Unerwünschte Körperbehaarung ist ein weit verbreitetes Problem, das viele Menschen betrifft. Während traditionelle Methoden wie Rasieren, Waxen und Epilieren nur kurzfristige Lösungen bieten, verspricht die Laser-Haarentfernung dauerhafte Ergebnisse. Doch wer darf diese Behandlung durchführen und welche Qualifikationen sind dafür erforderlich? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die notwendigen Fachkenntnisse und die potenziellen Risiken der Laser-Haarentfernung in Deutschland.
Dunkler Flaum an der Oberlippe, Härchen auf den Wangen, Stoppeln am Kinn: Jede sechste Frau hat mit unerwünschtem Haarwuchs im Gesicht zu kämpfen. Dicht und üppig wünschen sich die meisten Menschen ihren Haarschopf auf dem Kopf. Der Rest des Körpers soll hingegen möglichst glatt und frei von störenden Haaren sein. Während viele Frauen auf ihre Körper- und Gesichtsbehaarung am liebsten ganz verzichten würden, legen viele Männer besonders Wert auf eine gepflegte und haarlose Brust- und Rückenpartie.
Nicht nur Frauen, auch immer mehr Männer rasieren, epilieren und waxen regelmäßig, doch bleibt mit diesen Methoden die Haut immer nur für ein paar Tage oder Wochen stoppelfrei. Außerdem treten häufig Hautreizungen, Rötungen, eingewachsene Haare und eine trockene Haut auf. Beine, Achseln und Bikinizone sind die bei Frauen am häufigsten nachgefragten Körperzonen für haarlose, glatte Haut.
Die Haarentfernung mit Laser kann dauerhaft und schonend Abhilfe bei lästiger Behaarung im Gesicht schaffen. Im Gegensatz zu üblichen Methoden der Haarentfernung wie Rasieren oder Epilieren hat die Haarentfernung mit Laser den entscheidenden Vorteil, dass sie dauerhaft ist. Gereizte Haut oder eingewachsene Haare sind nach Abschluss der Behandlung kein Thema mehr.
Die Haarentfernung mit Laser kann in all diesen Fällen und an allen Körperpartien angewendet werden. Die Häufigkeit der Sitzungen ist von Hauttyp, Art und Dichte der Behaarung abhängig. Für eine erfolgreiche Entfernung der Körperhaare braucht es bis zu acht Sitzungen in Abständen von ungefähr vier Wochen. Haare durchlaufen eine Wachstums-, Ruhe- und Ausfallphase. Die Haare müssen jedoch während ihrer Wachstumsphase erfasst werden, um sie dauerhaft zu entfernen.
Soll beispielsweise nur der so genannte Damenbart behandelt werden, fallen die Sitzungen entsprechend kurz aus. Diese Methode der Haarentfernung ist frei von den meisten unerwünschten Wirkungen, wird sie von einem erfahrenen und kundigen Behandler durchgeführt. Lediglich Rötungen und Schwellungen können auftreten, die jedoch nach einigen Tagen wieder abklingen.
Bei der Haarentfernung mit Laser werden beispielsweise Dioden-, Alexandrit- oder Rubinlaser verwendet. Die Funktionsweise dieser Laser beruht auf ihrer Wellenlänge, die ein Vordringen des Laserstrahls bis zu den Haarwurzeln ermöglicht. Durch die Energie des Laserstrahls werden die Haarwurzeln zerstört. Während der Behandlung wird die Haut gekühlt.
Die Laserstrahlen, die bei einer Haarentfernung die Haarwurzeln zerstören, dabei aber schonend für das umgebende Gewebe sind, reagieren auf den Farbstoff der Haare. Blonde, rote oder graue Körperbehaarung enthält davon zu wenig, sodass eine Haarentfernung mit Laser in diesen Fällen nicht möglich sind. Die Haarentfernung mit dem Laser kann nur bei dunkler Körperbehaarung durchgeführt werden: Sind die Haare hingegen blond, grau oder weiß, werden sie vom Laser nicht erfasst.
Darüber hinaus sollte auf gebräunter Haut auf die Anwendung von Laser verzichtet werden - Verbrennungen könnten die Folge sein. Sämtliche Arten der Laserbehandlung, und somit auch die Haarentfernung, sollten nicht auf gebräunter Haut durchgeführt werden. Es drohen bleibende Schäden und sichtbare Pigmentverschiebungen. In einem Zeitraum von jeweils vier Wochen vor und nach der Behandlung sollte Sonnenbaden tabu sein.
