Kopfläuse sind ein lästiges, aber harmloses Problem, das besonders Kinder betrifft. Die Parasiten sind etwa zwei bis vier Millimeter lang und vermehren sich sehr schnell. Sie kleben ihre Eier an den Haaren in der Nähe des Ansatzes fest. Innerhalb einer Woche schlüpft dann die neue Lausgeneration. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über Kopfläuse, von der Erkennung bis zur Behandlung und Vorbeugung.
Kopfläuse sind winzige Tierchen, die sich in den Haaren einnisten und das Blut aus der Kopfhaut saugen, um sich davon zu ernähren. Die Kopflaus des Menschen (Pediculus humanus capitis) ist ein Insekt, das als stationärer Ektoparasit im Kopfhaar des Menschen lebt.
Ausgewachsene Kopfläuse sind etwa 2,1-3,3 mm groß. Läuse haben drei Beinpaare mit klauenartigen Fortsätzen, mit denen sie sich gut an den Haaren festhalten und fortbewegen können. Mit ihren Mundwerkzeugen können sie stechen und saugen. Sie nehmen mehrmals täglich Blut als Nahrung auf. Zugleich bringen sie Speicheldüsensekrete in die Wunde ein, die Fremdkörperreaktionen und häufig Juckreiz hervorrufen. Kopfläuse übertragen in unseren Breiten keine Krankheitserreger.
Der Lebenszyklus der Kopflaus verläuft vom Ei über drei Larven- bzw. Nymphenstadien (0,8-2,1 mm groß) bis zur adulten Laus (Imago). Aus entwicklungsfähigen Eiern, die in der Regel bis höchstens 1 cm von der Kopfhaut entfernt an den Haaren zu finden sind, schlüpfen etwa 7-8 (6-10) Tage nach der Eiablage Larven. Diese werden nach etwa 9-11 Tagen geschlechtsreif. Vom Ei bis zur ersten Eiablage der Weibchen dauert es etwa 17-22 Tage. Weibchen heften ihre ovalen, 0,8 mm langen gedeckelten Eier (deren sichtbare Chitinhüllen auch als Nissen bezeichnet werden) in der Regel nah der Kopfhaut wasserunlöslich an die Haare. Im Laufe ihres etwa 4 Wochen währenden Lebens können sie etwa 90-140 Eier produzieren.
Kopfläuse sind weltweit verbreitet und werden häufiger bei Grundschulkindern (Hauptmanifestationsalter 7-9 Jahre) nachgewiesen. Kopflausbefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun, da Kopflausbefall durch das Waschen der Haare mit gewöhnlichem Shampoo nicht beseitigt wird. Enge zwischenmenschliche Kontakte, bei denen sich Haare verschiedener Personen berühren können (wie im Familien- und Freundeskreis oder auch in Gemeinschaftseinrichtungen), begünstigen die Verbreitung von Kopfläusen. Kopfläuse können zu allen Jahreszeiten auftreten.
Wenn Ihr Kind sich auffällig häufig am Kopf kratzt oder es sogar einen Läusefall in der Kita oder Schule gab, sollten Sie den Kopf des Kindes auf Kopfläuse untersuchen. Am besten benutzen Sie hierfür einen speziellen Läusekamm aus der Apotheke oder Drogerie. Kämmen Sie gegen die Haarwuchsrichtung am Ansatz jede Strähne zweimal sorgfältig durch und streichen Sie den Kamm an einem Tuch ab, sodass Sie die kleinen Parasiten besser erkennen können.
Ein weiteres Anzeichen, an dem sich Läusebefall erkennen lässt, sind Eier, die sogenannten Nissen. Diese kleben in der Regel an den Haaren hinter dem Ohr oder am Nacken, höchstens einen Zentimeter über dem Haaransatz. Auf den ersten Blick kann es passieren, dass Schuppen mit Nissen verwechselt werden.
Die Stiche der Kopfläuse (in der Regel alle 4-6 Stunden) können zu hochroten urtikariellen Papeln und zum Leitsymptom Juckreiz mit entsprechenden Kratzeffekten wie Exkoriationen (oberflächliche Verletzungen der Haut, die bis in die oberste Schicht der Lederhaut reichen) und Krustenbildung führen. Durch bakterielle Superinfektionen kann das klinische Bild eines (sekundär bakteriell superinfizierten) Ekzems entstehen, bevorzugt hinter den Ohren, am Hinterkopf und im Nacken.
