AOK Perücke bei Chemo: Kostenübernahme und wichtige Informationen

Bei Haarausfall aufgrund einer Chemotherapie übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Perücke oder zahlen zumindest einen Zuschuss. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Vor Anfertigung oder Kauf einer Perücke ist es ratsam, bei der Krankenkasse nachzufragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Einige Krankenkassen sind bereit, anstelle einer Perücke die Kosten für alternative Kopfbedeckungen wie Mützen oder Tücher zu übernehmen.

Um dies jedoch geltend machen zu können, benötigen sie ein entsprechendes Rezept. Was für manche lediglich ein Stück Papier darstellt, ist für betroffene Personen häufig der Schlüssel zu mehr Lebensqualität.

Ursachen und Auswirkungen von Haarausfall bei Chemotherapie

Ob und wie die Haare ausfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Der Art des Medikaments, der Dosierung, aber auch von der persönlichen Veranlagung. „Vor allem die bei Chemotherapien häufig eingesetzten Zytostatika schädigen die Haarwurzeln. Zytostatika sollen die Teilung schnell wachsender Krebszellen verhindern, tun dies aber auch bei anderen schnell wachsenden Zellen, wie sie zum Beispiel in Haarwurzeln zu finden sind“, erklärt Dr. Angela Smith, leitende Ärztin bei der AOK Hessen. Betroffen sind vor allem Kopfhaare, da sich die Zellen dort besonders schnell teilen. Wimpern, Augenbrauen und die übrige Körperbehaarung wachsen langsamer und fallen daher meist weniger oder später aus.

In der Regel wachsen die Haare nach Beendigung der Therapie wieder nach, wenn die Zytostatika im Körper abgebaut sind. „Die Haare können dann vorübergehend etwas heller oder dunkler sein, manchmal auch lockiger“, so Dr.

Um den vorübergehend kahlen Kopf zu bedecken, eignen sich Tücher oder Mützen. Eine weitere Möglichkeit sind Perücken aus Kunst- oder Echthaar. Echthaarperücken sind deutlich teurer als Kunsthaarperücken, weshalb hier höhere Zuzahlungen durch die Patientin bzw. den Patienten anfallen.

Anspruch auf Kostenübernahme bei der AOK: Wer hat Recht auf Haarersatz?

Ein Haarersatz auf Kosten der AOK ist kein Selbstläufer, sondern an konkrete Bedingungen geknüpft. Entscheidend ist, dass der Haarverlustmedizinisch notwendig ist - etwa durch eine Chemotherapie, eine schwere Hauterkrankung oder seltene genetische Ursachen. Wer einfach nur unter altersbedingtem oder leichtem Haarausfall leidet, fällt in der Regel durchs Raster. Doch selbst bei medizinischer Indikation gibt es feine Unterschiede, die oft für Verwirrung sorgen.

Frauen profitieren von einer großzügigeren Regelung: Bei ihnen erkennt die AOK krankheitsbedingten Haarverlust meist als ausreichenden Grund an. Die psychische Belastung wird dabei ausdrücklich berücksichtigt.

Männer müssen sich auf strengere Maßstäbe einstellen. Nur wenn der Haarverlust so gravierend ist, dass er deutlich vom gesellschaftlichen Erscheinungsbild abweicht - zum Beispiel bei vollständiger Glatze in jungen Jahren durch eine Erkrankung - springt die Kasse ein.

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden häufig als Sonderfall betrachtet. Hier prüft die AOK individuell, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht. Oft wird großzügiger entschieden, weil die seelische Belastung bei Heranwachsenden besonders schwer wiegt.

Ein Rezept vom Arzt ist immer Pflicht, und zwar mit klarer Diagnose und Begründung. Ohne diese medizinische Notwendigkeit bleibt der Antrag auf Kostenübernahme chancenlos. Die AOK prüft jeden Fall einzeln - manchmal dauert das, aber es lohnt sich, dranzubleiben. Wer unsicher ist, sollte sich vorab direkt bei seiner AOK-Regionalstelle beraten lassen. Das kann Nerven und Zeit sparen.

