Friseurinnen und Friseure arbeiten in ständigem Hautkontakt mit Wasser und Chemikalien und setzen ihre Haut dadurch einer starken Beanspruchung aus. Chronische Hauterkrankungen können die Folge sein.
Vor allem die Haut an den Händen wird bei der Arbeit im Salon besonders beansprucht, weiß Andreas Bardenhagen, Berufskrankheiten-Berater der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): „Am häufigsten treten Ekzem-Erkrankungen an den Händen auf. Hier wird unterteilt in kumulativ-toxische, allergische und atopische Ekzeme, wobei am häufigsten ein Kombinationsgeschehen aus zwei Ekzemen auftritt und grundsätzlich die allergischen Ekzeme insgesamt eine untergeordnete Rolle spielen.
Gerade Friseure kennen das Problem: Gerötete und schuppige Stellen an den Händen. Das ist keine Bagatelle, sondern man sollte diese Stellen rasch behandeln, auch wenn sie zunächst kaum Beschwerden verursachen. Viele Tätigkeiten in Beruf, Haushalt und Freizeit strapazieren die Hände. Bei der BGW, der gesetzlichen Unfallversicherung für Gesundheits-, Pflege- und Beauty-Berufe, ist es zum Beispiel das häufige Haarewaschen im Friseurberuf oder das Waschen von Patienten in Pflegeberufen, das die Haut entfettet und trocken macht. Schnell bilden sich schuppige oder gerötete Stellen.
Bei anderen Tätigkeiten kann der Umgang mit hartem und rauem Material, das an der Haut scheuert, kleine Wunden und Rötungen hinterlassen. "Raue, gerötete Hände sollte man unbedingt ernst nehmen", empfiehlt Dr. Verena Kagel von der BGW. "Bei Menschen, die häufiger und länger mit Wasser, Chemikalien oder rauen Materialien umgehen müssen, kann sich daraus in relativ kurzer Zeit ein chronisches Ekzem entwickeln, das nicht mehr von alleine abheilt. Dann kann nur noch ein Dermatologe helfen."
Um die Hautgesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen, müssen Saloninhaber*innen persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe sowie Hautschutz- und Pflegecremes zur Verfügung stellen. Ruth Giersch, Aufsichtsperson der BGW, führt aus: „Zudem sind hautschädigende Stoffe, soweit dies möglich ist, gegen ungefährliche Stoffe zu ersetzen. Damit alle Schutzmaßnahmen gezielt ineinandergreifen, sollten Sie für den Salon einen Hautschutz- und Händehygieneplan erstellen.
Die folgenden Maßnahmen zum Hautschutz im Friseuralltag helfen die Haut zu schützen und ihre Gesundheit langfristig zu gewährleisten.
Für die Tätigkeiten Shampoonieren, Haarpflege mit Haarbehandlungsmitteln, Massagen, Colorationen, Dauerwellanwendung, Blondieren sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten und Räumen sollten immer Handschuhe getragen werden. Die Handschuhe schützen vor Stoffen die Allergien auslösen, aber auch vor der Verschmutzung der Hände. Die Handschuhe sollten ungepudert sein.
Häufiges Händewaschen lässt die Hornschicht der Haut aufquellen.
Um die Haut nicht weiter zu irritieren, sollten die Hände nach dem Waschen nicht mit rauen Papierhandtüchern oder gar mit den benutzen Kundenhandtüchern abgetrocknet werden.
Am besten direkt vor Arbeitsbeginn sollte der Griff zur Hautschutzcreme gehen, um die Haut auf die folgenden Tätigkeiten vorzubereiten.
Entscheidend ist, dass die Hände und insbesondere angegriffene Stellen gut gepflegt werden. Vor hautbelastenden Tätigkeiten und auch vor dem Tragen von Schutzhandschuhen sollten die Hände gründlich mit einer Hautschutzcreme eingecremt werden - auch die Fingerzwischenräume. Nach der Arbeit bringt eine Pflegelotion ausgewaschenes Hautfett und Feuchtigkeit zurück.
