Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein beliebtes Reiseziel, das jedoch einige Besonderheiten aufweist, die Reisende beachten sollten. Dieser Artikel bietet umfassende Informationen zu Sicherheitsaspekten, Einreisebestimmungen, gesundheitlichen Hinweisen, rechtlichen Besonderheiten und kulturellen Gepflogenheiten, um Ihren Aufenthalt so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten.
Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen.
Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
Beachten Sie die Informationen z.B. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bei Verwendung eines gültigen biometrischen Reisepasses kein Visum.
Reisepass: Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Bei Verlust des Passes oder Kinderreisepasses nach Einreise in die VAE kann vor Ort innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Wichtig: Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M" (männlich) oder „F" (weiblich) eingetragen ist.
Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Beachten Sie ggf.
Reisende, die das 18. Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. kontrolliert.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt.
Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt.
Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden.
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden.
Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. ärztlich beraten.
In den Jahren 2018 und 2019 wurde erstmalig die durch Mücken übertragenen Erkrankung Denguefieber nachgewiesen. Schützen Sie insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. beraten.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B und C) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Lassen Sie sich bzgl. beraten.
MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele oder Konsum roher Kamelmilch übertragen.
Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing" beachten.
Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet.
Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch sogenannter weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen.
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B.
Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban") bis hin zu (Untersuchungs-)Haft führen, sodass die betroffene Person mindestens für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten (auch online), verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden.
Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis.
Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED wieder ausgelöst werden.
Das Führen von Fahrzeugen (auch der Versuch) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.
Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt wird der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa") wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt.
Für Frauen gibt es keine besonderen Beschränkungen oder Verbote. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Die islamischen Religionsgesetze sollten von Besuchern respektiert werden. Von Frauen wird erwartet, dass sie keine zu knappe Kleidung tragen, und auch Männer sollten sich für die meisten Anlässe eher formell kleiden.
Während des Fastenmonats sollte man tagsüber in der Öffentlichkeit weder essen oder trinken noch rauchen. Alkohol darf auf öffentlichen Plätzen oder Straßen nicht getrunken werden.
Die meisten Hotels und Restaurants berechnen ein relativ hohes Bedienungsgeld, Trinkgeld ist daher nicht erforderlich, wird aber gern angenommen.
Seit September 2006 ist am Freitag und Samstag Wochenende in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
| Thema | Information |
|---|---|
| Währung | Dirham (AED) |
| Netzspannung | 220 V, 50 Hz |
| Amtssprache | Arabisch |
| Religion | 95% Muslime (hauptsächlich Sunniten) |
| Ortszeit | MEZ + 3 (keine Sommer-/Winterzeitumstellung) |
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen als allgemeine Richtlinie. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden über die aktuell geltenden Bestimmungen zu informieren.
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