Augenbrauen schneiden im Islam: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Frage, ob das Schneiden der Augenbrauen im Islam erlaubt ist, ist ein viel diskutiertes Thema. Unterschiedliche Meinungen und Interpretationen islamischer Gelehrter führen zu verschiedenen Schlussfolgerungen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte und Urteile zu diesem Thema.

Manche Frauen gehen zu Kosmetikerinnen, die ihre Augenbrauen durch Rasieren oder Schneiden der Kanten formen.

Das Verändern der Schöpfung Allahs

Das Formen der Augenbrauen durch Schneiden, Rasieren oder Zupfen der Kanten, um sich schön zu machen, wie es heutzutage von manchen Frauen getan wird, ist haram, weil es das Verändern der Schöpfung Allahs und das Folgen des Shaitans in seiner Verführung des Menschen, die Schöpfung Allahs zu verändern, beinhaltet.

In as-Sahih wurde berichtet, dass Ibn Masud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Allah verfluchte diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren, sich tätowieren lassen, Haare von ihren eigenen Augenbrauen oder von den Augenbrauen anderer Frauen auszupfen, ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern, und dadurch Allahs Schöpfung zu ändern pflegen.“

Dann sagte er: „Sollte ich nicht diejenigen verfluchen, die der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) verfluchte, wenn im Quran steht (ungefähre Bedeutung): ‚... Den Allah verflucht hat.

Diese Äußerung bekam eine Frau aus dem Stamm Banu Asad zu hören, die als Umm Ya`qub bekannt war. Er sagte zu ihr: „Wenn du es wirklich gelesen hättest, so hättest du das gefunden!

Er sagte zu ihr: „Geh hinein und sehe selbst nach.“ Da ging die Frau in sein Haus, sah nach, und fand nichts von dem, was sie erzählte.

Verschiedene Meinungen der Gelehrten

Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass das Aufhellen der Augenbrauen nicht erlaubt ist, denn es stellt eine Veränderung der Schöpfung Allahs und eine Imitation des Zupfens dar, was laut Sharia verboten ist, da hierdurch derselbe Effekt erzielt wird.

Andere Gelehrte haben gesagt, dass es erlaubt ist, wie z.B. Shaikh Muhammad Salih al-Uthaimin.

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Ausnahmen und Interpretationen

Die Ḥanafīs machen eine Ausnahme für eine Frau, die verheiratet ist und wenn der Ehemann möchte, dass sie sich für ihn schön macht.

Die Shāfiʿīs - wie die Ḥanafīs - machen eine Ausnahme für eine verheiratete Dame, die Augenbrauen mit der Erlaubnis des Ehemannes zu zupfen.

Der zuverlässigste Standpunkt in der Ḥanbalī Rechtsschule ist, dass es keine Ausnahme gibt und somit ist das "Zupfen" der Augenbrauen uneingeschränkt verboten.

Zudem bezieht sich das Verbot in der Ḥanbalī Rechtsschule nur auf das Zupfen von Gesichtsbehaarungen. Was die anderen Methoden der Haarentfernung angeht, so sind sie erlaubt.

Der Beweis für diese Ausnahmen sind die beiden vorher zitierten Berichte, in welchen ʿĀʾisha (Allāhs Wohlgefallen auf ihr) sagte: "Entferne das, was unschön an dir ist (d.h. ihre Gesichtsbehaarungen gezupft wird.

Fatwas und Urteile

Shaykh Ibn 'Uthaymeen rahimullah sagte: Wenn die Haare aus den Augenbrauen durch Zupfen entfernt werden, ist dies namas (Zupfen der Augenbrauen), und der Prophet (Allahs Friede und Segen seien auf ihm) verfluchte die naamisah (die Frau, die die Augenbrauen zupft) und die mutanammisah (die Frau, die sich die Augenbrauen zupfen lässt).

