Verätzung durch Haarfarbe: Ursachen, Symptome und Behandlung

Gefärbte Haare liegen im Trend, egal ob zur Abdeckung grauer Haare oder für einen neuen Look. Jedoch lauern in Haarfärbemitteln Allergieauslöser, die bei Hautkontakt zu Reizungen, Ausschlag und Irritationen führen können. Schuld daran sind die zahlreichen chemischen Inhaltsstoffe.

Allergieauslöser in Haarfarbe

Farbstoffe in Haarfarben enthalten Schadstoffe, die beim Färben über die Haut in den Körper gelangen. Diese sind laut einer Untersuchung des Verbrauchermagazins Öko-Test jedoch alles andere als unbedenklich. So gelten Farbstoffe wie Para-Phenylendiamin (PPD) oder Para-Toluenyldiamin (PTD) nach Angaben des Deutschen Allergie- und Asthmabunds (DAAB) als stark reizend. Aber auch Hilfsstoffe wie Resorcin, Wasserstoffperoxid oder Ammoniak können allergische Reaktionen verursachen.

Das aromatische Amin Para-Phenylendiamin (PPD) zählt dabei zu den häufigsten Allergieauslösern in Haarfarbe. Grund dafür ist, dass der Farbstoff eine besonders hohe Sensibilisierungspotenz besitzt. Der Einsatz von Para-Phenylendiamin (PPD) in Oxidationsfarben ist daher durch die Kosmetikverordnung auf eine Konzentration von zwei Prozent im Anwendungsprodukt begrenzt. Zudem müssen Hersteller Haarfarbe, die Para-Phenylendiamin (PPD) enthalten, mit einer speziellen Kupplersubstanz wie Resorcin ergänzen.

Nicht nur Kunden können von einer Allergie gegen Haarfarbe betroffen sein, nicht selten entwickeln auch Friseure eine Sensibilisierung gegen Farbstoffe.

Symptome einer Kontaktallergie durch Haarfarbe

Rund 24 bis 36 Stunden nach der Färbung fängt die Haut an zu jucken, schwillt an oder rötet sich. Die Beschwerden machen sich zunächst auf dem Kopf und im Gesicht, aber auch rund um die Augen bemerkbar. In der Regel treten die allergischen Beschwerden jedoch nur an den Stellen auf, die direkt mit dem Allergieauslöser in Kontakt kommen.

Zu den typischen Symptomen einer Kontaktallergie zählen:

  • Juckreiz
  • Hautbläschen
  • Rötungen
  • Hautausschlag

Behandlung und Therapie bei Allergie gegen Haarfarbe

Tritt die Allergie zum ersten Mal auf, hilft auch mehrmaliges Haarewaschen nicht. So hält die Wirkung temporärer Haarfärbemittel rund sechs bis acht Wochen an. Die beste - aber auch radikalste Lösung - ist daher, die gefärbten Haare abzuschneiden, wie Stefan Wöhrl, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, im Interview mit dem Standard erklärte. Leiden Patienten unter starken Schwellungen, können auch Cortison-Präparate helfen.

Wer zu sehr an seinen Haaren hängt, sollte den Kontakt zwischen Haut und Haaren möglichst verhindern. So kann es meist schon helfen, einen Rollkragenpullover aus Baumwolle zu tragen oder die Haare in einem Zopf zusammen zu binden. Heilen lässt sich eine Allergie gegen Haarfarbe jedoch nicht.

Es gibt auch Fallbeispiele, in denen Gerichte Friseure zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt haben, wenn es durch unsachgemäße Behandlung zu Verätzungen gekommen ist. Ein Beispiel ist der Fall, in dem eine Kundin durch eine Blondierung eine handtellergroße Verätzung ersten bis zweiten Grades am Hinterkopf erlitt und der Friseursalon 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen musste.

Vorbeugung einer allergischen Reaktion auf Haarfarbe

Wer bereits von einer Kontaktallergie gegen Inhaltsstoffe in Kosmetika betroffen ist, muss neue Produkte immer auf mögliche Allergieauslöser überprüfen. Auch wer akut unter einer gereizten Kopfhaut leidet, sollte laut dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) die Haarfärbung besser verschieben. Denn Haarfarbe reizt die Haut zusätzlich.

