Flüssigkeiten im Handgepäck: Was Sie bei Ihrer Flugreise beachten müssen

Ob erste Flugreise alleine, mit der ganzen Familie oder längst Flugprofi - wer Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen möchte, muss sich an strenge Vorgaben halten. Damit du bestens vorbereitet bist und beim Security-Check garantiert nichts abgeben musst, zeige ich dir hier, was du bei Flüssigkeiten im Handgepäck beachten musst - von Duschgel, Deo und Mascara bis Babynahrung.

Die 100-ml-Regel

Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Flüssigkeiten in kleinen Behältern (unter 100 ml) mit an den Bord des Flugzeuges. Flüssige und gelartige Produkte dürfen im Handgepäck nur in kleinen Behältern von max. 100 ml Fassungsvermögen transportiert werden (aufgedruckte Höchstfüllmenge).

Die EU-Richtlinie bezieht sich auf Flüssigkeiten und gelartige Produkte. Anders als viele vermuten, sind nicht bloß Trinkflaschen von dieser Regelung betroffen. Dazu zählen neben Getränken auch Sprays wie Deo, Gels wie Zahnpasta und Cremes wie in zahlreichen Kosmetikprodukten.

Jeder Behälter darf max. 100 ml umfassen. Es gibt keine Grenze für die Anzahl der Behälter. Wichtig: Achte unbedingt auf das Fassungsvermögen. Wenn du eine Flasche mitnehmen möchtest, die nur halb voll ist, musst Du sie trotzdem umfüllen.

Alle Behälter müssen dann in einen Beutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verpackt sein. Der Plastikbeutel darf max. 1 Liter Fassungsvermögen aufweisen (ca. 20 x 20 cm). Bei der Sicherheitskontrolle ist pro Person nur ein Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter erlaubt. In diesem Plastikbeutel müssen alle Behälter mit Flüssigkeiten passen. Jeder dieser Behälter darf das maximale Fassungsvermögen von 100ml nicht überschreiten.

Verwende einen Zipper-Beutel aus dem Supermarkt, um die Flüssigkeiten im Handgepäck zu verstauen. Diese sind günstig und halten für mindestens eine Reise. Alternativ und wiederverwendbar sind spezielle 1L-Flug-Kulturbeutel, wie etwa die von Travando: mit oder ohne kleine Behälter zum Umfüllen.

Was muss alles im transparenten Beutel mit den Flüssigkeiten transportiert werden?

  • Parfum
  • Zahnpasta
  • Haarspray
  • Shampoo
  • Deo
  • Medikamente

Feste Sachen wie Tabletten, Haarbürste, Zahnbürste, ein Maniküre-Set oder eine feste Seife musst du dagegen nicht extra verpacken - die dürfen lose ins Handgepäck. Deshalb steige ich übrigens auf Reisen oft auf feste Haarseife oder feste Duschstücke um. Die sparen Platz im Beutel und lassen sich super transportieren.

Ausnahmen von der 100-ml-Regel

Eine weitere Ausnahmeregelung betrifft notwendige Medikamente. Für flüssige Medikamente sowie andere Flüssigkeiten für den medizinischen Einsatz, die während des Fluges benötigt werden, sind von der Flüssigkeitsrichtlinie des Handgepäcks ausgenommen. Asthma-Sprays oder auch Kühlakkus fallen ebenfalls unter diese Regelung.

Allerdings kann es dazu kommen, dass die Notwendigkeit der Produkte nachgewiesen werden muss. Dazu ist es ratsam, immer ein individuell für den Reisenden bereitgestelltes Rezept dabei zu haben. Das passende Rezept wird meist direkt in der Apotheke oder als Bescheinigung vom Arzt ausgegeben. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, solltest Du abhängig vom Zielland immer eine Bescheinigung in mehreren Sprachen dabei haben.