Art und Umfang der Kostenübernahme: Welche Perücken zahlt die AOK?

Die AOK unterscheidet bei der Kostenübernahme klar zwischen verschiedenen Perückentypen. Im Regelfall übernimmt sie die Kosten für eine Kunsthaarperücke, da diese als Standardversorgung gilt. Kunsthaarperücken sind heutzutage optisch sehr ansprechend und bieten eine solide Alltagstauglichkeit - die meisten Betroffenen kommen damit gut zurecht.

  • Kunsthaarperücken: Die AOK übernimmt in der Regel die vollen Kosten bis zum festgelegten Höchstbetrag. Sie gelten als zweckmäßig und wirtschaftlich, was die Kasse ausdrücklich fordert.
  • Echthaarperücken: Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn ein medizinischer Sondergrund vorliegt. Dazu zählen nachgewiesene Allergien gegen Kunstfasern oder eine sehr empfindliche Kopfhaut. Ohne triftigen Grund bleibt es beim Zuschuss für Kunsthaar, Mehrkosten für Echthaar sind dann privat zu tragen.

Wichtig: Die AOK akzeptiert ausschließlich Anbieter, die als Vertragspartner gelistet sind. Nur dann ist eine direkte Abrechnung möglich. Eigenständige Käufe im Internet oder bei nicht zertifizierten Studios werden meist nicht erstattet.

Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach dem festgelegten Erstattungsbetrag der jeweiligen AOK-Region. Für Zubehör wie Klebestreifen, spezielle Shampoos oder Pflegemittel gibt es in der Regel keinen Zuschuss. Auch die Anzahl der Perücken ist begrenzt: Eine neue Versorgung ist meist erst nach Ablauf von 9 bis 12 Monaten möglich.

Regionale Unterschiede: Übersicht der Erstattungsbeträge nach AOK-Region

Die Höhe des Zuschusses für Haarersatz schwankt je nach AOK-Region spürbar. Während manche Landes-AOKs einen vergleichsweise großzügigen Betrag bewilligen, fallen die Leistungen in anderen Bundesländern deutlich knapper aus. Diese Unterschiede können für Betroffene einen echten Unterschied machen - nicht nur im Portemonnaie, sondern auch bei der Auswahl des Haarersatzes.

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Hier eine Übersicht der Erstattungsbeträge einiger AOK-Regionen:

  • AOK Baden-Württemberg: Aktuell liegt der Erstattungsbetrag bei 360 € pro 12 Monate.
  • AOK Bayern: Hier werden 300 € für eine Perücke im Zeitraum von 12 Monaten übernommen.
  • AOK Hessen: Die Erstattung beträgt 205 € für 9 bis 12 Monate.
  • AOK Niedersachsen: Versicherte erhalten 368 € für 12 Monate.
  • AOK Nordost: Mit 420 € für 9 bis 12 Monate ist dies eine der höchsten Leistungen.
  • AOK NORDWEST: Je nach Einzelfall werden 407 bis 425 € für 12 Monate bewilligt.

Die Bezugsintervalle - also wie oft eine neue Perücke beantragt werden kann - sind ebenfalls regional geregelt und bewegen sich meist zwischen 9 und 12 Monaten. Für Kinder oder bei besonders schwerwiegenden medizinischen Gründen können Ausnahmen gelten. Es lohnt sich, die aktuellen Werte direkt bei der zuständigen AOK zu erfragen, da Anpassungen oder Sonderregelungen durchaus vorkommen.

Eigenanteil und Zuzahlung: Was müssen Versicherte selbst zahlen?

Wer eine Perücke über die AOK bezieht, muss mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil rechnen. Dieser beträgt 10 % des von der Kasse anerkannten Betrags, mindestens jedoch 5 €, höchstens 10 €. Der Eigenanteil wird direkt beim Zweithaarstudio oder Anbieter bezahlt - eine separate Rechnung ist dabei üblich.

