Schuppen ohne Baugenehmigung in Bayern: Maße und Vorschriften

Ein Gartenhaus ist nicht nur eine praktische Ergänzung für den Garten, sondern kann auch eine dekorative Bereicherung sein. Ob als Gerätehaus, Sportraum, für Feierlichkeiten oder als zusätzlicher Wohnraum - die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig. Doch wer denkt, sein Gartenhaus nach Belieben gestalten und aufstellen zu dürfen, liegt leider falsch. Bevor Sie zum Bohrer greifen, sollten Sie klären, ob für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt, ob für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob es als verfahrensfreies Gebäude genehmigungsfrei errichtet werden kann. Die Antwort hängt vor allem von der Größe des Gartenhauses ab. Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei − aber je nach Bundesland ist mehr drin, wie beispielsweise in Bayern. Gartenhäuser bis zu einem Größe von 75 m³ sind hier genehmigungsfrei.

Generell gibt es fünf Kriterien, die darüber entscheiden, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Holzgartenhaus brauchen oder nicht:

  • Das Bundesland, in dem Sie leben, beeinflusst Ihr Bauprojekt maßgeblich.
  • Die Vorgaben für ein Gartenhaus unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland.
  • Bis zu welcher Größe Sie ohne Genehmigung bauen dürfen, wird in der jeweiligen Landesbauordnung erfasst.
  • Je nach Bundesland ist eine bestimmte Fläche festgelegt, um das Häuschen ohne Erlaubnis errichten zu dürfen.
  • In manchen Fällen liegt diese unter 10 m³.

Neben der Größe spielt auch die Höhe eine wichtige Rolle. Diese variiert ebenfalls von Kommune zu Kommune. Möchten Sie die Hütte lediglich als Abstellkammer für Geräte oder Gartenmöbel nutzen, kann das Häuschen in der Regel ohne Genehmigung errichtet werden. Der Ort, an dem Sie Ihr Gartenhaus aufstellen möchten, ist ebenfalls entscheidend. Ob innerhalb oder außerhalb einer bebauten Siedlung beziehungsweise an der Grenze zum benachbarten Grundstück - die Regelungen unterscheiden sich.

Planen Sie den Gartenhausbau auf festem Untergrund (Beton), benötigen Sie eine Baugenehmigung. Ob Sie für den Bau Ihres Gartendomizils eine Genehmigung benötigen oder nicht, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die in Kubikmetern berechnete Größe eines Gartenhauses ist im Landesbaugesetz verankert und variiert von Bundesland zu Bundesland. Die einen haben mit der erlaubten Größe Glück, die anderen weniger.

Wann ist eine Baugenehmigung in Bayern erforderlich?

In Bayern ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn das geplante Gartenhaus bestimmte Grenzwerte überschreitet. Die wichtigsten Faktoren sind die Größe, Höhe und Nutzung des Gartenhauses. Ein Gartenhaus darf ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • Das Brutto-Raumvolumen beträgt maximal 75 Kubikmeter.
  • Die mittlere Wandhöhe beträgt nicht mehr als 3 Meter.
  • Das Gartenhaus enthält keine Feuerstätten oder Wohnräume.

Diese Vorgaben gelten in der Regel für verfahrensfreie Gartenhäuser. Sobald diese überschritten werden oder das Gartenhaus als Aufenthaltsraum genutzt werden soll, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Ein genehmigungsfreies Gartenhaus darf eine maximale mittlere Wandhöhe von 3 Metern und ein Raumvolumen von bis zu 75 Kubikmetern haben. Diese Maße beziehen sich auf die Außenkanten der Konstruktion, das heißt, die Berechnung des Volumens erfolgt anhand der Außenmaße des Gartenhauses.

Regelungen für die Dachneigung

Die mittlere Wandhöhe setzt sich aus der Außenwandhöhe und der Höhe des Daches zusammen. Dächer mit einer Neigung bis zu 70 Grad werden zu einem Drittel ihrer Höhe einberechnet. Bei steileren Dächern wird die volle Höhe berücksichtigt.

Grenzabstände und Standortwahl

Die Platzierung eines Gartenhauses ist ebenfalls geregelt. In Bayern darf ein Gartenhaus, das alle genehmigungsfreien Anforderungen erfüllt, an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Es gelten jedoch bestimmte Vorgaben:

  • Die Gesamtlänge der Bebauung an der Grundstücksgrenze darf maximal 9 Meter betragen.
  • Die Gesamtlänge aller grenznahen Bebauungen auf dem Grundstück darf 15 Meter nicht überschreiten.
  • Feuerstätten wie Holzöfen oder Gas-Kochgeräte sind nicht erlaubt.