Für flüssige Medikamente die Du nicht während des Fluges benötigst, gelten weiterhin die oben genannten Regeln. Unabhängig davon, ob es sich bei Medikamenten um Flüssigkeiten handelt, musst Du die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes berücksichtigen. Somit solltest Du für verschreibungspflichtige Medikamente immer eine Bescheinigung dabei haben.

Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. einige Schmerzmittel und Antidepressiva) benötigst Du innerhalb des Schengenraums das entsprechende Dokument. Arzt bescheinigen lassen. Einfuhrbestimmung des Ziellandes überprüfen. benötigst Du beispielsweise für Antidepressiva eine von Deinem Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung. Dieses und weitere Informationen findest Du beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Einschränkungen und Verbote aller Nicht-EU (bzw. Nicht-Schengen) Länder findest Du beim Auswärtigen Amt.

Auch Babynahrung ist von den Restriktionen betroffen. Erwachsene, die mit einem Baby oder einem Kleinkind fliegen, dürfen genügend Babynahrung für die Dauer des Fluges mitnehmen. Darunter fallen z.B. Babymilch, Milchpulver, normales bzw. sterilisiertes Wasser, Säfte und alle Arten von Babybrei. Das Baby bzw. Kleinkind darf max. Du darfst nur so viel Babynahrung mitnehmen, wie Du während des Fluges auch tatsächlich benötigst. Generell darfst Du Deinen Bedarf an Babynahrung recht großzügig abschätzen. Das Kleinkind muss auch wirklich mitfliegen.

Desinfektionsmittel im Handgepäck

Ob Du ein Desinfektionsmittel im Handgepäck mitnehmen darfst, ist vom Alkoholgehalt abhängig. Stoffe, ab einem Alkoholgehalt von 70 %, gelten als Gefahrstoffe, da sie leicht entzündlich sind. Desinfektionsmittel basieren in der Regel auf den desinfizierenden Eigenschaften von Alkohol. Demnach gelten die gleichen Regeln z.B. Wie bei anderen Toilettenartikeln auch unterliegen Handdesinfektionsmittel den oben genannten Richtlinien fürs Handgepäck.

Generell reichen zur Desinfektion der Hände Alkoholanteile von 60 bis 70 % aus. Höhere Anteile erhöhen die Wirksamkeit nur bedingt, wobei diese die Haut leichter austrocknen lassen. Besondere Ausnahme stellen flüssige Desinfektionsmittel (für Hände) auf USA-Reisen dar. Aufgrund des Coronavirus sind zusätzlich zum normalen Flüssigkeitsbeutel im Handgepäck eine Flasche Handdesinfektionsmittel bis zu 12 ounces (354 ml) zulässig.

Duty-free-Einkäufe

Für nach der Sicherheitskontrolle gekauften Produkte in Duty-free-Shops gelten nicht die allgemeinen Richtlinien für Flüssigkeiten. Demnach dürfen Deine dort gekauften Waren die 100 ml Grenze überschreiten. Unabhängig von der Flüssigkeits-Richtlinie musst Du jedoch weiterhin darauf achten, die Freimengen des Ziellandes nicht zu überschreiten. Das gilt vor allem für Alkohol.

Zusätzlich musst Du sicherstellen, dass Du mit Deinen Duty-free-Einkäufen nicht die Höchstmaße bzw. das Höchstgewicht Deines Handgepäcks überschreitest. Wie groß das Handgepäck sein darf und welche Gegenstände zusätzlich zum Handgepäck erlaubt sind, ist bei jeder Airline verschieden.

Getränke im Handgepäck

Leider macht die Flüssigkeitsrichtlinie auch vor Getränken keinen halt. Nach dem Passieren der Kontrolle kannst Du Getränke entweder in Duty-free-Shops, in Bars oder Restaurants oder direkt an Bord des Flugzeuges kaufen bzw. bestellen. Noch günstiger ist es, seine eigene Trinkflasche mit durch die Sicherheitskontrolle zu nehmen. Ein oft vergessener Trick ist einfach eine leere Trinkflasche durch die Sicherheitskontrolle zu nehmen.

