Kostenübernahme für Perücken durch die Barmer: Voraussetzungen und wichtige Informationen

Menschen, die unter medizinisch bedingtem Haarausfall leiden, können durch Haarersatz für ein natürliches Körpergefühl und gesteigertes Selbstbewusstsein sorgen. Die Barmer übernimmt - unter bestimmten Bedingungen - die Kosten für Ihren Haarersatz, gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Aber Achtung, es gibt einige Fallstricke und Besonderheiten, die du kennen solltest, bevor du dich auf die Suche nach dem passenden Haarersatz machst.

In der Krankenversicherung gibt es bei vielen Leistungen (z. B. bei Hilfsmitteln) Festbeträge, bis zu deren Höhe die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wählen Versicherte ein Hilfsmittel, das über dem Festbetrag liegt, müssen sie den Differenzbetrag (Eigenanteil) selbst zahlen. Der sogenannte Eigenanteil wird oft synonym zum Begriff der Zuzahlung verwendet, beschreibt aber noch einmal etwas anderes.

Wer muss eine Zuzahlung leisten?

Grundsätzlich sind alle Versicherten ab 18 Jahren - auch Familienversicherte - gesetzlich dazu verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten, wenn sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind demnach von der Zuzahlung befreit. Die einzige Ausnahme bilden Fahrkosten. Hier müssen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Zuzahlung leisten. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Heilmittelkosten, z. B. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Hilfsmittelkosten, z. B. für Schuheinlagen, Gehhilfen, Rollstühle, Hörgeräte, Inkontinenzartikel (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Hilfsmittel). Kostet das Hilfsmittel unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Mithilfe des Zuzahlungsrechners der Barmer können Sie zudem ermitteln, ab wann eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Sie möglich ist. Ist Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze erreicht, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen oberhalb dieser Grenze zurück. Es gibt zudem viele Medikamente, die vollständig zuzahlungsfrei sind.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Um die Kostenübernahme für Haarersatz durch die GKV zu erhalten, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Haarverlust medizinisch begründet ist. Das bedeutet, dass er durch eine Krankheit, eine medizinische Behandlung oder einen Unfall verursacht wurde. Ein weiterer Punkt ist, dass der Haarersatz als notwendig angesehen wird, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Barmer übernimmt die Kosten nur, wenn ein ärztliches Rezept für den Haarersatz vorliegt und der Haarverlust nachweislich krankheitsbedingt ist. Die Barmer verlangt eine ärztliche Diagnose, die den Haarverlust als Folge einer Krankheit wie z.B. einer Chemotherapie, Alopecia areata oder anderer medizinischer Ursachen bestätigt. Das Rezept muss präzise formuliert sein. Es sollte die Art des Haarersatzes (z.B. Vollperücke, Teilperücke) und die medizinische Begründung enthalten.

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Die Barmer schließt typische Alterserscheinungen und nicht-medizinische Gründe für Haarverlust von der Kostenübernahme aus. Du musst einen detaillierten Kostenvoranschlag eines zugelassenen Hilfsmittelanbieters vorlegen.

Wichtig: Die Hilfsmittelversorgung umfasst nur den Haarersatz, der notwendig ist, um einem unbefangenen Beobachter den Verlust des Haupthaares nicht sogleich erkennbar werden zu lassen. Der Wunsch nach einer bestimmten Frisur und Haarlänge ist subjektiv und zählt nicht zur Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern fällt in die Eigenverantwortung der Versicherten.

Unterscheidung zwischen Mann und Frau

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden zwischen Frau und Mann. Wenn eine Frau aufgrund hormoneller, medikamentöser (Chemotherapie) oder anderer Gründe (Strahlentherapie) unter Haarausfall leidet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder zu einem großen Teil. Bei Männern werden die Kosten für Zweithaar nur in seltenen Fällen erstattet, beispielsweise wenn der Haarverlust stark von der gesellschaftlichen Norm abweicht und dadurch entstellt wirkt. Die Krankenkasse, die in diesem Fall verklagt wurde, war bereits in einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz im Jahr 2015 verpflichtet worden, der Klägerin die Kosten für eine bereits beschaffte Perücke aus Echthaar von 2014 zu erstatten.

Was wird übernommen: Kunsthaar oder Echthaar?

