Rund 70 % der Frauen in Deutschland färben sich durchschnittlich 5 Mal im Jahr die Haare. Dabei geht es nicht nur darum, einen grauen Ansatz zu überdecken, sondern auch einen persönlichen Look zu kreieren (1).
Die Möglichkeit, die eigene Haarfarbe zu ändern, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit allen Lernenden bewusst und nicht wenige haben bereits Erfahrungen - im Friseursalon oder zuhause - mit verschiedenen Arten der Färbung gemacht. Damit besteht ein deutlicher Bezug zum Leben der Schülerinnen und Schüler und ein echter Grund, sich mit dem chemischen Hintergrund des Haarefärbens zu beschäftigen.
Kosmetische Haarfarben werden nach ihren Funktionsweisen unterteilt. Es gibt temporäre Färbemittel (Tönungsmittel), semipermanente Färbemittel (Haartönungen) und permanente Färbemittel (Oxidationshaarfarben oder Blondierungen).
Temporäre Färbemittel zeichnen sich durch den Einsatz von direktziehenden Farbstoffen (z. B. kationische Farbstoffe, wie Basic Red 76 oder HC Blue No. 16) aus. Es findet keine chemische Reaktion mit anderen Bestandteilen statt; die Farbstoffe lagern sich an der Haaroberfläche an und sind ein bis zwei Haarwäschen haltbar.
Für die temporäre Haarfärbung werden Azo-, Triphenylmethan- oder Anthrachinon-Farbstoffe verwendet.
Semipermanente Färbemittel (Tönungen) verwenden ebenfalls Direktzieher (z. B. Nitrofarbstoffe, wie HC Blue No. 2 oder HC Yellow No. 10). Die Haare werden ringförmig angefärbt, was für eine Haltbarkeit von acht bis zehn Haarwäschen sorgt.
Nitrofarbstoffe diffundieren durch ihre geringe Molekülgröße in das Haar, bleiben aber auswaschbar. Als weitere Haarfarbstoffe werden Nitrophenyldiamine, Azo- und Chinonimin-Farbstoffe in Verbindung mit organischen Lösungsvermittlern wie Glycolether oder Polypropylen verwendet.
Bei permanenten Färbemitteln (oxidativen Haarfarben) kommen zunächst farblose Vorstufen, auch Entwickler und Kuppler genannt, zum Einsatz. Die eigentlichen Farbstoffe bilden sich durch eine chemische Reaktion. Das gesamte Haar wird durchgefärbt und die Farbe ist nicht auswaschbar.
Für eine dauerhafte Farbveränderung stehen zwei unterschiedliche Methoden zur Verfügung: die Blondierung und die oxidative Färbung.
Haarfarben der 3. Gruppe ("oxidative Farben") bestehen in der Regel aus zwei Komponenten, einer Colorcreme und einer Entwicklercreme. Die Colorcreme enthält Farbstoffbausteine und Farbkuppler, während die Entwicklercreme auf einem Oxydationsmittel (meist handelt es sich dabei um Wasserstoffperoxid) basiert. Unmittelbar vor dem Färben werden beide Komponenten vermischt und auf das Haar aufgetragen.
Oxidations-Haarfarben bilden aus ungefärbten Farbstoffvorstufen auf und im Haar permanente Farben, die fest haftend und nicht auswaschbar sind. Ein Alkalisierungsmittel (z. B. Gel oder Creme mit Ammoniak) lässt das Haar aufquellen, wodurch Farbstoff-Vorstufen und Oxidationsmittel (z. B. Lotion oder Lösung mit Wasserstoffperoxid) leichter in das Haarinnere eindringen.
Aus den farblosen Farbstoff-Vorstufen (Entwickler und Kuppler genannt) werden mit Hilfe eines Oxidationsmittels Farbstoffe gebildet, welche im Haar dauerhaft verankert sind. Das endgültige Farbergebnis entsteht durch unterschiedliche Kuppler und Entwickler (substituierte Diaminobenzole, Aminophenole oder Dihydroxybenzole).