Diese Grenzvorgaben gelten auch für mehrere Bauwerke auf einem Grundstück, die zusammen nicht die vorgegebenen Längen überschreiten dürfen.

Baurechtliche Einschränkungen und Bebauungspläne

In einigen Baugebieten können weitere Vorschriften durch Bebauungspläne oder örtliche Satzungen bestehen. Diese Pläne enthalten spezielle Regelungen zu Materialien, Farben und maximalen Gebäudehöhen. Erkundigen Sie sich daher immer bei der zuständigen Behörde, ob für Ihr Gebiet zusätzliche Bauvorschriften gelten.

Optische Gestaltung des Gartenhauses

Gemäß der Bayerischen Bauordnung müssen bauliche Anlagen so gestaltet sein, dass sie das Orts- oder Landschaftsbild nicht negativ beeinflussen. Dies betrifft vor allem das Material, die Farbe und die Form des Gartenhauses. Es ist ratsam, sich bei der Gestaltung an den Vorgaben des Baugebietes zu orientieren, insbesondere wenn es einen Bebauungsplan gibt.

Müssen Nachbarn zustimmen?

Bei verfahrensfreien Gartenhäusern ist keine Zustimmung der Nachbarn erforderlich. Solange das Gartenhaus alle vorgeschriebenen Maße einhält und genehmigungsfrei bleibt, müssen keine besonderen Absprachen getroffen werden. Sollte jedoch eine Baugenehmigung erforderlich sein, kann die Zustimmung der Nachbarn notwendig werden.

Selbst wenn Sie die Landesbauordnung und den Bebauungsplan doppelt und dreifach geprüft haben, dürfen Sie einen wichtigen Faktor nicht vergessen: Ihre Nachbarn. Natürlich können Sie auch ohne deren Zustimmung eine Grenzbebauung vornehmen. Doch nicht selten kommt es dabei zu Auseinandersetzungen. In den meisten Fällen stoßen Sie auf viel mehr Verständnis, als wenn Sie die Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellen.

Wann brauche ich keine Baugenehmigung für Wintergarten, Gartenhaus und Gewächshaus?

Genehmigungsfreie Gartenhäuser in Bayern: Was ist erlaubt?

Ein genehmigungsfreies Gartenhaus darf eine maximale mittlere Wandhöhe von 3 Metern und ein Raumvolumen von bis zu 75 Kubikmetern haben. Diese Maße beziehen sich auf die Außenkanten der Konstruktion, das heißt, die Berechnung des Volumens erfolgt anhand der Außenmaße des Gartenhauses.

Es ist wichtig, die Größe eines Gebäudes nicht nur an Länge und Breite zu messen, sondern auch die Höhe zu berücksichtigen. Mit Länge und Breite allein lässt sich noch kein Volumen errechnen. Die Größe eines Gebäudes endet für Ämter nicht am First, sondern am Dachüberstand. Nehmen wir an, Ihr Haus hat eine Tiefe von 3 m und eine Länge (von Außenwand zu Außenwand) von 4 m. Bei einem Dachüberstand von 50 cm ist Ihr Haus nicht 4,00 m lang, sondern 4,50 m. Bei einem 2,50 m hohem Gartenhaus mit diesen Maßen errechnet sich ein Volumen von 33,75 Kubikmetern.

Abgesehen von einer Genehmigung: Größe, Länge und Höhe eines Gebäudes hängen auch maßgeblich mit der Dachlast und der Eigenlast zusammen. Je größer ein Gebäude ist, umso mehr Last müssen Dach, Fundament und Wände tragen können. Diese Aufgabe ist eine Frage der Statik und eine des Standorts. Ihr Gartenhaus hat ein gewisses Eigengewicht, das es zu tragen hat. Demzufolge machen starker Wind, peitschender Regen und andauernder Schneefall Dach und Gartenhaus schwer zu schaffen.

Beispiel für eine Schneelastberechnung

Für die Schneelast gibt es Rechner und Ratgeber im Internet, an denen Sie sich orientieren können. Auch Tabellen mit Windstärken für Ihre Region können weiterhelfen. Unterschätzen Sie zum Beispiel nicht die Stärke eines Sturms. Auch bei der Versicherung müssen Sie angeben können, dass Sie vorschriftsmäßig und daher statisch optimal das Dach befestigt haben. Ansonsten dürfte es schwierig sein, die Versicherung, auch bei einer erweiterten Hausratsversicherung, um eine Versicherungssumme wegen Schadensfall zu bitten.

Darüber hinaus ist es oft so, dass die Versicherung erst bei Windstärke 8 von einem versicherten Schadensfall ausgeht. Fällt Ihr Häuschen schon bei Windstärke 6 in sich zusammen, ist ein Schadensersatzanspruch nicht zwingend von Erfolg gekrönt. Um die Wetterverhältnisse bei starkem Wind besser einschätzen zu können, hilft die Beaufort-Skala (Tabelle). Windstärke 8 sind demnach Windgeschwindigkeiten von 50 bis 61 km/h.

