Glätteisen im Fluggepäck: Was Sie wissen müssen

Immer mehr Passagiere reisen nur noch mit Handgepäck. Das bedeutet einen günstigeren Flug, weniger herumschleppen von Koffern sowie kein Gepäck, das während des Transports verloren gehen kann. Wer mit dem Flugzeug reisen will, muss sich vorher über die Gepäckbestimmungen informieren. Einige Gegenstände dürfen nicht mit ins Handgepäck, bestimmte Objekte mit einem Akku dürfen hingegen nicht in den Koffer. Wie sieht es aus, wenn man ein Glätteisen oder einen Rasierer mitnehmen will?

Bei einigen Flugreisen verzichtet man auf großes Gepäck und nimmt nur eine Handtasche mit. Darf das Glätteisen so mitreisen? Wie sind die Bestimmungen für Rasiergeräte?

Grundsätzlich sind im Handgepäck zwei Arten von Gegenständen verboten: gefährliche Gegenstände und Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml. Zu den gefährlichen Gegenständen gehören alle zu scharfen (die meisten Messer), zu spitzen (Korkenzieher) und zu massiven Gegenstände (Baseballschläger)-sowie alle Waffen / entzündlichen / explosiven und ätzenden Stoffe.

Glätteisen im Handgepäck: Das geht

Was ins Handgepäck darf und was nicht, geht aus den Regelungen der Internationalen Flugverkehrs-Vereinigung („IATA“) hervor. Ein Glätteisen gehört bei den meisten Airlines nicht zu den Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden. Man darf es also im Handgepäck mitnehmen. Das gilt auch für ähnliche Styling-Artikel wie Lockenstäbe oder Epilierer.

Falls euch der Transport in der Handtasche zu umständlich ist, könnt ihr Glätteisen und Co. auch in den Koffer packen. Im Koffer sind Elektrogeräte mit einem Stecker unproblematisch. Anders sieht es aus, wenn dort ein Akku verbaut ist. Hier solltet ihr euch vorab über die Leistung informieren und bei der Airlines überprüfen, ob entsprechende Geräte im Aufgabegepäck verstaut werden dürfen. So sehen die Regelungen für Powerbanks im Flugzeug aus.

Führt ihr ein Akku-betriebenes Gerät im Handgepäck mit, solltet ihr vorab sicherstellen, dass der Akku geladen ist, da bei der Sicherheitskontrolle die Funktionalität des Geräts überprüft werden kann.

Hinweis: Seid ihr euch bei eurem Gerät unsicher, ob und wo ihr es mitnehmen dürft, meldet euch rechtzeitig bei der Hotline eurer Airline und fragt dort nach, bevor es am Flughafen vor der Abreise eine unangenehme Situation gibt.

Viele Leute sind sich unsicher, ob ein Föhn mit ins Handgepäck darf oder nicht. Da es sich bei einem Föhn um ein kleines elektronisches Gerät handelt, ist die Mitnahme im Handgepäck normalerweise ohne Bedenken möglich. Wichtig zu beachten ist lediglich, dass das Gerät vollständig funktionstüchtig sein sollte und möglicherweise bei der Sicherheitskontrolle wie alle anderen elektronischen Geräte separat vorgezeigt werden muss.

Für ein Glätteisen oder einen Lockenstab gelten nahezu die identischen Regelungen wie für einen Föhn, wenn es um die Mitnahme im Handgepäck geht. In den meisten Fällen gibt es hierbei also keine Probleme. Sollte man sich bei einem elektronischen Gerät dennoch unsicher sein, ob dieses im Handgepäck erlaubt ist, kann man meistens die Airline vorab kontaktieren und die Bedenken klären.

In der Regel kann man kleine elektronische Geräte problemlos im Handgepäck transportieren. Dennoch sollte man sich darauf einstellen, dass man sie bei der Sicherheitskontrolle vorzeigen und gegebenenfalls sogar ihre Funktionalität beweisen muss. Elektronische Geräte, die einen Lithium-Ionen-Akku beinhalten, wie zum Beispiel kabellose Glätteisen, sollten sogar ausschließlich im Handgepäck transportiert werden, da sie im Frachtraum eine Brandgefahr darstellen könnten.

Damit es sich auch wirklich lohnt, seine elektronischen Geräte wie einen Föhn oder ähnliches mit in den Urlaub zu nehmen, sollte man beachten, dass die Steckdosen nicht in allen Ländern gleich sind. Wenn man nicht den richtigen Adapter dabei hat und dadurch auch seine elektrischen Geräte nicht nutzen kann, ist das ganz schön ärgerlich. Um auf alle Situationen und Reiseziele gut vorbereitet zu sein, gibt es daher Universal Reisestecker*, die gleich alle möglichen Arten von Steckern in einem einzigen Gegenstand miteinander verbinden.

Wenn man sein Handgepäck für einen Flug packt, sollte man nicht nur beachten, was in diesem erlaubt ist, sondern auch, wie groß und schwer dieses sein darf. Wenn man zu schwere Gegenstände einpackt, kann es schnell dazu kommen, dass das Gepäck die Gewichtsgrenze fürs Handgepäck überschreitet, obwohl dieses ansonsten den genehmigten Maßen der Fluggesellschaft entspricht. In einem solchen Fall kann es sein, dass man auf bestimmte Dinge wie zum Beispiel elektronische Geräte verzichten muss. Da die Regelungen und Begrenzungen je nach Fluggesellschaft stark variieren können, empfehlen wir es, sich zusätzlich direkt auf der Internetseite der jeweilige Airline zu informieren.

Darf ein Rasierer ins Handgepäck?

Auch Elektro-Rasierer kann man im Handgepäck mitnehmen, solange dort keine Klinge enthalten ist. Hier gilt ebenfalls die Akku-Regelung - falls ihr das Teil also nicht im Innenraum transportieren wollt, kann der elektrische Rasierer auch im Aufgabegepäck mitreisen, solange die Akku-Regelungen eingehalten werden.

Bei Handrasierern gibt es Ausnahmen. Ist die Klinge mit Plastik umrandet, darf das Gerät mit ins Handgepäck. Lässt sich die Rasierklinge hingegen entfernen, ist der Innenraum tabu und das Rasiergerät muss in den Koffer. Das gilt auch für Rasiermesser.

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Was darf nicht ins Handgepäck?

Die Richtlinien der Airlines in Sachen Handgepäck zielen vor allem darauf ab, die Sicherheit der Reisenden an Bord zu gewährleisten. Entsprechend sind alle Gegenstände, die als Waffe verwendet werden könnten, an Bord tabu.

Hierzu zählen:

  • Pistolen und Munition
  • Messer
  • Pfefferspray, Elektroschocker und CS-Gas
  • Schlagringe
  • Scheren und Nagelfeilen, deren Klingenlänge mehr als 6 Zentimeter beträgt
  • Rasierklingen
  • "Waffenähnliches Spielzeug“, beispielsweise Airsoft-Waffen
  • Gegenstände, die als Schlagwaffen missbraucht werden können
  • Stricknadeln
  • Sprengstoffe und Pyrotechnik
  • Haarspray, Deospray, Nagellackentferner

Darüber hinaus sind aber auch alle giftigen, entflammbaren und chemischen Stoffe in jedweder Form im Handgepäck untersagt. Gleiches gilt für Bohrmaschinen und Akkuschrauber sowie weitere Werkzeuge. Diese sind gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit von der Mitnahme in der Flugzeugkabine ausgeschlossen.

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