Die Barmer bezahlt in der Regel eine Perücke oder ein Haarsystem aus Kunsthaar. Der Haarersatz besteht regelhaft aus Kunsthaar. Eine Versorgung mit Echthaar kann nur in Betracht kommen, sofern Kunsthaar aufgrund ärztlich nachgewiesener allergischer Reaktion nicht einsetzbar ist. In den meisten Fällen werden Perücken mit Kunsthaar verordnet, sollte der Grund für die Notwendigkeit für das Tragen einer Perücke bis auf die Krankheit selbst nicht weiter erläutert werden.

Die Barmer differenziert bei der Kostenübernahme sehr genau zwischen Echthaar- und Kunsthaarperücken. In aller Regel gilt: Die Barmer übernimmt die Kosten für Kunsthaarperücken oder -haarteile, wenn der Haarersatz medizinisch notwendig ist. Eine Kostenübernahme für Echthaar kommt ausschließlich in Betracht, wenn eine ärztlich bestätigte Allergie oder Unverträglichkeit gegen Kunstfasern vorliegt. Ein bloßer Wunsch nach Echthaar reicht nicht aus.

Für die Bewilligung einer Echthaarversorgung verlangt die Barmer in der Regel einen Allergietest oder ein fachärztliches Gutachten. Wer Echthaar aus optischen oder Komfortgründen bevorzugt, muss die Mehrkosten selbst tragen. Bei Kindern und Jugendlichen kann die Barmer in seltenen Fällen auch Echthaar genehmigen, etwa wenn das Wachstum oder besondere Hautempfindlichkeiten eine Rolle spielen. Kunsthaar ist Standard - und alles darüber hinaus bleibt Privatsache.

Wenn Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen Dauerträger einer Perücke sind, und auf Ihre Perücke angewiesen sind, kann dies natürlich in Ihrem Rezept eingetragen werden. Ihre Krankenkasse hat dadurch die Möglichkeit Ihnen eine Perücke auf Rezept aus Echthaar zu bewilligen. Echthaar ist grundsätzlich qualitativer als Kunsthaar. In vielen Fällen kommen durch eine Allergie oder die Unverträglichkeit von den synthetischen Kunsthaaren nur Perücken und Haarteile aus Echthaar in Frage. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, wird Ihr Arzt Ihnen dies auf ihrem Rezept bescheinigen und Sie haben grünes Licht für den Kauf einer Perücke aus Echthaar.

Je nach Art der Erkrankung besteht für den Haarersatz aus Echthaar eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Da hochwertige Echthaarperücken äußerst sorgfältig verarbeitet werden und handgeknüpft sind, helfen sie dabei, dass Betroffene nicht auf ihren Haarausfall angesprochen werden. Zudem bietet eine Echthaarperücke die Flexibilität, nach den eigenen Wünschen gestylt und gefärbt zu werden. Die Echthaarperücken sorgen dafür, dass Betroffene sich wieder wohlfühlen können und ein gesteigertes Selbstbewusstsein erleben können.

Ablauf der Kostenübernahme

Vorher Antrag stellen: Erst den Antrag bei der Barmer einreichen, dann das Haarteil bestellen. Wer zuerst kauft, bleibt im Zweifel auf den Kosten sitzen. Erstattungsbeiträge können niedriger, aber auch höher ausfallen. Eine höhere Erstattung wird beispielsweise bei einer attestierten Allergie gegen Kunsthaar und damit verbunden, der zwingenden Versorgung durch Echthaar gewährt. Auch die Zuschüsse bei Kindern und Jugendlichen fallen höher aus als bei Erwachsenen.

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung - von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Haarersatz erläutern wir Ihnen hier ausführlich. In der Regel werden Sie im Krankenhaus von einem Arzt einer Ärztin ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die Arztpraxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus.

Mit Ihrem Rezept können Sie den gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Die Einweisung in die sachgerechte Handhabung und Pflege des Haarersatzes übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Haarersatz haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn bei Ihrem Haarersatz Mängel auftreten, die auf Herstellung-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, oder Sie Rückfragen zum sachgerechten Gebrauch oder der Pflege haben.

