Kostenübernahme für Perücken durch Krankenkassen: Ein umfassender Leitfaden

Der Haarausfall durch eine Chemotherapie, Alopezie oder hormonelle Veränderungen ist für viele Betroffene ein tiefer Einschnitt. Neben der emotionalen Belastung kommt schnell auch die ganz praktische Frage auf: „Wie viel zahlt meine Krankenkasse eigentlich für eine Perücke?“ Genau hier möchten wir Ihnen Sicherheit geben. Denn die gute Nachricht lautet: In den meisten Fällen beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten - oft sogar in erheblichem Umfang.

Dieser Wegweiser schafft Klarheit über die Kostenbeteiligung von Krankenkassen bei Perücken. Die Übernahme der Kosten für Perücken durch Krankenkassen variiert und hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Krankenkasse selbst sowie das Bundesland, in dem sie ihren Sitz hat.

Grundsätzlich gilt: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, haben Sie Anspruch auf eine Perücke. Dazu gehören Haarausfall durch eine Chemotherapie, durch Frontal fibrosierende Alopezie, durch andere Formen von Alopezie oder hormonelle Ursachen. In all diesen Fällen kann Ihr behandelnder Arzt ein Rezept ausstellen. Mit diesem Rezept ist die Krankenkasse verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten. Die Höhe variiert jedoch stark - und genau hier entstehen oft Unsicherheiten.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass alle Angaben zu Zuschüssen ohne Gewähr sind und Änderungen sowie Ausnahmen möglich sind. Diese Informationen basieren auf Erfahrungswerten. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Krankenkasse.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Perücken oft nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Art der Erkrankung: Die medizinische Notwendigkeit muss von einem Arzt festgestellt und dokumentiert werden.
  • Art der Perücke: Ob Echthaar oder Kunsthaar, die Art der Perücke spielt eine Rolle.
  • Kostenrahmen: Krankenkassen haben meist feste Beträge, die sie für Perücken übernehmen.
  • Regionale Unterschiede: Je nach Bundesland und Krankenkasse können die Zuschüsse variieren.

Um genaue Informationen zur Kostenübernahme zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt zu treten.

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen, auch wenn Ihre Krankenkasse hier nicht aufgeführt ist. Bei Fragen zu nicht gelisteten Zuschüssen kontaktieren Sie uns oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie bekomme ich ein Rezept für eine Perücke?

Die Grundvoraussetzung für ein Rezept einer Perücke ist eine Erkrankung oder Therapie, die zu dauerhaftem oder temporären Haarausfall führt. Hausärzte, Dermatologen oder Ihre behandelnde Klinik oder Ihr Krankenhaus stellen Ihnen das Rezept aus. In den meisten Fällen erhalten Patienten, die eine Strahlenbehandlung (Chemotherapie) erhalten oder unter einer Form der Autoimmunkrankheit Alopecia Areata leiden eine Perücke oder ein Haarteil. Auch psychischer Stress, genetische Veranlagung oder die Einnahme von Medikamenten können der Grund für Haarausfall sein und den Kauf von Perücken und Haarteilen verursachen. In allen Fällen steht Ihnen hier eine Perücke von Ihrer Krankenkasse zu.

Kunsthaar oder Echthaar: Was steht mir zu?

Patienten, die unter Haarausfall leiden, haben in jedem Fall das Recht mit Erhalt von einem Rezept, auf einen Haarersatz in Form von Perücken und Haarteilen. Unterschieden wird hierbei in Kunsthaarperücken und Echthaarperücken beziehungsweise Haarteile. In den meisten Fällen werden Perücken mit Kunsthaar verordnet, sollte der Grund für die Notwendigkeit für das Tragen einer Perücke bis auf die Krankheit selbst nicht weiter erläutert werden. Wenn Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen Dauerträger einer Perücke sind, und auf Ihre Perücke angewiesen sind, kann dies natürlich in Ihrem Rezept eingetragen werden. Ihre Krankenkasse hat dadurch die Möglichkeit Ihnen eine Perücke auf Rezept aus Echthaar zu bewilligen.

Echthaar ist grundsätzlich qualitativer als Kunsthaar. In vielen Fällen kommen durch eine Allergie oder die Unverträglichkeit von den synthetischen Kunsthaaren nur Perücken und Haarteile aus Echthaar in Frage. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, wird Ihr Arzt Ihnen dies auf ihrem Rezept bescheinigen und Sie haben grünes Licht für den Kauf einer Perücke aus Echthaar.

Die Zuschüsse sind je nach Krankenkasse und Diagnose unterschiedlich. Während Kunsthaarperücken häufig vollständig übernommen werden, ist bei Echthaarperücken meist ein Eigenanteil in Form einer Mehrkostenerklärung nötig. Dieser Eigenanteil kann zwischen wenigen hundert und über eintausend Euro liegen.

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Wie oft stehen mir Perücken zu?

Dies ist ähnlich wie bei den Zuschussbeträgen für Perücken und Haarteile. Die Krankenkassen haben auch hier unterschiedliche Regelungen. In den meisten Fällen jedoch gilt, dass eine Perücke aus Kunsthaar, im Gegensatz zu einer Perücke aus Echthaar, bis zu 2 Mal im Jahr von Ihrer Krankenkasse mit Hilfe von einem Rezept übernommen wird. Sollten Sie jedoch ein Rezept für Perücken aus Echthaar besitzen, so können Sie dieses ein Mal in Jahr einlösen. Sollten Sie Mitglied einer Ersatzkasse sein, gibt es sogar die Möglichkeit jedes Jahr 2 Perücken aus Kunsthaar oder eine Perücke aus Echthaar zu bekommen.

Nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und Erkundigen Sie sich über Ihre Leistungen genauestens. In Einzelfällen wie zum Beispiel frühzeitiger Verschleiß von Perücken wegen einer beruflichen Tätigkeit oder anderen Sonderfällen ist eine zusätzliche Bewilligung der Krankenkassen möglich. Hierbei können wir Ihnen gerne weiterhelfen! Bei weiteren Fragen rund um Perücken und Haarteile auf Rezept oder Krankenkassen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Kostenübernahme durch die AOK Rheinland/Hamburg und andere Krankenkassen

Ein erster wichtiger Schritt ist die Erstattungshöhe: Das Tool ermöglicht es, schnell und unkompliziert herauszufinden, wie hoch die Erstattung einer Krankenkasse speziell für Kunsthaarperücken ausfällt. Nach Auswahl von Kassenart und spezifischer Krankenkasse zeigt es die aktuellen Erstattungsbeträge sowie die Versorgungszeiträume (Stand: 16.02.2024, basierend auf BVZ-Verträgen).

Beispielsweise übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg 360,00 € Euro für Perücken und Haarteile aus Kunsthaar während die AOK Niedersachsen einen etwas niedrigeren Betrag übernehmen. Für eine exakte Angabe der Kostenübernahme Ihrer Perücke fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Servicemitarbeiter stehen Ihnen zur Hilfe bei der Anschaffung Ihrer neuen Perücke.

Hinweis: Die genannten Beträge sind Beispiele und können je nach individueller Krankenkasse abweichen. Bei Kunsthaarperücken ist das oft der Fall. Die Intervalle unterscheiden sich. Manche Kassen zahlen alle 6 Monate, andere alle 12 oder 24 Monate.

Überblick über Zuschüsse verschiedener Krankenkassen (Stand: 16.02.2024)

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Zuschüsse verschiedener Krankenkassen. Bitte beachten Sie, dass es sich um Richtwerte handelt und die tatsächlichen Beträge abweichen können. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Krankenkasse Telefon Höchstzuschuss für Kunsthaar Zuschussintervall Höchstzuschuss für Echthaar Zuschussintervall
AOK Baden-Württemberg 0800 26 52 965 220 €, bei speziellen Diagnosen 360 €* alle 12 Monate 980-1140 12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Bayern 0800 2246465 250-350€* alle 12 Monate 720€* 12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Hessen 0800 0000255 205€* alle 12 Monate 1025,00€* 12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Niedersachsen 0800 0265637 360€* alle 12 Monate -- --
AOK Nordost 0800 2650800 360€* alle 12 Monate 910€* 12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Nordwest 0800 26 55 000 360€* alle 12 Monate -- --
AOK Rheinland/ Hamburg 0800 2246465 360€* alle 12 Monate -- --
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 0800 47 72 000 300€* alle 12 Monate -- --
AOK Plus 0800 10 59 000 310€* alle 12 Monate 910€* alle 12 Monate bei spezieller Diagnose
AOK Sachsen-Anhalt 0800 22 65 726 102,26€* alle 12 Monate -- --
Barmer GEK 0800 33 31 010 419,40€* alle 6 Monate 1093,34 alle 12 Monate
BIG direkt gesund 0800 54 56 54 56 380,80€* alle 12 Monate 915€* alle 12 Monate
BKK Bahn 0800 22 46 255 350€* alle 12 Monate 1290€* alle 12 Monate
BKK Mobil Oil 0800 25 50 800 386,28 € alle 6 Monate 905 € alle 12 Monate
BKK Novatis 0800 66 48 233 360,00€* alle 12 Monate -- --
BKK pronova 0441 92 51 38 49 49 340,00€* alle 12 Monate spezielle Diagnose notwendig --
DAK 040 32 53 25 555 419,40€* alle 6 Monate 1093,34€* alle 12 Monate
HEK 0800 02 13 213 419,40€* alle 6 Monate 1093,34€* alle 12 Monate
HKK 0800 25 55 444 419,40€* alle 6 Monate 1093,34€* alle 12 Monate
IKK Brandenburg & Berlin 0800 88 33 244 392,70€* alle 12 Monate spezielle Diagnose notwendig --
IKK Classic 0800 455 11 11 350 € alle 12 Monate 905€, bei Folgeversorgungen 833€ alle 12 Monate
IKK gesund plus 0800 85 79 840 290,00€* alle 12 Monate spezielle Diagnose notwendig alle 12 Monate
IKK Nord 0800 45 57 378 368,90€* alle 12 Monate -- --
IKK Südwest 0800 01 19 119 290,00€* alle 12 Monate 590,00€* alle 12 Monate
KKH 0800 55 48 64 05 54 419,40€* alle 6 Monate 1093,34€* alle 12 Monate
Knappschaft 0800 0200501 350€* alle 12 Monate -- --
Securvita 040 38 60 800 290,00€* alle 12 Monate -- --
Siemens BK 0800 072 572 570 00 590€* alle 12 Monate -- --
TK 0800 285 85 85 419,40€* alle 6 Monate 1093,34€* alle 12 Monate

* alle Zuschüsse und Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen, Abweichungen und Außnahmen können bei jeder Bewilligung entstehen. Alle Daten sind auf der Basis von eigenen Erfahrungen und Zuschüssen ermittelt wurden. Wenn Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, müssen Sie von allen Zuschüssen 10€ abziehen.

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