Wer mit dem Flugzeug reisen will, muss sich vorher über die Gepäckbestimmungen informieren. Einige Gegenstände dürfen nicht mit ins Handgepäck, bestimmte Objekte mit einem Akku dürfen hingegen nicht in den Koffer. Wie sieht es aus, wenn man ein Glätteisen oder einen Rasierer mitnehmen will?
Bei einigen Flugreisen verzichtet man auf großes Gepäck und nimmt nur eine Handtasche mit. Darf das Glätteisen so mitreisen? Wie sind die Bestimmungen für Rasiergeräte?
Was ins Handgepäck darf und was nicht, geht aus den Regelungen der Internationalen Flugverkehrs-Vereinigung („IATA“) hervor. Ein Glätteisen gehört bei den meisten Airlines nicht zu den Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden. Man darf es also im Handgepäck mitnehmen. Das gilt auch für ähnliche Styling-Artikel wie Lockenstäbe oder Epilierer.
Falls euch der Transport in der Handtasche zu umständlich ist, könnt ihr Glätteisen und Co. auch in den Koffer packen. Im Koffer sind Elektrogeräte mit einem Stecker unproblematisch. Anders sieht es aus, wenn dort ein Akku verbaut ist. Hier solltet ihr euch vorab über die Leistung informieren und bei der Airlines überprüfen, ob entsprechende Geräte im Aufgabegepäck verstaut werden dürfen.
Führt ihr ein Akku-betriebenes Gerät im Handgepäck mit, solltet ihr vorab sicherstellen, dass der Akku geladen ist, da bei der Sicherheitskontrolle die Funktionalität des Geräts überprüft werden kann.
Hinweis: Seid ihr euch bei eurem Gerät unsicher, ob und wo ihr es mitnehmen dürft, meldet euch rechtzeitig bei der Hotline eurer Airline und fragt dort nach, bevor es am Flughafen vor der Abreise eine unangenehme Situation gibt.
Auch Elektro-Rasierer kann man im Handgepäck mitnehmen, solange dort keine Klinge enthalten ist. Hier gilt ebenfalls die Akku-Regelung - falls ihr das Teil also nicht im Innenraum transportieren wollt, kann der elektrische Rasierer auch im Aufgabegepäck mitreisen, solange die Akku-Regelungen eingehalten werden.
Bei Handrasierern gibt es Ausnahmen. Ist die Klinge mit Plastik umrandet, darf das Gerät mit ins Handgepäck. Lässt sich die Rasierklinge hingegen entfernen, ist der Innenraum tabu und das Rasiergerät muss in den Koffer. Das gilt auch für Rasiermesser.
Endlich Urlaub! Doch so eine Reise will auch gut vorbereitet sein. Der größte Stress vorab ist wohl das Packen. Insbesondere die erlaubten Flüssigkeiten stellen viele vor ein Rätsel. Was darf denn nun mit in den Flieger? Was ins Handgepäck, was nur in den großen Koffer, und welche Beauty-Produkte sind überhaupt nicht erlaubt? Wir klären auf.
Handgepäck ist so eine Sache. Einerseits sparen wir uns damit viel Ärger und lange Wartezeiten, andererseits kann uns an der Sicherheitskontrolle schnell mal etwas weggenommen werden. Denn: Viele Dinge dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit an Bord. Besonders eingeschränkt wird man bei den Flüssigkeiten, bei denen bestimmte Mengen nicht überschritten werden dürfen. Genauer: Jedes Produkt darf nur 100 Milliliter der besagten Flüssigkeit enthalten. Um dem Sicherheitspersonal und auch dir Zeit zu ersparen, muss alles in einen übersichtlichen kleinen 1-Liter-Plastikbeutel passen. Zusätzliche Stolperfalle: Auch viele Beauty-Gegenstände, die als Waffe zweckentfremdet werden könnten, dürfen nicht mit ins Handgepäck. Dazu zählen vor allem ätzende Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Nagellackentferner, aber auch spitze Gegenstände wie Nagelfeilen, Pinzetten, Scheren. Interessanteste Ausnahme: Rasierer, sofern es sich nicht um einzelne Klingen sondern System- oder Einwegrasierer handelt, sind erlaubt. Genauso wie elektronische Geräte für den Kosmetikgebrauch: Dazu zählt auch dein Glätteisen oder Lockenstab.
Diese Beauty-Produkte dürfen nicht ins Handgepäck:
Diese Kosmetik-Produkte dürfen mit:
Alle Gegenstände, die nicht als Handgepäck erlaubt sind, finden Platz im Aufgabegepäck.
Beim Aufgabegepäck gibt es weniger No-Gos, da die Koffer für die Passagiere nicht erreichbar im Frachtraum verstaut werden. Es gibt eine Liste mit verbotenen Gegenständen der Bundespolizei - wie entflammbare Sprays, batteriebetriebene Geräte & Co. - zu denen allerdings keine Kosmetika zählen. Einschränkungen beim Einführen gibt es eigentlich nur bei Parfum. Wenn du aus der EU nach Deutschland zurückkommst, gibt es keine Beschränkung. Wenn du aus Nicht-EU-Ländern einreist, darfst du pro Person nur 50 Milliliter Parfüm und 250 Milliliter Eau de Toilette zollfrei einführen.
