Auto-Wimpern und andere Scherzartikel: Was ist erlaubt?

Auch für Autos gibt es mittlerweile diverse humorvolle Gadgets. Doch wie viel Spaß darf sein? Scherzartikel gibt es viele zu kaufen, im Internet, in speziellen Geschäften und sogar im Discounter.

Polizeihauptkommissar Michael Zimmer vom Polizeipräsidium Unterfranken in Würzburg macht deutlich: „Zunächst ist es so, dass meine Kolleginnen und Kollegen durchaus auch einen Scherz verstehen.” Aber zum Beispiel vorgeschriebene Kennzeichen müssten weiterhin gut lesbar sein. Das Gesetz setzt weitere Grenzen.

Keine Beeinträchtigung der Sicht und des Gehörs

Für die Beschaffenheit von Fahrzeugen gilt laut Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): „Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt”. Zimmer verweist auch auf Paragraf 23: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.” Andernfalls droht ein Bußgeld.

Vincenzo Lucá vom Tüv Süd erinnert sich an lustige Lichtschwerter für die Scheibenwischer. „Die müssen natürlich fest sitzen.” Grundsätzlich müsse alles so fest angebracht sein, dass es nicht abfallen und keine Verletzungen bei Passanten verursachen kann, etwa durch scharfkantige Teile. Wie jede andere Ladung auch muss er entsprechend gesichert sein.

Grauzonen von Aufklebern

„Scheinwerfer, die aussehen wie Augen, sind zum Beispiel erlaubt.” Hierbei werden über die Scheinwerfer Wimpern geklebt. „Grundsätzlich sind Aufkleber erst mal unproblematisch”, erklärt Lucà.

Dennoch gibt es Grauzonen. So sorgte schon ein weißer BMW mit vermeintlichen Blutspritzern an Heck und Kotflügel für Schlagzeilen. Ein Taxifahrer alarmierte die Polizei, weil er eine Straftat befürchtete. Schnell stellte sich heraus, dass es sich um einen Aufkleber handelte. Kommissar Zimmer hält das zum einen für einen fragwürdigen Scherz und weist zudem auf Folgendes hin: „Wenn jemand damit bewusst einen Polizeieinsatz provozieren will, wird sicher geprüft, ob er die Kosten dafür zu tragen hat.” Strafrechtlich werde je nach Einzelfall das Vortäuschen einer Straftat zu prüfen sein.

Es gibt auch weniger morbide Aufkleber, etwa Schrammen, die man aufs Auto klebt. Beim eigenen Fahrzeug ist das unproblematisch. Wer das aber bei einem Freund oder Bekannten macht, um diesen zu schocken, sollte vorsichtig sein. Es kann zu Lackschäden kommen. „Das ist durchaus möglich. Dann droht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und sicherlich ist man schadenersatzpflichtig”, sagt Zimmer.

Ein weiteres Gadget, um Freunde und Bekannte reinzulegen, ist der Auspuffheuler oder Auspuffgeist. Das ist eine silberfarbene Kappe, die man über den Auspuff zieht. Während der Fahrt ertönt dann ein pfeifendes Geräusch, als würde der Motor zerreißen. Wer sich aber im Internet Bewertungen zu dem Artikel durchliest, stellt schnell fest, dass die Kappe zum einen nicht über jeden Auspuff passt und zum anderen der Ton je nach Fahrzeug von einem Heulen abweicht.

Auch Zimmer zeigt sich wenig überzeugt und verweist auf die Lärmbelästigung. „Sollte der Fahrzeugführer zum Beispiel auch noch derart erschrecken, dass er einen Unfall oder Schaden verursacht, hat dies sicher weitere Konsequenzen, auch im Hinblick auf möglichen Schadenersatz.” Direkt verboten ist der Auspuffheuler zwar ebenfalls nicht. Durch die aufgezeigten Szenarien kann man durch diesen Artikel aber mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Auch wenn die erwähnten Gadgets nicht verboten sind, sondern lediglich über Umwege für Ärger sorgen können, sind nicht alle Veränderungen am Auto gestattet. „Genehmigungspflichtig sind alle bauartbedingten Änderungen am Fahrzeug”, erklärt Dekra-Sprecher Friedhelm Schwicker.