Wird eine Perücke gewählt, die teurer ist als der von der AOK festgelegte Zuschuss, fällt zusätzlich zum Eigenanteil ein Mehrkostenbetrag an. Diese Differenz ist vollständig selbst zu tragen und kann je nach Modell erheblich sein.

Für Personen mit Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung (z. B. chronisch Kranke, Kinder und Jugendliche mit Nachweis) entfällt der Eigenanteil komplett. Die Befreiung muss vorgelegt werden, damit sie anerkannt wird.

Zusätzliche Kosten für Pflegeprodukte, Styling oder Zubehör sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig und gehen immer zu Lasten der Versicherten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Eigenanteile ist ausgeschlossen, sobald die Leistung erbracht wurde. Es empfiehlt sich, vorab alle Kosten mit dem Anbieter zu klären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ablauf der Kostenübernahme: Schritt-für-Schritt zur neuen Perücke

  1. Ärztliche Verordnung einholen: Der behandelnde Arzt stellt eine detaillierte Verordnung aus, auf der Diagnose und medizinische Notwendigkeit klar erkennbar sind. Ohne diese Verordnung ist keine Kostenübernahme möglich.
  2. Passendes Zweithaarstudio auswählen: Es empfiehlt sich, ein Studio zu wählen, das Vertragspartner der AOK ist. So wird die Abrechnung direkt zwischen Studio und Kasse abgewickelt und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
  3. Kostenvoranschlag erstellen lassen: Das Studio fertigt einen Kostenvoranschlag, der alle relevanten Details (Modell, Material, Preis) enthält. Diesen benötigen Sie für die weitere Bearbeitung.
  4. Unterlagen bei der AOK einreichen: Verordnung und Kostenvoranschlag werden gemeinsam bei der zuständigen AOK eingereicht. Eine schnelle und vollständige Einreichung beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
  5. Prüfung und Genehmigung abwarten: Die AOK prüft den Antrag und gibt im Idealfall eine schriftliche Bewilligung. Bei Rückfragen kann es hilfreich sein, telefonisch nachzuhaken - manchmal geht’s dann flotter.
  6. Perücke anfertigen und abholen: Nach Genehmigung kann das Studio die Perücke anpassen oder anfertigen. Erst nach Freigabe durch die Kasse sollte die endgültige Bestellung erfolgen.
  7. Eigenanteil und eventuelle Mehrkosten begleichen: Beim Abholen zahlen Sie den Eigenanteil sowie - falls zutreffend - die Differenz zu den Mehrkosten direkt im Studio.

Für Nachversorgungen oder erneute Anträge empfiehlt es sich, alle Unterlagen aufzubewahren. Bei Unsicherheiten hilft oft ein kurzer Anruf bei der AOK oder dem Studio, um den Status zu klären. Ein bisschen Geduld ist manchmal gefragt, aber mit klaren Schritten kommen Sie sicher ans Ziel.

Beispiel: Haarersatz über die AOK - so funktioniert es in der Praxis

Stellen wir uns vor, eine junge Frau aus Niedersachsen verliert durch eine Autoimmunerkrankung plötzlich fast alle Kopfhaare. Sie ist bei der AOK Niedersachsen versichert und sucht diskret nach einer Lösung, die ihr Selbstbewusstsein zurückgibt. Ihr behandelnder Hautarzt erkennt die psychische Belastung und stellt eine ausführliche Verordnung für eine Perücke aus.

Sie recherchiert nach zertifizierten Zweithaarstudios und entscheidet sich für einen Anbieter, der direkt mit der AOK abrechnet. Das Studio nimmt sich Zeit, verschiedene Modelle zu zeigen und fertigt einen individuellen Kostenvoranschlag an.

Die Unterlagen werden vollständig eingereicht. Die AOK prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob der beantragte Betrag im Rahmen des regionalen Erstattungswerts liegt.

In diesem Fall erhält sie eine schriftliche Zusage für eine Kunsthaarperücke mit dem maximalen Zuschuss der AOK Niedersachsen. Das Studio beginnt mit der Anpassung, berät zur Pflege und vereinbart einen Abholtermin.