Es wird empfohlen, das mit Wasser und einer Haarpflegespülung angefeuchtete Haar mittels eines Läusekamms zu untersuchen. Dies sind spezielle Kämme, deren Zinken nicht mehr als 0,2 mm voneinander entfernt und wenig elastisch sind, so dass die Läuse und Eier erfasst werden können. Zum Auffinden der Läuse muss das Haar systematisch Strähne für Strähne gekämmt werden, bis die Haarpflegespülung ausgekämmt ist (Reste werden ausgespült). Der Kamm sollte so geführt werden, dass er von der Kopfhaut aus fest zu den Haarspitzen heruntergezogen wird. Nach jedem Kämmen sollte der Kamm sorgfältig auf Läuse untersucht werden (z.B. mittels Lupe, Abstreifen auf Küchenpapier). Evtl. Je mehr Läuse auf dem Kopf leben, umso leichter sind Einzeltiere auffindbar und der Befall erkennbar.
Eier werden häufiger nachgewiesen, hier muss jedoch zwischen entwicklungsfähigen und abgestorbenen Eiern bzw. leeren Eihüllen (Nissen) unterschieden werden. Entwicklungsfähige Eier sind im Haar durch ihre gelbliche bis mittelbräunliche, ggf. leicht gräuliche Färbung schwerer zu finden. Sie haften am Haar meist nahe der Kopfhaut. Besonders gut sind die Eier der Läuse hinter den Ohren sowie in der Schläfen- und Nackengegend zu entdecken. Sie haften sehr fest am Haar und können nicht abgestreift werden, im Gegensatz zu Kopfschuppen oder Haarspraypartikel, die sich von den Haaren ablösen lassen. Die durchscheinenden, weißlichen bis perlmuttartig schimmernden, leeren Eihüllen sind leichter zu entdecken.
Alles, was Sie zur Bekämpfung von Läusen brauchen, bekommen Sie in der Apotheke. Für Kinder unter zwölf Jahren sind einige Mittel mit einem Rezept vom Kinderarzt oder von der Kinderärztin auch kostenfrei. Es gibt Shampoos und Tinkturen mit Insektengift, die die Läuse abtöten. Außerdem gibt es Mittel mit Silikonöl, die die Kopfläuse mit einer Ölschicht bedecken, sodass sie ersticken. Diese werden mittlerweile häufiger verwendet. Im Anschluss an die Behandlung sollte das Haar gründlich und mehrmals pro Woche mit einem Läusekamm ausgekämmt werden, um Läuse und Nissen zu entfernen. Nach sieben bis zehn Tagen muss die Behandlung in der Regel noch einmal wiederholt werden. Lesen Sie dazu die Packungsbeilage des jeweiligen Mittels.
Eine optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination geeigneter chemischer und physikalischer Verfahren, so dass synergistische Effekte genutzt werden können.
Um sicherzugehen, dass nach der Behandlung mit einem Läusemittel die Tiere nicht den Weg zurück auf den Kopf des Kindes oder eines anderen Familienmitgliedes finden, sollten Sie ein paar vorbeugende Maßnahmen ergreifen: Eine Übertragung über Gegenstände und Textilien ist unwahrscheinlich, weil Kopfläuse hier nicht lange überleben. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie jedoch darauf achten, dass Bettwäsche, Schals, Mützen und Bürsten nicht von mehreren Familienmitgliedern benutzt werden. Kämme, Bürsten und Haarspangen des betroffenen Kindes sollten Sie mit heißem Wasser und Seife waschen und ein paar Tage lang nicht benutzen. Waschen Sie benutzte Bettwäsche, Kleidung, Kuscheltiere und Handtücher bei 60 Grad Celsius in der Waschmaschine. Alle Textilien, die Sie nicht bei 60 Grad Celsius waschen können, geben Sie in einen Plastiksack und halten diesen für drei Tage verschlossen. Haustiere müssen nicht mit behandelt werden: Kopfläuse verbreiten sich nur von Mensch zu Mensch.
Übrigens: Läusebefall hat überhaupt nichts mit mangelnder Hygiene zu tun, auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält. Tägliches Haarewaschen schützt nicht vor Kopfläusen. Denn Wasser und normales Shampoo können den Parasiten nichts anhaben.
