Mini Haarspray im Handgepäck: Was Sie über die Bestimmungen wissen müssen

Besonders auf langen Flügen können Deo- oder Haarspray im Handgepäck praktisch sein, vor allem, wenn Sie nur mit Handgepäck reisen. Doch oft sind auch unscheinbar wirkende Produkte im Handgepäck stark reguliert. Die Frage, ob und wie Sie Deo, Haarspray und andere Spraydosen im Handgepäck oder Koffer auf Flugreisen mitnehmen dürfen, beschäftigt viele Reisende.

In diesem Artikel klärt Eminent die Frage "Darf man Deo mit ins Flugzeug nehmen?" und erklärt die Regeln und Beschränkungen zur Mitnahme von Aerosolen im Flugzeug.

Allgemeine Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels

Sie können Flüssigkeiten, Sprays und Gels in Ihrem Handgepäck mitnehmen, solange sie jeweils das maximale Volumen von 100 ml nicht überschreiten und in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einer maximalen Füllmenge von einem Liter pro Passagier verpackt sind. Artikel, die dieses vorgeschriebene Volumen überschreiten, sollten Sie im aufgegebenen Gepäck verstauen.

Ausnahmen von den Bestimmungen

  • Sie können eine beliebige Menge an Flüssigkeiten, Sprays und Gels mit an Bord nehmen, die Sie im Duty-free-Bereich gekauft haben, vorausgesetzt, Sie heben den Kaufbeleg auf und die Ware ist in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel verpackt.
  • Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, dürfen mitgeführt werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.

Spezifische Regeln für Deo- und Haarspray

Deo- und Haarspray im Handgepäck

Deo- und Haarspray sind im Handgepäck erlaubt, werden aber wie ganz normale Flüssigkeiten gehandhabt. Das bedeutet, dass diese sich in Behältern von maximal 100 ml Fassungsvermögen befinden müssen und im Flüssigkeitsbeutel verpackt sein müssen.

  • Erlaubt? Ja, mit Beschränkung
  • Welche Richtlinien gelten? Die Richtlinien für Flüssigkeiten (max. 100 ml Fassungsvermögen pro Produkt)
  • Verpackung: Muss im Flüssigkeitsbeutel verpackt sein. Der Flüssigkeitsbeutel darf maximal 1 Liter fassen.

Handgepäck-Regeln der Airlines 2025: Dein Handgepäck wird ABGELEHNT!

Wie wird die Einhaltung der Regeln kontrolliert?

Bei der Handgepäck-Kontrolle überprüft das Personal, ob Sie keine Produkte von über 100 ml dabei haben. Das Personal liest die Beschriftung auf der Dose. Normalerweise steht auf jedem Spray drauf, wie viel beim Kauf drin ist. Sollten Sie eine Dose dabei haben, die mehr als 100 ml angibt, wird diese aussortiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie schon die Hälfte des Inhaltes verbraucht haben.

Was tun, wenn die Spraydose keine Angaben über den Inhalt macht?

Kein Problem. Das Sicherheitspersonal ist geschult und verlässt sich in diesen Fällen auf ihr Augenmaß. Solange Sie sich also sicher sind, dass in die Spraydose wirklich maximal 100 ml passen, sollte es keine Probleme geben.

Sind andere Sprays erlaubt?

Sprays sind nur erlaubt, wenn es sich um Toilettenartikel handelt. Dabei sind „Sprays“ Sprühdosen, die Treibgase beinhalten. Die Mitnahme von Sprays mit Treibgas, die keine Toilettenartikel sind, wird oft verwehrt. Andere Sprays, also ohne Treibgas, unterliegen den gleichen Richtlinien wie Flüssigkeiten. Im Gegensatz zu den Sprays mit Treibgas dürfen hier auch Artikel mit, die keine Toilettenartikel sind.

Warum sind Sprays so stark reguliert?

Flüssigkeiten sind im Handgepäck schon seit 2006 stark reguliert. Das liegt daran, dass damals Anschläge in Flugzeugen mit durchsichtigen Flüssigkeiten geplant waren (Wasserstoffperoxid). Treibgase hingegen sind in den Augen des Sicherheitspersonals Flüssigkeiten auf Steroiden. Diese sind nicht nur flüssig, sondern auch leicht brennbar.