Die Abrechnung läuft direkt zwischen Studio und Krankenkasse. Die Versicherte zahlt lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil - alles andere übernimmt die AOK.

Nach etwa zwei Wochen trägt sie ihre neue Perücke. Sie fühlt sich wieder sicher im Alltag und weiß, dass sie nach Ablauf des Bezugsintervalls erneut einen Antrag stellen kann, falls weiterhin Bedarf besteht.

In der Praxis zeigt sich: Mit klaren Abläufen, sorgfältiger Dokumentation und einem erfahrenen Studio ist der Weg zum Haarersatz unkomplizierter, als viele zunächst befürchten. Die regionale AOK kann im Einzelfall sogar bei Rückfragen unterstützen oder auf Besonderheiten hinweisen, die online oft nicht zu finden sind.

Besonderheiten bei Kindern, Jugendlichen und Sonderfällen

Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren gelten oft großzügigere Regelungen als bei Erwachsenen. Die AOK prüft in diesen Fällen individuell, da die psychosoziale Belastung durch Haarverlust in jungen Jahren besonders hoch ist. Nicht selten wird ein höherer Zuschuss bewilligt oder das Bezugsintervall verkürzt, sodass eine neue Perücke auch schon vor Ablauf der üblichen Frist möglich ist.

Für Jugendliche in der Pubertät kann eine Sondergenehmigung greifen, wenn der Haarverlust das soziale Leben massiv beeinträchtigt. Die AOK berücksichtigt dabei auch schulische und psychologische Aspekte.

Bei seltenen Erkrankungen, wie etwa genetisch bedingtem totalem Haarausfall, werden häufig Einzelfallentscheidungen getroffen. Hier ist es ratsam, Atteste von Spezialisten beizufügen, um die Notwendigkeit zu untermauern.

Auch bei Allergien gegen bestimmte Materialien oder bei Unverträglichkeiten prüft die AOK individuell, ob eine höherwertige Versorgung - etwa mit Echthaar - übernommen werden kann.

Ein Tipp am Rande: Bei Sonderfällen empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit der behandelnden Fachärztin oder dem Facharzt sowie der AOK. Je detaillierter die medizinische Begründung, desto besser stehen die Chancen auf eine bedarfsgerechte Versorgung.

Hochwertige Haarsysteme und Haarteile - Chancen auf Kostenübernahme

Hochwertige Haarsysteme und Haarteile bieten heutzutage eine beeindruckende Natürlichkeit und Flexibilität, die klassische Perücken oft übertreffen. Sie sind individuell anpassbar, atmungsaktiv und können selbst bei sportlichen Aktivitäten getragen werden. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme durch die AOK aus?

Die AOK unterscheidet zwischen Standard- und Spezialversorgungen. Haarsysteme und Haarteile werden meist als individuelle Sonderversorgung betrachtet. Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht nur, wenn ein vollständiger Haarverlust nicht vorliegt, aber eine medizinische Notwendigkeit für Teilersatz nachgewiesen werden kann.

Wird ein Haarsystem aus medizinischen Gründen - etwa bei lokalen Narben, Verbrennungen oder angeborenen Fehlbildungen - benötigt, ist ein ausführliches ärztliches Attest erforderlich. Je detaillierter die Begründung, desto größer die Chance auf Bewilligung.

Die Kostenübernahme für hochwertige Systeme wird individuell geprüft. Häufig übernimmt die AOK lediglich einen Zuschuss in Höhe der Standardversorgung, während Mehrkosten für besonders aufwendige oder exklusive Lösungen selbst zu tragen sind.

Einige AOK-Regionen zeigen sich bei Kindern und Jugendlichen oder bei seltenen Diagnosen offener für moderne Haarsysteme. Hier lohnt sich eine direkte Anfrage mit einem konkreten Kostenvoranschlag.

