Darf man Shampoo aus dem Hotel mitnehmen? Was erlaubt ist und was nicht

Wer seinen Urlaub in einem Hotel verbringt, genießt den Komfort und lässt sich rundum verwöhnen. Dieser Genuss wird noch gesteigert durch kostenlos zur Verfügung gestellte Annehmlichkeiten. Gerade in Hotels gehobener Klasse gehört es zum Standard, den Gästen nicht nur eine Flasche Mineralwasser bereitzustellen. Vielmehr finden Sie oft im Badezimmer Shampoo, Seife, Nagelfeile und Schuhputzset. Und kaum ein Gast kann von sich behaupten, nicht zumindest schon einmal eine Duschhaube oder eine hübsche Shampooflasche im Design des Hotels mitgenommen zu haben. Doch ist das eigentlich erlaubt?

Hand aufs Herz: Wie oft hast du schon Shampoo-Fläschchen und kleine Seifen aus dem Hotel bei der Abreise einfach in den Koffer gepackt - und die Badeschlappen gleich noch mit dazu? Eine Umfrage des Forschungsunternehmens OnePoll im Auftrag von „Expedia“ ergab, dass 78 Prozent der Deutschen schon einmal Utensilien aus dem Hotel mit nach Hause genommen haben. Auf Platz 1 stehen dabei Körperpflegeprodukte wie Shampoo und Conditioner, die in den Koffern von 56 Prozent der Befragten landen. Ebenfalls beliebt sind Notizblöcke und Kugelschreiber (23 Prozent). Badeschlappen landen mit 18 Prozent auf Platz 3, vor Tee und Kaffee auf Platz 4 (17 Prozent). Etwas weniger gefragt, aber nicht unbeachtet, sind etwa Bademäntel (14 Prozent), Tassen (6 Prozent), Deko (4 Prozent), Tagesdecken (3 Prozent) und Wasserkocher (2 Prozent).

Ein typisches Hotelzimmer mit verschiedenen Annehmlichkeiten.

Was darf man aus dem Hotelzimmer mitnehmen?

Vom Grundsatz her darf aus Hotelzimmern eigentlich gar nichts mitgenommen werden. Wer ohne die Einwilligung des Eigentümers Gegenstände im Koffer verschwinden lässt, macht sich wegen Unterschlagung oder Diebstahls strafbar. Bei der Mitnahme von teuren Überdecken, Wandgemälden oder sogar Fernsehern dürfte dies auf der Hand liegen. Der Grundsatz gilt aber auch bei Seifen, Duschhauben und Co. In der Praxis ist es allerdings häufig so, dass die Mitnahme von Gebrauchsgegenständen von Hotelbesitzern eingeplant und erlaubt ist. Dabei kommt es freilich meist auf Größe und Wert an. Während die Mitnahme der Shampoofläschchen häufig geduldet oder sogar gestattet ist, hört bei Handtüchern und Bademänteln der Spaß meist auf.

Rein rechtlich gesehen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen. "Ein Hotel ist kein Einzelhandel, wo man reingeht und Schlappen, Duschgel oder Seife mitnimmt, sondern es ist dafür da, dass Sie einen schönen Aufenthalt haben", sagt Stefan Wild, selbst Hotelier und Vorsitzender des Fachbereichs Hotellerie beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA): "Wenn Sie das Shampoo-Fläschchen jetzt allerdings aufmachen, dann wird kaum der Hotelier das halbe Fläschchen dem nächsten Gast zur Verfügung stellen.

Diebstahl oder erlaubtes Souvenir?

Gehören die Gegenstände zum Hotelbetrieb und sind nicht als reine Gebrauchsgegenstände einzustufen, kann eine Anzeige und ein Strafverfahren drohen. Aber nicht jedes Hotel erstattet Strafanzeige. Manche Betreiber sind dazu übergegangen, die Kosten für den mitgenommenen Bademantel von der Kreditkarte des Kunden abzubuchen oder es folgt eine Rechnung. Waren Sie tatsächlich der "Langfinger", sollten Sie die Rechnung möglichst schnell ohne Aufhebens bezahlen. Sonst droht doch noch Ärger mit der Staatsanwaltschaft.

Auch bei den Gebrauchsgegenständen im Badezimmer können Sie nicht generell davon ausgehen, dass Sie diese als Andenken mitnehmen dürfen. Zur Sicherheit können Sie beim Hotelpersonal nachfragen. Viele Hotels sind mittlerweile im Sinne des Umweltschutzes dazu übergegangen, wieder auffüllbare Shampoo- und Seifenflaschen zu verwenden. Da diese meist fest an der Wand hängen, können Sie diese ohnehin nicht einfach mitnehmen. Und gefällt Ihnen der schicke Bademantel gut, fragen Sie doch einfach mal nach.

Maximilian Bosse, Chef des Hotels Essener Hof, erklärte gegenüber der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung", dass die meisten Hotels Fälle von Diebstahl eher diskret behandeln: "Da wird nicht die Polizei gerufen, sondern ein Brief geschrieben mit dem Inhalt: Sie haben den Bademantel vermutlich irrtümlich eingesteckt und können ihn zurückschicken oder auch kaufen."

Was passiert, wenn man Hoteleigentum mitnimmt?

Das Mitnehmen von Hoteleigentum wird als Diebstahl gewertet. Je nach Wert des entwendeten Gegenstands und der Hotelpolitik können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Maßnahmen gegen den Gast ergriffen werden.

Welche Dinge darf man aus dem Hotel mitnehmen?

Was darf man bedenkenlos mitnehmen?

Einige Artikel dürfen Sie in der Regel ohne Bedenken mitnehmen:

  • Angebrochene Hygieneartikel: Shampoo, Duschgel oder Seife, die bereits geöffnet wurden, werden oft entsorgt und können daher mitgenommen werden. Aus hygienischen Gründen können angebrochene Fläschchen nicht wiederverwendet werden. Viele Hotels betrachten diese Produkte als Teil des Serviceangebots und kalkulieren sie in den Übernachtungspreis ein.
  • Kugelschreiber und Notizblöcke: Diese Werbemittel mit dem Hotellogo sind meist erlaubt. Sie sind meist günstig in der Herstellung und tragen das Logo des Hotels, wodurch sie eine Werbefunktion erfüllen.
  • Einwegartikel: Duschhauben, Einwegrasierer oder Zahnbürsten sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Diese Produkte sind aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendbar. Sie sind Teil des sogenannten „Hygiene-Welcome-Pakets“, das speziell für Ihren Aufenthalt bereitgestellt wird.
  • Tee- und Kaffeebeutel: Kostenlose Tee- und Kaffeebeutel sowie Zuckerpäckchen dürfen in der Regel mitgenommen werden. Diese Artikel sind oft als Teil des Serviceangebots gedacht und werden für den Gast bereitgestellt.
  • Einwegslipper: Diese gehören zu den wenigen Textilien, die man mitnehmen darf, da sie aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden können.

Was sollte man im Hotelzimmer lassen?

Es gibt eine Vielzahl von Objekten, die streng zum Inventar des Hotels gehören und auf keinen Fall eingepackt werden dürfen. Das Mitnehmen solcher Gegenstände wird als Diebstahl gewertet und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Handtücher und Bademäntel: Diese gehören zu den am häufigsten entwendeten Gegenständen, sind aber strengstens verboten. Einige Hotels gehen mittlerweile so weit, Sicherheitschips in diese Textilien einzunähen, um Diebstähle zu verhindern.
  • Bettwäsche, Kissen und Decken: Diese sind für den Gebrauch während Ihres Aufenthalts vorgesehen und müssen nach Ihrer Abreise gereinigt und wieder bereitgestellt werden.
  • Elektronische Geräte und Möbel: Föhne, Fernseher, Lampen oder Möbelstücke gehören eindeutig zum Inventar des Hotels und dürfen keinesfalls mitgenommen werden.
  • Dekorationsgegenstände: Bilder, Vasen oder andere Dekorationsgegenstände sind Teil des ästhetischen Konzepts eines Hotelzimmers und gehören fest zum Inventar.
  • Ungeöffnete Hygieneartikel: Anders als angebrochene Hygieneartikel sind diese Produkte für den Gebrauch im Hotel vorgesehen und können wiederverwendet werden.

Tipps für einen reibungslosen Hotelaufenthalt

Um Missverständnisse oder unangenehme Situationen zu vermeiden, ist es wichtig, sich an bestimmte Regeln zu halten und respektvoll mit dem Hotelinventar umzugehen:

  • Fragen Sie nach: Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Gegenstand mitgenommen werden darf, fragen Sie an der Rezeption nach.
  • Kaufen Sie Artikel: Viele Hotels bieten Artikel wie Bademäntel oder hochwertige Pflegeprodukte zum Verkauf an.
  • Respektieren Sie das Eigentum: Behandeln Sie die Gegenstände im Hotelzimmer so, als wären sie Ihr eigenes Eigentum.
  • Informieren Sie sich über die Regeln: Lesen Sie die Hinweise im Zimmer oder erkundigen Sie sich beim Check-in über die geltenden Regeln.

Indem Gäste sich an die Regeln halten und bei Unsicherheiten das Hotelpersonal konsultieren, tragen sie dazu bei, dass Hotels ihre hochwertigen Services weiterhin anbieten können.

Weitere wichtige Informationen für Reisende

Trinkgeld im Hotel

Egal ob die Reinigungskraft, die tagtäglich das Zimmer blitzeblank putzt, oder der freundliche Kellner, der jeden Wunsch von den Augen abliest - alle Personen im Servicebereich freuen sich über eine kleine monetäre Wertschätzung. Es ist zwar nicht verpflichtend, Trinkgeld zu geben, jedoch gehört es in vielen Hotels zum guten Ton. Besonders, wenn Sie vom Personal zuvorkommend und höflich behandelt werden.

Tourismuspauschale

Vielleicht hast du dich auch schon mal gewundert, weil du beim Bezahlen im Hotel plötzlich zu hören bekommen hast: „Und dann noch fünf Euro Tourismuspauschale...“ In vielen Städten wird so ein Extra-Betrag erhoben - auch Bettensteuer oder City-Tax genannt. Wie hoch der Betrag ausfällt, ist unterschiedlich. Lange gab es juristischen Streit darüber, ob diese Zusatzkosten in Ordnung sind. Inzwischen ist die Lage aber klar: Die Städte und Gemeinden dürfen solche Bettensteuern erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2022 entschieden. Bedeutet: Du musst in den sauren Apfel beißen und wohl oder übel an der Rezeption nochmal ein paar Euro auf den Übernachtungspreis drauflegen. Inzwischen kann dir das übrigens auch passieren, wenn du geschäftlich unterwegs bist und im Hotel übernachtest.

Umgang mit Ressourcen

Hotels achten jetzt stärker auf Ressourcenschonung. Betttextilien gibt es im Regelfall nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Wer einen Handtuchwechsel möchte, muss meistens aktiv Bescheid sagen.

Die 12 wichtigsten Tipps gegen Hotelzimmer-Diebstahl

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