Wer einen Garten in einer Schrebergartenkolonie gepachtet hat und dort eine Gartenlaube bauen oder aufstellen möchte, benötigt innerhalb einer bestimmten Größenordnung keine Genehmigung. Kleingärtner und deren Rechte fallen unter das Bundes-Kleingartengesetz. Darin steht, dass die Laube eine Größe von 24 m² Grundfläche - einschließlich eines überdachten Freisitzes - nicht überschreiten darf. Wenn Sie diese Vorschriften einhalten, ist es möglich, Ihr Gartenhaus ohne Genehmigung zu errichten!

Sie möchten die Baugenehmigung legal umgehen? Dann liegt die Lösung auf der Hand: ein mobiles Gartenhäuschen in Form eines alten Bau- oder Wohnwagens. Steht das gewünschte Objekt auf Rädern oder Kufen, ist es nicht mit dem Untergrund verankert und fällt somit nicht unter das Baugesetz. Im Falle eines Falles können Sie im Handumdrehen beweisen, dass Ihr Gartenhaus beweglich ist.

Viele fragen sich: Wir groß darf mein Gartenhaus ohne Genehmigung sein? Die in Kubikmetern berechnete Größe eines Gartenhauses ist im Landesbaugesetz verankert und variiert von Bundesland zu Bundesland. Die einen haben mit der erlaubten Größe Glück, die anderen weniger. Wir zeigen, welche Bestimmungen in Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Co. Alle Angaben gelten ohne Gewähr.

Bundesland Innenbereich Außenbereich
Baden-Württemberg kleiner 40m³ Brutto-Rauminhalt kleiner 20m³ Brutto-Rauminhalt
Bayern kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Berlin kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Brandenburg kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Bremen kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hamburg kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hessen kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen kleiner 40m³ Brutto-Rauminhalt kleiner 20m³ Brutto-Rauminhalt
Nordrhein-Westfalen kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Rheinland-Pfalz kleiner 50m³ Brutto-Rauminhalt kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt
Saarland kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Sachsen kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt
Thüringen kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung

Die Angaben sind ohne Gewähr, bitte wenden sie sich an die zuständige Behörde

Informieren Sie sich bei der kommunalen Baubehörde, ob Sie Ihr Gartenhaus mit oder ohne Genehmigung bauen dürfen. Ist Ihr Projekt genehmigungspflichtig, sollten Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser engagieren, der einen Bauantrag aufsetzt. Mancherorts wird eine offizielle Bauvorlageberechtigung benötigt, um diesen unterschreiben zu dürfen. Der Bauantrag gibt Auskunft über Materialauswahl, Größe, Standort sowie Ausstattung. Die Angaben gelten ohne Gewähr.

Neben den Baugesetzgebungen der einzelnen Bundesländer gibt es eine länderübergreifende Musterbauordnung, kurz MBO. Darin finden Sie keine verbindlichen Vorschriften, sondern lediglich diverse Richtlinien. Bezüglich der Grenzbebauung haben nahezu alle Bundesländer diese Vorgaben akzeptiert. Studieren Sie die Paragraphen, die relevant für Sie sind, äußerst gründlich. Die Angaben gelten ohne Gewähr.

So mancher Gartenbesitzer sagt sich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und baut das Gartenhaus einfach trotzdem − obwohl eigentlich eine Baugenehmigung nötig wäre. Allerdings ist das Risiko groß, irgendwann mit dem „schwarz“ aufgestellten Gartenhaus aufzufliegen. Denn selbst wenn die Behörde Ihnen nicht auf die Schliche kommt, ist mit missgünstigen Nachbarn zu rechnen, die das Bauamt aufs Gartenhäuschen aufmerksam machen. Gehen Sie also lieber auf Nummer Sicher und melden Sie Ihr Gartenhaus an.

Wenn Sie eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus benötigen, sollten Sie mit mehreren hundert Euro Mehrkosten rechnen. Das Gartenhaus muss statisch geprüft sein, hier fallen eventuell Extrakosten an.

Selbst wenn die Landesbauordnung Ihnen großzügige 75 Kubikmeter erlaubt, kann der örtliche Bebauungsplan viel strengere Vorgaben machen. Auch die Abstandsflächen werden häufig massiv unterschätzt. Ihr Holzhaus muss meist mindestens 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben, und bei kleinen Grundstücken wird es dort wirklich schnell eng. Der Unterschied zwischen umbautem Raum und Grundfläche sorgt bei vielen für totale Verwirrung. Umbauter Raum ist das komplette Volumen inklusive Dach.

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