Wie bei allen kosmetischen Produkten sollten Menschen mit empfindlicher Haut oder einer bekannten Kontaktallergie Haarfarbe zudem vor dem ersten Gebrauch auf ihre Verträglichkeit testen. Dazu geben Verbraucher die Farbsubstanzen zunächst nur auf eine kleine Stelle. Ist die Haut auch nach einer längeren Einwirkzeit frei von Irritationen, kann das Haarfärbemittel meist problemlos verwendet werden. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) weist jedoch darauf hin, dass Farbmischungen nur für eine kurze Zeit Kontakt mit der Haut und den Haaren haben sollten.

Prinzipiell kannst du zumindest das Risiko senken - wenn du dich gut vorbereitest. Die oberste Regel vor dem Blondieren: Bitte nicht kurz vor deiner nächsten Periode! „Steht deine Menstruation kurz bevor, wird dein Körper stärker durchblutet, und damit auch deine Kopfhaut“, sagt Dr. Fusco. Ebenfalls wichtig ist es, dir für ein paar Tage vor dem Termin nicht die Haare zu waschen. Das daraus entstehende Öl dient deinem Kopf als Schutzschild. Dr. Fusco empfiehlt sogar, dem Ganzen noch einen Extra-Boost zu geben. „Etwa vier Tage vor der Blondierung solltest du über Nacht eine Kokosnussöl-Maske einwirken lassen (aber Vorsicht: Kokosöl ist nicht für jede Haarstruktur geeignet - hast du dickes, raues Haar, solltest du besser die Finger davon lassen und auf andere Öle zurückgreifen, beispielsweise Olivenöl). Massiere das Öl auch direkt in die Kopfhaut ein“, sagt sie. „Am nächsten Morgen kannst du dir dann mit Shampoo und einem reichhaltigen Conditioner die Haare waschen - vom Ansatz bis in die Spitzen.“ Für die Kopfhautpflege gibt es übrigens spezielle Produkte, wie zum Beispiel den Scalp Revival Charcoal + Peppermint Oil Cooling Jelly Conditioner von Briogeo.

Fängt deine Kopfhaut trotz aller Vorbereitung und Pflege bei der Blondierung dennoch an zu brennen, solltest du deine*n Friseur*in unbedingt darauf hinweisen, sagt Dr. Fusco. „Schmerzen sind dabei definitiv nicht normal“, meint sie. Glaub mir: Wenn deine Haarwurzeln quasi verzweifelt um Hilfe schreien und du trotzdem deinen Mund nicht aufmachst, wirst du den Salon mit wunder Kopfhaut verlassen. In dem Fall solltest du nicht wie ich einfach mit den Schultern zucken und schlafen gehen, sondern direkt reagieren. „Ist deine Kopfhaut angeschwollen und verliert Flüssigkeit, nimm bitte ein entzündungshemmendes Mittel ein, wie zum Beispiel Ibuprofen“, rät Dr. Fusco. Und so sehr es auch (seelisch) wehtut: Egal, wie hübsch dein frisch frisierter Kopf gerade aussieht - eine Spülung ist jetzt Pflicht, um Schorfbildung zu verhindern. Dr. Fusco schlägt vor, dir eine eisgekühlte Schüssel Milch über die Kopfhaut zu gießen. Lass das Ganze drei Minuten einwirken und wiederhole den Prozess insgesamt dreimal. „Die Kälte, der Fett- und Proteingehalt der Milch beruhigen die gereizte Haut“, sagt Dr. Fusco. Sobald du mit der Milchmaske fertig bist, spüle dein Haar mit kaltem Wasser aus und trage danach einen kopfhautpflegenden Conditioner auf - den kennst du schon aus der Blondierungs-Vorbereitung. Und dann heißt es: abwarten und deinen Kopf in Ruhe lassen, mindestens für einen ganzen Tag. Das klingt nach viel Aufwand - aber glaub mir, er ist es wert, denn einen schorfigen Kopf möchtest du nicht haben. „Schorf verzögert die Heilung und kann unangenehm jucken“, sagt Dr. Fusco. „Wenn du daran herumkratzt, kann es sein, dass du Haare verlierst.“ Ja, danke, das wollen wir natürlich nicht.

Sollte es dazu aber doch einmal kommen, sei bitte gewarnt: Nicht jede DIY-Behandlungsmethode bringt sofortige Heilung. Deswegen ist es völlig in Ordnung - sogar erwünscht! -, wenn du dich und deine Kopfhaut in professionelle medizinische Hände begeben möchtest. Statte bitte deinem*r Ärzt*in einen Besuch ab, falls dich nach einem Blondierungs-Unfall Nervosität, Schmerzen oder nicht heilen wollende Haut quälen. In den meisten Fällen klingen die Beschwerden allerdings nach rund einer Woche ab, sofern du deine Haut versorgst wie oben beschrieben. Während dieser Zeit kann es sein, dass du eine stärkere Schuppenbildung bemerkst - das ist völlig normal, denn deine Kopfhaut erneuert sich gerade.

