Die Gewerkschaften spielen eine entscheidende Rolle bei der Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer im Friseurgewerbe. Sie setzen sich für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Tarifverträgen ein. In diesem Artikel werden die Aufgaben der Gewerkschaften im Friseurgewerbe, die Bedeutung von Tarifverträgen und die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich beleuchtet.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt ArbeitnehmerInnen bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen, aber auch wenn es um den Branchentarifvertrag geht. Die Gewerkschaften haben im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Tarifverträge sind ein wichtiges Instrument, um faire Löhne und Arbeitsbedingungen im Friseurgewerbe sicherzustellen. Sie werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten in der Regel für alle Mitglieder der jeweiligen Organisationen. Sie legen Mindestlöhne fest, regeln Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche und enthalten Bestimmungen zum Kündigungsschutz.
Ein aktuelles Beispiel ist der Lohntarifvertrag für Friseure in Hessen, der am 19. Februar 2024 für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Das bedeutet, dass alle Friseurbetriebe in Hessen verpflichtet sind, die Tariflöhne zu zahlen, die rückwirkend ab dem 1. Juni 2023 gelten. Diese Entwicklung kam durch einen gemeinsamen Antrag von ver.di und dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen zustande.
Tarifverträge im Friseurgewerbe regeln typischerweise folgende Punkte:
Die Lohngruppen im Friseurgewerbe sind nach Qualifikation und Verantwortlichkeit gestaffelt. Eine Übersicht über die verschiedenen Lohngruppen im Tarifvertrag gibt Aufschluss darüber, wer welchen Tariflohn erhält. Von Meisterinnen in verantwortlicher Stellung bis hin zu ungelernten Arbeitnehmerinnen mit unterschiedlicher Berufserfahrung werden klare Richtlinien festgelegt, um eine gerechte Bezahlung sicherzustellen.
**Übersicht Lohngruppen Friseurinnen und Friseure:**Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt ArbeitnehmerInnen bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen, aber auch wenn es um den Branchentarifvertrag geht. Dafür wird eine Tarifkommission (TK) gebildet, die für das jeweilige Bundesland des Tarifvertrages verantwortlich ist.
Die Tarifkommission ist zuständig für:
Kommt es zu Verhandlungen, stehen auf der ArbeitgeberInnen-Seite die Innungen. Da die Tarifhoheit in den einzelnen Bundesländern liegt, laufen die Verhandlungsgespräche nicht über den Zentralverband.
Das Einkommen der haarpflegenden Branche ist eher am unteren Rand der Einkommensskala angesiedelt, wobei es nach oben auch Ausnahmen gibt. Die Tarifpolitik im Friseurhandwerk orientiert sich also an dem modernen Grundsatz, lediglich Mindestlöhne festzuschreiben, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen großen Spielraum bei der individuellen Lohngestaltung zu ermöglichen.
Es gibt nur wenige Betriebe in denen der Tarifvertrag öffentlich zugänglich ist. Hierdurch sind Vereinbarungen wie Überstundenreglung oder Entgeld für Salonkleidung unbekannt, werden nicht eingefordert und auch nicht gezahlt.
Aktuelle Umfragen zeigen einen hohen Wert an geleisteten Überstunden( meist unbezahlt). Die Arbeitszeiten werden sehr oft überschritten. Studien der IKK und anderer Krankenkassen belegen das bereits über 30% der Friseure/innen magenkrank sind. Folge von zu schnellem und gehetztem essen. Was wiederrum Aufschluss über Einhaltung der Pausen gibt.
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist für Arbeitnehmer im Friseurgewerbe von großer Bedeutung. Nur durch eine starke Gemeinschaft können die Interessen der Arbeitnehmer wirksam vertreten und faire Löhne und Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden. Daher ist es wichtig, dass sich möglichst viele Friseure und Friseurinnen einer Gewerkschaft anschließen und sich aktiv an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen beteiligen.
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