Stuhlmiete im Friseursalon: Voraussetzungen und was zu beachten ist

Immer mehr Salonunternehmer*innen überlegen, offene Plätze an selbstständige Stuhlmieter zu vermieten. Doch was genau bedeutet Stuhlmiete, und was gilt es dabei zu beachten? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Stuhlmiete im Friseursalon, von den Vorteilen und Nachteilen bis hin zu den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Was ist Stuhlmiete?

Stuhlmiete ist ein Arbeitskonzept, bei dem Salon-Unternehmer*innen (Stuhlvermieter*innen) freie Bedienplätze (Stühle) an selbstständige Friseur*innen (Stuhlmieter*innen) vermieten. Im Vergleich zu Amerika, wo Stuhlmiete (Booth Rental) ein sehr beliebtes und weit verbreitetes Unternehmens-Modell ist, tun sich hiesige Stuhlmiete-Interessent*innen häufig schwer. Dennoch entstehen immer mehr Co-Working-Spaces und Salongemeinschaften und erproben das Stuhlmiete-Arbeitskonzept. Für Sie als Saloninhaber bedeutet es eine unternehmerische Absicherung.

Der Begriff Stuhlmiete… Als Erstes sollte man verstehen, dass Stuhlmiete für den Mieter im Wesentlichen das Gleiche ist wie ein kleines Geschäft zu besitzen, dieses befindet sich allerdings in Ihrem Salon. Der Stuhlmietende ist sein eigener Chef, vereinbart Termine, kauft Produkte, kassiert, hat eine Steuernummer und bezahlt seine eigene Sozialversicherung. Er hat keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder bezahlte Weiterbildung, dafür aber besitzt er einen großen Freiraum in der eigenen Entwicklung und wird viel über Selbstständigkeit lernen.

Vorteile und Nachteile der Stuhlmiete

Aus Sicht des Stuhlvermieters (Salonbesitzer)

Vorteile:

  • Sichere Einnahmen durch monatliches Mieteinkommen
  • Bessere Raumnutzung
  • Keine Verantwortung für Mitarbeiter*innen
  • Ausweitung der Öffnungszeiten

Nachteile:

  • Konkurrenz im eigenen Salon
  • Abstimmungsbedarf bezüglich Öffnungszeiten, betrieblicher Änderungen, Laufkundschaft, Markenverwendung, Azubinutzung etc.

Aus Sicht des Stuhlmieters

Ein Hauptvorteil der Stuhlmiete besteht in der Flexibilität, die sich Dir als unabhängigem Stylisten bietet. Du kannst Deine Öffnungszeiten selbst bestimmen und ohne die Verpflichtungen einer Festanstellung arbeiten.

Friseur-Salon Kessler in Metzingen - Frisör, Toupets, Haarverlängerungen im Landkreis Reutlingen

Checkliste vor der Auswahl eines Stuhlmieters

Bevor Sie Stuhlmieter*innen auswählen, ist es ratsam, über essenzielle Grundlagen zu sprechen, die Ihnen im Salon wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel, welche Produkte die Stuhlmieter*innen nutzen und ob Sie eventuell mit einer fremden Marke im Salon „leben können“.

Eine „Klären Sie vorab“-Checkliste:

  • Reden Sie über die Öffnungs- und Arbeitszeiten
  • Besprechen Sie die Preispositionen
  • Ihr*e Stuhlmieter*in braucht einen Schlüssel für den Salon
  • Sie sollten wissen, mit welcher Marke Ihr*e Stuhlmieter*in arbeitet
  • Klären Sie den Mitbenutzungsumfang Ihrer Azubis
  • Wie wird der Produktverbrauch geregelt
  • Wer kümmert sich um das Service, Kaffee, Wasser, Tee etc. und den Einkauf?
  • Wie wird Laufkundschaft gehandhabt?

Vertragliche Regelungen

Haben Sie jemanden gefunden, mit dem Sie dieselbe Arbeitsauffassung teilen und die Konzepte harmonieren, geht es darum, Mietpreis, Nebenkosten, Kündigungsfrist, Produktein- und Verkauf, WLAN, Reinigung, Öffnungszeiten und Nutzungsumfang der Saloninfrastruktur zu regeln und in einem Vertrag schriftlich zu fixieren.

Wichtig: Die Stuhlmieter*innen sollten im unternehmerischen Handeln nicht eingeschränkt werden. Als Stuhlvermieter*in müssen Sie gestatten, Öffnungszeiten und freie Zeiten selbst festzulegen, ebenso wie Preise, Aktionen, Werbung und ähnliches.