Alternativen zu Deo- und Haarspray

Weit verbreitete Alternativen zum klassischen Deo-Spray sind z.B. Deo-Roller oder Deo-Sticks. Diese Alternativen besitzen keine Treibgase und fallen somit lediglich unter die Richtlinien für Flüssigkeiten. Die Regeln für Flüssigkeiten bleiben immer gleich und sind oben in der Tabelle beschrieben.

  • Auch für Haarspray gibt es Alternativen. Z.B. können Haarschaum, -gel, -wachs oder -öle den gleichen Effekt erzielen.
  • Feste Haarprodukte wie Pomaden oder Haarseifen sind besonders praktisch, da sie nicht als Flüssigkeit gelten und somit keine Einschränkungen unterliegen.

Deo- und Haarspray im Aufgabegepäck

Im Gegensatz zum Handgepäck sind im Aufgabegepäck sämtliche Sprays (auch mit Treibgas) erlaubt, egal ob Toilettenartikel oder nicht. Trotzdem sollten Sie sich bei ungewöhnlich großen Mengen vorher bei der jeweiligen Airline informieren. Bei der Air France und der Lufthansa sind im Aufgabegepäck maximal 2 kg Aerosole erlaubt.

Woher bekomme ich Deo- und Haarspray fürs Handgepäck?

Deo- und Haarspray für das Handgepäck findet man in fast allen Drogeriemärkten. Dabei werden die Produkte oft in Behältern von 50 oder 75 ml angeboten. Wenn Sie wissen wollen, ob der nächste Drogeriemarkt um die Ecke das passende Produkt hat, können Sie oft auch online danach suchen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Handgepäck: Jede Spraydose (z. B. Deo, Haarspray) darf maximal 100 ml Fassungsvermögen haben und muss in einen transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel passen.
  • Aufgabegepäck: Im Aufgabegepäck dürfen Sie Haarspray und andere Aerosole in größeren Mengen mitführen. Die Gesamtmenge aller Aerosole und Flüssigkeiten ist auf maximal zwei Kilogramm oder zwei Liter pro Person begrenzt, wobei einzelne Behälter in der Regel nicht mehr als 500 ml fassen dürfen.
  • Verpackung: Platzieren Sie Spraydosen im Aufgabegepäck möglichst mittig, umgeben von weichen Kleidungsstücken.
  • Alternative: Überlegen Sie, ob Sie Haarspray und Deo nicht direkt am Reiseziel kaufen und verbrauchen - das spart Platz und reduziert das Risiko von Problemen bei der Sicherheitskontrolle.

Tabelle: Übersicht der Bestimmungen für Haarspray und Deo im Flugzeug

Kategorie Handgepäck Aufgabegepäck (Koffer) Hinweise & Tipps
Haarspray Erlaubt, max. 100 ml pro Behälter, im 1-Liter-Beutel Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person Sprühventil mit Kappe sichern, Behälter unbeschädigt, Airline-Regeln beachten
Deo (Spray) Erlaubt, max. 100 ml pro Behälter, im 1-Liter-Beutel Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person Wie bei Haarspray, nur für persönlichen Gebrauch
Deo (Roller/Stick) Erlaubt, keine Mengenbegrenzung (da nicht als Flüssigkeit) Erlaubt Besonders praktisch, da keine Flüssigkeitsregelung
Spraydosen allgemein Erlaubt, wenn Toilettenartikel (Haarspray, Deo, Parfum), max. 100 ml pro Behälter Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person Industrielle/gefährliche Spraydosen verboten
Flüssigkeitsregel Max. 100 ml pro Behälter, alle Flüssigkeiten/Aerosole im 1-Liter-Beutel Nicht relevant (nur Mengenbegrenzung pro Dose/Gesamtmenge) Beutel muss durchsichtig und wiederverschließbar sein, pro Person nur ein Beutel
Sicherheitsaspekt Sprühventil/Kappe sichern, keine beschädigten Dosen Sprühventil/Kappe sichern, keine beschädigten Dosen Aerosole unter Druck, Gefahr durch brennbare Treibgase, daher strenge Regulierung

tags: #Mini #Haarspray #Handgepäck #Bestimmungen

Populäre Artikel:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen