Baugenehmigung für Schuppen mit Überdachung: Was Sie wissen müssen

In Deutschland ist das Aufstellen eines Schuppens mit Überdachung ein Thema, das viele Gartenbesitzer beschäftigt. Dabei stellt sich oft die Frage, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Im Folgenden gehen wir auf diese wichtigen Punkte näher ein und geben Ihnen einen Überblick darüber, was in Deutschland Vorschrift ist.

Wann brauche ich keine Baugenehmigung für Wintergarten, Gartenhaus und Gewächshaus?

Bauliche Anlagen: Definition und Erklärung

In Deutschland werden als „bauliche Anlagen“ aus Bauprodukten hergestellte Anlagen bezeichnet, welche mit dem Erdboden verbunden sind. Demzufolge muss eine Verbindung mit dem Boden bestehen. Diese Verbindung involviert auch die Schwere des Eigengewichtes, Aufschüttungen, Wochenend- und Zeltplätze sowie Gerüste. Da für Gartenpavillons ein Fundament gegossen wird, fallen diese in die Kategorie gemeinsam mit den Gartenhäusern und Lauben.

Pavillons kann man aber noch weiter klassifizieren - in baugenehmigungsfreie Bauvorhaben, auch „verfahrensfreie Vorhaben“ genannt. Somit fallen sie unter die verfahrensfreien Bauvorhaben.

Auch Partyzelte oder Faltpavillons zählen zu den baulichen Anlagen, jedoch mit einem Unterschied: Sie sind als „Fliegende Bauten“ eingruppiert. Kurz erklärt, können diese jederzeit wieder zerlegt und wiederholt aufgebaut werden, da keine feste Beziehung zum Aufstellort vorliegt. Da Sie bei Gartenpavillons ein Fundament gießen und so für eine feste Verbindung mit dem Aufstellort sorgen, fallen diese nicht in die Kategorie der Fliegenden Bauten.

Gartenpavillon: Genehmigungsfrei oder nicht?

Die für Sie wichtigste Frage kann also bereits jetzt beantwortet werden: Darf der Gartenpavillon überhaupt das ganze Jahr über im Garten stehen bleiben? Die Antwort ist eindeutig: ja. Unabhängig davon, ob Sie in einem Reihenhaus mit Garten leben oder Mieter einer Wohnung oder Hauses inklusive eines Gartenbereiches sind, das Aufstellen eines Pavillons ist nicht untersagt.

Jedoch kann aus Ihrer genehmigungsfreien, baulichen Anlage doch schnell eine baugenehmigungspflichtige werden. Gründe hierfür sind u.a. die zugelassene Größe, wie im Folgenden genauer eruiert wird.

Öffentlich-rechtliche Vorschriften im Detail

Welche Größe ist erlaubt?

Die Pavillon-Größe ist entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Wie bereits angekündigt, gelten hier pro Bundesland unterschiedliche Richtwerte. Gemessen wird die Größe anhand der Fläche, auf welcher der Pavillon aufgestellt werden soll, in Kubikmetern. Überschreitet Ihr Pavillon den von Ihrem Bundesland festgelegten Wert, sind Sie verpflichtet eine Baugenehmigung einzuholen.

Welche Dokumente Sie für den Bauantrag einreichen müssen, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt. Halten Sie den Richtwert jedoch ein, benötigen Sie keine Genehmigung und das Aufstellen Ihres Pavillons wird als ein genehmigungsfreies Vorhaben bewertet.

Eines können wir schon einmal vorab verraten: Es existieren keine einheitlichen, baurechtlichen Vorschriften, sondern die Zuständigkeiten obliegen den jeweiligen Landesbauordnungen und Bauämtern der Bundesländer.

Größen-Richtwerte der jeweiligen Bundesländer

In Bayern und Brandenburg darf Ihr Pavillon ein Raumvolumen von bis zu 75 m³ aufweisen, in Rheinland-Pfalz bis zu 50 m³, in Niedersachsen und Baden-Württemberg bis 40 m³ während Sie in Hamburg, Schleswig-Holstein sowie in Nordrhein-Westfalen eine Genehmigung ab 30 m² beantragen müssen. Die Richtwerte jedes einzelnen Bundeslandes können Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen einsehen, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen im 62. Paragrafen der BauO NRW.

BundeslandRaumvolumen/FlächeHinweis
BayernBis zu 75 m³
BrandenburgBis zu 75 m³
Rheinland-PfalzBis zu 50 m³
NiedersachsenBis zu 40 m³
Baden-WürttembergBis zu 40 m³
HamburgAb 30 m²Genehmigung erforderlich
Schleswig-HolsteinAb 30 m²Genehmigung erforderlich
Nordrhein-WestfalenAb 30 m²Genehmigung erforderlich

So kann z.B. unser Gartenpavillon 3x3 m mit einem Raumvolumen von ca. 24,3 m³ (gemessen anhand der Firsthöhe) in all den genannten Bundesländern genehmigungsfrei aufgebaut werden (Stand: April 2021).

Was müssen Sie beim Standort beachten?

Neben der Pavillon-Größe sollten Sie ebenfalls den Standort des Pavillon-Zeltes beachten. Das Baurecht unterscheidet hier zwischen Bebauungsgebieten und Außenbereichen. Mit Bebauungsgebieten sind Wohnsiedlungen gemeint, während Außenbereiche dem § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zufolge Standorte ohne Bebauungsplan sind oder nicht zu einem bebauten Ortskern gehören. Als solche zählen z.B. forst- und landwirtschaftliche Flächen. Für Pavillons im Außenbereich ist häufig eine Baugenehmigung Pflicht, selbst wenn dieselben Produkte innerorts genehmigungsfrei sind.

Sind Sie sich mit Ihrem Grundstück unsicher und möchten auf der sicheren Seite sein, empfehlen wir Ihnen Ihre zuständige Gemeinde zu kontaktieren.

Was besagt der vertragsgemäße Gebrauch?

Beabsichtigen Sie in Ihrem Pavillon-Zelt zu wohnen, eine Toilette oder eine Kochnische einzubauen? Wenn ja, planen Sie bauliche Veränderungen, die wiederum eine Genehmigung erfordern. In manchen Bundesländern zählen selbst Heizgebläse zu dieser Kategorie sowie Bauten, die nicht einstöckig sind. Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt und kümmern Sie sich um eine Baugenehmigung.

Schließlich möchten Sie diese zur Garten-Nutzung oder Gartengestaltung einsetzen und keine baulichen Veränderungen vornehmen.

Welche Regeln gelten für die Grundstücksgrenze?

Möchten Sie den Pavillon an der Grenze Ihres Grundstücks aufstellen, sollten Sie die nachfolgendes wissen:

  • muss abseits von öffentlichen Wegen sein.
  • darf eine Höhe von maximal 3 Metern bei einer Gesamtlänge von 9 Metern auf der Nachbargrenze nicht überschreiten.
  • darf an der Grundstücksgrenze keine Feuerstellen oder Extra-Aufenthaltsräume besitzen.
  • ist nicht an der Grenze zulässig, insofern Nebenanlagen hier im Bebauungsplan verboten sind.

Terrassenüberdachung beim Miethaus

Sie sind Mieter eines gemieteten Reihenhauses und unsicher, ob Sie einen Pavillon als Terrassenüberdachung einsetzen können, da das benachbarte Gebäude gleich nebenan liegt? Da können wir Sie beruhigen, denn: Genau ein solcher verhandelter Fall lag bereits dem Landgericht Hamburg vor. Hier klagte der Vermieter eines Reihenhauses über die Terrassenüberdachung seiner Mieter. Das Urteil wurde zugunsten der Mieter gefällt.

Die Begründung des Gerichts: Das dauerhafte Aufstellen eines Pavillons auf der Terrasse überschreitet nicht den normalen Mietgebrauch und ist daher zulässig. Das Gericht verglich das Pavillon-Zelt sogar mit einem großen Sonnenschirm, der als Wetterschutz diene.

Müssen Nachbarn Ihre Zustimmung zum Pavillon geben?

Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, Ihre Nachbarn über Ihr Bauvorhaben zu informieren oder deren Zustimmung einzuholen. Wir raten Ihnen jedoch, sich mit Ihren Nachbarn zu unterhalten. Haben diese beispielsweise in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit den vorherigen Eigentümern Ihres Grundstücks gemacht und wurden nicht über Ihr Vorhaben in Kenntnis gesetzt, könnten Sie Schwierigkeiten haben ein gutes Verhältnis zu etablieren.

Genießen Pavillons in Kleingärten Sondergenehmigungen?

Sondergenehmigung ist in diesem spezifischen Fall nicht das passende Wort, denn Kleingärten bzw. Schrebergarten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz. Anders als bei Ihrem Garten daheim, pachten Sie bei einem Kleingartenverein einen Garten, sodass dieser zu einer Art Mietsache für Sie wird. Hier muss keine Baugenehmigung beantragt werden, denn das Bundeskleingartengesetz sowie die Gesetze Ihres Kleingartenvereins haben eigene Richtlinien aufgestellt (insofern diese eingehalten werden).

Dem Bundeskleingartengesetz zufolge darf ein Kleingarten höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche besitzen „einschließlich überdachten Freisitzes“ (§ 3, BkleingG). Wie auch die Landesbauordnung besagt, darf dieser Freisitz nicht zu Wohnzwecken umfunktioniert werden und häufig ist nur ein Pavillon pro Garten erlaubt. Aber hier gibt es selbstverständlich auch Ausnahmen pro Kleingartenkolonie.

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