Kopfläuse sind besonders bei Kindern ein häufiges Problem. Glücklicherweise gibt es verschiedene Läusemittel, die von den Krankenkassen bezahlt werden können. Viele Eltern sind sich dessen nicht bewusst und kaufen die Mittel selbst, obwohl sie unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sind. In Deutschland können Ärzte für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (und bei Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr) verschiedene Medizinprodukte und Arzneimittel ohne Zuzahlung auf Rezept verordnen.
Hier erhalten Sie einen Überblick über erstattungsfähige Läusemittel, deren Wirkstoffe und Anwendung.
Bei Läusemitteln wird unterschieden, ob es sich um ein Medizinprodukt oder ein Arzneimittel handelt.
Die Kasse übernimmt nur die Präparate, die in Anlage 5 der Arzneimittelrichtlinie gelistet sind. Erstattungsfähig sind die Mittel nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder bei Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.
Verordnungsfähige Medizinprodukte gegen Kopfläuse wirken rein physikalisch. In der Regel sind es Lösungen mit öliger Konsistenz, die auf die Kopfhaut aufgetragen werden. Silikonöle oder Pflanzen- und Blütenöle dringen in die Atemöffnungen der Läuse, Larven und Nissen ein. Dort verstopfen sie die luftzuführenden Gänge und die Parasiten ersticken. Ein weiterer wirksamer Bestandteil in Medizinprodukten gegen Kopfläuse ist Dodecanol. Dodecanol ist ein Alkohol, der den Schutzpanzer der Läuse knackt und die Abtötung beschleunigt.
Nach heutigem Wissen können Läuse keine Resistenzen gegen die Medizinprodukte entwickeln. Die Wirkung tritt also bei jeder Behandlung erneut und uneingeschränkt ein.
Folgende Medizinprodukte gegen Kopfläuse sind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei verzögerter Entwicklung bis zum 18. Lebensjahr vom Arzt verordnungsfähig:
Die Läusemittel „Nyda“ und „Nyda Läusespray“ werden weiterhin von der GKV übernommen. Die entsprechende Frist wurde verlängert.
Zum 01. Januar 2023 wurden die Nyda-Produkte NYDA® 50 ml (PZN: 03499655) und NYDA® 2x50 ml (PZN: 03100191) außer Vertrieb genommen. Die offiziellen Nachfolgeprodukte sind die sich seit 2019 auf dem Markt befindenden Produkte NYDA® Läusespray 50 ml (PZN: 15995342) und NYDA® Läusespray 2x50 ml (PZN: 15995359).
Beide Produkte sind gemäß § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage V erstattungsfähig. Die Befristung der Erstattungsfähigkeit wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Die Nyda-Produkte können weiterhin für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen auf Kassenrezept verschrieben werden.
Nyda enthält den Wirkstoff Dimeticon. Ein bei Raumtemperatur leicht flüchtiges Mittel sowie ein dickflüssiges, das sich vergleichsweise schwer verflüchtigen soll. Somit soll sich das Präparat zum einen sehr gut auf der Kopfhaut ausbreiten, zum anderen besitze das dünnflüssige Dimeticon aufgrund seiner geringen Oberflächenspannung hervorragende Kriech-Eigenschaften und gelange dadurch in die kleinen Atemöffnungen der Läuse, beschreibt der Hersteller Pohl-Boskamp das Wirkprinzip. Dort soll es die Luft verdrängen. Anschließend soll das flüchtige Dimeticon verdampfen, während sich das dickflüssigere Silikonöl verdickt und die Atemöffnungen der Parasiten verschließen soll.
Nyda Läusespray unterscheidet sich vom klassischen Nyda hinsichtlich der Einwirkzeit: Beim Spray wird eine Einwirkzeit von zehn Minuten angegeben, bei der klassischen Variante sind es acht bis 18 Stunden.
Weitere Läusemittel mit Medizinproduktstatus, die laut Arzneimittel-Richtlinie Stand: 08/2024 von den Kassen bezahlt werden, sind:
Alle anderen Medizinprodukte, beispielsweise Licener® Shampoo gegen Kopfläuse (Wirkstoff: Neemextrakt) oder Jacutin® Pedicul Fluid sind nicht zulasten der GKV verordnungsfähig.
Arzneimittel gegen Kopfläuse wirken nicht auf rein physikalischer Ebene, sondern greifen in den Stoffwechsel der Parasiten ein. Kopfläuse können sich dieser Wirkweise offenbar anpassen und entwickeln mitunter Resistenzen gegen die insektiziden Wirkstoffe. Dann sind Läusemittel weniger effektiv und zuweilen sogar ganz unwirksam. Versagt eine Behandlung gegen Kopfläuse, muss diese mit einem anderen Wirkstoff wiederholt werden.
Die folgenden Arzneimittel gegen Kopflausbefall können bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei verzögerter Entwicklung bis zum 18. Lebensjahr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen auf Rezept verordnet werden:
Goldgeist forte (Eduard Gerlach GmbH) enthält den Wirkstoff Pyrethrumblütenextrakt, auch bekannt als Pyrethrine. Der Extrakt besteht aus 6 insektiziden Verbindungen. Das Shampoo wird auf das trockene Haar und die Kopfhaut aufgebracht. Es legt sich wie ein Schutzfilm um Läuse und Nissen. Dadurch verändert sich die Empfindlichkeit der parasitären Nervenzellen. Sie werden sensorisch über-erregt und das Koordinationsvermögen gestört. Die Läuse erschöpfen sich und sterben.
