Der Haarausfall durch eine Chemotherapie, Alopezie oder hormonelle Veränderungen ist für viele Betroffene ein tiefer Einschnitt. Neben der emotionalen Belastung kommt schnell auch die ganz praktische Frage auf: „Wie viel zahlt meine Krankenkasse eigentlich für eine Perücke?“ Genau hier möchten wir Ihnen Sicherheit geben. Denn die gute Nachricht lautet: In den meisten Fällen beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten - oft sogar in erheblichem Umfang.
Dieser Wegweiser schafft Klarheit über die Kostenbeteiligung von Krankenkassen bei Perücken. Die Übernahme der Kosten für Perücken durch Krankenkassen variiert und hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Krankenkasse selbst sowie das Bundesland, in dem sie ihren Sitz hat.
Grundsätzlich gilt: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, haben Sie Anspruch auf eine Perücke. Dazu gehören Haarausfall durch eine Chemotherapie, durch Frontal fibrosierende Alopezie, durch andere Formen von Alopezie oder hormonelle Ursachen. In all diesen Fällen kann Ihr behandelnder Arzt ein Rezept ausstellen. Mit diesem Rezept ist die Krankenkasse verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten. Die Höhe variiert jedoch stark - und genau hier entstehen oft Unsicherheiten.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass alle Angaben zu Zuschüssen ohne Gewähr sind und Änderungen sowie Ausnahmen möglich sind. Diese Informationen basieren auf Erfahrungswerten. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Krankenkasse.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Perücken oft nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Um genaue Informationen zur Kostenübernahme zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt zu treten.
Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen, auch wenn Ihre Krankenkasse hier nicht aufgeführt ist. Bei Fragen zu nicht gelisteten Zuschüssen kontaktieren Sie uns oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die Grundvoraussetzung für ein Rezept einer Perücke ist eine Erkrankung oder Therapie, die zu dauerhaftem oder temporären Haarausfall führt. Hausärzte, Dermatologen oder Ihre behandelnde Klinik oder Ihr Krankenhaus stellen Ihnen das Rezept aus. In den meisten Fällen erhalten Patienten, die eine Strahlenbehandlung (Chemotherapie) erhalten oder unter einer Form der Autoimmunkrankheit Alopecia Areata leiden eine Perücke oder ein Haarteil. Auch psychischer Stress, genetische Veranlagung oder die Einnahme von Medikamenten können der Grund für Haarausfall sein und den Kauf von Perücken und Haarteilen verursachen. In allen Fällen steht Ihnen hier eine Perücke von Ihrer Krankenkasse zu.
Patienten, die unter Haarausfall leiden, haben in jedem Fall das Recht mit Erhalt von einem Rezept, auf einen Haarersatz in Form von Perücken und Haarteilen. Unterschieden wird hierbei in Kunsthaarperücken und Echthaarperücken beziehungsweise Haarteile. In den meisten Fällen werden Perücken mit Kunsthaar verordnet, sollte der Grund für die Notwendigkeit für das Tragen einer Perücke bis auf die Krankheit selbst nicht weiter erläutert werden. Wenn Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen Dauerträger einer Perücke sind, und auf Ihre Perücke angewiesen sind, kann dies natürlich in Ihrem Rezept eingetragen werden. Ihre Krankenkasse hat dadurch die Möglichkeit Ihnen eine Perücke auf Rezept aus Echthaar zu bewilligen.
Echthaar ist grundsätzlich qualitativer als Kunsthaar. In vielen Fällen kommen durch eine Allergie oder die Unverträglichkeit von den synthetischen Kunsthaaren nur Perücken und Haarteile aus Echthaar in Frage. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, wird Ihr Arzt Ihnen dies auf ihrem Rezept bescheinigen und Sie haben grünes Licht für den Kauf einer Perücke aus Echthaar.
Die Zuschüsse sind je nach Krankenkasse und Diagnose unterschiedlich. Während Kunsthaarperücken häufig vollständig übernommen werden, ist bei Echthaarperücken meist ein Eigenanteil in Form einer Mehrkostenerklärung nötig. Dieser Eigenanteil kann zwischen wenigen hundert und über eintausend Euro liegen.
Dies ist ähnlich wie bei den Zuschussbeträgen für Perücken und Haarteile. Die Krankenkassen haben auch hier unterschiedliche Regelungen. In den meisten Fällen jedoch gilt, dass eine Perücke aus Kunsthaar, im Gegensatz zu einer Perücke aus Echthaar, bis zu 2 Mal im Jahr von Ihrer Krankenkasse mit Hilfe von einem Rezept übernommen wird. Sollten Sie jedoch ein Rezept für Perücken aus Echthaar besitzen, so können Sie dieses ein Mal in Jahr einlösen. Sollten Sie Mitglied einer Ersatzkasse sein, gibt es sogar die Möglichkeit jedes Jahr 2 Perücken aus Kunsthaar oder eine Perücke aus Echthaar zu bekommen.
Nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und Erkundigen Sie sich über Ihre Leistungen genauestens. In Einzelfällen wie zum Beispiel frühzeitiger Verschleiß von Perücken wegen einer beruflichen Tätigkeit oder anderen Sonderfällen ist eine zusätzliche Bewilligung der Krankenkassen möglich. Hierbei können wir Ihnen gerne weiterhelfen! Bei weiteren Fragen rund um Perücken und Haarteile auf Rezept oder Krankenkassen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Ein erster wichtiger Schritt ist die Erstattungshöhe: Das Tool ermöglicht es, schnell und unkompliziert herauszufinden, wie hoch die Erstattung einer Krankenkasse speziell für Kunsthaarperücken ausfällt. Nach Auswahl von Kassenart und spezifischer Krankenkasse zeigt es die aktuellen Erstattungsbeträge sowie die Versorgungszeiträume (Stand: 16.02.2024, basierend auf BVZ-Verträgen).
