Perücke auf Rezept: Voraussetzungen und Kostenübernahme durch die Krankenkasse

In manchen Lebensphasen ist eine Perücke viel mehr als nur eine schicke Zweitfrisur - sie kann als lebensveränderndes medizinisches Hilfsmittel notwendig werden. Bei krankhaftem Haarausfall ist eine Perücke, die Sie auf Rezept erhalten können, eine wertvolle Lösung, um sich im Alltag wieder wohler und selbstbewusster zu fühlen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick darüber, wie Sie eine Perücke auf Rezept erhalten können, von der ärztlichen Verschreibung bis zur Abrechnung.

Lace Perücke/Wig richtig aufsetzen

Was ist Haarersatz?

Wie die Bezeichnung bereits verrät, handelt es sich dabei um Hilfsmittel, die eine ersetzende Funktion haben - in diesem Fall sollen sie das Kopfhaar ersetzen. Die natürlich gewachsenen Haare können dabei teilweise ersetzt, also ergänzt, oder vollständig ersetzt werden. Grundsätzlich stehen Vollperücken oder Teilbereichsperücken zur Verfügung. Menschen, die über kein Haupthaar mehr verfügen, können eine Verordnung für eine Vollperücke erhalten, eine Teilbereichsperücke ersetzt nur einen Bereich des Haares am Oberkopf.

Da die Bedürfnisse von Personen mit Haarverlust sehr unterschiedlich sind, sieht das GKV-Hilfsmittelverzeichnis unterschiedliche Produkte vor. Die Teilbereichsperücken gibt es in konfektionierter oder individuell angefertigter Form.

Um dem natürlichen Vorbild möglichst nahezukommen, kann die Perücke aus unterschiedlichen Materialien gefertigt werden.

Zu den gängigsten Materialien zählen:

  • Kunsthaar: Hier steht die hitzeempfindliche Basis-Kunstfaser wie beispielsweise Modacryl oder die hitzebeständige Kunstfaser, beispielsweise Polyesterfasern, zur Auswahl. Zu bedenken gilt, dass hitzeempfindliche Materialien auch nur bedingt formstabil sind.
  • Mischhaar: Bei Perücken aus Mischhaar kommt sowohl Echthaar als auch Kunsthaar zum Einsatz. Die beigefügten Kunsthaare führen zu begrenzten Möglichkeiten, was die Umformung angeht. Das liegt daran, dass diese unter häufiger oder intensiver Einwirkung von Hitze brechen können - das wirkt sich letztendlich auf die Haltbarkeit des Hilfsmittels aus.
  • Echthaar: Für die Anfertigung von Echthaarperücken kommt Menschenhaar zum Einsatz. Dieses ist recht pflegeintensiv - bei einer unzureichenden Pflege bilden sich schnell Verfilzungen.

Wer benötigt Haarersatz?

Haarersatz richtet sich an alle Versicherten, bei denen es durch den Haarverlust zu einer entstellenden Wirkung und damit zu einem Krankheitswert kommt. Das trifft im besonderen Maße auf Frauen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss ein Rezept vorliegen. Damit Mediziner dieses ausstellen, ist eine entsprechende Indikation notwendig.

Mediziner können einen Haarersatz in Form einer Vollperücke oder Teilperücke dann verschreiben, wenn ein zeitlich begrenzter oder unbegrenzter massiver Haarverlust besteht, der die Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet oder einen Krankheitswert besitzt.

Haarersatz bei Frauen

Zwar kann auch bei Frauen im Alter das Haar dünner werden, ein altersbedingter, großflächiger Haarausfall, wie er bei Männern typisch ist, tritt beim weiblichen Geschlecht jedoch kaum auf. Da der Haarausfall dazu führen kann, dass sich Frauen nicht mehr unbefangen bewegen und unter Umständen Ausgrenzung erfahren, kann bei Ihnen tatsächlich ein Krankheitswert und damit ein Anspruch auf einen Haarersatz bestehen.

Haarersatz bei Männern

Kommt es bei Männern zu einem Kopfhaarverlust, stellt das keine Krankheit oder Behinderung dar. Das liegt daran, dass haarlose Männer durchaus ein häufiger Anblick sind, bedingt durch den weitverbreiteten altersbedingten Haarverlust. Ausgleichende Maßnahmen zum Kaschieren des Haarverlustes fallen deshalb in den Aufgabenbereich der Versicherten - ein Anspruch auf eine durch die Krankenkasse bezahlte Perücke besteht nicht.

Haarersatz bei transsexuellen Menschen

Liegt eine gutachterlich bestätigte Transsexualität vor, ist eine Verordnung eines Haarersatzes prinzipiell möglich. Allerdings muss dafür eine Voraussetzung erfüllt werden. Versicherte müssen einen männlichen Haarwuchs haben, der nicht ausreicht, um das weibliche Erscheinungsbild zu unterstützen. Daraus ergibt sich dann eine entstellende Wirkung, wodurch sich transsexuelle Menschen möglicherweise nicht unbefangen in der Gesellschaft bewegen können.

Haarersatz bei Kindern und Jugendlichen

Auch Kinder und Jugendliche können bedingt durch eine Erkrankung oder Medikamenteneinnahme einen Haarverlust aufweisen. Dieser hat unabhängig vom Geschlecht einen Krankheitswert - deshalb erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen durch die Krankenkasse finanzierten Haarersatz. Die Hilfsmittel müssen bei Kindern und Jugendlichen spezielle Anforderungen erfüllen.

Wie erhalte ich eine Perücke auf Rezept?

