Wer darf in Deutschland Haarentfernung mit Laser anbieten?

Die Haarentfernung durch Lasertechnik ist ein wachsender Markt, der sowohl für Ärzte als auch für Kosmetiker interessant ist. Allerdings gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen, um diese Dienstleistung anbieten zu dürfen.

Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und notwendigen Qualifikationen für die Durchführung von Laser-Haarentfernungen in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" (NiSV).

Rechtliche Grundlagen und die NiSV-Verordnung

Seit dem 31. Dezember 2020 gilt die NiSV, welche die Anwendung von Anlagen regelt, die nichtionisierende Strahlung (wie Laser und IPL-Geräte) zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen. Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen auf Kosmetiker, die apparativ arbeiten.

Wichtige Punkte der NiSV:

  • Fachkundenachweis: Für bestimmte kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung muss bis spätestens 31. Dezember 2021 die Fachkunde nachgewiesen werden.
  • Meldepflicht: Der Betrieb von Anlagen, die unter die NiSV fallen, muss spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Bestimmungen: Die Bestimmungen zur Fachkunde gelten ab 31.12.2021.

Die NiSV bezieht sich auf Geräte, die in der apparativen Kosmetik angewendet werden, darunter:

  • Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen (IPL-Geräte) zur dauerhaften Haarentfernung oder Tattoo-Entfernung
  • Hochfrequenzgeräte zur Faltenglättung oder Fettreduktion
  • Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation
  • Ultraschallgeräte zur Fettreduktion

WELLENLÄNGEN in der optischen Strahlung - NiSV

Wer darf Laser-Haarentfernung anbieten?

Grundsätzlich dürfen kosmetische Laserbehandlungen nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen und Übergangsregelungen für Kosmetiker.

Ärzte

Ärzte mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung dürfen Laserbehandlungen durchführen. Dies betrifft insbesondere:

  • Ablative Laseranwendungen
  • Behandlung von Gefäßveränderungen oder pigmentierter Hautveränderung
  • Entfernung von Tattoos oder Permanent Make-Up
  • Fettgewebereduktion

Ein Facharzt muss die Entscheidungen über Therapie, Gerät und Parameter treffen sowie die Dokumentation und Aufklärung durchführen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärzte jedoch einige Schritte der Behandlung an Hilfskräfte delegieren.

Kosmetiker

Auch Kosmetiker dürfen mittels Lasertechnik, die mit Radiofrequenz arbeiten, Haare entfernen. Damit dürfen IPL- (FPL-, CPL-) und RFT-Geräte auch von Kosmetikern betrieben werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Fachkundenachweis nach NiSV: Jeder, der mit dem Laser am Kunden arbeitet, muss einen Fachkundenachweis nach der NiSV erbringen.
  • Laserschutzbeauftragter: Jedes Studio, das mit Lasertechnologie arbeitet, braucht mindestens einen zertifizierten Laserschutzbeauftragten.
  • Geräteschulung: Eine Geräteschulung mit dem speziellen Laser, mit dem gearbeitet wird, ist erforderlich. Diese erfolgt in der Regel durch den Hersteller oder einen Partner.

Wenn man staatlich geprüfte Kosmetikerin sind oder die Meisterprüfung haben, braucht man diesen Nachweis NICHT. Für alle jene die NICHT MeisterkosmetikerInnen oder staatliche geprüfte KosmetikerInnen sind, braucht man ab 31.12.2021 den Fachkundenachweis.

Notwendige Schulungen und Zertifikate

Um die erforderliche Fachkunde zu erlangen, sind verschiedene Schulungen und Zertifikate notwendig:

1. Laserschutzbeauftragter

Diese Person ist der zentrale Ansprechpartner in Sachen Laserschutz und sorgt dafür, dass die Sicherheitsvorgaben bei der Arbeit mit Lasern im Studio eingehalten werden. Die Schulung dauert in der Regel 1-2 Tage und kostet ca. 200 - 500 Euro.

2. NiSV-Fachkundeschulung

Die Kosten für den NiSV-Fachkundenachweis schwanken stark in Abhängigkeit des jeweiligen Kursanbieters. Online-Module können etwas günstiger sein. Die Fachkunde Schulungen ist es wichtig zu wissen, dass eine maximale Gruppengröße von 30 Personen erlaubt ist.

3. Geräteschulung

Ein drittes Standbein für deine Fachkunde ist eine Geräteschulung mit dem speziellen Laser, mit dem du arbeitest. Diese erfolgt in der Regel durch den Hersteller oder einen Partner.

Inhalte der Fachkundeschulung

Für die Fachkunde zur Anwendung von Lasern sind zwei Module mit insgesamt 200 Lerneinheiten vorgesehen:

  • GK Grundlagen der Haut (80 Lerneinheiten)
  • OS Optische Strahlung (120 Lerneinheiten)

Das Modul GK ist nicht erforderlich, wenn ein erfolgreicher Abschluss zur staatlich geprüften Kosmetiker/in oder die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe vorliegt oder über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens 5 Jahren verfügt wird.

Gewerbeanmeldung und weitere Formalitäten

Wer sich als Kosmetiker selbstständig machen möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Bei Personengesellschaften (z.B. GbR oder OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Es empfiehlt sich, die örtliche Handwerkskammer zu kontaktieren, um zu klären, ob eine medizinische Ausbildung oder ähnliches für die geplante Selbstständigkeit erforderlich ist.

Diodenlaser in der Kosmetik

Der Diodenlaser gilt als eine der effektivsten und sichersten Methoden, um Haare dauerhaft zu entfernen. Es gibt KEIN Gesetz welches den Diodenlaser für die Kosmetik verbietet!

Voraussetzungen für die Arbeit mit dem Diodenlaser in Deutschland:

  • Alle IPL und Lasergeräte fallen unter das neue Strahlenschutzgesetz NiSV,welches in Deutschland am 31.12.2020 in Kraft trat, die Bestimmungen zur Fachkunde gelten ab 31.12.2021.
  • Gewerbe Kosmetik.
  • Laserschutzkurs (1-2 Tageskurs)

Anbieter von Schulungen finden

Um einen geeigneten Anbieter für die notwendigen Schulungen zu finden, können Sie sich an die DAKKS (Deutsche Akkreditierungsstelle) oder das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) wenden, um Informationen über offiziell akkreditierte Schulungsstätten zu erhalten.

Hinweis: Da leider viele Anbieter bereits mit einer NISV-Schulung werben, obwohl diese von öffentlicher Stelle noch gar nicht abgenommen und zertifiziert ist, sollten sich Interessenten diesbezüglich vorab informieren.

Die Bedeutung von Marketing und Kundenkontakt

Neben den fachlichen Qualifikationen ist es wichtig, Kunden zu gewinnen und langfristig zu binden. Eine erfolgversprechende Marketingstrategie ist daher unerlässlich. Soziale Netzwerke und eine optimierte Unternehmenswebseite sind wichtige Instrumente, um Kunden zu erreichen.

Fazit

Die Haarentfernung durch Lasertechnik ist sowohl für Ärzte als auch für Kosmetiker ein attraktives Geschäftsfeld. Allerdings müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anforderungen der NiSV-Verordnung unbedingt beachtet werden. Durch die Teilnahme an entsprechenden Schulungen und den Erwerb der notwendigen Fachkunde können Kosmetiker sicherstellen, dass sie die Dienstleistung legal und sicher anbieten können.

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