Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, und alles Wichtige ist bereits im Koffer verstaut. Jetzt noch schnell das Handgepäck zusammensuchen und los geht’s. Doch was darf eigentlich ins Handgepäck? Dürfen elektronische Geräte wie Glätteisen und Föhn mit an Bord? Dieser Artikel klärt auf.
Als "Handgepäck" bezeichnen die Fluglinien meist einen Kabinentrolley von etwa 55 x 40 x 20 Zentimetern. Seine Mitnahme an Bord ist bei vielen noch im niedrigsten Tarif enthalten.
Eine gesetzliche Regelung zu Maßen und Gewicht von Handgepäck gibt es bisher nicht, und generell können sich die Konditionen der Airlines kurzfristig ändern. Maßgeblich sind allein die Bestimmungen der Airlines.
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat im Juni 2025 vorgeschlagen, dass die Fluggäste mindestens ein Handgepäckstück und einen Kabinenkoffer kostenlos an Bord nehmen dürfen. Ob und wann die geplante Regelung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
Elektrische Kleingeräte wie ein Glätteisen oder Lockenstab dürfen auf Flugreisen im Handgepäck mitgenommen werden. Auch bei der Kontrolle des Handgepäcks müssen diese Geräte nicht angeben werden. Ein Glätteisen gehört bei den meisten Airlines nicht zu den Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden.
Für ein Glätteisen oder einen Lockenstab gelten nahezu die identischen Regelungen wie für einen Föhn, wenn es um die Mitnahme im Handgepäck geht. In den meisten Fällen gibt es hierbei also keine Probleme.
Kabelgebundene Glätteisen:
Akkubetriebene Glätteisen oder Lockenstäbe:
Ein Föhn im Handgepäck stellt kein Problem dar. Haartrockner müssen aber möglicherweise bei einer Sicherheitskontrolle ausprobiert werden. Viele Leute sind sich unsicher, ob ein Föhn mit ins Handgepäck darf oder nicht. Da es sich bei einem Föhn um ein kleines elektronisches Gerät handelt, ist die Mitnahme im Handgepäck normalerweise ohne Bedenken möglich. Wichtig zu beachten ist lediglich, dass das Gerät vollständig funktionstüchtig sein sollte und möglicherweise bei der Sicherheitskontrolle wie alle anderen elektronischen Geräte separat vorgezeigt werden muss.
Der Föhn (Haartrockner) im Handgepäck - Was Du beachten musst?
In der Regel kann man kleine elektronische Geräte problemlos im Handgepäck transportieren. Dennoch sollte man sich darauf einstellen, dass man sie bei der Sicherheitskontrolle vorzeigen und gegebenenfalls sogar ihre Funktionalität beweisen muss.
Elektronische Geräte, die einen Lithium-Ionen-Akku beinhalten, wie zum Beispiel kabellose Glätteisen, sollten sogar ausschließlich im Handgepäck transportiert werden, da sie im Frachtraum eine Brandgefahr darstellen könnten.
Egal ob es um ein Glätteisen im Handgepäck bei Lufthansa, einen Föhn bei Ryanair oder den Transport bei anderen Airlines geht - grundsätzlich gelten auf EU-Flügen ähnliche Sicherheitsbestimmungen.
Ein Überblick:
Ob Du Deinen Föhn ins Handgepäck oder in den Koffer packst, hängt von mehreren Faktoren ab:
Für empfindliche oder teure Geräte wie High-End-Glätteisen ist das Handgepäck empfehlenswert - dort ist es vor grober Behandlung beim Ein- und Ausladen geschützt.
Neben den erlaubten Gegenständen gibt es auch eine Reihe von Dingen, die im Flugzeug verboten sind. Hier eine Übersicht:
| Gegenstand | Kabelgebunden | Akkubetrieben (Lithium-Ionen) | Aufgabegepäck erlaubt? |
|---|---|---|---|
| Glätteisen | Ja | Ja, nur im Handgepäck | Ja |
| Lockenstab | Ja | Ja, nur im Handgepäck | Ja |
| Föhn | Ja | Eher unüblich, ggf. Bedingungen beachten | Ja |
| Rasierer (elektrisch) | Ja | Ja, Akku-Regelungen beachten | Ja, Akku-Regelungen beachten |
| Rasierer (manuell) | Klinge mit Plastik umrandet | Klinge entfernbar: Nein | Ja |
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