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Empfehlung: Hairsystems Heydecke als Experte für Haarteile und Haarsysteme

Wer auf der Suche nach einer maßgeschneiderten Lösung für Haarersatz ist, sollte Hairsystems Heydecke definitiv in Betracht ziehen. Das Unternehmen hat sich auf moderne Haarteile und Haarsysteme spezialisiert, die weit über den Standard hinausgehen. Besonders bemerkenswert ist die individuelle Anpassung: Jedes System wird exakt auf Kopfform, Haarstruktur und persönliche Wünsche zugeschnitten - kein Massenprodukt, sondern echte Handwerkskunst.

Die Beratung bei Heydecke ist ausgesprochen diskret und einfühlsam. Kundinnen und Kunden berichten immer wieder, wie viel Wert auf ein natürliches Ergebnis und Wohlbefinden gelegt wird.

Heydecke arbeitet mit innovativen Materialien, die für eine hohe Haltbarkeit und ein angenehmes Tragegefühl sorgen. Selbst bei genauerem Hinsehen bleibt das Haarsystem nahezu unsichtbar.

Für Menschen mit empfindlicher Kopfhaut oder speziellen medizinischen Anforderungen bietet das Team individuelle Lösungen, die in enger Abstimmung mit Ärzten entwickelt werden können.

Ein besonderer Pluspunkt: Die Pflege und Wartung der Systeme wird im Studio professionell begleitet. So bleibt der Haarersatz lange schön und alltagstauglich.

Wer Wert auf ein authentisches Erscheinungsbild und eine persönliche Betreuung legt, findet bei Hairsystems Heydecke einen echten Experten - und oft auch ein Stück neues Selbstvertrauen.

Wichtige Tipps: So sichern Sie sich Ihre Ansprüche bei der AOK

Dokumentieren Sie Ihren Verlauf: Führen Sie ein kleines Tagebuch über den Haarverlust und die Auswirkungen auf Ihr Wohlbefinden. Solche persönlichen Notizen können im Zweifel Ihre Situation untermauern und den medizinischen Bedarf verdeutlichen.

Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme vom Arzt: Bitten Sie Ihren Arzt, die medizinische Notwendigkeit ausführlich zu begründen und alle relevanten Details in der Verordnung zu vermerken.

Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Zweithaarstudios, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Seien Sie hartnäckig: Lassen Sie sich nicht von anfänglichen Ablehnungen entmutigen. Widersprechen Sie Bescheiden und fordern Sie eine erneute Prüfung Ihres Falls.

Nutzen Sie Beratungsangebote: Die AOK bietet oft persönliche Beratungen an, in denen Sie Ihre individuelle Situation schildern und sich über Ihre Rechte informieren können.

Häufig gestellte Fragen zu Krankenkassen und Perücken

Diese Frage wird sehr häufig in Verbindung des Kaufes einer Perücke oder von einem Haarteil gestellt und kann nicht direkt beantwortet werden, da einige Aspekte zu berücksichtigen sind. Jede Krankenkasse bezuschusst Perücken und Haarteile in unterschiedlicher Höhe. Ein weiterer Faktor ist das entsprechende Bundesland, in der die Krankenkassen ansässig sind. Beispielsweise übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg 360,00 € Euro für Perücken und Haarteile aus Kunsthaar während die AOK Niedersachsen einen etwas niedrigeren Betrag übernehmen.

Für eine exakte Angabe der Kostenübernahme Ihrer Perücke fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Servicemitarbeiter stehen Ihnen zur Hilfe bei der Anschaffung Ihrer neuen Perücke.

Wie bekomme ich ein Rezept für eine Perücke?

Die Grundvoraussetzung für ein Rezept einer Perücke ist eine Erkrankung oder Therapie, die zu dauerhaftem oder temporären Haarausfall führt. Hausärzte, Dermatologen oder Ihre behandelnde Klinik oder Ihr Krankenhaus stellen Ihnen das Rezept aus. In den meisten Fällen erhalten Patienten, die eine Strahlenbehandlung (Chemotherapie) erhalten oder unter einer Form der Autoimmunkrankheit Alopecia Areata leiden eine Perücke oder ein Haarteil. Auch psychischer Stress, genetische Veranlagung oder die Einnahme von Medikamenten können der Grund für Haarausfall sein und den Kauf von Perücken und Haarteilen verursachen. In allen Fällen steht Ihnen hier eine Perücke von Ihrer Krankenkasse zu.