Dies ist eine große Sünde, und die Frauen werden in diesem Urteil herausgegriffen, weil sie es gewöhnlich tun, um sich zu verschönern, aber wenn ein Mann es tun würde, würde er auch verflucht werden, genauso wie eine Frau dafür verflucht wird, Allah bewahre

Wenn die Haare an den Augenbrauen auf andere Weise als durch Zupfen entfernt werden, z. B. durch Schneiden oder Rasieren, so wird dies von einigen Gelehrten dem Zupfen gleichgestellt, da es sich um eine Veränderung der Schöpfung Allahs handelt, so dass es keinen Unterschied zwischen Zupfen, Schneiden oder Rasieren gibt.

Es ist nicht erlaubt, die Augenbrauen zu rasieren oder zu kürzen, denn das ist Namas (Zupfen), für das der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) denjenigen verflucht hat, der es tut, und denjenigen, der darum bittet, es zu tun.

Was ihr tun müsst, ist, zu bereuen und um Vergebung zu bitten für das, was ihr in der Vergangenheit getan habt, und euch in Zukunft davor zu hüten.

Namas bedeutet, einen Teil der Haare der Augenbrauen zu entfernen, und ist nicht erlaubt, denn der Gesandte (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) verfluchte die Frau, die ihre Augenbrauen zupft, und diejenige, die das tun lässt, aber es ist für eine Frau erlaubt, einen Bart oder Schnurrbart zu entfernen, wenn einer wächst, oder Haare von ihren Beinen oder Armen."

Der Punkt ist, dass es haram ist, jedes Haar von den Augenbrauen zu entfernen, egal ob alle Haare durch Rasieren oder einige durch Schneiden entfernt werden.

Alles andere ist erlaubt, wie z.B. das Entfernen von Haaren an den Armen und Beinen und im Bereich zwischen den Augenbrauen.

Weitere Aspekte der Körperpflege im Islam

Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."

Eine muslimische Frau darf zwar die einzelnen, außerhalb ihrer Augenbrauen wachsenden Haare zupfen, aber nicht die eigentlichen Haare der Augenbrauen, die sie weder ganz entfernen noch zu einer dünnen Linie gestalten darf.

In dem Buch "Halal und Haram" von Jusuf al Qaradawi steht zum Thema Augenbrauen zupfen folgendes: Zur übermäßigen Verschönerung, die der Islam verbietet, gehört auch das Entfernen von Haaren der Augenbrauen (al-nams), um sie auszudünnen oder zu formen.

Zusammenfassung der verschiedenen Rechtsschulen

Die verschiedenen Rechtsschulen haben unterschiedliche Ansichten bezüglich der Haarentfernung und Körperpflege:

  • Ḥanafiyya: Es ist für den Mann ḥarām den Bart zu rasieren.
  • Mālikiyya: Es ist ḥarām den Bart zu rasieren.
  • Ḥanbaliyya: Es ist ḥarām den Bart zu rasieren.
  • Šāfiʿīyya: Es gehört zur Sunna Freitags den Schnurrbart so zu kürzen, dass die Oberlippe noch zu sehen ist.
Rechtsschule Bart rasieren Schnurrbart kürzen Augenbrauen zupfen
Hanafi Haram (verboten) Sunna (empfohlen) Erlaut für verheiratete Frau mit Erlaubnis des Mannes
Maliki Haram (verboten) Sunna (empfohlen) Nicht erlaubt
Hanbali Haram (verboten) Gründlich kürzen empfohlen Uneingeschränkt verboten
Shafi'i - Sunna (empfohlen) Erlaut für verheiratete Frau mit Erlaubnis des Mannes

Diese Tabelle fasst die unterschiedlichen Ansichten der Rechtsschulen zusammen und bietet einen Überblick über die verschiedenen Urteile.

Letztendlich ist es eine persönliche Gewissensfrage und jeder ist für sich selbst verantwortlich und kann selbst entscheiden. Natürlich gilt die Einhaltung essentieller Gebote als vorrangig.

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