Goldgeist forte wirkt jedoch weniger gut gegen Nissen. Deshalb sollte die Prozedur auch nach 1 Woche wiederholt werden. Erst dann ist mit einem sicheren und vollständigen Verlust der Läuse und Nissen zu rechnen. Diese zweifache Therapie erhöht mitunter die Gefahr von Nebenwirkungen wie Hautirritationen und Juckreiz.
InfectoPedicul (InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH) enthält den Wirkstoff Permethrin. Permethrin ist ein synthetisch hergestelltes Pyrethrin. Dieses ist stabiler und besser verträglich als natürlicher Pyrethrumblütenextrakt. Die Lösung wird auf das zuvor mit dem üblichen Shampoo (ohne Spülung) gewaschene und frottierte Haar gleichmäßig einmassiert. InfectoPedicul imprägniert das Haar nach Aufbringen der Lösung und Läuse sowie schlüpfende Larven werden abgetötet.
Laut Hersteller soll InfectoPedicul sogar gegen Nissen wirksam sein, verstärkt werde die nissenschädigende Wirkung durch den zusätzlichen Inhaltsstoff Alkohol.
InfectoPedicul Malathion Shampoo (InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH) enthält den Wirkstoff Malathion. Malathion ist ein sogenanntes Organophosphat, das bei seiner Verstoffwechselung Läuse und Larven abtötet. Dafür wird InfectoPedicul Malathion Shampoo in das zuvor bereits mit dem üblichen Shampoo gewaschene und mit einem Handtuch trockengerubbelte Haar einmassiert, bis es ordentlich schäumt.
Jacutin Pedicul Spray (Allmiral hermal GmbH) enthält den Wirkstoff Allethrin. Allethrin ist wie Permethrin ein synthetisch hergestelltes Pyrethrin. Diese synthetische Variante ist jedoch ähnlich licht- und sauerstoffsensibel wie natürlicher Pyrethrumblütenextrakt. Die Wirkweise ist ebenfalls annähernd vergleichbar.
Die Anwendung von Läusemitteln ist relativ ähnlich, kann sich jedoch im Detail unterscheiden. Deswegen sollte die Gebrauchsanleitung genau gelesen werden. Die Einwirkzeit der Läuseshampoos, Extrakte und Sprays kann voneinander differieren. Nach der Anwendung sollten Betroffene abwarten, damit sich die volle Wirksamkeit des Läusemittels entfalten und der Kopflausbefall ideal behandelt werden kann.
Nachdem ein Läuseshampoo wie z. B. das Rausch Weidenrinden spezial Shampoooder ein anderes Präparat angewendet wurde, können Betroffene mit einem Läusekamm oder Nissenkamm die Haare strähnenweise auskämmen. Damit entfernen sie Läuse und gegebenenfalls Nissen - so werden die Eier der Läuse genannt - sowie tote Larven.
Wir raten dazu, die Haare in möglichst kleine Strähnen zu teilen. Das Auskämmen der Haare sollte direkt am Haaransatz beginnen und besonders gründlich vonstattengehen. Denn überlebt auch nur eine Laus oder Larve, kann dies zu einem erneuten Läusebefall führen.
Der Unterschied zwischen dem Läusekamm und Nissenkamm besteht im Abstand der Zinken zueinander. Der Nissenkamm besitzt besonders feine Zinken, die sogar die kleinen Larven und Nissen aus den Haaren entfernen können.
Um die Wirksamkeit der Behandlung sicherzustellen, sollte das Läusemittel nach 8 bis 10 Tagen erneut angewendet werden. Auf diese Weise können Betroffene etwaige Larven, die sich in der Zwischenzeit zu Kopfläusen entwickelt haben und nicht durch die erste Behandlung abgetötet wurden, bekämpfen. Auch Kuscheltiere, Bettwäsche und andere Textilien sollten ebenfalls mit dem Mittel behandelt werden, um einem erneuten Läusebefall entgegenzuwirken.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor der leichten Entflammbarkeit einiger Kopflausmittel und der damit verbundenen Verbrennungsgefahr. Deshalb sollte man sich nach Auftragen des Mittels nicht in der Nähe von offenen Flammen (zum Beispiel Kerzen, brennende Zigaretten) oder starken Wärmequellen (zum Beispiel heißer Haartrockner) aufhalten.
Auf mögliche Gefahren und Risiken bei der Anwendung von Kopflausmitteln wird in der Regel in der Gebrauchsanweisung hingewiesen. Diese sollte deshalb sorgfältig gelesen werden.
Die Haare extrem zu kürzen oder gar eine Glatze zu schneiden, ist nicht nötig und aus verständlichen Gründen für die Betroffenen eher belastend.
Dennoch sollten Sie in folgenden Fällen ärztlichen Rat einholen:
Alle amtlich zugelassene Mittel gegen Kopfläuse wurden auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Die korrekte Anwendung des Läusemittels ist genauso entscheidend dafür, ob es zuverlässig wirkt oder nicht.
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