Je nach Färbevermögen unterscheidet man zwischen Intensivtönungen, oxidativen Tönungen, Haarfarben oder Colorationen. Anwendungsformen sind üblicherweise pflegende Creme-, Gel- oder Shampoo-Formulierungen. Grundlage der Cremefarben sind ethoxylierte oder sulfatierte Fettalkohole, Fettamide oder ethoxylierte Pflanzenöle. Diesen Produkten sind oft pflegende Komponenten, wie z. B. kationische Polymere und Lanolin-Derivate beigefügt.
Haarfärbegele sind ölige Flüssigkeiten, die im Augenblick der Mischung mit Wasserstoffperoxid ein Gel ergeben. Sie werden auf der Grundlage von Seifen (AMMONIUM OLEATE), ethoxylierten nichtionischen, oberflächenaktiven Stoffen oder aber von Anion-/Kation-Komplexen oder Mischungen dieser Substanzen formuliert. Färbeshampoos sind ähnlich zusammengesetzt wie Gele, enthalten aber zusätzlich schaumbildende Rohstoffe.
Daneben enthalten oxidative Haarfärbemittel noch Antioxidantien (z. B. Natriumsulfit oder Ascorbinsäure), Verdickungsmittel und Parfümöle.
Hier finden Sie einen Überblick über Haarfarbe Inhaltsstoffe von Tönungspräparaten, oxidativen Haarfarben und Intensivtönungen:
H²O² und Farbbildner reagieren und werden zu Farbstoffen. Die oxidativen Farben reagieren bei Zugabe von H²O² als Entwickler.
Coloristen fragen häufig, ob der rote Farbstoff in einer hellen Farbe derselbe rote Farbstoff wie in einer dunkleren Farbe ist. Die Antwort lautet nein. Es gibt viele verschiedene Rot-, Braun-, Kupfer- oder Gold-Farbstoffkominationen, die in unterschiedlichen Nuancen eingesetzt werden.
Die Entwicklung einer oxidativen Haarfarbe ist sehr komplex. Der Chemiker muss aus verschiedenen Kupplern und Ausgangsstoffen auswählen, um einen neuen Farbton zu entwickeln. Die Mischung einer Farbstoffvorstufe mit verschiedenen Kupplern führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Jede Kombination aus Vorstufe und Kuppler hat ihren eigenen spezifischen Farbton.
Dauerhafte Haarfarben werden in Kombination mit Wasserstoffperoxid in Haarcolorationen verwendet, um den gewünschten Farbton zu erhalten. Mit dauerhaften Haarcolorationen lässt sich eine Grauhaarabdeckung erreichen.
Quelle: haut.de
Bedenkliche Inhaltsstoffe in Haarfärbemitteln können Farbstoffe sein wie para-Phenylendiamin (PPD) oder para-Toluenyldiamin (PTD) aber auch Hilfsstoffe wie Resorcin, Wasserstoffperoxid oder Ammoniak, die zwar nicht sensibilisierend sind aber zum Teil stark reizende Wirkung zeigen.
Das aromatische Amin PPD ist bekannt durch seine hohe Sensibilisierungspotenz. Der Einsatz dieser Haarfarben-Vorstufe ist in Oxidationsfarben durch die Kosmetikverordnung geregelt und ihre Höchstkonzentration ist auf 2% im Anwendungsprodukt begrenzt. Notwendige Voraussetzung für das Färben mit PPD ist die Anwesenheit einer Kupplersubstanz, wie Resorcin, im Produkt.
Bei entsprechender Veranlagung können Oxidationsfarben zu schweren allergischen Reaktionen führen. Nach einer Haarfärbung treten die Symptome im Gesicht und an den Augen auf, die anschwellen und sich schmerzhaft entzünden können. Ursache hierfür ist meistens das PPD.