Die Krankenkassen wollen sämtliche Unterlagen elektronisch übermittelt haben. Sowohl die Abrechnung des Haarersatzes als auch der vorab zu stellende Kostenvoranschlag müssen elektronisch eingereicht werden.

Schritte zur Beantragung der Kostenübernahme

  1. Beratung beim Arzt einholen: Vereinbare einen Termin bei deinem behandelnden Arzt. Lass dich ausführlich beraten, welche Form des Haarersatzes medizinisch sinnvoll ist.
  2. Ärztliche Verordnung erhalten: Fordere ein detailliertes Rezept an, auf dem sowohl die Diagnose als auch die empfohlene Art des Haarersatzes vermerkt sind.
  3. Geeigneten Hilfsmittelanbieter auswählen: Suche dir einen Vertragspartner der Barmer, der auf Haarersatz spezialisiert ist.
  4. Kostenvoranschlag einholen: Lass dir vom Anbieter einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen, der alle notwendigen Details wie Material, Befestigungsart und Preis enthält.
  5. Unterlagen bei der Barmer einreichen: Sende das Rezept und den Kostenvoranschlag an die Barmer. Am besten nutzt du dafür das Online-Kundenportal oder reichst die Unterlagen per Post ein.
  6. Rückmeldung abwarten: Die Barmer prüft deinen Antrag und informiert dich schriftlich über die Entscheidung.
  7. Versorgung abschließen: Nach Zusage der Kostenübernahme kannst du das Haarteil beim Anbieter abholen oder anpassen lassen.

Die Barmer prüft immer individuell, ob die gewählte Form des Haarersatzes wirklich notwendig ist.

Es ist ratsam, während des gesamten Prozesses den Kontakt zur Krankenkasse zu halten und bei Unklarheiten nachzufragen. Und wenn es mal nicht gleich klappt, lass dich nicht entmutigen.

Vertragspartner der Barmer finden

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Haarersatz“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters - über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Was die Barmer nicht bezahlt

Die Barmer übernimmt grundsätzlich keine Kosten für Haarverlängerungen, auch wenn diese medizinisch oder kosmetisch gewünscht werden.

Demgegenüber können Frisier- und Friseurkosten sowie die Kosten für spezielle Pflegeprodukte für den Haarersatz, Färbemittel, Kämme, Bürsten und ähnliche Produkte zur Frisur-Modellierung grundsätzlich nicht übernommen werden.

Kopfbedeckungen wie Mützen, Kappen, Hüte, Kopftücher oder Turbane sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, und fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Besondere Regelungen für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche gelten bei der Barmer einige Sonderregelungen, die sich deutlich von den Vorgaben für Erwachsene unterscheiden.

  • Häufigere Erneuerung: Da Kinder wachsen und sich Kopfumfang sowie Haaransatz verändern, bewilligt die Barmer in der Regel häufiger neue Haarersatzversorgungen als bei Erwachsenen.
  • Individuelle Anpassung: Die Barmer achtet darauf, dass der Haarersatz bei Kindern besonders passgenau und hautverträglich ist.
  • Zuzahlungsbefreiung: Kinder und Jugendliche sind in der Regel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
  • Psychosoziale Aspekte: Bei Minderjährigen wird verstärkt auf die psychische Belastung durch Haarverlust Rücksicht genommen.

Ihr Weg zum Hilfsmittel - mit Unterstützung der BARMER

Häufig gestellte Fragen

Wie viel übernimmt meine Krankenkasse bei Perücken?

Diese Frage wird sehr häufig in Verbindung des Kaufes einer Perücke oder von einem Haarteil gestellt und kann nicht direkt beantwortet werden, da einige Aspekte zu berücksichtigen sind. Jede Krankenkasse bezuschusst Perücken und Haarteile in unterschiedlicher Höhe. Ein weiterer Faktor ist das entsprechende Bundesland, in der die Krankenkassen ansässig sind. Für eine exakte Angabe der Kostenübernahme Ihrer Perücke fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie bekomme ich ein Rezept für eine Perücke?

Die Grundvoraussetzung für ein Rezept einer Perücke ist eine Erkrankung oder Therapie, die zu dauerhaftem oder temporären Haarausfall führt. Hausärzte, Dermatologen oder Ihre behandelnde Klinik oder Ihr Krankenhaus stellen Ihnen das Rezept aus.

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