Treten Erkrankungen auf, müssen Mitarbeiter*in und Chef*in zügig handeln. Was genau zu tun ist, regelt die Information 250-005 zum „Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ende 2023 ist die Information mit neuem Titel aufgelegt worden.
Der/die Saloninhaber*in muss sich bei der BGW mit einer Verdachtsanzeige melden. „Je früher, desto besser - im Sinne der Betroffenen, denn so kann die BGW schnellstmöglich und wirkungsvoll aktiv werden“, so Ruth Giersch.
Die BGW bietet gezielte Präventionsangebote für Versicherte mit berufsbedingten Hautveränderungen oder Hauterkrankungen: „An die dermatologische Behandlung können zum Beispiel ein Besuch der Hautsprechstunde, die Teilnahme an Hautschutzseminaren oder eine Betriebsberatung anschließen. Zudem müssen Arbeitgeber betroffenen Mitarbeiter*innen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten bzw. ist diese verpflichtend, wenn es sich bei den Tätigkeiten um Feuchtarbeit handelt.
Für eine Weiterbeschäftigung trotz oder nach einer Diagnose berät und begleitet die BGW intensiv und bietet Maßnahmen zur individuellen Prävention an, unter anderem stationäre Maßnahmen (TIP) sowie Arbeitsplatzbegleitung „Haut“, sofern dies noch nicht vor der bestätigten Diagnose erfolgt ist.
Wie es weitergehen kann, wenn eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, erläutert Andreas Bardenhagen: „Dann greifen Leistungen der BGW zur Teilhabe am Arbeitsleben und der oder die Erkrankte ist nach seiner Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung seiner Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit möglichst auf Dauer beruflich wiedereinzugliedern. Dies umfasst Hilfe zur Erlangung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes inklusive Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme sowie Eingliederungshilfen an neue Arbeitgeber, Berufsvorbereitung, Maßnahmen zur beruflichen Anpassung, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung.
Bleiben die rauen, roten und schuppigen Stellen trotzdem bestehen, sollte ein Hautarzt aufgesucht werden. Dr. Kagel empfiehlt besonders für den Winter: "Bei kalten Temperaturen draußen und trockener Raumluft drinnen muss dem Hautschutz noch mehr Beachtung geschenkt werden - zum Beispiel indem man die Hände häufiger und mit stärker rückfettenden Präparaten pflegt. Im Freien schützen zusätzlich wärmende Handschuhe."
Wer beruflich bedingt häufiger unter geröteten und trockenen Händen leidet, sollte sich an seine Berufsgenossenschaft wenden bevor ein chronisches Ekzem entsteht. Die BGW beispielsweise bietet ihren betroffenen Versicherten in ihren regionalen Schulungs- und Beratungszentren kostenlose Hautsprechstunden, Beratungen und Seminare an, in denen die Teilnehmer lernen, ihre Haut zu schützen und sich bei hautbelastenden Tätigkeiten richtig zu verhalten.
Frisieren, stylen, schminken, mit Menschen umgehen, kreativ sein - Friseurin oder Friseur ist für viele junge Menschen ein Wunschberuf. Bevor die jungen Leute eine Friseurausbildung beginnen, sollten sie jedoch in der Lage sein, die Belastungen, die der Beruf mit sich bringt, realistisch einzuschätzen. Wer eine empfindliche Haut hat, zu Hauterkrankungen oder Allergien neigt, sollte den Berufswunsch vorab mit einer Fachärztin oder einem Facharzt besprechen.
Effektiver Hautschutz funktioniert nur durch die regelmäßige Anwendung der Präventionsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten genauso zu zur täglichen Arbeit gehören, wie alle anderen Handgriffe des Handwerks. Die Hände und damit auch die Haut sind das wichtigste Werkzeug des Friseurs.
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