Eine PPD-Kontaktallergie ist vergleichsweise häufig, der Auslöser muss nicht zwangsläufig die Anwendung von oxidativen Haarfarben sein, auch andere Produkte, die diese Chemikalie enthalten, können eine Sensibilisierung hervorrufen. Para-Phenylendiamin kann beispielsweise in Textilfarben eingesetzt werden, in dunklen Henna-Tattoos oder Henna-Haarfarben. Außerdem wird PPD in Leder, Pelzen, Textilien, Schuhputzmitteln, Lacken, Gummi, Tinte, Kontrastmitteln, technischen Ölen, Autoreifen und photographischen Entwicklern eingesetzt.
Da eine Kreuzreaktion auf andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur möglich ist, wie z.B. auf das para-Toluylendiamin (PTD), p-Aminophenol oder Azofarbstoffe, können auch diese Stoffe beim Hautkontakt eine allergische Reaktion auslösen.
Manche Inhaltsstoffe von oxidativen Haarfärbemitteln besitzen ein hohes sensibilisierendes Potential. Insbesondere Friseure und Friseurinnen die häufig mit Färbemitteln arbeiten, sind von Allergien gegen deren Inhaltsstoffe betroffen.
Das oxidierende Wasserstoffperoxid kann zusätzlich hautreizend wirken. In Blondiermitteln finden sich Persulfate, z.B.
Haarfarbstoffe werden oft wegen ihres allergischen Potenzials kritisiert. Unsere Haarcolorationen entsprechen einer der strengsten Kosmetikverordnungen, der EU-Kosmetikverordnung.
Auf der Verpackung wird angegeben, dass 48 Stunden vor jeder Anwendung ein Allergieverdachtstest durchgeführt werden muss. Wir überwachen die Sicherheit unserer Kosmetikprodukte auch nach ihrer Markteinführung und während ihrer gesamten Vermarktung strengstens.
Die in Anwendungshinweisen mancher Produkte enthaltene Empfehlung zur Selbsttestung vor der eigentlichen Anwendung (“Verträglichkeitstest”) wird von Fachleuten kritisch gesehen: es würden bereits bestehende Sensibilisierungen hierbei nicht sicher erkannt werden und der Test selbst könnte zu einer Sensibilisierung führen. Grund dafür ist, dass nicht nur die Dosis, sondern auch die Häufigkeit der Anwendung das Risiko einer Allergieentwicklung beeinflusst.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kritisiert, dass die Entnahme einer definierten Menge für den Selbsttest kompliziert ist. Zudem sei es für Laien schwierig das Ergebnis des Selbsttestes richtig einzuschätzen.
Das BfR rät von einer Selbsttestung mit PPD-haltigen Haarfärbemitteln ab, da es eine Sensibilisierung auslösen kann und bei bereits Sensibilisierten Auslösungsreaktionen hervorrufen kann (BfR 2014).
Das Färben der Haare mit Naturfarben ist im Trend. Doch nicht alle Produkte halten, was sie versprechen. Gerade bei Henna-basierten Farben aus dem Internet ist Vorsicht geboten.
Pflanzenfarben färben mit zermahlenen Blättern, Blüten oder Wurzeln. Die enthaltenen natürlichen Farbstoffe legen sich um den Haarschaft, dringen in die Schuppenschicht des Haares ein und führen so zu einer semipermanenten Färbung der Haare. So enthalten Blätter und Stängel der Hennapflanze Lawsonia Inermis die Farbkomponente Lawson (2-Hydroxy-1,4-naphthochinon).
Der Farbstoff löst sich mit Wasser aus dem Pulver heraus und führt zur typischen rötlichen Hennafärbung. Neben Henna wird als Hauptinhaltsstoff Indigo aus der Indigopflanze Indigofera Tinctoria zur natürlichen Färbung eingesetzt; Blutholzbaum- oder Walnuss-Extrakte werden ergänzend verwendet. In Kombination mit Henna werden dadurch Farbnuancen von Hennarot bis Indigoschwarz erreicht.