Was steht mir zu, Kunsthaar oder Echthaar?

Patienten, die unter Haarausfall leiden, haben in jedem Fall das Recht mit Erhalt von einem Rezept, auf einen Haarersatz in Form von Perücken und Haarteilen. Unterschieden wird hierbei in Kunsthaarperücken und Echthaarperücken beziehungsweise Haarteile. In den meisten Fällen werden Perücken mit Kunsthaar verordnet, sollte der Grund für die Notwendigkeit für das Tragen einer Perücke bis auf die Krankheit selbst nicht weiter erläutert werden. Wenn Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen Dauerträger einer Perücke sind, und auf Ihre Perücke angewiesen sind, kann dies natürlich in Ihrem Rezept eingetragen werden. Ihre Krankenkasse hat dadurch die Möglichkeit Ihnen eine Perücke auf Rezept aus Echthaar zu bewilligen. Echthaar ist grundsätzlich qualitativer als Kunsthaar. In vielen Fällen kommen durch eine Allergie oder die Unverträglichkeit von den synthetischen Kunsthaaren nur Perücken und Haarteile aus Echthaar in Frage. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, wird Ihr Arzt Ihnen dies auf ihrem Rezept bescheinigen und Sie haben grünes Licht für den Kauf einer Perücke aus Echthaar.

Wie oft stehen mir Perücken zu?

Dies ist ähnlich wie bei den Zuschussbeträgen für Perücken und Haarteile. Die Krankenkassen haben auch hier unterschiedliche Regelungen. In den meisten Fällen jedoch gilt, dass eine Perücke aus Kunsthaar, im Gegensatz zu einer Perücke aus Echthaar, bis zu 2 Mal im Jahr von Ihrer Krankenkasse mit Hilfe von einem Rezept übernommen wird. Sollten Sie jedoch ein Rezept für Perücken aus Echthaar besitzen, so können Sie dieses ein Mal in Jahr einlösen. Sollten Sie Mitglied einer Ersatzkasse sein, gibt es sogar die Möglichkeit jedes Jahr 2 Perücken aus Kunsthaar oder eine Perücke aus Echthaar zu bekommen. Nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und Erkundigen Sie sich über Ihre Leistungen genauestens. In Einzelfällen wie zum Beispiel frühzeitiger Verschleiß von Perücken wegen einer beruflichen Tätigkeit oder anderen Sonderfällen ist eine zusätzliche Bewilligung der Krankenkassen möglich. Hierbei können wir Ihnen gerne weiterhelfen!

Bei weiteren Fragen rund um Perücken und Haarteile auf Rezept oder Krankenkassen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Perücken auf Rechnung kaufen

Da alle Perücken und Haarteile anders ausfallen und nicht auf jede Kopfform passen, haben Sie bei uns die einzigartige Möglichkeit sich drei Ihrer favorisierten Perücken per Rechnung zu kaufen und zukommen zu lassen. Entscheiden Sie dann nach Anprobe und Begutachtung der Perücken und Haarteile, welche Ihnen am meisten zusagt und Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Die Perücken, die Ihnen nicht zusagen, können Sie einfach wieder an uns zurücksenden. Perücken und Haarteile auf Rechnung zu kaufen ist für Sie die bequemste Art und Weise sich eine Perücke anzuschaffen. Wir bieten Ihnen den bestmöglichen Service und stehen Ihnen bei allen erdenklichen Fragen im Bezug auf den Kauf einer Perücke auf Rechnung zur Seite!

Benötigen Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Perücke oder Haarteile? Als Partner aller Krankenkassen unterstützen wir Sie dabei, Ihr Rezept schnell und unkompliziert einzulösen. Wählen Sie in Ruhe bis zu 3 Perücken aus unserer großen Kollektion.

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