Glatze und Sunna: Bedeutung und Praktiken im Islam

Im Islam gibt es verschiedene Praktiken im Bezug auf die Haarentfernung und -pflege, die auf der Sunna (dem Vorbild des Propheten Muhammad) basieren. Diese Praktiken variieren je nach Rechtsschule und individuellen Umständen. Im Folgenden werden einige dieser Praktiken erläutert.

Die Bedeutung der Haarpflege im Islam

Die Haarpflege im Islam umfasst verschiedene Aspekte, von der Bartpflege bis zur Entfernung unerwünschter Körperbehaarung. Hierbei spielen die Sunna und die Lehren der verschiedenen Rechtsschulen eine wichtige Rolle.

Bartpflege

Die Meinungen über die Bartpflege gehen auseinander. Es ist für den Mann ḥarām den Bart zu rasieren.

  • Ḥanafiyya: Es ist erlaubt Gesichtshaare um den Bart herum zu entfernen.
  • Mālikiyya: Es ist ḥarām den Bart zu rasieren.
  • Ḥanbaliyya: Es ist ḥarām den Bart zu rasieren. Es ist erlaubt, den Teil, der über eine Faustlänge hinausragt, abzuschneiden. Das freie Wachsen lassen über eine Faustlänge ist verpönt.

Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass man den Bart bis zur Faustlänge kürzen darf, wenn er eine Faustlänge hinausragt. Es ist erlaubt, den Bart kürzer als eine Faustlänge zu machen, wenn man damit üble Nachrede vermeiden kann.

Schnurrbart

Auch beim Schnurrbart gibt es unterschiedliche Meinungen:

  • Šāfiʿīyya: Es gehört zur Sunna, freitags den Schnurrbart so zu kürzen, dass die Oberlippe noch zu sehen ist. Das vollständige Abrasieren ist verpönt (makrūh).
  • Ḥanafiyya: Es ist sunna, den Schnurrbart sehr kurz zu halten. ʾAbū Ḥanīfa und die Imāmain (Imām ʾAbū Yūsuf und Imām Muḥammad) vertraten diese Ansicht.
  • Mālikiyya: Es ist sunna, den Schnurrbart zu kürzen; jedoch sollte man das vollständige Abrasieren vermeiden, sodass die Oberlippe nicht verdeckt wird.
  • Ḥanbaliyya: Es ist sunna, den Schnurrbart gründlich zu kürzen.

Entfernung von Körperbehaarung

Die Entfernung von Achsel- und Schamhaaren ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Körperpflege im Islam:

  • Achselhaare: Sunna ist das Zupfen der Achselhaare. Es ist für jemanden, der sich die Achselhaare zupfen kann, verpönt, sie zu rasieren. Mālikiyya bevorzugt das Zupfen gegenüber dem Rasieren oder der Verwendung von Haarentfernungsmitteln.
  • Schamhaare: Eine weitere Sunna ist es, dass sich die Männer freitags die Schamhaare rasieren und die Frauen sie zupfen. Für die Frau ist es verpflichtend, die Schamhaare zu entfernen. Mālikiyya betrachtet das Rasieren der Schamhaare als Sunna für Männer und Frauen.

Es ist verpönt, die Haare in der Nase zu zupfen/entfernen, sondern man soll sie kürzen. Die Haare auf der Brust oder auf dem Rücken zu rasieren ist sittenwidrig (gegen den ʾAdab).

Kopfhaar

Die Meinungen über das Kopfhaar sind unterschiedlich:

  • Die Haare auf dem Kopf darf man kürzen/rasieren. Mit der Voraussetzung die Haare zu pflegen/sauber zu halten, ist es ebenfalls erlaubt, sie wachsen zu lassen.
  • Für eine Frau ist es Ḥarām, sich die Haare zu rasieren, selbst wenn ihr Ehemann dies erlaubt; ausgenommen bei einer Notwendigkeit.
  • Für den Mann wie auch für die Frau ist es ḥarām, das andere Geschlecht zu imitieren.
  • Mālikiyya: Es ist verpönt, einen Teil der Kopfhaare zu rasieren und einen Teil nicht. Das vollständige Abrasieren der Kopfhaare ist erlaubt.
  • Ḥanbaliyya: Wenn die Haare sauber gehalten werden, ist es erlaubt, sie wachsen zu lassen. Wenn die Haare schulterlang sind, dürfen sie geflochten werden. Abgesehen von einer Notwendigkeit ist es für eine Frau verpönt, die Haare kurz zu schneiden/zu rasieren. Die Haare aufgrund eines Unheils (Trauer) zu rasieren ist ḥarām.

Die Aqiqa: Ein wichtiger Ritus bei der Geburt eines Kindes

Die Aqiqa ist ein islamischer Brauch, der bei der Geburt eines Kindes durchgeführt wird. Sie geht auf die Sunna des Propheten Muhammad (s) zurück und beinhaltet das Schlachten eines Opfertiers. Der Prophet (s) hat sinngemäß gesagt: „Jedes Kind ist an seine Aqiqa gebunden. Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten interpretiert die in letzterem Hadith erwähnte „Bindung“ des Neugeborenen an die Aqiqa so, dass diese - sofern man dazu in der Lage ist - in jedem Fall vorgenommen werden soll.

