Die optimale Versicherungsabsicherung für mobile Friseure und Friseursalons

Der eigene Friseursalon ist für viele ein Lebenstraum - ein Ort voller Kreativität, Stil und persönlicher Leidenschaft. Doch mit dem Schritt in die Selbstständigkeit kommen auch unternehmerische Risiken ins Spiel, die nicht zu unterschätzen sind. Ob Haarschnitt, Coloration oder Kosmetik: Als Friseur oder Friseurin tragen Sie täglich Verantwortung - für Ihre Kundschaft, Ihr Team und Ihr gesamtes Inventar.

Friseursalons sind vielfältigen Risiken ausgesetzt - von Personenschäden durch Chemikalien bis zu Einbrüchen oder Wasserschäden. Als Friseurbetrieb tragen Sie täglich Verantwortung - gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden, Ihren Mitarbeitenden und Ihrer eigenen Existenz. Mit der richtigen Absicherung schützen Sie sich vor finanziellen Risiken, die durch Schadensfälle, Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen können.

Im Friseurhandwerk gehört der direkte Kontakt zum Kunden zum Alltag - und damit auch das Risiko, unbeabsichtigt Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden zu verursachen. Ob beim Färben, Schneiden oder Stylen - schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu Schadenersatzforderungen führen. Ein versehentlich verschüttetes Haarfärbemittel auf der Kleidung eines Kunden, eine allergische Reaktion auf ein Pflegeprodukt oder ein Sturz über ein unbeachtetes Kabel reichen aus, um finanzielle Folgen nach sich zu ziehen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich als Friseur um den richtigen Schutz Ihres Geschäfts kümmern.

Die wichtigsten Versicherungen für Friseure und Kosmetikstudios:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Geschäftsinhaltsversicherung
  • Firmenrechtsschutzversicherung

1. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure

Die Betriebshaftpflicht stellt die grundlegende Form der Absicherung gegen Schadenersatzforderungen Dritter dar. Für Friseure und Salons muss eine optimale Versicherung ein verlässliches Risikomanagement aufbauen. Grundstein dafür ist die Betriebshaftpflicht. Um die optimale Betriebshaftpflicht zu finden, empfiehlt sich der Online-Vergleich.

Hier werden aus einer Vielzahl aktueller Angebote zur Betriebshaftpflicht für Friseure die passendsten zusammengestellt und den jeweiligen Anforderungen des Friseurs folgend aufgelistet.

Eine Versicherung, die in Ihrem Beautybetrieb nicht fehlen darf, ist die Betriebshaftpflicht. Diese Versicherung schützt Ihre Existenz, wenn Sie einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Da Sie direkt an Ihren Kunden arbeiten, ist Ihr Risiko die Gesundheit oder das Aussehen eines Ihrer Kunden zu schädigen, höher als in anderen Berufen. Und ausgerechnet solche Personenschäden sind oft sehr teuer. Umso wichtiger ist ein ausreichender Versicherungsschutz für Sie.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Friseure in solchen Fällen vor berechtigten Forderungen Dritter und übernimmt die Kosten für Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden. Gleichzeitig prüft der Versicherer, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind - und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls auch gerichtlich ab. Damit ist nicht nur die wirtschaftliche Sicherheit gewährleistet, sondern auch ein wirksamer Rechtsschutz inkludiert.

Wichtig ist, dass die Police typische Risiken aus dem Friseuralltag einschließt. Dazu zählen etwa Schäden durch Mitarbeitende oder Auszubildende, Produkthaftung für im Salon verkaufte Pflegeprodukte, Umweltschäden durch Chemikalien oder Reinigungsmittel sowie Schlüsselverlust - etwa bei gemieteten Geschäftsräumen. Einige Versicherer bieten auch spezielle Zusatzbausteine für Umweltrisiken (z. B. Rückstau durch Haarreste oder Verstopfungen) oder Schäden im Zusammenhang mit mobilen Dienstleistungen an.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen - insbesondere dann, wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, in gemieteten Räumen arbeiten oder regelmäßig kosmetische Behandlungen mit chemischen Substanzen durchführen.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Freistellung von Schadenersatzforderungen.