Jetzt wird’s hier richtig feminin. Denn die Autoindustrie hat ein Accessoire erfunden, das Frauenherzen höher schlagen lässt und den Damen der Schöpfung Aussagen wie „Och, das Auto sieht aber süß aus!“ entlockt. Inspiriert wurde dieses Auto-Accessoire durch den Film „Cars“ aus dem Hause Pixar. In dem Kinder-Film wird nämlich auf der Leinwand deutlich, was wir alle schon vorher wussten: Autos haben ein Gesicht. Aus dieser Erkenntnis will die Firma Carlashes jetzt Kapital schlagen und verkauft die Auto-Wimpern für Scheinwerfer verschiedener Modelle.

Ob sich der Trend mit den Wimpern fürs Auto tatsächlich durchsetzt, steht noch in den Sternen. Auf jede Fall gehören die Carlashes in die Kategorie „Dinge, die die Welt nicht braucht“.

Autofahren ist zwar definitiv eine Sache, die man ernst nehmen sollte. Doch wer sagt, dass man es sich dabei nicht auch ein wenig schöner und auch mal lustiger machen darf? Nebeneffekt der Begleiter, die wir Ihnen jetzt vorstellen, ist außerdem: Sie sorgen dafür, dass Ihr Auto nicht mehr nur eines von vielen ist. Sondern einige davon machen es sogar ziemlich unverwechselbar. Gadgets auf unserer Liste nicht wirklich brauchen - geschenkt. Straßenverkehr unterwegs ist, darf man seinem Auto (und sich selbst) doch auch hier und da ein bisschen Spaß schenken, oder?

Lassen Sie Ihr Auto doch mal zwinkern oder blinzeln. Das geht tatsächlich - und zwar mit Scheinwerfer-Wimpern. Damit sieht es so aus, als hätte das Fahrzeug Augen mit Endloswimpern. Sogar Farben sind möglich, ebenso ist die Wimpernform wählbar.

Wäre es nicht schön, einem Drängler, der zu dicht auffährt, mal „Bleib mir von der Stoßstange“ zu sagen? Oder einer schönen Frau, die an der Ampel im Wagen hinter Ihnen sitzt, die Botschaft „Du siehst zauberhaft aus“ zukommen zu lassen. Auch „Vorsicht, Stau“ wäre durchaus sehr hilfreich. Alles kein Problem mit einem LED-Display in der Heckscheibe, für das man vor der Fahrt einige kurze Textnachrichten erstellen kann. Auch Emojis sind möglich. Bei Bedarf lassen diese sich dann via Knopfdruck einschalten.

Allzu oft nerven uns im Alltag andere Autofahrer, die mit ihrem Fahrzeug rücksichtslos zwei Parkplätze blockieren, uns viel zu wenig Platz zum Rangieren gelassen haben etc. Für den Fall gibt es kleine Blöcke zu kaufen. Darin finden Sie in Form von Haftnotizen allerlei lustige Sprüche, mit denen man den Parkdeppen humorvoll die Meinung sagen kann. Der positive Nebeneffekt.

Ein guter Kaffee macht das Autofahren gerade auf langen Fahrten oft gleich viel erträglicher. Natürlich könnten Sie unterwegs auch anhalten und einen kaufen. Doch mit einer Kaffeemaschine fürs Auto, die ganz einfach an der 12V-Steckdose angeschlossen wird, können Sie den Kaffee auf dem Parkplatz genau so machen, wie Sie ihn am liebsten trinken.

Das ist ein praktischer Begleiter, wenn Sie etwa nach der Firmenfeier wissen wollen, ob Ihr Promillewert noch im grünen Bereich ist. Die Geräte mit LED-Anzeige, die es teils sogar für den Schlüsselbund gibt, verraten es Ihnen.

Die meisten USB-Ladegeräte sind langweilig. Sie können jedoch auch eines im Stil des sprechenden Autos aus „Knight Rider“ kaufen.

Der Beifahrersitz ist leer und Sie wollen ihn mit einem kleinen Gag füllen? Dann setzen Sie hier doch einfach einen Sitzbezug hin, auf dem wahlweise eine sexy Beifahrerin oder ein sexy Beifahrer in Lebensgröße aufgedruckt ist.