Was sind die Anzeichen einer allergischen Reaktion auf Haarfärbemittel?

Rechtliche Aspekte bei missglückten Schönheitsbehandlungen

Ein neuer Haar­schnitt, eine frisch­gefärbte, glänzende Mähne oder zumindest eine kleine Rund­erneuerung - wer einen Termin im Friseursalon ausmacht, möchte vor allem eins: besser aussehen als vorher. Doch das klappt nicht immer, auch nicht im Kosmetiksalon oder Tattoo­studio. Wer die Zahlung verweigert, setzt sich jedoch ins Unrecht. Juristisch unterscheiden sich die Leistungen eines Friseurs, ebenso einer Kosmetikerin oder eines Tätowierers nicht von denen anderer Hand­werker. Beauty-Hand­werker sind wie alle anderen Dienst­leister verpflichtet, eine schlechte Arbeit nachzubessern. Das bedeutet: Kunde oder Kundin muss sie noch einmal Hand anlegen lassen, auch wenn es schwerfällt und die Nachbesserung zulassen.

Wichtig ist außerdem, möglichst früh zu reklamieren, wenn etwas schief­geht, etwa wenn die Haarpracht zu drastisch gestutzt wurde, die Linien des Tattoos unsauber sind oder die Haut zu brennen beginnt. Bringen Beschwerden und der Nachbesserungs­versuch nichts, bleibt als letzter Weg nur noch, auf Schaden­ersatz und Schmerzens­geld zu klagen. Die Erfolgs­aussichten variieren je nach Fall.

Hier sind einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • In einem Fall in München bemerkte eine Kundin ein unangenehmes Brennen nach dem Auftragen eines Blondierungsmittels. Ein Gutachter stellte fest, dass das Mittel eine zu hohe Wasserstoffperoxid-Konzentration enthielt. Die Friseurin musste 4.000 Euro zahlen.
  • Ein Friseursalon in Köln musste einer Kundin 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie durch eine zu lange Einwirkzeit der Blondiercreme eine Verätzung erlitten hatte.
  • Eine Berlinerin bekam 500 Euro Schmerzensgeld, weil ihre Haare beim Blondieren so stark geschädigt wurden, dass sie abgeschnitten werden mussten.

Was tun bei Verätzungen durch Haarfarbe?

Bei einer Verätzung ist schnelles Handeln gefragt. Hier sind die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen:

  1. Rufen Sie sofort den Rettungsdienst.
  2. Schützen Sie sich selbst mit Handschuhen, falls vorhanden.
  3. Beruhigen Sie den Betroffenen.
  4. Entfernen Sie benetzte Kleidungsstücke.
  5. Spülen Sie die betroffene Stelle mindestens 15 Minuten lang mit Wasser.
  6. Decken Sie die Stelle steril ab.

Wichtig: Geben Sie keine Salben, Puder oder Ähnliches auf die betroffene Stelle. Vermeiden Sie es, den Betroffenen zum Erbrechen zu bringen, wenn er eine ätzende Substanz verschluckt hat.

Schmerzensgeldtabelle: Beispiele aus der Rechtsprechung

Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für Schmerzensgeldzahlungen in Fällen von Haarbehandlungen:

Fallbeschreibung Schmerzensgeld
Verbrennungen durch Blondierungsmittel 4.200 € (LG Coburg, 2009)
Gesundheitsverletzung durch blonde Strähnchen 1.400 € (AG Erkelenz, 2009)
Chronische Schädigung der Kopfhaut und dauerhafter Haarverlust nach Blondierung 18.000 € (OLG Koblenz, 2013)
Verletzungen bei Blondierungsmaßnahmen im Friseurbesuch 4.000 € (LG Köln, 2019)
Abgebrochene Haare nach Strähnchenbehandlung (mangelhafte Aufklärung) 300 € (LG Mönchengladbach, 2009)
Verbrennen vorgeschädigter Haare bei schonender Färbemethode 1.000 € (AG Rheine, 2016)
Missglückte Dauerwellenbehandlung löst Schock aus 250 DM (AG Siegen, 1990)

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