  • Personenschäden: Die Deckung für Personenschäden wird in der Betriebshaftpflicht für Friseure jeweils mit einer maximalen Deckungssumme versehen. In der Regel ist sie der Deckungssumme für Sachschäden angeglichen oder höher als diese. Der genaue Wert sollte sich an konkreten Risiken orientieren, wie Größe des Friseurbetriebs und Kundenverkehr. Sie sollte jedoch nicht 2 Mio.
  • Sachschäden: Aus der Deckungssumme speisen sich Entschädigungsleistungen, die nach Sachschäden im Arbeitsbereich des Friseurs entstehen.
  • Vermögensschäden: Kommt es beim Friseur zu Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden erfasst werden können, leistet die Betriebshaftpflicht die Freistellung von Zahlungen aus Vermögensschäden. Als Vermögensschaden zählt bspw.

Die Staffelung der Deckungssummen nach den einzelnen Schadenarten variiert zwischen den verschiedenen Anbietern.

Schadenbeispiele

  • Hautausschlag: Ein Masseur vergisst, seinen Kunden nach Unverträglichkeiten zu fragen und verwendet ein Massageöl, das starke allergische Reaktionen bei dem Kunden hervorruft. Der Kunde muss sich von einem Arzt behandeln lassen und ist für einige Zeit nicht arbeitsfähig. Da er selbstständig ist, erleidet er Einkommenseinbußen. Sowohl für die Behandlungskosten als auch für den Ersatz der finanziellen Einbußen des Kunden kommt die Versicherung des Masseurs auf.
  • Verunreinigte Kleidung: Eine Kundin ist in einem Nagelstudio zur Maniküre. Aus Versehen lässt die Nageldesignerin den Pinsel mit dem dunkelroten Nagellack fallen. Nagellack gelangt sowohl auf die helle Hose als auch die Sandalen ihrer Kundin. Die Versicherung des Beautybetriebs begleicht den entstandenen Schaden.
  • Ausschlag durch verkaufte Pflegeprodukte: Sie vertreiben in Ihrem Friseurgeschäft neben Haarpflege- und -stylingprodukten auch Seife und Handcreme. Mehrere Kunden klagten über Hautrötungen und Ekzemen nach Auftragen Ihres Produktes. Da Sie die Cremes von außerhalb Europas bestellt haben, haften Sie in vollem Umfang wie ein Hersteller selbst. Die Forderungen von je 2.000 Euro summieren sich bei den vielen geschädigten Kunden zu einer hohen Summe, hinzu kommen Anwaltskosten. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Rechtsabwehr und zahlt alle berechtigten Ansprüche im Rahmen Ihrer Produkthaftung.
  • Ruinierte Kleidung: Eine langjährige Kundin kam in Ihren Friseursalon, um sich neue Strähnchen färben und für einen besonderen Anlass auch das Haar von Ihnen legen lassen. Beim Auftragen der Blondierung verschüttete Ihre Mitarbeiterin versehentlich das Töpfchen mit der Blondierungscreme über dem Schoß der Kundin, wodurch deren Designer-Kleidung ruiniert wird. Sie werden auf Schadenersatz verklagt. Die Betriebshaftplicht für Friseure springt ein. Hiscox bezahlt den Schaden.
  • Haarausfall: Ein Fotomodell aus den USA erhielt in Ihrem Friseursalon eine Dauerwelle. Sie reagierte auf die verwendeten Mittel so allergisch, dass ihr großflächig die Haare ausfielen. Das Modell verlor dadurch Engagements für drei Monate. Außerdem erhielt die junge Frau durch diesen für sie als Katastrophe eingestuften Vorfall psychische Probleme, die sie professionell behandeln ließ. Sie verlangt von Ihnen Schadenersatz für den Verdienstausfall und sowie die Bezahlung der Behandlung. Die Betriebshaftpflicht für Friseure springt ein. Hiscox bezahlt den Schaden.
  • Verletzte Haut: Ein Kunde kaufte in Ihrem Nagelstudio eine Creme, die allerdings eine starke Reizung der Haut verursachte. Der Kunde fordert Schmerzensgeld von Ihnen. Da Sie als Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum haften als wären Sie der Hersteller, entsteht Ihnen ein finanzieller Schaden von 15.000 Euro. Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie ab und übernimmt den Schaden.
  • Markenrechtsverletzung durch Influencer-Tätigkeit: Sie bewerben Ihre Produkte und Dienstleistungen über Ihren Social Media Kanal. Bei einem Ihrer Posts ist im Hintergrund prominent das Produkt einer bekannten Marke zu sehen.