Diese Beauty-Produkte dürfen mit:
Das darf nicht mit:
Übrigens: Alle im Duty-Free der EU erworbenen Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck mitfliegen, dabei gibt es keine Mengeneinschränkungen.
Viele Leute sind sich unsicher, ob ein Föhn mit ins Handgepäck darf oder nicht. Da es sich bei einem Föhn um ein kleines elektronisches Gerät handelt, ist die Mitnahme im Handgepäck normalerweise ohne Bedenken möglich. Wichtig zu beachten ist lediglich, dass das Gerät vollständig funktionstüchtig sein sollte und möglicherweise bei der Sicherheitskontrolle wie alle anderen elektronischen Geräte separat vorgezeigt werden muss.
Für ein Glätteisen oder einen Lockenstab gelten nahezu die identischen Regelungen wie für einen Föhn, wenn es um die Mitnahme im Handgepäck geht. In den meisten Fällen gibt es hierbei also keine Probleme. Sollte man sich bei einem elektronischen Gerät dennoch unsicher sein, ob dieses im Handgepäck erlaubt ist, kann man meistens die Airline vorab kontaktieren und die Bedenken klären.
In der Regel kann man kleine elektronische Geräte problemlos im Handgepäck transportieren. Dennoch sollte man sich darauf einstellen, dass man sie bei der Sicherheitskontrolle vorzeigen und gegebenenfalls sogar ihre Funktionalität beweisen muss.
Elektronische Geräte, die einen Lithium-Ionen-Akku beinhalten, wie zum Beispiel kabellose Glätteisen, sollten sogar ausschließlich im Handgepäck transportiert werden, da sie im Frachtraum eine Brandgefahr darstellen könnten.
Wenn man sein Handgepäck für einen Flug packt, sollte man nicht nur beachten, was in diesem erlaubt ist, sondern auch, wie groß und schwer dieses sein darf. Wenn man zu schwere Gegenstände einpackt, kann es schnell dazu kommen, dass das Gepäck die Gewichtsgrenze fürs Handgepäck überschreitet, obwohl dieses ansonsten den genehmigten Maßen der Fluggesellschaft entspricht. In einem solchen Fall kann es sein, dass man auf bestimmte Dinge wie zum Beispiel elektronische Geräte verzichten muss. Da die Regelungen und Begrenzungen je nach Fluggesellschaft stark variieren können, empfehlen wir es, sich zusätzlich direkt auf der Internetseite der jeweilige Airline zu informieren.
Achtung! Diese Regelungen wurden von unserem Team zwar sorgfältig recherchiert, da allerdings einige Punkte je nach Fluggesellschaft variieren können, empfehlen wir es sehr, sich zusätzlich auf der Internetseite der zuständigen Airline zu informieren.
Wollen Sie wissen, was Sie alles in Ihrer kleinen Tasche oder in Ihrem Handgepäck mit sich führen dürfen? Um Sie bei den Reisevorbereitungen zu unterstützen, erfahren Sie auf dieser Seite, welche Gegenstände eingeschränkt zulässig oder verboten sind. Bitte prüfen Sie, ob die Gegenstände, die Sie mitnehmen möchten, Beschränkungen unterliegen.
Ihr Shampoo und andere Flüssigkeiten können Sie in kleinen Behältern bis zu 100 ml pro Stück mitnehmen. Bitte verpacken Sie alle Flüssigkeiten zusammen in 1 transparenten und verschließbaren Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Liter*. Wenn Sie mehr mitnehmen möchten, können Sie den Rest in Ihrem Aufgabegepäck transportieren.
Folgendes dürfen Sie mitnehmen:
Das Mitführen von 15 elektronischen Geräten mit Lithiumbatterie bis zu einer Leistung von 100 Wh und 20 Ersatz-Lithiumbatterien oder Powerbanks bis zu einer Leistung von 100 Wh ist gestattet. Wenn Sie eine Lithiumbatterie mit einer Leistung von bis zu 160 Wh in einem Gerät oder als Ersatzbatterie in der Flugzeugkabine mitführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung einholen. Batterien mit einer Leistung von mehr als 160 Wh sind grundsätzlich verboten.
Bitte beachten Sie:
Hier ist eine Übersichtstabelle, die die wichtigsten Punkte zusammenfasst:
| Gegenstand | Handgepäck | Aufgabegepäck | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Glätteisen | Ja | Ja | Bei Akku-Betrieb Leistung prüfen |
| Lockenstab | Ja | Ja | Bei Akku-Betrieb Leistung prüfen |
| Föhn | Ja | Ja | Funktionstüchtig |
| Elektrorasierer | Ja (ohne Klinge) | Ja | Akku-Regelung beachten |
| Handrasierer | Ja (mit Plastik) | Ja | Klinge muss umrandet sein |
| Flüssigkeiten | Ja (bis 100 ml) | Ja (unbegrenzt) | In 1-Liter-Beutel verpacken |
| Lithiumbatterien | Ja (bis 100 Wh) | Nein | Max. 15 Geräte/20 Batterien |
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