Wichtig ist, dass Eltern bei einem Läusebefall ihrer Kinder die Schule oder den Kindergarten informieren sowie auch die Personen, mit denen enger Kontakt in der letzten Zeit bestand.
Grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche wieder besucht werden können, ist, dass Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Weiterverbreitung mit hoher Sicherheit ausschließen, d. h. dass mit einem zur Beseitigung des Kopflausbefalls geeigneten Mittel korrekt behandelt wurde (Erstbehandlung). Das Komplettieren der empfohlenen Behandlung an den Folgetagen wird, auch nachdem die Einrichtung wieder besucht werden darf, vorausgesetzt.
Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen mitgeteilten oder selbst festgestellten Kopflausbefall zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen (siehe auch Kapitel Gesetzliche Grundlagen). Sie leiten eigenverantwortlich die Maßnahmen ein, die geeignet sind, eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in der Einrichtung zu verhindern.
Wenn der Kopflausbefall während des Aufenthalts in einer Kindereinrichtung oder Schule festgestellt wird und das betroffene Kind nicht anderweitig betreut werden kann, kann dem Verbleiben in der Einrichtung bis zum Ende des regulären Aufenthalts zugestimmt werden, wenn enge Kontakte in den folgenden Stunden vermieden werden können.
Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 IfSG verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen. Den Eltern sollte bewusst sein, dass das rasche Erkennen, Kommunizieren und Behandeln eines Kopflausbefalls und deshalb die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung sind.
Die Herausgabe der RKI-Ratgeber durch das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgt auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zielgruppe der RKI-Ratgeber sind Fachkreise, u.a. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren (NRZ), Konsiliarlaboren (KL) sowie weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. Die RKI-Ratgeber sind auf der Internetseite des RKI (www.rki.de/ratgeber) abrufbar.
In § 34 IfSG werden besondere Regelungen für Einrichtungen gemäß § 33 IfSG im Bereich Infektionsschutz festgelegt. Hierzu zählen u.a. Aufgaben in Gemeinschaftseinrichtungen: Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen mitgeteilten oder selbst festgestellten Kopflausbefall zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen (siehe auch Kapitel Gesetzliche Grundlagen). Sie leiten eigenverantwortlich die Maßnahmen ein, die geeignet sind, eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in der Einrichtung zu verhindern.
In § 34 Abs. 1 IfSG wird geregelt, dass Personen mit Kopflausbefall bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben dürfen, wenn sie in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 33 IfSG tätig sind. Das betrifft insbesondere Tätigkeiten, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Gleiches gilt für die in der Gemeinschaftseinrichtung betreuten Personen, die die Gemeinschaftseinrichtung weder betreten oder benutzen, noch an Veranstaltungen der Einrichtung teilnehmen dürfen. Weitere Informationen sind im Abschnitt 5.
Die Frage, wie lange man mit Läusen zu Hause bleiben sollte, beantwortet der Gesetzgeber: Wenn ein Kind Läuse hat, darf es so lange nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen, bis der Läusebefall behandelt ist. Das heißt in der Praxis, dass Kinder bereits am Tag nach der Behandlung mit einem wissenschaftlich empfohlenen und nachweislich wirksamen Läusemittel wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf. Ob ein ärztliches Attest notwendig ist, entscheidet die Einrichtung meist selbst.
Die Stiftung Warentest hat 12 vielverkaufte Läusemittel bewertet. Experten sichteten Studien zur Wirksamkeit sowie Daten zu den Risiken. Aufgrund neuerer, aussagekräftiger Forschungsergebnisse haben sich mehrere Bewertungen gegenüber früheren geändert. Als Mittel der Wahl gelten nun einige, aber nicht alle bewerteten Präparate mit dem Wirkstoff Dimeticon - einem Öl, das Läuse erstickt, indem es ihre Atemwege verklebt. Fast genauso gut eignen sich zwei Mittel mit altbekannten Insektengiften, die die Nerven von Läusen lähmen, sowie eines mit Mineralöl. Manche Präparate können Ärzte Kindern verordnen.
Für alle Läusekiller gilt: Damit sie sicher wirken, müssen Nutzer sie großzügig auftragen und Anwendungsfehler vermeiden - also die jeweilige Gebrauchsanleitung genau beachten. In aller Regel sind zwei Behandlungen im Abstand von ungefähr einer Woche notwendig.
Tipp: Läusekämme verschiedener Zinkenlängen haben wir letztmals 2008 getestet (Läusekämme).
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