Dabei ist längst nicht jedes Accessoire am und im Pkw erlaubt. Lesen Sie hier, welche Auto-Deko verboten ist.

Die gute Nachricht vorab: Grundsätzlich ist es nicht verboten sein Fahrzeug zu dekorieren. Einige Punkte müssen jedoch beachtet werden: „So darf vor allem die Sicht durch die Dekoration nicht beeinträchtigt werden (Vgl. § 35 b Abs. 2 StVZO) und es darf zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen“, erklärt Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen.

„Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt Dekoration am Auto schlicht als Ladung. Dementsprechend muss sie gesichert und an den dafür vorgesehenen Orten verstaut sein“, mahnt Verkehrsjurist Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa.

Sind Lichterketten erlaubt?

Verboten ist zum Beispiel das Anbringen von zusätzlichen Lichtquellen - dazu zählen auch Lichterketten. „Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten Beleuchtungseinrichtungen angebracht sein, um zu verhindern, dass auffällige Lichter den Fahrer behindern und andere Verkehrsteilnehmer ablenken“, so Daniela Mielchen. Zudem sei bei Deko-Beleuchtung eine Verwechslung mit Warnzeichen zu befürchten. „Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll bei Dunkelheit ein einheitliches Signalbild geschaffen werden und Blend- sowie Ablenkungswirkungen vermieden werden“, so die Verkehrsrechtlerin. Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.

Dekorationen im Wageninneren müssen so angebracht sein, dass sie die Sicht und Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigen. „Sollte es aufgrund eines Dekorationsteils zu einem Unfall kommen, weil zum Beispiel ein Teil aufgrund einer Vollbremsung in den Fußraum gefallen ist und sich unter den Pedalen verkeilt hat, kann die Fahrzeugversicherung eine Zahlung ablehnen“, so Daniela Mielchen.

Was ist bei Außen-Deko zu beachten?

Bei Dekorationen außerhalb des Wagens ist vor allem darauf zu achten, dass Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen nicht verdeckt werden. Wichtig: Auch die vorgeschriebenen Maße des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden. Bei Dekoration, die außen am Fahrzeug angebracht wird, sei regelmäßig zu überprüfen, ob diese fest angebracht ist ,so die Expertin. „Im Falle eines Unfalls aufgrund eines abgerissenen und auf die Fahrbahn gefallenen Gegenstandes besteht die Gefahr, dass auch hier die Versicherung eine Zahlung des Schadens ablehnt.“

Das Kammergericht Berlin hat festgestellt, dass durch das Anbringen eines Wimpels und einer Lichterkette sowie eines beleuchteten Weihnachtsbaumes an der Frontscheibe des Fahrzeugs das Sichtfeld des Fahrers in zu stark Weise eingeschränkt wurde.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg urteilte, dass Lichtquellen, vor allem bewegte Lichtquellen, bei Dunkelheit reflexhaft die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich ziehen und dadurch eine Blend- bzw. Ablenkungswirkung entsteht.

Erlaubt sei hingegen alles, was die Sicherheit nicht einschränkt, erklärt der ACE-Jurist Wolf: „Hierzu zählen beispielsweise Überzieher für die Seitenspiegel, soweit sie die Spiegelflächen selbst nicht verdecken: Erlaubt sind auch Aufkleber und kleine Fähnchen, die in die Scheibe geklemmt werden. Auch Fanschals auf der Hutablage bereiten jedenfalls verkehrsrechtlich keine Probleme."

Fenster dürften allerdings nicht großflächig verdeckt werden.

Hier eine Tabelle mit erlaubten und verbotenen Dekorationen:

Dekoration Erlaubt? Hinweise
Scheinwerfer-Wimpern Ja Keine Beeinträchtigung der Sicht
Aufkleber Ja Keine strafrechtlichen Inhalte, keine Beeinträchtigung der Sicht
Überzieher für Seitenspiegel Ja Spiegelflächen dürfen nicht verdeckt werden
Kleine Fähnchen Ja
Fanschals auf der Hutablage Ja
Lichterketten Nein Verbot von zusätzlichen Lichtquellen
Wimpel und Lichterkette an der Frontscheibe Nein Einschränkung des Sichtfelds

Sind alle Autoaufkleber erlaubt? | Autotuning und Verkehrsrecht

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