Die Wohnungssuche in Deutschland kann für viele Menschen eine Herausforderung darstellen. Eine Studie zeigt, dass Bewerber mit Migrationshintergrund es bei der Wohnungssuche viel schwerer haben als Deutsche. Vermieter reagieren oft schon abweisend bei ausländisch klingenden Namen. Wer eine gute Wohnung möchte, sollte am besten Schulz oder Meier heißen - denn Wohnungssuchende mit ausländisch klingendem Namen werden deutlich benachteiligt.
Emsal Kilic hat für ihre Diplomarbeit "Erfahrungen von türkischen und türkeistämmigen Migranten bei der Wohnungssuche in Berlin" umfangreiche empirische Forschung betrieben. Unter den erfundenen türkischen Namen wie Ayse Gülec führte sie Telefonate mit den Wohnungsverwaltungen, während eine Freundin unter deutschen Namen anrief. Letztere konnte neun Besichtigungstermine vereinbaren.
Ergebnisse der Studie:
"Wilmersdorf als bessere Wohngegend ist in geringerem Maße für Menschen mit Migrationshintergrund zugänglich", schließt Kilic.
Die jeweils vier Termine habe ich dann eine deutsche sowie eine türkische Freundin unabhängig voneinander wahrnehmen lassen. Nach jeder Besichtigung riefen sie bei den Wohnungsverwaltungen an und bekräftigten ihr Interesse." Das Ergebnis sei klar ausgefallen:
Keine Überraschung ist das Ergebnis für Nuran Yigit vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin: "Die Suche nach Wohnungen in einer Wunschgegend ist für Menschen mit Migrationshintergrund ein ähnlich gravierendes Problem wie die nach Arbeit."
In einem aktuellen Fall sei einer älteren türkischen Frau eine Besichtigung ausdrücklich verwehrt worden, weil sie nur gebrochen Deutsch spreche. Überhaupt erst thematisiert worden sei dies, als Helfer der Pflegebedürftigen einen Termin mit dem Vermieter vereinbaren wollten. Die Frau wollte nicht dagegen zu klagen.
So gehe es vielen Betroffenen, weiß auch Katharina Skerka vom Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit: "Wir verfassen oft zusammen mit den Betroffenen Beschwerdebriefe."
Derartige Diskriminierungen bei der Wohnungsvergabe seien jedoch schwer zu beweisen, ergänzt Reiner Wild vom Berliner Mieterverein.
Die Vermieter weisen diese Vorwürfe zurück. In erster Linie gehe es bei der Wohnungsvergabe um die Mietzahlungsfähigkeit, erklärt Hiltrud Sprungala, Geschäftsführerin der Berlin-Brandenburg-Sektion des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
"Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen", meint auch Dieter Blümmel. Der Sprecher der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund weist auf die ausführliche Aufklärungsarbeit hin, die sein Verband nach der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gegenüber seinen Mitgliedern geleistet habe.
Das Gesetz ermöglicht jedoch die unterschiedliche Behandlung von Bewerbern, offiziell um Bewohnerstrukturen sozial stabil zu halten. Auf Drängen der Wohnungsunternehmens-Branche sei der entsprechende Passus damals aufgenommen worden, schildert Blümmel - er hält dies für nachvollziehbar.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung verhindern, jedoch gibt es Ausnahmen, die es Vermietern ermöglichen, Bewerber unterschiedlich zu behandeln, um soziale Strukturen in Wohngebieten zu erhalten.
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