Steuerrechtliche Aspekte

Die Einnahmen aus der Vermietung werden unter Sonstige Erlöse aufgeführt. Sie brauchen einen sogenannten Arbeitsplatznutzungsvertrag. Der Materialverbrauch des Mieters muss ebenfalls in der Bilanz aufgeführt sein, allerdings müssen diese extra dargestellt werden, damit dem Finanzamt der größere Materialverbrauch bei gleich bleibendem Umsatz erklärt wird. (Stichwort Schwarzarbeit) Stuhlmieter*innen erhalten eine monatliche Rechnung über Miete, Nebenkosten und Materialverbrauch zuzüglich Umsatzsteuer.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Scheinselbstständigkeit tritt dann in Kraft, wenn die Trennung zwischen Stuhlvermieter*in und -mieter*in nicht strikt vollzogen wird und sich daraus ableiten lässt, dass es sich um ein Angestelltenverhältnis handelt - zum Zweck Sozialversicherung zu sparen und Schwarzarbeit zu verschleiern.

Wie verhindere ich Scheinselbstständigkeit?

Wichtig ist die 100-prozentige Trennung und Anmeldung (sowohl die Eintragung der Handwerksrolle, als auch die Gewerbeanmeldung) der beiden Unternehmen, gültig also für Stuhlmieter*in und -vermieter*in. Zur Trennung, die von außen ersichtlich sein muss, gehört auch die Anbringung der Logos Ihres bzw. aller Stuhlmieter*innen vor dem Salon.

Ebenso unterliegen Stuhlver- und -mieter*innen der korrekten Einzahlungspflicht der Haftpflichtrentenversicherung sowie Steuern und es besteht die Erfordernis über eine individuelle, ordnungsgemäße Buchführung.

Produkte: Mitbenutzung oder eigene Produkte?

Szenario 1: Produkte des Saloninhabers mitbenützen - geht das?

Wenn sich die Stuhlmieter*innen mit Ihrer Salonmarke identifizieren können besteht die Möglichkeit, dass die Produkte des Salons mitbenützt werden.

Dabei gibt es aber vieles, das Sie unbedingt beachten bzw. gemeinsam mit den Stuhlmieter*innen bereden müssen (am besten vor der vertraglichen Fixierung, damit es zu keinem unschönen Erwachen kommt):

  • Wie wird die Verrechnung geregelt: Zahlen die Mieter*innen die Produkte pro verwendeter Flasche oder verrechnen Sie ihm/ihr einen Pauschalpreis?
  • Gibt es eine Strichliste für verwendete Produkte? Wird die verwendete Farbe abgewogen?
  • Herrscht eine gewisse Vertrauensbasis zwischen Ihnen und den Mieter*innen?
  • Wie verrechnen Sie den Produktpreis an die Stuhlmieter*innen? Einzelhandelskaufpreis? Rabatte? Mit oder ohne Aufschlag?
  • Wichtiger Punkt: Produktlager? Gibt es ein gemeinsames Lager? Haben Sie einen extra Raum zur Verfügung mit Absperrmöglichkeiten für die Mieter*innen?
  • Produktverkauf an Kund*innen: Wie wird verrechnet?

Szenario 2: Stuhlmieter*in möchte seine eigenen Produkte verwenden

Wenn Sie das vorab miteinander geklärt haben, dass die Stuhlmieter*inne ihre eigenen Prdukte verwenden und Sie d’accord sind, dürfen Sie Ihrem Stuhlmieter Ihre Produkte im Nachhinein nicht aufzwingen.

Auch bei diesem Szenario gibt es einige Punkte, die Sie nicht außer Acht lassen dürfen:

  • Wie regeln Sie die Logistik der beiden Produktlager?
  • Gibt es einen eigenen, absperrbaren Abstellraum für die Produkte der Stuhlmieter*innen?
  • Wie organisieren Sie die Visualisierung der beiden Marken im Salon?

Weitere wichtige Aspekte

  • Arbeitszeit: In der Regel Sache des Mieters.
  • Terminvergabe/ Kundenstock: Sind sicher die sensibelsten Berührungspunkte und gehören in die Verantwortung des Mieters.
  • Auszubildende: Können mitbenutzt werden und je nach Bedarf in den Mietpreis einkalkuliert werden.
  • Salonmarketing: Generell ist aber der Mieter für sein eigenes Marketing verantwortlich.
  • Preisstruktur: Die Preise des Mieters sollten zur Preispositionierung Ihres Salons passen.

Tabelle: Vor- und Nachteile der Stuhlmiete für Salonbesitzer

Vorteile Nachteile
Sichere Einnahmen Konkurrenz im Salon
Bessere Raumnutzung Abstimmungsbedarf
Keine Mitarbeiterverantwortung

tags: #stuhlmiete #friseur #voraussetzungen

Populäre Artikel:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen