Für viele Eigenheimbesitzer gehört ein Gartenhaus einfach zum Garten dazu. Ein Gartenhaus kann ein praktischer Ort für die Aufbewahrung von Gartengeräten sein oder als gemütlicher Rückzugsort im eigenen Garten dienen. Bevor Sie zum Bohrer greifen, sollten Sie allerdings vorab klären, ob für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung nötig ist.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist, welche Vorschriften Sie beachten müssen und wie Sie Ihr Projekt erfolgreich umsetzen können.
Ob Sie Ihr Gartenhaus, Ihren Pavillon oder Schuppen ohne Baugenehmigung bauen dürfen, hängt vor allem von der geplanten Größe des Gartenhauses ab. Das hängt vor allem von der Größe des Gartenhauses ab. Hier gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, was erlaubt ist und was nicht.
Die Landesbauordnungen der Bundesländer regeln, ab welcher Größe Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchen. Die Einzelheiten sind in den verschiedenen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.
Grundsätzlich ist für jede bauliche Anlage eine Baugenehmigung erforderlich, es gibt jedoch Ausnahmen. Ob Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Wichtig: Auch wenn Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei ist, müssen Sie sich an andere Vorschriften wie Abstandsflächen und den Brandschutz halten. Informieren Sie sich daher vorab gründlich!
Die meisten Bauordnungen der Bundesländer sehen zwar keine Baugenehmigung für reine Gerätehäuser vor, aber sobald ein Gartenhaus für den Wohngebrauch eingerichtet wird, gelten diese Ausnahmen nicht mehr. Was genau ein Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnungen ist, umfasst Räume, die nicht nur für vorübergehende Aufenthalte eingerichtet sind. Dies kann beispielsweise eine Küchenzeile mit Kochmöglichkeiten, ein Kaminofen oder eine andere feste Heizung, eine Toilette, eine Dusche oder Betten (nicht nur Gartenliegen) umfassen.
Wenn Sie im Garten ein Gartenhaus mit Feuerstätte oder Toilette planen, brauchen Sie in allen Bundesländern eine Baugenehmigung. Denn: Genehmigungspflichtig sind i. d. R.
Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
Wenn Ihr geplantes Gartenhaus diese Kriterien erfüllt, können Sie mit dem Bau beginnen, ohne eine Genehmigung beantragen zu müssen. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle anderen Vorgaben, wie die Abstandsflächen, einhalten.
Es besteht aber trotz der Genehmigungsfreiheit keine Rechtsfreiheit. Berücksichtige, dass trotz Regelung auf Ebene des Bundeslandes auch Gemeinden weitere Vorschriften zur Bebauung erlassen können. Für Kleingärten bestehen eigene Vorschriften nach dem Bundeskleingartengesetz. Demnach brauchen Kleingärtner keine Baugenehmigung für ein Gartenhaus, wenn es höchstens 24 Quadratmeter groß ist. Alle Angaben zum Baurecht betreffen immer die Besitzer eines Grundstücks. Als Mieter wendest du dich zunächst an deinen Vermieter, wenn du ein Gartenhaus o. Ä.
Bis zu welcher Größe ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist, unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich. Im Folgenden haben wir dir generelle und regionale Vorschriften der einzelnen Bundesländer zusammengefasst. Bitte berücksichtige, dass Änderungen und örtliche Abweichungen zur Genehmigungspflicht möglich sind.
Die Bauordnungen der Bundesländer legen fest, bis zu welcher Größe ein Gartenhaus keinen Bauantrag benötigt. In einigen Bundesländern (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) richtet sich dies nach der Grundfläche in Quadratmetern, während in den anderen Bundesländern der Brutto-Rauminhalt, früher als "umbauter Raum" bezeichnet, maßgeblich ist.
Checken Sie die Regelungen mithilfe Ihres Bebauungsplans. Welche Vorschriften für Ihr Bauprojekt gelten, regelt die Landesbauordnung für Ihr Bundesland.
Hier eine Übersicht (Achtung, die Angaben können sich ändern. Bitte immer die aktuelle Landesbauordnung prüfen):
| Bundesland | Genehmigungsfreie Größe |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Gartenhäuser bis 40 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Bayern | Gartenhäuser bis 75 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Berlin | Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Brandenburg | Gartenhäuser bis 75 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Bremen | Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Hamburg | Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Hessen | Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Niedersachsen | Gartenhäuser bis 40 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Nordrhein-Westfalen | Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Rheinland-Pfalz | Gartenhäuser bis 50 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Saarland | Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Sachsen | Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Sachsen-Anhalt | Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Schleswig-Holstein | Gartenhäuser bis 30 m³ sind genehmigungsfrei. |
| Thüringen | Gartenhäuser bis 10 m³ sind genehmigungsfrei. |
Ein wichtiger Punkt bei der Gartenhausplanung ist die Einhaltung der Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken. Die Landesbauordnungen legen fest, dass für Gebäude auf dem Grundstück Abstandsflächen zum Nachbarn einzuhalten sind.
Laut Bauordnung gilt in der Regel ein Mindestabstand von 3 Metern. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Diese Abstandsregelungen stammen aus der länderübergreifenden "Musterbauordnung" (MVO), die zur Vereinheitlichung der verschiedenen Landesbauordnungen dient.
Tipp: Klären Sie frühzeitig mit Ihren Nachbarn ab, ob diese mit einer Grenzbebauung einverstanden sind. Eine gute Nachbarschaft erleichtert das Bauvorhaben erheblich.
Wenn Ihr Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen. Für die Einreichung des Bauantrags benötigen Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser mit einer Bauvorlageberechtigung für Ihr Bundesland. Bauvorlageberechtigt sind insbesondere Architekten und Bauingenieure sowie je nach Bundesland entsprechend qualifizierte Personen.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
Je nach Bauvorhaben können weitere Dokumente erforderlich sein. Es lohnt sich, im Vorfeld Kontakt mit der Behörde aufzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde enthält wichtige Informationen darüber, wie und was auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf. Hier finden Sie Vorgaben zu:
Die zusätzlichen Vorschriften können die Optik, die Dachform, erforderliche Grenzabstände und die zulässige Höhe betreffen. Es kann auch vorkommen, dass keine Nebengebäude erlaubt sind, obwohl dies eher ungewöhnlich ist.
Tipp: Prüfen Sie den Bebauungsplan vor der Gartenhausplanung, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den lokalen Vorschriften entspricht.
Wer ohne die erforderliche Baugenehmigung baut, riskiert rechtliche Konsequenzen. So mancher Gartenbesitzer sagt sich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und baut das Gartenhaus einfach trotzdem − obwohl eigentlich eine Baugenehmigung nötig wäre.
Zu den möglichen Folgen gehören:
Allerdings ist das Risiko groß, irgendwann mit dem „schwarz“ aufgestellten Gartenhaus aufzufliegen. Denn selbst wenn die Behörde Ihnen nicht auf die Schliche kommt, ist mit missgünstigen Nachbarn zu rechnen, die das Bauamt aufs Gartenhäuschen aufmerksam machen. Gehen Sie also lieber auf Nummer Sicher und melden Sie Ihr Gartenhaus an.
Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich vor Baubeginn gründlich informieren und alle erforderlichen Genehmigungen einholen.
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