Die leere Flasche kannst Du später im Sicherheitsbereich des Flughafens wieder auffüllen. Dazu stehen an vielen Flughäfen Trinkwasserspender bereit. Alternativ kannst Du die Flasche auch an einem Becken der Flughafentoilette auffüllen. Aber Achtung: Nicht alle Länder teilen die deutschen Trinkwasserstandards.

Als Flaschen für das Handgepäck kommen ganz normale PET- oder wiederverwendbare Plastik- und Edelstahlflaschen infrage. Ebenfalls sehr praktisch sind faltbare Trink- bzw. Sportflaschen, da diese im Handgepäck kaum Platz einnehmen. Besonders praktisch sind Thermoflaschen. Diese halten das Wasser viele Stunden kühl, was an heißen Urlaubszielen einen echten Unterschied macht. Vor allem, wenn man diese vor Ort auch wieder verwenden kann.

Die Sicherheitskontrolle

Die Sicherheitskontrolle ist der Ort, an der die Flüssigkeitsrichtlinie in Kraft tritt. Stelle also sicher, dass Du keine Getränke mehr bei Dir trägst. Ebenfalls solltest Du darauf achten, den Flüssigkeitsbeutel griffbereit zu halten. Also nicht irgendwo zwischen Deiner Kleidung tief im Koffer verpackt. Denn dieser muss bei der Kontrolle separat gescannt werden.

Der Flüssigkeitsbeutel und elektronische Geräte werden bei der Kontrolle separat gescannt. Dazu müssen diese getrennt vom restlichen Handgepäck in eine der dazu bereitgelegten Kisten abgelegt werden. Deine elektronischen Geräte sollten alle geladen sein, bzw. funktionieren. Den Rest des Handgepäcks legst Du in weitere Kisten beliebig ab. Zusätzlich zum Handgepäck musst Du Deine Oberkleidung (z.B. Jacke und Mütze) in die Kisten legen.

Leere auch Deine Taschen-Kleingeld und metallische Gegenstände in der Hosentasche werden in der Sicherheitsschranke erkannt. Vereinzelt kann es dazu kommen, dass Du auch Gürtel, Uhr oder Schuhe ausziehen und in die Kisten legen musst (vorwiegend außerhalb der EU). In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Sicherheitspersonal bestimmte Behältnisse des Flüssigkeitsbeutels öffnet (meistens bei selbst abgefüllten Behältern).

Solltest Du auf Deiner Flugreise Umsteigen müssen, kann es vorkommen, dass Du nochmal durch die Sicherheitskontrolle musst. Für diesen Fall müssen Flüssigkeit-enthaltende Duty-free-Produkte besonders verpackt sein. Die im Shop gekauften Gegenstände werden dafür mit beigelegter Quittung vom Duty-free-Personal in einem manipulationssicheren, durchsichtigen Beutel versiegelt.

Solltest Du z.B. von einem nicht EU-Land kommend in einem EU-Land Umsteigen müssen, können Dir Deine Mitbringsel an der Sicherheitskontrolle trotz der speziellen Verpackung verwehrt werden. „Flüssigkeiten aus Duty Free-Shops, die an Flughäfen außerhalb der EU erworben wurden, dürfen bei Weiterflug von einem EU-Flughafen nicht im Handgepäck befördert werden.

Weitere Tipps und Tricks

  • Die richtige Menge: Flüssigkeiten ggf. umfüllen.
  • Waschartikel & Co.: Verwende kleine, leere Cremedosen oder Travel-Packungen aus der Drogerie.
  • Kombi-Produkte nutzen! Oder du steigst direkt auf feste Seife und Duschgel um.
  • Deo: Wenn noch Platz ist, kommt die Dose komplett rein. Ansonsten fülle ich mir eine kleine Portion in ein Mini-Döschen um.
  • Creme (Gesicht & Hände): Ich schwöre mittlerweile auf hochwertiges Kokosöl. Das fülle ich mir in einen kleinen 50-ml-Tiegel ab.
  • Ein paar Medikamente: Einfach lose (ohne große Packung) in ein kleines Döschen gefüllt - spart richtig Platz.

Neue Scanner erleichtern die Kontrolle

Viele Fluggäste dürfen neuerdings wieder deutlich mehr Flüssigkeiten mit ins Handgepäck nehmen - zumindest an Flughäfen, die auf moderne CT-Scanner umstellen. Der Wechsel erfolgt schrittweise, die 100-Milliliter-Grenze verschwindet nicht überall über Nacht.

Sie dürfen künftig im Handgepäck größere Flaschen wie Shampoo, Duschgel oder Getränkeflaschen mitführen - bis zu zwei Liter pro Behälter - sofern sie eine CT-Scanner-Sicherheitskontrolle passieren.

Nachteil: Läuft die Kontrolle über eine Spur mit alter Technik, gelten weiterhin die alten Regeln. Reisende, die sich zu sehr auf die Lockerungen verlassen, riskieren also, dass sie bei der Kontrolle an einem älteren Scanner oder auf dem Rückflug doch der 100-ml-Regel unterliegen. Reisende sollten vor Reiseantritt prüfen, welche Regel an ihrem Flughafen und Terminal gilt.

FAQ - Das müssen Reisende jetzt wissen

  • Gilt die 100-ml-Regel generell nicht mehr? Nein. Die Lockerung gilt nur an Sicherheitskontrollen mit modernen, zertifizierten CT-Scannern. Überall sonst bleibt die alte 100-ml-Regel bestehen.
  • Was passiert beim Rückflug? Auch wenn beim Hinflug ein moderner Scanner genutzt wurde, kann auf dem Rückflug eine konventionelle Kontrolle erfolgen. Es gilt: Im Zweifel immer die strengere Regel einhalten.
  • Was ist mit Medikamenten und Babynahrung? Diese bleiben von der 100-Milliliter-Regel weiter ausgenommen.

Alkohol im Koffer: Unbedingt auf die Mengen achten

Die Mitnahme von Alkohol im Flugzeug ist, genau wie die Mitnahme von Tabak, durch EU-Richtlinien geregelt. In den Richtlinien sind Höchstmengen definiert, die für jede Art von Gepäck gelten. Innerhalb der EU dürfen Reisende folgende Mengen im Koffer (Aufgabegepäck) mitführen:

  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter Sherry oder Portwein
  • 90 Liter Wein, davon aber maximal 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Weniger großzügig sind die Richtlinien, wenn es um die Einreise aus Nicht-EU-Ländern in die EU via Flugzeug geht. In diesen Fällen ist es den Reisenden gestattet, folgende Mengen Alkohol im Koffer mitzuführen:

  • 4 Liter Wein
  • 16 Liter Bier
  • 1 Liter Spirituosen
  • 2 Liter Sherry, Portwein oder Schaumwein

Achtung: Die alkoholischen Getränke dürfen ausschließlich für den persönlichen Bedarf bestimmt sein!

Innergemeinschaftliche Einfuhr (aus EU-Ländern) Einfuhr aus Drittländern (Nicht-EU-Länder)
  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter Sherry oder Portwein
  • 90 Liter Wein (max. 60 Liter Schaumwein)
  • 110 Liter Bier
  • 1 Liter Spirituosen
  • 2 Liter Wein (Sherry, Portwein oder Schaumwein)
  • 4 Liter Wein
  • 16 Liter Bier

Hamburg Airport erklärt die Regelungen für Flüssigkeiten im Gepäck und Handgepäck

tags: #umfullen #shampoo #flugzeug

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