nachbarschaft vor dem Kauf involviert wird.
Die Regelungen zur Grenzbebauung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, orientieren sich aber fast alle an der Musterbauordnung.
Sollte dein Gartenhaus jedoch größer sein, mehrere Geschosse haben oder für andere Zwecke wie z. B. als Gästehaus genutzt werden, musst du eine Baugenehmigung beantragen. Besonders, wenn das Gartenhaus im Außenbereich steht oder in einem Gebiet, das einem Bebauungsplan unterliegt, kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Wenn eine Baugenehmigung für dein Gartenhaus notwendig ist, solltest du folgende Schritte beachten:
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein können. Dazu gehören:
In solchen Fällen solltest du dich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde informieren.
Wer bauen will, braucht dazu fast immer eine Baugenehmigung. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, zum Beispiel das Planungsrecht und das gemeindliche Satzungsrecht, das Abstandsflächenrecht und gegebenenfalls Denkmalrecht und Naturschutzrecht. Dies liegt in der Verantwortung des Bauherrn. Es empfiehlt sich vorab zu klären, in welchem Baugebiet sich das Vorhaben befindet und ob es dort auch zulässig ist.
Da die Vorschriften beim Errichten von Gartenhäusern, Geräteschuppen und ähnlichen Gebäuden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Im Folgenden haben wir dir generelle und regionale Vorschriften der einzelnen Bundesländer zusammengefasst.
Hier eine Übersicht über die genehmigungsfreien Größen in verschiedenen Bundesländern:
| Bundesland | Genehmigungsfreie Größe (Gartenhäuser) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Bis 10 m³ |
| Bayern | Bis 75 m³ |
| Brandenburg | Bis 75 m³ |
| Bremen | Bis 30 m³ |
| Hamburg | Bis 30 m³ |
| Hessen | Bis 30 m³ |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bis 10 m³ |
| Niedersachsen | Bis 40 m³ |
| Nordrhein-Westfalen | Bis 30 m³ |
| Rheinland-Pfalz | Bis 50 m³ |
| Saarland | Bis 10 m³ |
| Sachsen | Bis 10 m³ |
| Sachsen-Anhalt | Bis 10 m³ |
| Schleswig-Holstein | Bis 30 m³ |
| Thüringen | Bis 10 m³ |
Wenn Sie das Gartenhaus oder den Geräteschuppen direkt an die Grundstücksgrenze setzen möchten, darf das Gebäude nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter je Grenze lang sein. Beachten Sie generell die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie ggf.
Sollten Sie einen Bauantrag stellen müssen, liegen die Kosten i. d. R. im Bereich von wenigen hundert Euro. Die Kosten für die Baugenehmigung richten sich nach dem Warenwert und der Größe Ihres Gartenhauses. Rechnen Sie mit Kosten von mehreren hundert Euro. Hinzu kommen Planungskosten für einen Planer oder Statiker, falls das für Ihr Bauprojekt nötig sein sollte.
So mancher Gartenbesitzer sagt sich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und baut das Gartenhaus einfach trotzdem − obwohl eigentlich eine Baugenehmigung nötig wäre. Allerdings ist das Risiko groß, irgendwann mit dem „schwarz“ aufgestellten Gartenhaus aufzufliegen. Denn selbst wenn die Behörde Ihnen nicht auf die Schliche kommt, ist mit missgünstigen Nachbarn zu rechnen, die das Bauamt aufs Gartenhäuschen aufmerksam machen. Gehen Sie also lieber auf Nummer Sicher und melden Sie Ihr Gartenhaus an.
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