Zusatzversicherungen - Je nach Geschäftsmodell kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, bestimmte zusätzliche Leistungen in die Betriebshaftpflicht aufzunehmen. Das entscheidet wesentlich der konkrete Tätigkeitsbereich des Friseurs. Versichert werden können u.a.

Kostenbeispiel

Betriebshaftpflicht ab 5,76 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer; Betriebsart: Friseursalon; Umsatz: 30.000 Euro jährlich, Versicherer: Volkswohl Bund, Deckungssummen: 2.000.000 Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden, Selbstbehalt: 1.000 Euro

2. Die Geschäftsinhaltsversicherung für Friseure

Schönheit und Wellness, daran arbeiten Sie für Ihre Kunden. Und darauf sollten Sie sich voll und ganz konzentrieren können. Sorgen um Schäden an der Ausstattung Ihres Betriebs sollte in Ihrem Arbeitsalltag keine Rolle spielen. Sichern Sie deshalb Ihren Beautybetrieb mit einer weiteren Versicherung ab, der Inhaltsversicherung. Werden Ihre Einrichtung, Ihre Waren oder Pflegeprodukte bei einem Brand, durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt, sind Sie mit dieser Gewerbeversicherung gut abgesichert. Bei Bedarf kann diese um eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden.

Die Ausstattung eines Friseursalons ist häufig mit hohen Investitionen verbunden. Von Friseurstühlen über Spezialgeräte bis hin zu hochwertigen Pflegeprodukten - im Schadensfall kann ein Totalverlust schnell existenzbedrohend werden. In einem Friseursalon sind sämtliche Betriebseinrichtungen - darunter Spiegel, Waschplätze, elektronische Geräte wie Föhne oder Glätteisen sowie Lagerbestände an Pflegeprodukten - zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit. Kommt es durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus zu einem Schaden, ersetzt die Geschäftsinhaltsversicherung den Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände.

Versichert sind nicht nur die fest installierte Einrichtung, sondern auch bewegliche Sachen wie Werkzeuge, Kassen, Computer oder Vorräte. Auch Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags oder zerstörte Lagerware durch einen Wasserschaden sind in der Regel mitversichert. Je nach Police lassen sich zusätzlich auch Elementarrisiken (z. B. Starkregen, Überschwemmung) einschließen.

Leistungen der Inhaltsversicherung

Für Friseurbetriebe ist besonders relevant, dass die Geschäftsinhaltsversicherung häufig auch eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung als Ergänzungsbaustein enthält. Wird der Salon durch einen versicherten Schaden für mehrere Tage oder Wochen unbenutzbar, ersetzt der Versicherer laufende Fixkosten sowie entgangenen Gewinn - ein entscheidender Vorteil, um finanzielle Engpässe in der Schließzeit zu vermeiden.

Der Versicherungsschutz greift in der Regel bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte auf Basis des aktuellen Werts der gesamten Einrichtung und Waren kalkuliert werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Im Schadenfall prüft der Versicherer den Umfang und übernimmt die Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturaufwendungen für die beschädigten Gegenstände.

Die Geschäftsinhaltsversicherung zählt somit zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen für Friseursalons.

Die richtige Versicherungsgesellschaft wählen - So geht's!

