Die Gefangenenanstalt Hoheneck blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Im Dezember 1864 wurde auf Schloss Hoheneck bei Stollberg eine Strafanstalt für Frauen eingerichtet.
Schloss Hoheneck in Stollberg, Sachsen
In der Strafanstalt saßen Gefangene ein, die bislang ohne Vorstrafen zu Freiheitsstrafen (Arbeitshaus-/Zuchthausstrafen) verurteilt worden waren. Im Dezember 1871 erfolgte die Aufhebung der Weiberstrafanstalt zu Hubertusburg. Alle Frauen mit Arbeitshausstrafe oder Gefängnisstrafe über 4 Monaten wurden in die Strafanstalt zu Hoheneck verlegt.
Mit Verordnung vom 24. April 1874 wurde die Einlieferung in die Landesstrafanstalten reglementiert. In die Strafanstalt Hoheneck waren Frauen mit einer Zuchthausstrafe einzuweisen; Gefängnisstrafen über 4 Monaten mussten in der Strafanstalt Voigtsberg b. Oelsnitz/V. verbüßt werden.
Zwischen 1876 und 1882 war unter strikter räumlicher Trennung zusätzlich die Hilfsanstalt der Strafanstalt Voigtsberg auf dem Schlossareal Hoheneck untergebracht. Die Hilfsanstalt führte die Bezeichnung "Landesgefängnis Hoheneck" und unterstand dem Direktor der Strafanstalt Hoheneck.
1886 wurden alle weiblichen Gefangenen in das Weiberzuchthaus Waldheim verlegt. Die Landesanstalt Hoheneck wurde in eine Gefängnisstrafanstalt für Männer umgestaltet (1889). Die Einrichtung der Strafanstalt wurde zum Anlass genommen die Vollstreckung der Freiheitsstrafen neu zu regeln.
Alle männlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und zu einer Gefängnisstrafe über 3 Monaten verurteilt worden waren, waren demnach in die Strafanstalt Hoheneck einzuweisen, sofern als Vollstreckungsbehörde die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten Chemnitz, Dresden oder Freiberg oder ein Amtsgericht in diesen Landgerichtsbezirken auftrat und der Einzuliefernde ev.-luth. Konfession war; ansonsten war die Gefängnisstrafe in der Strafanstalt Zwickau zu verbüßen.
Mit der Neuordnung des Strafvollzugs 1924 war die Gefangenenanstalt Hoheneck für den Vollzug längerer Freiheitsstrafen ausschl. von Männern vorgesehen. Die Gefangenenanstalt galt als selbständige Anstalt mit hauptamtlichem Vorstand.
Der Gefängnisleitung wurde zudem die Mitaufsicht über die Gerichtsgefängnisse Aue, Eibenstock, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Lichtenstein-Callnberg, Lößnitz, Scheibenberg, Schwarzenberg, Stollberg und Zwönitz übertragen. Die ab 1933 so genannte Landesgefangenenanstalt Hoheneck wurde bereits 1936 in Strafgefängnis Hoheneck in Stollberg i. E. umbenannt. 1939 erfolgte die Umwidmung zum Jugendgefängnis.
Mit der Umsetzung der einheitlichen Organisation des Strafvollzugs in der SBZ 1949 wurde die Dienstaufsicht der Anstaltsleitung des Strafgefängnisses Hoheneck übertragen.
Die Gefangenenakten wurden 1951 auf Veranlassung des Oberlandesgerichtes Dresden aus dem Amtsgericht Stollberg in das Landeshauptarchiv Dresden überführt; anfangs nur depositarisch, nach Übergabe der Verwaltungs- und Personalakten vollständig. Ingesamt wurden ca. 1,50 lfm Verwaltungsakten, 3 lfm Personalakten und ca. 15.000 Gefangenenakten übergeben.
Der Bestand enthält insgesamt 72 Verwaltungsakten, 263 Personalakten und 11.104 Gefangenenakten. Die Verwaltungsakten umfassen eine Laufzeit von 1862 bis 1950, die Personalakten eine Laufzeit zwischen 1893 und 1947 und die Gefangenenakten eine Laufzeit zwischen 1893 und 1954 (nur eine Gefangenenakte hat eine Laufzeit bis 1969).
Von den 11.104 Gefangenenakten sind 6.891 (= 22,84%) zwischen 1933 und 1944 und 2.536 Stück (= 62,06%) nach 1945 angelegt worden. D. h. die Anfangsjahre der Anstalt zwischen 1864 und 1933 machen in der Überlieferung der Gefangenenakten nur 15,10 % aus. Hier wird das Ungleichgewicht der Überlieferung offensichtlich.
In den überlieferten Verwaltungsakten sind hauptsächlich Grundstücksangelegenheiten, Bausachen und Wasserversorgungssachen dokumentiert. Daneben sind einzelne Jahresberichte und Häftlingszugangsbücher vorhanden. Akten zur internen Organisation fehlen fast vollständig.
Personalakten sind von allen Angestelltengruppen überliefert, vom Regierungsrat, dem geistlichen und medizinischen Personal über das Wachpersonal bis hin zum Hilfspersonal. In den Personalakten sind meistens Passbilder vorhanden. Anhand der Personalakten lässt sich der Werdegang jedes Angestellten recht gut verfolgen, da diese mit dem Angestellten "mitversetzt" wurden. Der berufliche Werdegang wurde bei der Verzeichnung erfasst.
Bis auf wenige Ausnahmen gibt es in den Gefangenenakten keine Passbilder. Bestandteile der Gefangenenakten sind standardmäßig das Aufnahmeersuchen der Vollstreckungsbehörde, eine Personenbeschreibung und ein Sachenverzeichnis, i. d. R. eine Abschrift des Urteils und das Entlassungsschreiben. Z. T. sind auch handschriftliche Schreiben der Gefangenen, wie z. B. Lebenslauf, Anträge auf Besuchsgenehmigungen oder Hafterleichterungen, enthalten.
Die Benutzung der Akten erfolgt nach dem Sächsischen Archivgesetz. Die Verwaltungsakten unterliegen keinen Schutzfristen mehr. Für die Personal- und Gefangenenakten sind § 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 SächsArchiv einschlägig.
D. h. "[…] Akten und Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen (personenbezogenes Archivgut), [dürfen] erst zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person durch Dritte benutzt werden. Ist der Todestag nicht festzustellen, endet die Schutzfrist hundert Jahre nach der Geburt der betroffenen Person."
Daraus folgt, dass momentan noch 23 Personalakten und 6.411 Gefangenenakten mit Schutzfristen belegt sind und somit einer freien Benutzung nicht zur Verfügung stehen. Die Einsichtnahme kann beantragt werden.
Zur weiteren Tätigkeit der Strafanstalt Hoheneck sind folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz einschlägig:
| Bestand | Laufzeit | Anzahl |
|---|---|---|
| Verwaltungsakten | 1862 - 1950 | 72 |
| Personalakten | 1893 - 1947 | 263 |
| Gefangenenakten | 1893 - 1954 (teilweise bis 1969) | 11.104 |
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