Wer die Behandlung bei einem in der Lasermedizin erfahrenen Dermatologen durchführen lässt, geht kein Risiko ein, da der Arzt die Intensität des Lasers in Abhängigkeit von Haut- und Haartyp fein reguliert.
Grundsätzlich können Laserbehandlungen von Ärzt:innen und Kosmetiker:innen durchgeführt werden.
Neben Fachärzten für Dermatologie bieten auch Kosmetikstudios und manche Friseure die dauerhafte Haarentfernung durch Laserepilation an. Für den Kunden kann es schlimme Folgen haben, die Entfernung einem Nichtfachmann zu überlassen: Es kann zu Verbrennungen oder dauerhaften Pigmentverschiebungen kommen. Für ein zufriedenstellendes Ergebnis einer dauerhaften Haarentfernung ist es von besonderer Wichtigkeit, den richtigen Arzt zu finden. Relevante Kriterien dabei sind die Qualifikation des Arztes und die Zahl der bereits durchgeführten Behandlungen.
Seit dem 01. Januar 2021 gibt es jedoch eine neue gesetzliche Bestimmung, wonach bestimmte Therapien nur durch Ärzte und Ärztinnen durchgeführt werden können. Fakt 1: Kosmetische Laserbehandlungen dürfen nur noch von Ärzten durchgeführt werden.
Um Patientinnen und Patienten vor unsachgemäßer Laser-Anwendung zu bewahren, hat der Gesetzgeber 2018 die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) aktualisiert. 2020 folgte die „Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV).
Die Verordnung zum Schutz schädlicher Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) bei der Anwendung am Menschen bestimmt unter anderem, welche Arbeiten nur von Ärzten mit Fachkenntnissen ausgeübt werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2021 zählen dazu die Behandlung von Gefäßveränderungen oder von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tattoos oder Permanent-Make-up sowie die Fettgewebereduktion.
Die Umsetzung der NiSV wurde infolge der Corona-Pandemie mehrmals verschoben: Aus Infektionsschutzgründen waren Weiterbildungsmöglichkeiten begrenzt. Endgültig in Kraft tritt sie am 31.12.2022. Behandlungen wie die Tattooentfernung, die früher auch von nichtärztlichem Personal durchgeführt werden durften, sind gemäß NiSV ausschließlich qualifizierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Sie müssen ihre Fachkunde gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen oder sich entsprechend weiterbilden. Das gilt für Medizinerinnen und Mediziner aller Fachrichtungen.
Für Sie als Patientin oder Patient bringt die NiSV eine deutlich Verbesserung. Ab 2023 können Sie sicher sein, dass mit dem Laser behandelnde Ärztinnen und Ärzte sich auch wirklich damit auskennen.
Es gibt keinen Ausbildungsgang, der auf die Anwendung dieser Enthaarungsmethode vorbereitet. Entsprechend können auch Kosmetikerinnen die Haarentfernung mit Laser in ihrem Kosmetiksalon nach nur einer kurzen Schulung durchführen. Dr. med. Christian Fellenz, Dermatologe mit eigenem Laserzentrum in Wien Döbling, rät deshalb dringend dazu, diese Behandlung nur von einem spezialisierten Arzt mit viel Erfahrung in der ästhetischen Lasermedizin vornehmen zu lassen. Außerdem könne nur ein Fachmann ein optimales Ergebnis erreichen, indem er bei der Behandlung den individuellen Haut- und Haartyp berücksichtigt, betont Dr.
Nach dieser Verordnung dürfen ab dem 31.12.2021 zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken nur noch mit Fachkundenachweis erbracht werden. Ziel der Verordnung ist, Verbraucher vor schädlichen Wirkungen von nichtionisierenden Strahlungsquellen zu schützen. Diese Geräte kommen bei zahlreichen kosmetischen Anwendungen zum Einsatz und durften bislang auch von Personen ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation angeboten werden, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können.
Wer also im gewerblichen Bereich kosmetische oder sonstige nicht-medizinische Laserbehandlungen oder intensiven Lichtquellen durchführen möchte, muss ab dem 31.12.2021 nachweisen, dass er über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt. Dieser Fachkundenachweis kann durch geeignete Schulungen bzw. eine Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Die Richtlinien für die Lerninhalte sind mittlerweile in der Fachkunderichtlinie NiSV festgelegt.