Ausschließlich natürliche Pflanzenfarben sind für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach zu erkennen. Häufig werden neben den färbenden Pflanzenteilen weitere direktziehende Haarfarben oder sogar Oxidationshaarfarben ergänzt, um einen anderen, intensiveren und beständigeren Farbeindruck zu erhalten. So kann durch den Zusatz von Pikraminsäure ein Hennaprodukt stark rot färben; andere Hennapulver - oft aus Indien, Pakistan oder der Türkei - enthalten klassische Oxidationshaarfarbstoffe wie z. B. p-Phenylendiamin (PPD) und Oxidationsmittel oder synthetische Farbstoffe. Diese Inhaltsstoffe sind in der Inhaltsstoffliste anzugeben. Ob es sich also tatsächlich um eine reine Pflanzenfarbe handelt, ist leider oft nur durch den genauen Blick auf die Inhaltsstoffe zu erkennen.
Insbesondere Henna-Haarfärbemittel aus Drittländern enthalten häufig PPD (sog. Entwickler) ohne Reaktionspartner (sog. Kuppler), so dass es durch die Reaktion mit sich selbst zur Bildung einer erbgutverändernden und stark sensibilisierenden Verbindung, der sogenannten Bandrowski-Base, kommen kann. In einigen Produkten wird als Oxidationsmittel Bariumperoxid eingesetzt.
Verbraucherinnen und Verbrauchern wird ans Herz gelegt, die Inhaltsstoffliste der Pflanzenfarben genau zu lesen. Versprechen Naturfarben-basierte Produkte eine starke Färbung, so sind immer weitere semipermanente oder permanente Farbmittel enthalten. Insbesondere bei schwarzen oder dunkelbraunen Henna-basierten Farben aus Drittländern ist Vorsicht geboten, da diese häufig PPD in hohen Gehalten ohne geeignete Reaktionspartner oder unerlaubtes Bariumperoxid sowie nicht zugelassene Farbstoffe enthalten.
Selbst das natürliche Färbemittel Henna kann Allergien auslösen. In südlichen Urlaubsländern wird dem Henna-Farbstoff manchmal zusätzlich das bereits aufgeführte p-Phenylendiamin beigefügt.
Im Jahr 2021 wurden am CVUA Karlsruhe 20 Henna-basierte Haarfarben untersucht, von denen 9 Produkte beanstandet wurden; 2022 wurden weitere 8 Produkte getestet, von denen 6 beanstandet wurden. Insgesamt wurden 3 Produkte sogar als nicht sicher bewertet. Dabei handelte es sich um Hennafarben mit PPD in Gehalten von 1,5 bis 2 % ohne Kuppler als Reaktionspartner. Da hierbei die Gefahr besteht, dass sich Bandrowski-Base in sensibilisierenden Mengen bildet, ist die Sicherheit dieser Produkte nicht hinreichend gewährleistet. Die Farben stammen aus Indien und wurden über das Internet bezogen.
Weitere 4 Produkte enthielten verbotene Stoffe; nachgewiesen wurde 2021 in einer Probe der nicht erlaubte Kuppler meta-Phenylendiamin, in einer weiteren die verbotenen Farbstoffe Basic Blue und 2-Nitro-p-phenylendiamin. Beide Produkte stammten aus Russland.
Die verbotenen Farbstoffe waren auf den Produkten nicht gekennzeichnet und somit ohne weitere Analytik nicht zu erkennen. 2022 enthielten 2 Produkte aus Indien das verbotene löslicher Bariumsalz Bariumperoxid. Dies war bei einer Probe gekennzeichnet, bei der zweiten Probe war die Inhaltsstoffliste überklebt - die Liste kennzeichnet das Oxidationsmittel Natriumchlorit, während die ursprüngliche Angabe Bariumperoxid als Oxidationsmittel auswies.
Insbesondere im Internet werden Henna-basierte Produkte zur Färbung der Augenbrauen angeboten, die teilweise auch die darunterliegende Haut einfärben sollen. 2021 hat das CVUA Karlsruhe insgesamt fünf, 2022 drei solcher Internetprodukte untersucht; 7 wiesen Mängel auf, lediglich ein Produkt aus 2021 war rechtskonform. Zwei Farben wurden als nicht sicher bewertet, da beide den Grenzwert von 2 % PPD so massiv überschritten, dass eine Sensibilisierung der Anwenderinnen und Anwender zu befürchten war; überdies war eines auch zur Färbung der darunterliegenden Haut vorgesehen, eine Anwendung, die für PPD verboten ist. Eine Farbe überschritt den Grenzwert von p-Aminophenol.