Schadenbeispiele

  • Einbrecher im Nagelstudio: Der gewaltsame Einbruch in ein Nagelstudio zieht zahlreiche Folgen nach sich: Neben der komplett demolierten Inneneinrichtung stellt die Inhaberin des Studios fest, dass sowohl aus dem Verkaufsraum als auch aus dem Lager sämtliche Produkte entwendet wurden. Die Versicherung des Nagelstudios übernimmt den Schaden.
  • Friseursalon unter Wasser: Bei einem Wasserhahn in einem Beautysalon ist die Dichtung marode. Eines Nachts platzt sie vollständig ab und eine große Menge Wasser tritt aus. Sämtlichen Möbelstücke, die auf dem Boden stehen, sowie Pflegeprodukte, die unten in den Regalen lagern, werden unbrauchbar.
  • Beschädigte Geräte: Während der Urlaubszeit flutete Wasser wegen eines Rohrbruchs Ihre Räumlichkeiten. Das Wasser stieg so hoch, dass alle Steckdosen am unteren Bereich der Wände überschwemmt wurden. Es kam zum Kurzschluss. Durch den Kurzschluss kam es zu einer Überspannung und sämtliche Geräte Ihres Friseursalons gingen kaputt. Die Inhalts- und Elektronikversicherung für Friseure greift ein. Hiscox bezahlt den Schaden.

Kostenbeispiel

Geschäftsinhaltsversicherung ab 3,65 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer und exklusive Betriebsunterbrechungsversicherung; Betriebsart: Massagestudio; Versicherer: Volkswohl Bund; versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch/Diebstahl; Versicherungssumme: 10.000 Euro; Selbstbeteiligung: 2.000 Euro

3. Firmenrechtsschutz für Beautybetriebe

Der Firmenrechtsschutz ist eine Versicherung, die für Ihren Beautybetrieb die Kosten für Rechtsstreitigkeiten übernimmt, sofern diese aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Da sich gerichtliche Auseinandersetzungen häufig nicht vermeiden lassen und zudem in der Regel sehr teuer werden, sichert auch diese Versicherung für Beautybetriebe Ihre finanzielle Existenz.

Leistungen des Firmenrechtsschutzes

Als Friseur mit eigenem Friseursalon oder als mobiler Friseur kann es in Ihrem Berufsalltag mitunter zu Rechtsstreitigkeiten kommen. So kann es für sie als Arbeitgeber manchmal notwendig sein, Mitarbeiter zu entlassen. Doch nicht immer verläuft die Trennung von einem Mitarbeiter friedlich und es kann zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Auch mit dem Vermieter Ihres Friseursalons kann es unter Umständen Uneinigkeiten geben. In diesen und weiteren Fällen kann eine gerichtliche Lösung von Nöten sein - die Kosten für den Prozess werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro gedeckt.

Schadenbeispiele

  • Blechschaden: Eine mobile Friseurin parkt mit Ihrem Wagen vor dem Haus einer Kundin. Durch das Fenster beobachtet sie, wie einer der Nachbarn ihrer Kundin ihren Pkw beim Ausparken streift. Dieser bestreitet jedoch, für den Blechschaden verantwortlich zu sein. Der Fall landet vor Gericht. Ihre Anwaltskosten übernimmt der Gewerberechtsschutz der Friseurin.
  • Streit mit dem Finanzamt: Eine selbstständig tätige Kosmetikberaterin reicht ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein. Der zuständige Sachbearbeiter stellt Abschreibungsbeträge infrage und die Steuerrückzahlung fällt deutlich geringer aus als erwartet. Die Beraterin klagt gegen das Finanzamt. Hier greift der Firmenrechtsschutz.

Kostenbeispiel

Gewerberechtsschutzversicherung ab 7,75 monatlich, inkl. Versicherungssteuer; Branche: Kosmetiksalon; Versicherer: ARAG; Versicherungssumme: unbegrenzt, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Versicherungen und ihre Leistungen:

Versicherung Leistung Beispiele
Betriebshaftpflicht Schutz vor Schadenersatzforderungen Dritter Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden
Geschäftsinhaltsversicherung Ersetzt den Wiederbeschaffungswert bei Schäden am Inventar Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus
Firmenrechtsschutz Übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten Streit mit Mitarbeitern, Vermietern, Behörden

Für Einzelunternehmer beginnen die Beiträge meist schon ab ca. 10-15 € pro Monat. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um die optimale Absicherung für Ihren Friseurbetrieb zu finden - unverbindlich und ohne Verpflichtungen.

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