An Feiertagen wie Allerheiligen und Silvester gelten besondere Regelungen für die Öffnungszeiten von Geschäften. Hier finden Sie einen Überblick, damit Sie Ihre Einkäufe entsprechend planen können.
Am 1. November ist Allerheiligen. In den überwiegend katholisch geprägten Bundesländern ist dieser Tag ein Feiertag. Das bedeutet, dass Supermärkte und Geschäfte geschlossen bleiben.
In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben die meisten Menschen an Allerheiligen frei. In diesen Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag. Daher können Verbraucher in Supermärkten, Drogerie-Filialen, bei Discountern und in Fachgeschäften am Dienstag nicht einkaufen gehen.
Laut „Ladenschlussrecht“ dürfen in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland an Allerheiligen unter bestimmten Bedingungen folgende Geschäfte geöffnet sein:
Auch Gastronomiebetriebe dürfen Gäste bedienen. Falls Sie also Lebensmittel benötigen und nur geschlossene Läden vorfinden, können Sie sich einfach ins nächste Restaurant setzen. Auch Lieferdienste wie Gorilla's, Wolt, Lieferando, Getir, die sonntags ausliefern, arbeiten an Allerheiligen. In Apotheken gilt der Notdienst. Tankstellen dürfen regulär Treibstoff verkaufen, Waschanlagen bleiben wiederum geschlossen.
Folgende Regelungen gelten in den Bundesländern an Allerheiligen:
Bäckereien, Blumenläden, Hofläden und Zeitungskioske sollen maximal fünf Stunden geöffnet haben. Einkaufen an Tankstellen und Flughäfen sowie größeren Bahnhöfen ist ebenfalls möglich.
Tankstellen dürfen Treibstoff und Ersatzteile sowie Reisebedarf verkaufen. An Flughäfen und in großen Bahnhöfen können Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden. Auch Hofläden und Blumenläden sowie Bäckereien und Verkaufsstellen für Zeitungen dürfen öffnen.
Blumenläden und Zeitungsverkaufsstellen sowie Bäckereien dürfen maximal fünf Stunden öffnen. Tankstellen dürfen Treibstoff und Reisebedarf sowie Ersatzteile verkaufen. An Flughäfen und Bahnhöfen werden einzelne Läden geöffnet.
Allerheiligen ist ein christlich-katholischer Feiertag, an dem aller Heiligen gedacht wird.
Silvester ist kein gesetzlicher Feiertag! Geschäfte im Einzelhandel haben grundsätzlich geöffnet, wenn der 31. Dezember auf einen normalen Wochentag fällt. Trotzdem passen viele Geschäfte ihre Öffnungszeiten an und haben nicht so lange geöffnet wie sonst.
Die Zeiten sind allerdings nicht willkürlich geregelt, sondern im sogenannten Ladenschlussgesetz (LadSchlG) seit Jahrzehnten festgelegt. Zudem hat jedes Bundesland noch ein eigenes Ladenöffnungsgesetz (LÖG), das zum Beispiel ausgedehnte Öffnungszeiten bis 24 Uhr erlaubt, verkaufsoffene Sonntage oder Kurorten besondere Rechte zugesteht. Am 24. Dezember dürfen Supermärkte und Discounter in keinem Bundesland länger als bis 14 Uhr geöffnet haben.
Die Öffnungszeiten zum Jahreswechsel gestalten sich etwas schwieriger als die am Heiligabend. Eigentlich dürfen Supermärkte und Co. wie an einem ganz normalen Arbeitstag geöffnet haben.
Das bedeutet, wenn man sich an den LÖGs der jeweiligen Länder orientiert:
Aber auch hier gilt: Auf der Unternehmens-Webseite einmal nachsehen und auf Nummer sicher gehen. Viele Supermärkte schließen trotzdem bereits um 14 Uhr oder öffnen erst um 8 statt um 6 Uhr. Aldi-Süd gibt beim RedaktionsNetzwerk Deutschland zum Beispiel an, von 8 „bis 16 Uhr, teilweise auch bis 17 Uhr geöffnet“ zu haben, ähnlich ist es bei Aldi-Nord. Edeka schließe wiederum gegen 14 Uhr, Drogerieketten wie dm und Rossmann zwischen 14 und 16 Uhr. Bei Kaufland könne es laut der Pressesprecherin zu Schließungen zwischen 14 und 18 Uhr kommen. Hier habt ihr es also mit einem großen Zeitfenster zu tun. Deswegen: Immer schön checken!
„Für Silvester gibt es keine entsprechende Regelung im Ladenschlussgesetz. Dennoch schließen auch an diesem Tag viele Läden und auch Apotheken schon um 14.00 Uhr. Es gilt dann das Gleiche wie bei der Schließung an Heiligabend“, schreibt die Apothekergewerkschaft ADEXA auf ihrer Webseite.
Das heißt: Sie orientieren sich am besten an den Öffnungszeiten Ihrer Apotheke zu Heiligabend oder fragen vorher nach, wer an Silvester die Stellung hält.
Tankstellen handhaben den Jahreswechsel wiederum sehr frei, dürfen ganztägig geöffnet haben, aber auch eher schließen.
Gut zu wissen: Der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr sind gesetzliche Feiertage. Hier bleibt alles geschlossen, bis auf wenige Ausnahmen wie der ein oder anderen Tankstelle oder Notfall-Apotheke.
Bitte beachten Sie, dass einige Geschäfte individuelle Öffnungszeiten haben können. Bei Fragen hilft Ihnen das Team an der Kundeninformation jederzeit gerne weiter.
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