Um eine Perücke über die Krankenkasse zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen und Schritte einzuhalten:

  1. Arztbesuch: Zuerst sollten Sie einen Termin bei Ihrem Arzt vereinbaren. Ihr behandelnder Arzt ist der erste Ansprechpartner, wenn es um ein Haarteil oder eine Perücke auf Rezept geht. Bei krankhaftem Haarausfall informieren Sie sich umgehend, welche Möglichkeiten Ihr Facharzt oder der Hausarzt hat, um Ihnen ein entsprechendes Rezept für eine Perücke ausstellen zu können. Ob Hausarzt, Hautarzt oder Frauenarzt - sie alle können Ihnen das benötigte Rezept ausstellen.
  2. Diagnose und Rezept: Der Arzt stellt die Diagnose und klärt den medizinischen Bedarf ab. Aufgrund dieser Begründung erhalten Sie vom Arzt eine Verschreibung. Wichtig ist es, dass in diesem Rezept unzweideutig die medizinische Ursache des Haarausfalles benannt wird. Außerdem muss der Text des Rezepts ausdrücklich die Notwendigkeit einer Haarersatzversorgung empfehlen.
  3. Perückenauswahl: Nun kommt der spannende Teil: die Auswahl der Perücke. Nehmen Sie sich Zeit, um verschiedene Modelle auszuprobieren. Bei Perücken24 können Sie Ihre Perücke auf Rezept einfach und bequem auswählen. Suchen Sie sich drei Favoriten aus, die Sie dann in Ruhe zu Hause ausprobieren. Bitte geben Sie lediglich bei Ihrer Bestellung an, dass Sie ein Rezept einlösen möchten.
  4. Kostenvoranschlag einholen: Bevor Sie die Perücke bestellen, lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag vom Anbieter geben.
  5. Einreichung bei der Krankenkasse: Senden Sie das Rezept und den Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse.
  6. Genehmigung abwarten: Sobald die Krankenkasse grünes Licht gibt, können Sie die Perücke bestellen.

Zweithaaranbieter

Um eine Versorgung mit Perücken oder Haarersatz mit Anspruch auf einen Hilfsmittelzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten, muss der von Ihnen gewählte Zweithaaranbieter Vertragspartner der Krankenkassen und von diesen als beratungs- und lieferfähig anerkannt sein (sog. Präqualifizierung).

Die Präqualifizierung setzt voraus, dass der Zweithaarspezialist einer Prüfstelle das Vorhandensein des Fachpersonals sowie der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen nachweist, um als Partner der Krankenkassen zugelassen zu werden. Das Zweithaarstudio erhält über die Zulassung ein Zertifikat. Nur mit dieser Zertifizierung ist es möglich, Haarersatz als Hilfsmittel über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Bevor der Kassenzuschuss für die ausgesuchte Zweithaarlösung in Anspruch genommen werden kann, muss das versorgende Zweithaarstudio die geplante Versorgung bei der Krankenversicherung der Patienten*innen mithilfe eines Kostenvoranschlags zur Genehmigung anzeigen. Erst nachdem die Genehmigung erteilt worden ist, kann die Haarersatzlösung unter Anrechnung des Zuschussbetrages ausgeliefert werden.

Kostenübernahme und Zuzahlung

Die Krankenkasse bewilligt eine Perücke auf Rezept in der Regel problemlos. Der erstattete Betrag variiert jedoch je nach Kasse und Region. Die Krankenkassen übernehmen einen Großteil der Kosten für eine Perücke auf Rezept, wenn ein medizinischer Bedarf vorliegt. In der Regel deckt die Krankenkasse die Grundversorgung ab, während eventuelle Zusatzkosten für besondere Perücken oder Echthaar durch den Patienten getragen werden. Die Zuzahlung der Versicherten für eine Perücke in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.

AOK Sachsen-Anhalt:

  • Wir übernehmen alle 12 Monate 102,26 Euro für Kunsthaarersatz.
  • Bei Unverträglichkeit gegen Kunsthaar übernehmen wir 255,65 Euro für Echthaarersatz.

Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist nicht möglich, wenn Sie sich einen Haarersatz auch privat kaufen.

Arten von Perücken auf Rezept

Auf Rezept können Patienten eine breite Auswahl an Perückenarten erhalten. Dabei stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, die sich in Haarlänge, Farbe, Materialien und Verarbeitung unterscheiden. Ob Echthaarperücken oder Kunsthaarperücken - die Auswahl hängt oft von der Empfehlung des Arztes und den individuellen Wünschen ab. Kunsthaarperücken sind pflegeleicht und in vielen Farben erhältlich, während Echthaarperücken ein natürliches Aussehen bieten und häufig eine längere Haltbarkeit haben.

Echthaar oder Kunsthaar

Die Wahl zwischen einer Kunsthaar- oder Echthaarperücke hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die eigene Pflegevorliebe und das gewünschte Erscheinungsbild. Echthaar bietet eine natürliche Haptik und erlaubt vielseitige Styling-Möglichkeiten, jedoch ist es oft teurer und pflegeintensiver. Kunsthaar hingegen behält seine Form, erfordert weniger Pflege und ist meist kostengünstiger.

Wichtige Tipps

  • Wählen Sie einen präqualifizierten Zweithaarspezialisten.
  • Informieren Sie sich vorab über die Zuschüsse Ihrer Krankenkasse.
  • Holen Sie sich ein ärztliches Rezept ein.

tags: #Perücke #Krankenkasse #Voraussetzungen

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