Beispielsweise übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg 360,00 € Euro für Perücken und Haarteile aus Kunsthaar während die AOK Niedersachsen einen etwas niedrigeren Betrag übernehmen. Für eine exakte Angabe der Kostenübernahme Ihrer Perücke fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Servicemitarbeiter stehen Ihnen zur Hilfe bei der Anschaffung Ihrer neuen Perücke.
Hinweis: Die genannten Beträge sind Beispiele und können je nach individueller Krankenkasse abweichen. Bei Kunsthaarperücken ist das oft der Fall. Die Intervalle unterscheiden sich. Manche Kassen zahlen alle 6 Monate, andere alle 12 oder 24 Monate.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Zuschüsse verschiedener Krankenkassen. Bitte beachten Sie, dass es sich um Richtwerte handelt und die tatsächlichen Beträge abweichen können. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
| Krankenkasse | Telefon | Höchstzuschuss für Kunsthaar | Zuschussintervall | Höchstzuschuss für Echthaar | Zuschussintervall |
|---|---|---|---|---|---|
| AOK Baden-Württemberg | 0800 26 52 965 | 220 €, bei speziellen Diagnosen 360 €* | alle 12 Monate | 980-1140 | 12 Monate bei spezieller Diagnose |
| AOK Bayern | 0800 2246465 | 250-350€* | alle 12 Monate | 720€* | 12 Monate bei spezieller Diagnose |
| AOK Hessen | 0800 0000255 | 205€* | alle 12 Monate | 1025,00€* | 12 Monate bei spezieller Diagnose |
| AOK Niedersachsen | 0800 0265637 | 360€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| AOK Nordost | 0800 2650800 | 360€* | alle 12 Monate | 910€* | 12 Monate bei spezieller Diagnose |
| AOK Nordwest | 0800 26 55 000 | 360€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| AOK Rheinland/ Hamburg | 0800 2246465 | 360€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 0800 47 72 000 | 300€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| AOK Plus | 0800 10 59 000 | 310€* | alle 12 Monate | 910€* | alle 12 Monate bei spezieller Diagnose |
| AOK Sachsen-Anhalt | 0800 22 65 726 | 102,26€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| Barmer GEK | 0800 33 31 010 | 419,40€* | alle 6 Monate | 1093,34 | alle 12 Monate |
| BIG direkt gesund | 0800 54 56 54 56 | 380,80€* | alle 12 Monate | 915€* | alle 12 Monate |
| BKK Bahn | 0800 22 46 255 | 350€* | alle 12 Monate | 1290€* | alle 12 Monate |
| BKK Mobil Oil | 0800 25 50 800 | 386,28 € | alle 6 Monate | 905 € | alle 12 Monate |
| BKK Novatis | 0800 66 48 233 | 360,00€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| BKK pronova | 0441 92 51 38 49 49 | 340,00€* | alle 12 Monate | spezielle Diagnose notwendig | -- |
| DAK | 040 32 53 25 555 | 419,40€* | alle 6 Monate | 1093,34€* | alle 12 Monate |
| HEK | 0800 02 13 213 | 419,40€* | alle 6 Monate | 1093,34€* | alle 12 Monate |
| HKK | 0800 25 55 444 | 419,40€* | alle 6 Monate | 1093,34€* | alle 12 Monate |
| IKK Brandenburg & Berlin | 0800 88 33 244 | 392,70€* | alle 12 Monate | spezielle Diagnose notwendig | -- |
| IKK Classic | 0800 455 11 11 | 350 € | alle 12 Monate | 905€, bei Folgeversorgungen 833€ | alle 12 Monate |
| IKK gesund plus | 0800 85 79 840 | 290,00€* | alle 12 Monate | spezielle Diagnose notwendig | alle 12 Monate |
| IKK Nord | 0800 45 57 378 | 368,90€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| IKK Südwest | 0800 01 19 119 | 290,00€* | alle 12 Monate | 590,00€* | alle 12 Monate |
| KKH | 0800 55 48 64 05 54 | 419,40€* | alle 6 Monate | 1093,34€* | alle 12 Monate |
| Knappschaft | 0800 0200501 | 350€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| Securvita | 040 38 60 800 | 290,00€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| Siemens BK | 0800 072 572 570 00 | 590€* | alle 12 Monate | -- | -- |
| TK | 0800 285 85 85 | 419,40€* | alle 6 Monate | 1093,34€* | alle 12 Monate |
* alle Zuschüsse und Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen, Abweichungen und Außnahmen können bei jeder Bewilligung entstehen. Alle Daten sind auf der Basis von eigenen Erfahrungen und Zuschüssen ermittelt wurden. Wenn Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, müssen Sie von allen Zuschüssen 10€ abziehen.
Da alle Perücken und Haarteile anders ausfallen und nicht auf jede Kopfform passen, haben Sie bei uns die einzigartige Möglichkeit sich drei Ihrer favorisierten Perücken per Rechnung zu kaufen und zukommen zu lassen. Entscheiden Sie dann nach Anprobe und Begutachtung der Perücken und Haarteile, welche Ihnen am meisten zusagt und Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Die Perücken, die Ihnen nicht zusagen, können Sie einfach wieder an uns zurücksenden. Perücken und Haarteile auf Rechnung zu kaufen ist für Sie die bequemste Art und Weise sich eine Perücke anzuschaffen. Wir bieten Ihnen den bestmöglichen Service und stehen Ihnen bei allen erdenklichen Fragen im Bezug auf den Kauf einer Perücke auf Rechnung zur Seite!
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