Wer Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen möchte, muss sich an strenge Vorgaben halten. Bei den vielen Regeln verliert man schnell den Überblick. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Mitnahme von Haargel.
Eigentlich wollte die EU die Vorschriften für den Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck lockern. Doch einige Länder ziehen nicht mit. Für Flüge innerhalb der EU, Norwegen, Island und der Schweiz gelten bis 2013 weiterhin verschärfte Sicherheitsvorschriften für das Handgepäck. Diese Bestimmungen betreffen die Rechtslage in der Europäischen Union und können in Nicht - EU Staaten abweichen. Fluggäste sollten sich vor dem Flug über die jeweiligen Bestimmungen des Reise- oder Transitlandes informieren.
Jegliche Form von "Flüssigkeiten" dürfen nur mit in die Flugzeugkabine genommen werden, wenn jeder Behälter maximal 100 ml fasst. Hierunter sind alle Substanzen zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind. Dazu gehören auch:
Alles was du an die Wand wirfst und kleben bleibt ist flüssig. Heißt alles was cremig, gelig, schmierig, ölig oder zum sprühen ist zählt laut EUVO 2015/1998 zu den Flüssigkeiten. Von allen Flüssigkeiten darf das Fassungsvermögen des Behälters nicht größer als 100 ml sein.
Alle Behältnisse, die ein Flugpassagier mit ins Handgepäck nimmt, müssen in einem transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Der Beutel darf maximal einen Liter Fassungsvermögen haben. Jeder Passagier darf höchstens einen Beutel mit an Bord nehmen. Der entsprechende 1-Liter-Plastikbeutel muss jedoch unbedingt transparent sein und einen integrierten Verschluss (z.B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Da sowohl für die Flughäfen als auch für die Fluggesellschaften keine Pflicht besteht, die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten, empfiehlt es sich, sich diese Vorab zu beschaffen.
Das heißt: Was nicht in den Beutel passt, gehört in den Koffer und muss aufgegeben werden. "Andere Flüssigkeiten" sind entweder Flüssigkeiten in Behältnissen unter 100 ml, die nicht mehr in den 1-Liter-Beutel passen, oder Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Duty free an Bord eines Luftfahrzeuges oder an einem Flughafen gekauft wurden. Diese Flüssigkeiten dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Soweit dies nicht durch andere Bestimmungen ausgeschlossen ist. Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen unter 100 ml dürfen - wie bisher nur innerhalb des bekannten 1-Liter-Beutels mitgenommen werden. Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
Nach der Verordnung können vier Kategorien Flüssigkeiten unterschieden werden:
Flüssige Medikamente und flüssige diätetische Nahrungsmittel sowie Flüssigkeiten, die an Flughäfen oder an Bord von Flugzeugen Duty-free gekauft wurden und sich in speziellen, nicht beschädigten und nicht geöffneten versiegelten Sicherheitsbeuteln (genannt „STEB“, Security Tamper Evident Bag) befinden, werden ab dem 31. Januar 2014 mit besonderer Detektionstechnik kontrolliert. Kann die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden.
Ausgenommen von den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.
Grundsätzlich besteht eine Ausnahme der Flüssigkeitsmengenbegrenzung für Duty Free Waren, die folgendermaßen erworben wurden. Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug sind grundsätzlich zur Mitnahme im Handgepäck zugelassen. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit zusammen mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet, der mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft werden kann. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen untersucht. Der Sicherheitsbeutel darf nicht geöffnet werden, bevor der endgültige Zielflughafen erreicht wurde.
Wie bisher müssen alle Flüssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Werden Flüssigkeiten im Handgepäck belassen oder vergessen, müssen diese Flüssigkeiten gesondert kontrolliert werden. Dies bedeutet für alle Fluggäste Verzögerungen während der Kontrolle und kann durch die vorherige Herausnahme und getrennte Vorlage vermieden werden.
Eine Mengenbeschränkung aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Bestimmungen besteht für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Duty-free-Beuteln sowie von Medikamenten und Spezialnahrungsmitteln im Handgepäck nicht. Medikamente (z.B. Insulin) und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung) müssen für die Dauer der Reise benötigt werden. Der Bedarf der Medikamente muss glaubhaft nachgewiesen werden; ausreichend dafür ist z.B. ein Rezept oder ein Attest. Gegebenenfalls können sich aber Mengenbeschränkungen aufgrund anderer Bestimmungen ergeben.
Hier finden Sie Informationen zur Beförderung von Handgepäck bei TUI fly und einiger weiterer Airlines.
Wird das große Handgepäck erst am Flughafen angemeldet, entstehen höhere Kosten als bei einer Online-Buchung. Der Preis am Flughafen beträgt 50 €. Je nach Zeitpunkt der Buchung ist das große Handgepäck gegebenenfalls bereits inkludiert. Nur Flug Buchungen, die vor dem 26.09.2023 getätigt wurden, haben das große Handgepäck (10 kg) automatisch inkludiert. Auch TUI Pauschalreise Buchungen (inkl. airtours), sowie X-TUI und ltur Buchungen, die vor dem 20.03.2024 vorgenommen wurden, haben das große Handgepäck (10kg) automatisch inkludiert.
Dass Gegenstände wie Patronen, Totschläger und Spritzen nicht ins Handgepäck gehören, sollte jedem klar sein.
Diese Informationen dienen der Übersicht über die Regelungen in Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Zum besseren Verständnis und der Übersichtlichkeit halber sind sie in Teilen zusammengefasst und vereinfacht dargestellt.
Mit diesen Informationen und Tipps sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Reise entspannt und ohne Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu beginnen.
Hier ist eine Tabelle, die die Bestimmungen für Handgepäck bei verschiedenen Fluggesellschaften zusammenfasst:
| Carrier | Anzahl | Gewicht | Maße |
|---|---|---|---|
| Air Via | 1 | max. 6 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
| Air Cairo | 1 | max. 5 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
| Bulgarian Air Charter | 1 | max. 6 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
| Condor | 1 | max. 6 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
| Corendon | 1 | max. 7 kg | 55 cm x 35 cm x 25 cm |
| Eurowings/Germanwings | 1 | max. 8 kg | 55 cm x 40 cm x 23 cm |
| Lufthansa | 1 | max. 8 kg | 55 cm x 40 cm x 23 cm |
| Luxair | 1 | max. 8 kg | 55 cm x 40 cm x 23 cm |
| Pegasus | 1 | max. 8 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
| Sun Express | 1 | max. 6 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
| Vueling | 1 | max. 10 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
tags: #Haargel #im #Flugzeug #erlaubt
Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.