Wer entgegen dieser Regelung die genannten Behandlungen vornimmt ohne Arzt zu sein, muss sich strafrechtlich wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde verantworten.
Für die Fachkunde zur Anwendung von Lasern sind zwei Module mit insgesamt 200 Lerneinheiten vorgesehen:
Das Modul GK ist nicht erforderlich, wenn ein erfolgreicher Abschluss zur staatlich geprüften Kosmetiker/in oder die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe vorliegt oder über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens 5 Jahren verfügt wird.
Fact 2: Für andere kosmetische Behandlungen mit nichtionisierter Strahlung bei der Anwendung am Menschen muss bis spätestens 31.12.2021 die Fachkunde nachgewiesen werde. Das funktioniert nur mit dem Besuch und Abschluss eines vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Lehrgangs, auch Fachkundelehrgang genannt. Wenn Sie diesen Lehrgang nicht besuchen, dürfen Sie als Kosmetikerin ab Ende 2021 z.B. Fakt 3: Die Vital Kosmetikakademie in Berlin steht in persönlichem Kontakt mit den zuständigen Behörden. Die Befürchtungen vieler Beautydienstleister sind wahr geworden. bis Ende 2020: dürfen Sie die Tattooentfernung als Kosmetikerin anbieten. Danach dürfen Sie als Kosmetiker/in ohne den Fachkundenachweis eigentlich „nur“ noch händisch arbeiten.
Die neuen Regelungen zum Betrieb der Geräte und zur Meldepflicht gelten bereits. Daher sollten Sie Ihre neuen Pflichten kennen und sicherstellen, dass alle Geräte, die unter die NiSV fallen der zuständigen Landesbehörde gemeldet sind. Auch die Zeit für den verpflichtenden Nachweis der Fachkunde ist nicht mehr lange hin. Deswegen ist es wichtig zu prüfen, für welche Anforderungen Sie einen Fachkundenachweis benötigen und für welche Bereiche aufgrund Ihrer Qualifikation und Erfahrung bereits von dem Vorliegen der Fachkunde ausgegangen werden kann.
Verstöße gegen diese neuen Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die entsprechend geahndet werden können. Daher sollten Sie sich mit der neuen Verordnung und ihren Pflichten vertraut machen und im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.
Welche Risiken birgt eine Haarentfernung mit Laser? Es kann zu Verbrennungen oder dauerhaften Pigmentverschiebungen kommen.
Diese Methode der Haarentfernung ist frei von den meisten unerwünschten Wirkungen, wird sie von einem erfahrenen und kundigen Behandler durchgeführt. Lediglich Rötungen und Schwellungen können auftreten, die jedoch nach einigen Tagen wieder abklingen.
Nach einer dieser Behandlungen kann jedoch ein Brennen im Gesicht auftreten, das mit kalten Tüchern oder Eispackungen gemildert werden kann. Kurzeitige Schwellungen, Juckreiz und rote Flecken sind häufige Nebenwirkungen.
Zu den seltenen Risiken gehören allergische Reaktionen oder Infektionen. Da das darunter liegende Gewebe behandelt wurde und die Haut freiliegt, können in Einzelfällen Antibiotika verschrieben werden, um Infektionen vorzubeugen, sowie Schmerzmittel, um die durch die Nebenwirkungen verursachten Beschwerden zu lindern.
Wichtig: Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte Laserbehandlungen bei einem Facharzt mit Erfahrung in der Lasermedizin durchführen lassen.
Die Kosten für eine Entfernung der Körperhaare mit Laser sind, je nach behandelndem Arzt und dem zu epilierenden Areal, unterschiedlich. Die Kosten für eine Laserbehandlung setzen sich zusammen aus Art und Umfang der Behandlung. Grundsätzlich können Sie mit Lasertherapiepreisen ab etwa 200 Euro je Sitzung kalkulieren. Die Gesamtkosten hängen auch davon ab, wie viele Sitzungen Sie benötigen und wie groß der zu behandelnde Bereich ist.
Die Laser-Haarentfernung ist eine effektive Methode zur dauerhaften Reduktion unerwünschter Körperbehaarung. Aufgrund der neuen Strahlenschutzverordnung (NiSV) ist es jedoch entscheidend, sich vor der Behandlung über die Qualifikation des Behandlers zu informieren. Nur qualifizierte Ärzte und entsprechend ausgebildetes Fachpersonal dürfen bestimmte Laserbehandlungen durchführen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Patienten zu gewährleisten.
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