In einem Produkt zur Färbung der Augenbrauen und Wimpern waren PPD, Resorcinol und p-Aminophenol als Farbkomponente enthalten, diese sind zur Färbung der Wimpern nur bei gewerblicher Anwendung zugelassen. Weiterhin entsprach die Kennzeichnung der beanstandeten Proben nicht den rechtlichen Vorgaben. Die Kennzeichnung zweier Produkte wurde als täuschend bewertet.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Haarmittel im Sinne der EU-Kosmetikverordnung sind nicht nur zum Auftragen auf das Haupthaar, sondern auch auf die Gesichtsbehaarung - wie Augenbrauen - bestimmt. Wimpern sind dabei ausgenommen, da hier ein erhöhtes Risiko des Augenkontakts besteht. Einzelne Farbmittel wie z. B. PPD oder o-, m- oder p-Toluendiamin dürfen aufgrund ihres sensibilisierenden Potentials zur Färbung der Augenbrauen nur gewerblich (z. B. im Kosmetikstudio) verwendet werden; in den Anwendungs- und Warnhinweisen ist dann bei Produkten der allgemeinen Verwendung z. B. der Hinweis „Nicht zur Färbung von Augenbrauen und Wimpern verwenden“ vorgeschrieben.
Seit den 80er Jahren sind Wissenschaftler immer wieder der Frage nachgegangen, ob ein häufiger beruflicher oder privater Kontakt mit oxidativen Haarfärbemitteln das Risiko erhöht, an Krebs (insbesondere Blasenkrebs) zu erkranken. Frühe Studien hatten ein solches Risiko angedeutet. Als Ursache kamen v. a.
Neuere Studien aus Spanien, Schweden und den USA lassen keinen Zusammenhang zwischen dem Gebrauch moderner Haarfarben und einem erhöhten Krebsrisiko erkennen (B. Takkouche und Mitarbeiter 2005, M.
Die spanische Forschergruppe hatte hierfür 79 epidemiologische Studien, die zwischen 1966 und Januar 2005 erschienen waren, gesichtet und bewertet. Ihre Schlussfolgerung (“keine ernstzunehmenden Hinweise auf eine deutliche Erhöhung des Krebsrisikos bei Anwendern von Haarfärbemitteln”) beruht auf einer recht umfassenden Datenbasis.
Andere Untersuchungen beschäftigten sich mit der Frage, ob der Gebrauch von Haarfärbemitteln und ähnlichen Produkten zur Schönheitspflege möglicherweise vermehrte Hirntumore bei den Kindern der Anwenderinnen zur Folge hat. Den Ergebnissen zweier Studien zufolge finden sich hierfür keine ernstzunehmenden Anhaltspunkte (E.A. Holly und Mitarbeiter 2002, J.T.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht auf seinem Symposium zum Wissensstand zu Krebs- und Allergierisiken durch Haarfärbemittel kein Krebsrisiko (BfR 2014). Es weist darauf hin, dass die problematischen Inhaltsstoffe bereits seit vielen Jahren verboten sind (BfR 2009). Diese Auffassung vertritt auch Prof. Th.
Es ist nur allzu gut verständlich, dass Frauen in dieser besonderen Zeit weiterhin attraktiv aussehen möchten. Aus umweltmedizinischer Sicht kann allerdings - im Hinblick auf die umfangreiche Produktpalette und der Vielzahl der in Haarfärbemitteln enthaltenen Stoffe - nicht ausgeschlossen werden, dass einige Stoffe in geringem Maße über die Kopfhaut resorbiert werden und in den Blutkreislauf und möglicherweise auch in die Frauenmilch übertreten (H. Moshammer, 2001). Oft werden Pflanzenfarben empfohlen, insbesondere das Färben mit Henna.
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