Nach dem Propheten Muhammad (s) soll die Aqiqa für das Neugeborene „…an seinem siebten Tag…“ geschlachtet werden. Aus einer weiteren Überlieferung von Aischa geht jedoch hervor, dass diese Zeitangabe flexibel ist. Sie sagte, dass die Aqiqa sieben, vierzehn oder einundzwanzig Tage nach der Geburt vorgenommen werden soll (Ibn Qajim al-Dschauzija: Tuhfatu l-Wadud). Die Gelehrten folgern daraus, dass die Aqiqa bevorzugt am siebten Tag geschlachtet werden soll, da der Prophet (s) an diesem Tag geschlachtet hat. Falls dies nicht möglich ist, dann soll man zu den Zeitpunkten schlachten, die Aischa genannt hat, oder zu einem Zeitpunkt danach. Dadurch soll das Befolgen dieser Sunna erleichtert werden.

Es ist Sunna, auch die Haare des Neuankömmlings am siebten Tag zu schneiden und das Gewicht der Haare in Silber aufzuwiegen. Der Gegenwert soll den Armen und Bedürftigen gespendet werden.

Regeln und Durchführung der Aqiqa

Grundsätzlich gilt, dass die Regeln des Kurban/der Udhija, also der Schlachtung des Opfertieres beim Opferfest, auch bei der Aqiqa anzuwenden sind. Das bedeutet, dass die gleichen Regeln hinsichtlich der Beschaffenheit des Tieres, der Verteilung und der Spende von dem Fleisch gelten. Der Prophet Muhammad (s) hat bei der Verteilung des Fleisches auch an die Hebamme gedacht. Bei der Geburt seines Enkels Hussain wies er seine Tochter Fatima an, der Hebamme eine Keule des Opfertieres zu bringen (Baihaqi).

Bei der Schlachtung des Opfertieres soll man den Namen des Kindes nennen, für das die Aqiqa geschlachtet wird. Der Prophet Muhammad (s) hat sinngemäß gesagt: „Schlachtet und nennt seinen Namen (den Namen des Neugeborenen). Sagt: „Bismillah! Allahumma laka wa ilaik. Hadhihi Aqiqat Fulan“ (Baihaqi). Anstelle von Fulan wird der Name des Neugeborenen genannt.

Adak/Nadhr und Schukr-Kurban

  • Adak/Nadhr: Ein an Allah gegebenes Versprechen, welches den Iman (Glauben) stärken soll. Man bittet Allah um Unterstützung oder die Erfüllung eines Wunsches. Dabei verpflichtet sich ein Muslim, eine bestimmte Handlung für Allah durchzuführen, falls das Ereignis eintritt.
  • Schukr-Kurban: Eine Spende, die aus Dankbarkeit Allah gegenüber heraus zu jeder Zeit gespendet werden kann. Diese Spende wird als ein Kurban (Opfergabe) umgesetzt.

Mālik b. Anas: Ein Gelehrter mit Glatze

Mālik b. Anas, ein bedeutender Gelehrter des Islams, wurde im Jahre 93 (n. H.) geboren. Er war hellhäutig, hatte blondes Haar und trug gewöhnlich eine Glatze, da er seine Haare gänzlich abschnitt.

Mālik b. Anas nahm sein Wissen von zahlreichen Gelehrten seiner Zeit. Bezüglich der Auffassung Māliks vom Wissenserwerb sagte Ibn Abī Uwais (gest. 226/841), dass er seinen Onkel Mālik b. Anas sagen hörte: „Wahrlich, dieses Wissen ist die Religion. So soll jeder schauen, von wo er sich seine Religion aneignet.

Mālik b. Anas erklärte, dass der Ausspruch „Ich weiß nicht“ das „Schutzschild des Gelehrten“ sei und wenn er dies vernachlässige, er „im Kampf befallen werde.“

Die Glaubenslehre von Mālik b. Anas

Über den Glauben (ʾīmān) per se gab Mālik b. Anas bekannt, dass dieser sich aus Aussage und Tat zusammensetze. Weiterhin gab Mālik b. Auch sprach Mālik b. Anas über den heiligen Koran: „Der Koran ist das Wort Allahs. Und das Wort Allahs ist Allah zugehörig, das bedeutet seiner Eigenschaft zugeschrieben.

Mālik wurde in unzähligen Hinsichten von Allah bewahrt. So hat Allah ihn beispielsweise davor bewahrt, weltliche Herrscher in zu großem Maße zu verehren.

Das Ansehen von Imam Mālik b. Anas

Imam Mālik b. Anas genoss ein umfangreiches Ansehen bei den Kalifen seiner Zeit. Ḥusain b. ʿUrwa erzählt sogar, dass der Kalif al-Mahdī nach Medina kam und Mālik zweitausend oder dreitausend dīnār zusandte.

Zusammenfassung

Die Sunna und die Lehren der verschiedenen Rechtsschulen bieten einen umfassenden Leitfaden für die Haarpflege und -entfernung im Islam. Von der Bartpflege bis zur Aqiqa gibt es zahlreiche Praktiken, die Muslime dabei unterstützen, ein Leben im Einklang mit ihrem Glauben zu führen.

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