Besonders auf langen Flügen können Deo- oder Haarspray im Handgepäck praktisch sein, vor allem, wenn Sie nur mit Handgepäck reisen. Doch oft sind auch unscheinbar wirkende Produkte im Handgepäck stark reguliert. Die Frage, ob und wie Sie Deo, Haarspray und andere Spraydosen im Handgepäck oder Koffer auf Flugreisen mitnehmen dürfen, beschäftigt viele Reisende.
In diesem Artikel klärt Eminent die Frage "Darf man Deo mit ins Flugzeug nehmen?" und erklärt die Regeln und Beschränkungen zur Mitnahme von Aerosolen im Flugzeug.
Sie können Flüssigkeiten, Sprays und Gels in Ihrem Handgepäck mitnehmen, solange sie jeweils das maximale Volumen von 100 ml nicht überschreiten und in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einer maximalen Füllmenge von einem Liter pro Passagier verpackt sind. Artikel, die dieses vorgeschriebene Volumen überschreiten, sollten Sie im aufgegebenen Gepäck verstauen.
Deo- und Haarspray sind im Handgepäck erlaubt, werden aber wie ganz normale Flüssigkeiten gehandhabt. Das bedeutet, dass diese sich in Behältern von maximal 100 ml Fassungsvermögen befinden müssen und im Flüssigkeitsbeutel verpackt sein müssen.
Bei der Handgepäck-Kontrolle überprüft das Personal, ob Sie keine Produkte von über 100 ml dabei haben. Das Personal liest die Beschriftung auf der Dose. Normalerweise steht auf jedem Spray drauf, wie viel beim Kauf drin ist. Sollten Sie eine Dose dabei haben, die mehr als 100 ml angibt, wird diese aussortiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie schon die Hälfte des Inhaltes verbraucht haben.
Kein Problem. Das Sicherheitspersonal ist geschult und verlässt sich in diesen Fällen auf ihr Augenmaß. Solange Sie sich also sicher sind, dass in die Spraydose wirklich maximal 100 ml passen, sollte es keine Probleme geben.
Sprays sind nur erlaubt, wenn es sich um Toilettenartikel handelt. Dabei sind „Sprays“ Sprühdosen, die Treibgase beinhalten. Die Mitnahme von Sprays mit Treibgas, die keine Toilettenartikel sind, wird oft verwehrt. Andere Sprays, also ohne Treibgas, unterliegen den gleichen Richtlinien wie Flüssigkeiten. Im Gegensatz zu den Sprays mit Treibgas dürfen hier auch Artikel mit, die keine Toilettenartikel sind.
Flüssigkeiten sind im Handgepäck schon seit 2006 stark reguliert. Das liegt daran, dass damals Anschläge in Flugzeugen mit durchsichtigen Flüssigkeiten geplant waren (Wasserstoffperoxid). Treibgase hingegen sind in den Augen des Sicherheitspersonals Flüssigkeiten auf Steroiden. Diese sind nicht nur flüssig, sondern auch leicht brennbar.
Weit verbreitete Alternativen zum klassischen Deo-Spray sind z.B. Deo-Roller oder Deo-Sticks. Diese Alternativen besitzen keine Treibgase und fallen somit lediglich unter die Richtlinien für Flüssigkeiten. Die Regeln für Flüssigkeiten bleiben immer gleich und sind oben in der Tabelle beschrieben.
Im Gegensatz zum Handgepäck sind im Aufgabegepäck sämtliche Sprays (auch mit Treibgas) erlaubt, egal ob Toilettenartikel oder nicht. Trotzdem sollten Sie sich bei ungewöhnlich großen Mengen vorher bei der jeweiligen Airline informieren. Bei der Air France und der Lufthansa sind im Aufgabegepäck maximal 2 kg Aerosole erlaubt.
Deo- und Haarspray für das Handgepäck findet man in fast allen Drogeriemärkten. Dabei werden die Produkte oft in Behältern von 50 oder 75 ml angeboten. Wenn Sie wissen wollen, ob der nächste Drogeriemarkt um die Ecke das passende Produkt hat, können Sie oft auch online danach suchen.
| Kategorie | Handgepäck | Aufgabegepäck (Koffer) | Hinweise & Tipps |
|---|---|---|---|
| Haarspray | Erlaubt, max. 100 ml pro Behälter, im 1-Liter-Beutel | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Sprühventil mit Kappe sichern, Behälter unbeschädigt, Airline-Regeln beachten |
| Deo (Spray) | Erlaubt, max. 100 ml pro Behälter, im 1-Liter-Beutel | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Wie bei Haarspray, nur für persönlichen Gebrauch |
| Deo (Roller/Stick) | Erlaubt, keine Mengenbegrenzung (da nicht als Flüssigkeit) | Erlaubt | Besonders praktisch, da keine Flüssigkeitsregelung |
| Spraydosen allgemein | Erlaubt, wenn Toilettenartikel (Haarspray, Deo, Parfum), max. 100 ml pro Behälter | Erlaubt, max. 500 ml pro Dose, insgesamt max. 2 Liter oder 2 kg Aerosole pro Person | Industrielle/gefährliche Spraydosen verboten |
| Flüssigkeitsregel | Max. 100 ml pro Behälter, alle Flüssigkeiten/Aerosole im 1-Liter-Beutel | Nicht relevant (nur Mengenbegrenzung pro Dose/Gesamtmenge) | Beutel muss durchsichtig und wiederverschließbar sein, pro Person nur ein Beutel |
| Sicherheitsaspekt | Sprühventil/Kappe sichern, keine beschädigten Dosen | Sprühventil/Kappe sichern, keine beschädigten Dosen | Aerosole unter Druck, Gefahr durch brennbare Treibgase, daher strenge Regulierung |
tags: #Mini #Haarspray #Handgepäck #Bestimmungen
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